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Rechtsfahrgebot zweispuriger Kreisel außerorts?

Themenstarteram 9. September 2019 um 8:08

Guten Tag,

uns ist leider in einem (teilweise) zweispurigen Kreisel jemand ins Hinterrad und hintere Tür gefahren. Geschätzter Schaden an meinem Fahrzeug ca. 15.000 Euro (Rahmen verzogen, evtl. Achse beschädigt).

Da der Kreisel nur zur Hälfte zweispurig ist, muss man, um den Kreisel an der übernächsten Ausfahrt zu verlassen, in die innere Spur wechseln, da die rechte Spur nur zum Ausfahren benutzt werden kann.

Da von der Richtung, von der der Unfallgegner kam, kurz vor dem Kreisel noch 100 km/h (im Kreisel 50 km/h) erlaubt ist und die Kreiseleinfahrt und Ausfahrt gegenüber zweispurig ist und danach wieder 100 km/h ist, ist der Kreisel auch als Raserkreisel bekannt, da hier gerne mal mit 80 km/h und mehr geschnitten wird.

So ist es auch uns passiert. Der Unfallgegner war auf der rechten Spur und war noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt als wir eingefahren sind. (Wir standen vorher an der Einfahrt, da wir die Gefährlichkeit des Kreisels kennen.) Ich hab ihn erst kurz gesehen als wir schon eingefahren sind, da der Kreisel relativ schlecht einsehbar ist. Habe ihn aber nicht als Gefahr wahrgenommen, da er wie gesagt noch gar nicht im Kreisel war. Als wir fast die innere Spur erreichten, fuhr er in uns rein. Er stand wie wir neben der Insel auf der Innenspur, muss also auch auf die Innenspur gewechselt sein.

Polizei gibt uns die alleinige Schuld. Kann auch daran liegen, weil wir alle ins Krankenhaus zur Untersuchung kamen und nur der Unfallgegner mit der Polizei reden konnte. Bilder konnten wir auch keine machen.

Wir sind damit natürlich nicht einverstanden und suchen jetzt Fakten damit es sich lohnt um uns ggf. einen Anwalt zu nehmen. Unfallgegner war allein, wir zu zweit. Externe Zeugen gibt es leider keine, da zwar hinter uns noch mehr Fahrzeuge an der Einfahrt gewartet hatten, aber dann alle weiter gefahren sind.

Wenn es ein Rechtsfahrgebot in Kreiseln außerorts gibt hätte er ja auf der Innenspur nichts zu suchen gehabt. Seine Geschwindigkeit kann man wahrscheinlich nur grob aus dem Unfallschaden entnehmen, da vermute ich, dass wir eher nicht weiter kommen, wobei ich nicht weiß wie schnell man sein muss um einen Rahmenschaden zu verursachen. Bremsspuren gibt es keine.

Beste Antwort im Thema

mMn geht der Crash auf Dich.

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Nur so viel, rechtsfahrgebot heißt ja nicht dass man die Linke Spur nicht benutzen darf. Deine Aussage „hatte nichts auf der linken Spur zu suchen“ ist also Unsinn.

Bei so einer komplizierten Sache wäre ein Anwalt sicherlich besser als hier das Forum.

Wenn dein Unfallgegner auf der inneren Spur nichts zu suchen hatte, dann gilt das doch erst Recht für euch?

Ich kann aus der Erzählung jetzt nicht ganz erkennen wer da wann wohin die Spur gewechselt hat.

Wer war zu erst im Kreisverkehr, oder ist das ein Kreisverkehr wo kein rundes blaues Zeichen ist? Dann ist nämlich rechts vor links.

Genau deswegen habe ich Verkehrsrechtsschutz und eine Dashcan.

Ein Unfallrekonstruktionsgutachten scheint hier nötig zu sein. Die Schadenbilder werden Rückschlüsse auf die Kollisionsgeschwindigkeit und damit auf die gefahrenen Geschwindigkeiten zulassen. Da es eigene Ansprüche geltend zu machen und Forderungen des Gegners abzuwehren gilt ---> ab zum Anwalt.

Zitat:

@Nyanko schrieb am 9. September 2019 um 10:08:39 Uhr:

 

So ist es auch uns passiert. Der Unfallgegner war auf der rechten Spur und war noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt als wir eingefahren sind. (Wir standen vorher an der Einfahrt, da wir die Gefährlichkeit des Kreisels kennen.) Ich hab ihn erst kurz gesehen als wir schon eingefahren sind, da der Kreisel relativ schlecht einsehbar ist. Habe ihn aber nicht als Gefahr wahrgenommen, da er wie gesagt noch gar nicht im Kreisel war. Als wir fast die innere Spur erreichten, fuhr er in uns rein. Er stand wie wir neben der Insel auf der Innenspur, muss also auch auf die Innenspur gewechselt sein.

Das liest sich für mich widersprüchlich. Woher weißt Du, dass er noch mindestens 15 Meter vom Kreisel entfernt war, wenn der Kreisel schlecht einsehbar ist und Du ihn erst gesehen hast, als Du schon eingefahren warst?

Naja, wenn ich an der übernächsten Ausfahrt raus will und die rechte Fahrspur führt gleich die nächste raus, dann ordne ich mich nicht in der rechten Fahrspur ein, sondern geh gleich links rüber, wenn die Fahrspuren leer sind.

Hast du denn in den linken Seitenspiegel geguckt und auch Schulterblick gemacht, bevor du die Spur gewechselt hast?

Auch wenn ein Auto weiter weg ist und der Kreisverkehr eh schon unübersichtlich ist, sollte doch Spiegel (+Blinken)+ Schulterblick beim Spurwechsel normal sein. Und spätestens beim Seitenspiegel sehe ich,wie weit das kommende Auto entfernt ist und wie schnell sich das Auto nähert, sehe ich da kein Auto mehr, auf alle Fälle Schulterblick.

Anwalt ist da der richtige Ansprechpartner. Und wie die Schuldverteilung sein wird, kann hier auch niemand voraussagen, aber normalerweise liegt die größere Sorgfaltspflicht beim Spurwechsler, ob die Lücke, in die er will, ausreichend ist ohne jemanden zu behindern.

Zum Rahmenschaden braucht es kein hohes Tempo, nur unglücklich getroffen.

Vielleicht steht 15m entfernt eine Lärmschutzwand oder Ähnliches, welche das Auto vom Unfallgegner verdeckt hat. Somit weiß man dann, dass der andere mindestens 15m weit weg war.

Alles andere könnte ich mir auch nicht erklären. Finde mich anhand des Textes generell aber schwer raus. Skizze/Maps könnte helfen.

Rechtsfahrgebot gilt natürlich, aber nach deinen Aussagen ist die rechte Spur ja zum verlassen des Kreisels an dieser Stelle, vielleicht wollte er das ja nicht. Damit wäre das Rechtsfahrgebot irrelevant. Wenns ein richtiger Kreisel ist, hat der im Kreisel Vorfahrt.

Grundsätzlich muss man bei einem Kreisel nur den Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich im Kreisel befinden. Fahrzeuge außerhalb sind uninteressant, egal wie schnell sie sind.

Wenn du also schon im Kreise warst und er ist dir von außerhalb kommend in die Seite gefahren, dann war er auch Schuld. Das sollte es doch keine 2 Meinungen geben.

Allerdings könnte dein Unfallgegner bei der Polizei ganz andere Angaben gemacht haben, die du nicht kennst. Nur ein Anwalt kann die Akteneinsicht erhalten und darüber mehr erfahren.

Zitat:

@coolhh schrieb am 9. September 2019 um 12:17:24 Uhr:

Wenn du also schon im Kreise warst und er ist dir von außerhalb kommend in die Seite gefahren, dann war er auch Schuld. Das sollte es doch keine 2 Meinungen geben.

...

Man kann das aber auch rauslesen, als ob der Unfallgegner links neben den TE bereits in den Kreisel eingefahren sei und sich bereits auf der inneren Fahrspur befand, als der TE in den Kreisel einfuhr und ebenfalls auf die innere Fahrspur wechseln wollte.

Ohne eine Skizze der Unfallstelle mit den entsprechenden Fahrspuren der Fahrzeuge und am besten Lichtbilder der Unfallstelle mit den unveränderten Endstellungen kann man eh nichts dazu sagen.

Themenstarteram 9. September 2019 um 11:18

Danke für Eure Antworten.

Habe zwei Skizzen gemacht, aber wahrscheinlich habt ihr Recht, ohne Anwalt geht es hier nicht weiter.

mMn geht der Crash auf Dich.

Wenn Du der Rote bist, sehe ich das auch so.

Das hängt sehr von den gefahrenen Geschwindigkeiten ab. Deshalb wird da ohne Unfallrekonstruktionsgutachten garnichts gehen.

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