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rechtsabbiegen vorfahrtsfrage

Folgende Kreuzung mit dem unterschied, dass

- es inzwischen ein Fußweg mit dem Zusatzzeichen "radfahrer frei" ist (also kein Rad und Fußweg nebeneinander)

- eine weiße geriffelte Linie unmittelbar bevor die Straße beginnt

(google link ist ein paar Tage daher der Unterschied)

https://goo.gl/maps/HSBMbEWhrDA1CpyH7

->Ein Radfahrer fährt auf dem Fußweg, fährt in die Kreuzung ein, um nach rechts abzubiegen, um auf der Straße weiterzufahren

->Ein Fahrzeug fährt parallel zum Radfahrer und biegt ebenfalls rechts ab

Wer darf zuerst fahren? Wer ist wartepflichtig?

Kreuzung selbst ist rechts vor links.

---------

nach meinem Verständnis:

- hat der Autofahrer zu warten. Der Radfahrer darf in die Kreuzung einfahren und sich überlegen ob er geradeausfährt, rechtsabbiegt, oder links abbiegt

- der Autofahrer hat zu warten, beim Abbiegen besondere Vorsicht walten zu lassen, den Schulterblick zu machen usw

- ob der Fußweg (oder Radweg) auf der anderen Seite der Kreuzig weitergeht oder nicht hat keine Relevanz für die Vorfahrt

Natürlich sollte auch der Radfahrer vorsichtig sein - er verläßt ja quasi den (für ihn zulässigen) Fußweg und bewegt sich in oder über eine Kreuzung. Dies wäre aber bei einem Radweg nicht anders - egal ob er dort endet oder geradeaus weitergeht.

Welche Relevanz hat die weiße Linie am Ende (weiße geriffelte GewegFliesen) des Fußwegs? Für den Autofahrer garkeine oder? Welche hat sie für den Radfahrer oder Fußgänger?

mal aus Autofahrersicht:

- die weiße Linie am Ende des Fußwegs geht mich nichts an. ich habe auf meine Straße und den Umliegenden Verkehr (incl dem Radfahrer neben mir) zu achten aber nicht anhand der Linie zu "hoffen", dass ein Radfahrer dort absteigt, wartet, sein Fahrrad über die Kreuzung schiebt oder wie auch immer

- ob sich dort ein Fußgänger oder Radfahrer bewegt spielt keine Rolle. Ich biege ab und habe zu warten DENN ich kann nicht wissen wo der Radfahrer oder Fußgänger der neben mir läuft oder fährt hin möchte

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:31:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Oktober 2019 um 10:26:18 Uhr:

Vorfahrt hätte der Radler auch, wenn er dort auf der Stelle Kreise fährt .... und er fädelt immer noch nicht von einem anderen Straßenteil ein.

Nein, Vorfahrt hat er nur, wenn er parallel weiterfährt.

Nochmal: Der Fahrradfahrer kann rechts abbiegen, ohne auch nur in die Nähe des Autos zu kommen. Nämlich indem er auf dem Fahrradweg/freigegebenen Gehweg bleibt. Er entscheidet sich aber den Fahrweg zu wechseln und wechselt in den Fahrweg des Autos.

...

Der Radler benutzt beim Einfahren in die Kreuzung die Trasse des Fuß- und Radwegs. Der Abbieger kreuzt diese Trasse. Deshalb hat er die Vorfahrt zu gewähren. Wohin der Radler dann fährt, das ist egal. Und damit ist auch alles von Relevanz gesagt.

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Ich gehe mal davon aus, dass beide aus der gepflasterten Straße kommend nach rechts abbiegen wollen.

 

Dann hat meiner Meinung nach der Fahrradfahrer Vorfahrt, egal, wohin er möchte.

am 19. Oktober 2019 um 10:58

Da wird es unterschiedliche Meinungen geben.

In der Praxis wird es eher auf ein Einfahren des Radlers hinauslaufen.

Daher - wieso radelt man freiwillig auf so nem Gehweg? Selbst bei Benutzungspflicht würde ich rechtzeitig vorher auf die Fahrbahn wechseln um genau diese Situation zu umgehen...

Nuss schon viele Tage her sein. Von der Linie ist nichts mehr zu sehen. Diese sollte wohl die Sichtlinie für die Radfahrer darstellen. Ist allerdings auch nicht relavant. Radfahrer dürfen ja bei entsprechend Platz bis zur Kreuzung durchfahren. Und als Autofahrer muss ich beim Abbiegen eh den Schulterblick machen, über welchen ich den Radfahrer dann wahrnehmen sollte. Und diesen muss ich dann durchlassen. Egal, ob der geradeaus will oder rechts abbiegt. Dies würde ich sogar dem Fussgänger zubilligen. Schliesslich ist er genauso Verkehrsteilnehmer wie du und ich.

In der Praxis wird es bei dieser Kreuzung eher so laufen.: Radfahrer biegen bereits auf dem Fussweg in die rechte Strasse ein und fahren dann erst auf die eigentliche Fahrbahn. Ist zumindest deutlich an dem,,Trampelpfad,, zu sehen.

@Brian Basco:

Nun ja, es war ja nicht gefragt, was an dieser Stelle sinnvoll ist, sondern wie die Rechtslage ist.

Am Ende des Fahrradweges scheint ein blaues Gebotsschild mit Ende-Vermerk zu stehen, dann muss der Fahrradfahrer den Radweg nutzen!

Habe das im Rahmen eines Fahrradunfalls (Auto biegt rechts ab, ich (Fahrrrad) will auf dem Fahrradweg geradeaus) klären lassen.

Also vergleichbare Situation (paralleler Fahrrad/Gehweg - Grünstreifen - Straße), lediglich mit Ampelanlage.

Seitdem fahre ich dort auch auf der vierspurigen Straße (innerorts, kein blaues Gebotsschild für Fahrradfahren auf dem Fahrradweg), auch wenn das manchen Autofahrern nicht gefällt.

Schauen wir doch mal in die dunklen Niederungen des § 9 Abs. 3 StVO ... in der beschriebenen Situation hat der Radler schlicht und ergreifend Vorfahrt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2019 um 13:37:07 Uhr:

Schauen wir doch mal in die dunklen Niederungen des § 9 Abs. 3 StVO ... in der beschriebenen Situation hat der Radler schlicht und ergreifend Vorfahrt.

........und zwar immer, solange dem Radfahrer selber keiner von rechts kommt. Ist eigentlich klar.

am 19. Oktober 2019 um 12:17

Meist kommt in der Situation aber auch jemand mit §10 daher. Und das scheint wohl auch die Idee der Behörde zu sein ...

Ich vertrete immer vehement die Rechte der Radfahrer und denen wird andauernd durch Unwissenheit der Autofahrer die Vorfahrt genommen.

Hier hat hat nach meiner Meinung aber der Radfahrer zu warten. §10

Der Autofahrer darf den Radfahrer natürlich nicht anfahren und auf seine Vorfahrt pochen. Wenn der Radfahrer nicht abbiegen würde, sehe es anders aus.

Auf Fußwegen mit "Radfahrer frei" Schild gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit. Diese Wege sollte man als Fahrradfahrer eh nicht benutzen, außer man begleitet Kinder.

Lies mal die Eingangssituation nach. Wenn du dann bei deiner Meinung bleiben solltest, dann viel Glück ...

am 19. Oktober 2019 um 12:44

Hab auch nochmal nachgelesen und -geschaut: Anderer Straßenteil und Einfahren passt hier sogar recht gut. Insbesondere weil der Radler auch rechts "abbiegt".

Was meinst Du?

§10? Seit wann ist denn ein Fußweg eine Fußgängerzone, bzw. verkehrsberuhigter Bereich?

Moin!

Es hat den Anschein, als wenn so einige in der Fahrschule nichts gelernt haben und/ oder noch keinen Führerschein haben. Mein Füherschein ist mehr als 50 Jahre alt und ich habe damals zu hören bekommen, wenn da rechts neben mir ein Fahrrad auf einem Radweg oder auch auf einen Bürgersteig fahren darf, dann habe ich zu warten, wenn er auf die Straße einbiegt.

G

am 19. Oktober 2019 um 16:20

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 19. Oktober 2019 um 18:04:46 Uhr:

§10? Seit wann ist denn ein Fußweg eine Fußgängerzone, bzw. verkehrsberuhigter Bereich?

Gar nicht - aber ein anderer Straßenteil!

Was meinst Du mit "anderer Straßenteil"?

 

Der §10 soll auf "minderberechtigte" Einmündungen abzielen. Dies kann ich hier nicht erkennen. Sogar die gegenüberliegende, fast schon feldwegmäßige Einmündung gilt wohl als gleichberechtigt.

 

Und bei Rechtsabbiegern haben m. W. auch Fußgänger Vorrecht, sogar bei Bordsteinkante.

 

Auch wenn viele einfach "durchbrettern".

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