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Rechtsfahrgebot auf vierspuriger Kreisstraße?
Hallo,
es geht um folgende Situation:
Vierspurige Kreisstraße mit zwei Fahrspuren pro Richtung außerorts und auf 70 km/h begrenzt. Die Straße ist etwa einen Kilometer lang. Am Anfang der Straße ist ein zweispuriger Kreisel, dessen innere Spur in die linke Spur und die äußere Spur in die rechte Spur mündet. Am Ende der Straße führt die linke Spur geradeaus weiter, die rechte Spur zweigt nach rechts ab.
Frage: Gilt auf dieser Straße das Rechtsfahrgebot? Sprich, muss jemand, der von der inneren Spur des Kreisels auf die linke Spur kommt und am Ende dieser Straße geradeaus möchte, auf die rechte Spur wechseln und dann wieder links, oder nicht.
Danke für die Antworten.
Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
Das brauchst du auch nicht...der Käse steht hier in unzähligen Threads verteilt.
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59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
es geht um folgende Situation:
Vierspurige Kreisstraße mit zwei Fahrspuren pro Richtung außerorts und auf 70 km/h begrenzt. Die Straße ist etwa einen Kilometer lang. Am Anfang der Straße ist ein zweispuriger Kreisel, dessen innere Spur in die linke Spur und die äußere Spur in die rechte Spur mündet. Am Ende der Straße führt die linke Spur geradeaus weiter, die rechte Spur zweigt nach rechts ab.
Frage: Gilt auf dieser Straße das Rechtsfahrgebot? Sprich, muss jemand, der von der inneren Spur des Kreisels auf die linke Spur kommt und am Ende dieser Straße geradeaus möchte, auf die rechte Spur wechseln und dann wieder links, oder nicht.
Danke für die Antworten.
Grüße,
diezge
WIe lang ist besagte Strecke denn? Und ab wo werden die fahrstreifen getrennt?
Das ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Du musst also bei zwei Fahrbahnen die rechte Fahrbahn benutzen. Sicherlich ist Dir das bekannt und Du willst hier lediglich die Meinung der User zur Praxis wissen. Meine Meinung: Wenn beide Fahrbahnen frei sind, fahre ich rechts. Befinden sich auf beiden Fahrbahnen Fahrzeuge und ich will in der Folge geradeaus weiter fahren, bleibe ich auf der linken Spur und passe mich dem dortigen Verkehrsfluss an. Ich glaube, keiner wird einem dann einen Vorwurf machen.
Zitat:
Original geschrieben von Steelhammor
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
es geht um folgende Situation:
Vierspurige Kreisstraße mit zwei Fahrspuren pro Richtung außerorts und auf 70 km/h begrenzt. Die Straße ist etwa einen Kilometer lang. Am Anfang der Straße ist ein zweispuriger Kreisel, dessen innere Spur in die linke Spur und die äußere Spur in die rechte Spur mündet. Am Ende der Straße führt die linke Spur geradeaus weiter, die rechte Spur zweigt nach rechts ab.
Frage: Gilt auf dieser Straße das Rechtsfahrgebot? Sprich, muss jemand, der von der inneren Spur des Kreisels auf die linke Spur kommt und am Ende dieser Straße geradeaus möchte, auf die rechte Spur wechseln und dann wieder links, oder nicht.
Danke für die Antworten.
Grüße,
diezge
WIe lang ist besagte Strecke denn? Und ab wo werden die fahrstreifen getrennt?
Hallo,
die Trennung der Fahrstreifen erfolgt etwa nach einem Kilometer.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Das ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Du musst also bei zwei Fahrbahnen die rechte Fahrbahn benutzen. Sicherlich ist Dir das bekannt und Du willst hier lediglich die Meinung der User zur Praxis wissen. Meine Meinung: Wenn beide Fahrbahnen frei sind, fahre ich rechts. Befinden sich auf beiden Fahrbahnen Fahrzeuge und ich will in der Folge geradeaus weiter fahren, bleibe ich auf der linken Spur und passe mich dem dortigen Verkehrsfluss an. Ich glaube, keiner wird einem dann einen Vorwurf machen.
das gilt aber nur ausserorts denn innerorts gilt das:
In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO).
Zitat:
§7 stvo absatz 3
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten
Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die
Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
Original geschrieben von Himeno
Zitat:
§7 stvo absatz 3
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten
Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die
Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Eine absolut bescheuerte Regellung. Müsste auch abgeschafft werden.
Klar gilt außerhalb immer das Rechtsfahrgebot. Leider bekommt man davon nie etwas mit, denn links ist die AUssicht doch bekanntermaßen schöner. Schade, dass da nie kontrolliert wird, wäre die reinste Einnahmequelle.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
Original geschrieben von Himeno
Eine absolut bescheuerte Regellung. Müsste auch abgeschafft werden.
Klar gilt außerhalb immer das Rechtsfahrgebot. Leider bekommt man davon nie etwas mit, denn links ist die AUssicht doch bekanntermaßen schöner. Schade, dass da nie kontrolliert wird, wäre die reinste Einnahmequelle.
Warum stellst du dich selbst an den Pranger
Mache ich doch gar nicht, ich verabscheue (Dauer)Linksfahrer.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Mache ich doch gar nicht, ich verabscheue (Dauer)Linksfahrer.
Du forderst doch mehr Kontrollen...wenn deine Fahrweise wirklich der entsprechen sollte, welche du hier immer propagierst, wird es teuer für dich.
Nein, denn dann bräuchte ich so eine Fahrweise nicht mehr. Dann würde endlich das Rechtsüberholen wegfallen usw.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Eine absolut bescheuerte Regellung. Müsste auch abgeschafft werden.
Klar gilt außerhalb immer das Rechtsfahrgebot. Leider bekommt man davon nie etwas mit, denn links ist die AUssicht doch bekanntermaßen schöner. Schade, dass da nie kontrolliert wird, wäre die reinste Einnahmequelle.
Warum stellst du dich selbst an den Pranger
Genau das dachte ich mir eben auch.
@topic
Da die Straße außerorts liegt, sollte da rechts gefahren werden. Da das Straßenstück recht kurz ist und bei 70 deutlich unter einer Minute durchfahren wird, wird wohl ein zweifacher Spurwechsel eher die Unfallhäufigkeit erhöhen. Das ist es irgendwie auch nicht wert, nur damit ungeduldige Raser sich dort in den zwanzig Sekunden, die ihnen blieben, vorbeischieben können. Im Endeffekt wird sich dort kaum jemand an das Rechtsfahrgebot halten und es dort zu überprüfen wäre irgendwie unsinnig.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nein, denn dann bräuchte ich so eine Fahrweise nicht mehr. Dann würde endlich das Rechtsüberholen wegfallen usw.
Was machst du eigentlich, wenn dir mal ein Auto im Nacken sitzt?
Verstehe ich jetzt nicht. Was soll ich machen? Da ich überweigend rechts fahre, kann dieser jemand überholen. Bin ich am überholen, so gebe ich Gas und mir hängt fast niemand im Nacken. Gehe auch nach dem Überholen wieder nach rechts, so kann jeder seine Bahn ziehen. Ungewöhnlich?
Für jemanden, der den Straßenverkehr mit Krieg vergleicht, ist diese Aussage ungewöhnlich sachlich und regelkonform.
Tja, ich verhalte mich IMMER regelkonform, will ja niemanden aufhalten und blockieren. Hast es anscheind auch noch nicht verstanden.
Nur wenn jemand meint, für ihn gelten Regeln nicht, dann braucht er von mir kein Verständnis erwarten.