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Rechtsfrage Gewährleistung/Garantie

Opel Insignia B
Themenstarteram 14. Dezember 2020 um 17:37

Servus,

Ich weiß das das Forum kein Rechtsforum ist aber vielleicht weiß jemand wie meine Rechte sind.

Und zwar habe ich in ein vorheriges Thema erwähnt das ich mir vor kurzem ein Opel Insignia zugelegt habe und der wiederum irgendein Problem mit dem Batteriesensor hat. Zu lesen hier: https://www.motor-talk.de/forum/opel-insignia-b-b1011.html

Jetzt hat sich ein kleine Diskussion ausgelöst in Sachen Garantie, indem sich der Verkäufer (Wickenhäuser) quer stellt.

Kurze Zusammenfassung (Zeitachse)

1.Probefahrt entdeckte ich das beim Opel die Anzeige leuchtete das das Fahrzeug demnächst gewartet werde soll. Ich als alter BMW Fahrer dachte es sei die "Service Anzeige" bzw das das Auto einfach nur in die Inspektion gehen muss. Den Verkäufer habe ich über die Meldung informiert und er meinte das die Werkstatt sowieso sich darum kümmern wird da das Auto vor der Auslieferung in die Inspektion geht und in Mangelfreien Zustand ausgeliefert wird.

2.Auslieferung 29.10.2020 war die Anzeige immer noch da und ich informierte den Verkäufer unverzüglich. Es kam dann ein Mitarbeiter der meinte das da alles jetzt erledigt sei und das demnächst weggehen würde.

3.30.10.2020 Die Meldung ist immer noch da und bin dann 1 Woche später zum Wickenhäuser in Wolfsratshausen gefahren. Laut OBD Fehlerprotokoll "Fehlerhafte Batteriesensor". Die Mechaniker vor Ort haben aus einem anderem Auto die Sensors ausgetauscht. Die Meldung war an dem Tag dann weg.

4. 2.Versuch / Am nächsten Tag ging die Meldung wieder an und bin nach 2 Wochen später erneut dorthin gefahren. Diesmal haben die sich ein wenig genauer das Fahrzeug angeschaut und meinten die können nichts tun da sie eher eine "kleine" Werkstatt sind die eher auf Service ausgelegt sind. Ich sollte zur Münchner Filiale fahren.

5.30.11.2020 Die Münchner Mechaniker meinten das Fahrzeug diesmal länger in der Werkstatt bleiben muss da wahrscheinlich der Kabel des Batteriesensor defekt sei. Diesmal würde sich das ein KFZ Elektriker anschauen der anscheinend gut sein soll. Ich verschob den Termin da an den Tag kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stand und ich auf ein Fahrzeug angewiesen bin.

6.14.12.2020 Fahrzeug heute bei der Werkstatt abgegeben. Beim Kosten des Ersatzfahrzeug kam es zur Diskussion. Ich beanspruche das ich nichts bezahle. Das ich für die Reparatur nichts bezahlen das ist klar aber ich sah es auch nicht ein das ich für das Ersatzwagen was bezahle. Die meinte wiederum ich müsste was bezahlen. Am Ende haben die gemeint das sie mit ihren Kollegen in Wolfsratshausen das klären werden. Ich sollte aber immer noch die Kosten fürs Benzin bezahlen sprich vollgetankt zurückbringen.

 

Zusatzinfo:

Ich habe den Big5Deal. ABER !!!! Der Verkäufer hat mir damals die Garantie anders erklärt (leider mündlich aber mit Zeugen) Und zwar hätte ich 2 Jahre "VOLLE" Garantie und dann 3 Jahre auf die 10 wichtigsten Bauteile. Für mich war das ein Kaufargument und dadurch habe ich auch nicht mehr an den Preis verhandelt weil der Käufer mit dem Garantie Argument den Kaufpreis rechtgefertigt hat. Davon will aber jetzt Wickenhäuser nichts mehr davon wissen.

Ich sehe es nicht das ich aktuell ein Cent zu bezahlen für ein Auto das es eigentlich Mangelfrei mir übergeben hätte sollte. Wie gesagt den Fehler habe ich schon vor der Auslieferung gemeldet. Ich hätte kein Problem gehabt wenn die Auslieferung sich dadurch ein wenig verzögert hätte.

Mal davon abgesehen habe ich mittlerweile ca 40-50 Euro an Sprit verbrannt plus die Zeit die mir eigentlich so unnötig verloren gegangen ist.

Wie ist eure Meinung dazu ?

LG

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27 Antworten

Den BigDeal kenne ich.

Hatte den damals beim Astra und nach dem Kauf auch Probleme. Diese wurden inkl. kostenlosen Leihwagen beseitigt. Benzin muss man da aber selbst zahlen - ist für mich auch selbstverständlich.

Was mich allerdings wundert, dass du das über Garantie abwickeln willst.

Für mich ist das ganz klar Gewährleistung bzw. Mängelhaftung.

Themenstarteram 14. Dezember 2020 um 18:54

Zitat:

@SF-FFM schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:37:31 Uhr:

Den BigDeal kenne ich.

Hatte den damals beim Astra und nach dem Kauf auch Probleme. Diese wurden inkl. kostenlosen Leihwagen beseitigt. Benzin muss man da aber selbst zahlen - ist für mich auch selbstverständlich.

Was mich allerdings wundert, dass du das über Garantie abwickeln willst.

Für mich ist das ganz klar Gewährleistung bzw. Mängelhaftung.

Wird auch über Gewährleistung abgewickelt da ja Wickenhäuser nichts von ihrer "versprochener Garantie" wissen will. Meiner Meinung nach hätte Wickenhäuser das Fahrzeug mangelfrei übergeben müssen da der Fehler vorher schon gemeldet wurde. Alles Kosten die eigentlich nach her entstanden sind müsste man mir doch eigentlich erstatten. Fängt schon eigentlich an das ich den Mietwagen ohne große Diskussion kostenlos kriege. Dann für die ganze Fahrerei die Spritkosten. Und plus die versprochene Garantie Leistung die doch nicht so ausfällt könnte ich sogar wegen Täuschung auf Schadensersatz verklagen. Deswegen sehe ich es nicht ein irgendwas zu bezahlen auch nicht die Spritkosten für den Leihwagen.

Warum bist du mit dieser Fehlermeldung nach der Übergabe vom Hof gefahren?

Warum nicht mit einen Ersatzfahrzeug?

Themenstarteram 14. Dezember 2020 um 19:07

Zitat:

@-Pitt schrieb am 14. Dezember 2020 um 19:57:32 Uhr:

Warum bist du mit dieser Fehlermeldung nach der Übergabe vom Hof gefahren?

Warum nicht mit einen Ersatzfahrzeug?

Da der Mechaniker zuerst einmal die Fehlermeldung wegquittierte und ich dachte er hat einfach die Service Anzeige zurückgesetzt. Und er meinte es passt jetzt. Ich wusste zu dem Zeitpunkt was sich genau mit der Anzeige auf sich hatte. Erst als ich hier im Forum gelesen habe das die Anzeige auf irgendein Störung im Auto hinweist.

Zitat:

@Ulas94x schrieb am 14. Dezember 2020 um 18:37:13 Uhr:

2.Auslieferung 29.10.2020 war die Anzeige immer noch da und ich informierte den Verkäufer unverzüglich. Es kam dann ein Mitarbeiter der meinte das da alles jetzt erledigt sei und das demnächst weggehen würde.

Sorry da fährt man nicht weg.

Fehlermeldungen sind nach quittieren erstmal weg und kommen entweder sehr schnell oder später wieder.

Mit quittieren allein ist kein Fehler behoben (mit Ausnahme der Öllebensdauer)

Themenstarteram 14. Dezember 2020 um 19:19

Zitat:

@-Pitt schrieb am 14. Dezember 2020 um 20:14:42 Uhr:

Zitat:

@Ulas94x schrieb am 14. Dezember 2020 um 18:37:13 Uhr:

2.Auslieferung 29.10.2020 war die Anzeige immer noch da und ich informierte den Verkäufer unverzüglich. Es kam dann ein Mitarbeiter der meinte das da alles jetzt erledigt sei und das demnächst weggehen würde.

Sorry da fährt man nicht weg.

Fehlermeldungen sind nach quittieren erstmal weg und kommen entweder sehr schnell oder später wieder.

Mit quittieren allein ist kein Fehler behoben (mit Ausnahme der Öllebensdauer)

Ja sowas ja auch das am nächsten die Meldung kam. Und wie gesagt zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht das es ein Fehlermeldung war sondern ich dachte wie beim BMW das es ein Erinnerung zum Service ist. Und die kann man einfach zurücksetzen.

Für die Mängelbeseitigung würde ich sicher nichts zahlen, ist ja alles noch in der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit aufgetreten.

 

Sprit würde ich diskutieren. Hin- und Rückfahrt (80 km?) mit deinem Fahrzeug gehen ja schon nicht wirklich auf deine Kappe, der Händler hätte halt auch gucken müssen wie er die Karre nach München bekommt, wenn er dort die Mängelbeseitigung durchführen möchte. Und mit dem Ersatzwagen nochmal 120 km, München - Wolfratshausen - München, sollten auch nicht dein Problem sein.

 

Was du darüber hinaus fährst mit dem Wagen, hättest du natürlich zu zahlen. Vor dem Hintergrund des - auch zeitlichen - Aufwands den du schon betreiben musstest, könnte der Händler aber kulanterweise auf Nachbetankung verzichten.

 

Damit würde ich da mal ins Rennen gehen...

 

 

 

Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Auch muss ein Leihwagen nicht zwangsläufig kosteneutral sein. In der Regel ist das eine freiwillige Leistung des Händlers.

Der Händler steht aber grundsätzlich in der Gewährleistungspflicht. Hier muss er in den ersten 6 Monaten alle Schäden / Sachmängel (kein Verschleiß) auf seine Kosten reparieren, unabhängig von irgendwelchen Garantien. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast dann um und du müsstest beweisen, dass ein Schaden schon vorher vorhanden war.

Ich würde also das Auto dem Händler auf den Hof stellen und freundlich die Nachbesserung einfordern. Nach 2 misslungenen Versuchen kannst du das Geschäft rückabwickeln. Das wird der Händler vermutlich aber nicht freiwillig machen wollen.

Die Garantie schließt nicht die gesetzliche Gewährleistung aus.

Nachzulesen im BGB.

https://dejure.org/gesetze/BGB

Wird eigentlich bei der Garantieverlängerung die Mobilitätsgarantie mit verlängert?

Ich hatte mit meinem Händler auch mal dieses Thema und er hat mir gesagt, daß dir ein kostenloser Mietwagen nur während der Mobilitätsgarantie zusteht.

Werder bei Gewährleistung noch bei einer Anschlussgarantie. Heißt also, nur in den ersten zwei Jahren.

Allerdings ist meine Werkstatt da ziemlich kulant und ich habe bisher immer einen bekommen und musste nur nachtanken. Was ich völlig okay finde.

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 13:40

Also mittlerweile bin ich nach eigenen Recherchen dazu gekommen das: laut § 280 Abs. 1 BGB ist der Verkäufer schuld an den Mangel und an den gebunden Kosten die mir entstanden sind. Zwar hätte ich nicht das Recht auf ein Kostenlosen Mietwagen, aber auf einen Schadensersatz. Aktuell liegt er bei ca 100 Euro (Spritkosten, gerechnet mit den gesetzlichen 0,30ct/Km Fahrpauschale).

Aber dadurch das das Mietwagen mir jetzt kostenlos zu Verfügung gestellt worden ist gleicht sich das aus.

Zitat:

@Ulas94x schrieb am 15. Dezember 2020 um 14:40:22 Uhr:

Also mittlerweile bin ich nach eigenen Recherchen dazu gekommen das: laut § 280 Abs. 1 BGB ist der Verkäufer schuld an den Mangel und an den gebunden Kosten die mir entstanden sind. Zwar hätte ich nicht das Recht auf ein Kostenlosen Mietwagen, aber auf einen Schadensersatz. Aktuell liegt er bei ca 100 Euro (Spritkosten, gerechnet mit den gesetzlichen 0,30ct/Km Fahrpauschale).

Aber dadurch das das Mietwagen mir jetzt kostenlos zu Verfügung gestellt worden ist gleicht sich das aus.

Wenn Du die Schadensersatz Schiene fährst, würde ja ein Transportmittel bzw. Mietwagen den Du dir nimmst/beauftragst zusätzlich anfallen.

Somit wäre es nicht falsch, zum Mietwagen auch Benzinkosten zu verlangen.

Aber immer vorsicht bei Schadenersatz. Dieser muss auch wirklich entstehen und nachweisbar sein.

Zudem stellt sich die Frage, ob das Dein zukünftiger FOH bleiben soll (ggfs. gute Erreichbarkeit). Dann ist sowas auch ein Geben und Nehmen...

P. S. : Die gesetzliche Pauschale bildet nicht die Spritkosten ab, sondern die Gesamtkosten (Mietwagen inkl. Sprit).

Um Schadenersatz zu bekommen, musst du deinen Schaden erstmal nachweisen. Wie du schon geschrieben hast, hat dir dein Händler ja den Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.

Er ist auch nicht "Schuld" im Wortsinn, sondern er muss den Sachmangel abstellen. Kann er das nicht, kannst du einen Minderung oder den Rücktritt (sh. oben) verlangen. Wichtig ist dabei immer höflich zu bleiben und das Besprochene später schriftlich zu bestätigen.

Themenstarteram 16. Dezember 2020 um 7:45

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 15. Dezember 2020 um 17:16:05 Uhr:

Um Schadenersatz zu bekommen, musst du deinen Schaden erstmal nachweisen. Wie du schon geschrieben hast, hat dir dein Händler ja den Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.

Er ist auch nicht "Schuld" im Wortsinn, sondern er muss den Sachmangel abstellen. Kann er das nicht, kannst du einen Minderung oder den Rücktritt (sh. oben) verlangen. Wichtig ist dabei immer höflich zu bleiben und das Besprochene später schriftlich zu bestätigen.

Ich sehe halt es so das der Verkäufer diese ganze Situation vermeiden hätte können, wenn er vor der Auslieferung das Auto genauer kontrolliert hätte. Wegen diesem Versäumnis entstanden die mir die Nachfolgekosten. Und die kann ich geltend machen. Aber das hat sich ja erledigt da ich seit Montag ein Ersatzwagen habe, was mir leider aktuell nichts bringt da ich jetzt im Home Office bin XD.

Aber es gibt ja noch den anderen Punkt und zwar das mir "vorgetäuscht" wurde in Sachen Garantieleistung.

Das ist auch ein Punkt wo ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder Preisminderung verlangen könnte.

Wer das Haar in der Suppe sucht wird es finden......... aber wehe es ist sein eigenes. :rolleyes:

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