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Rechtslage nach dem Kauf // M-Felgen sind nicht original

BMW 5er E60
Themenstarteram 3. Juni 2013 um 19:40

Hi,

ich habe mal eine Frage zur Rechtslage bei Kauf von Privat.

Letzte Woche habe ich einen 530D gekauft mit 18 Zoll M-Felgen und Sommerreifen sowie 16 Zoll Winterräder.

Jetzt hat sich heraus gestellt das die 18 Zoll Felgen keine original Felgen sind und keine ABE haben. Die Winterräder sind allerdings original.

Was kann ich machen?

Der Verkäufer hat es nicht gewusst und ich auch nicht. Im Kaufvertrag haben wir nichts von den Rädern drin stehen und in der Anzeige die damals im Internetinserat stand auch nur 18 Zoll M Design Felgen.

Zudem ist in dem Kaufvertrag die Sachmangelhaftung ausgeschlossen (ADAC Kaufvertrag von Privat an Privat).

Gibt es eine Möglichkeit Ersatz von dem Verkäufer einzuklagen oder stehen die Chancen schlecht?

Grüße,

 

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2013 um 8:07

So, jetzt muß ich mal meinem Senf dazu geben, auch wenn es einige nicht gefallen wird.

Also wenn ich mir ein gebrauchtes Auto kaufen will dann Informiere ich mich doch vorher und studiere die Gebrauchtwagenanzeigen. Beim Autokauf schaue ich mir das Fahrzeug genau an und stelle dem Verkäufer auch mal ein paar Fragen, wenn mir dann alles gefällt wird das Auto gekauft und in dem Moment wo ich meine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzte bin ich dann ja mit dem Fahrzeug einverstanden, sonst würde ich es ja nicht kaufen. Wenn dann nach einer Woche irgendwelche versteckten Mängel auftauchen die man nur in einer Werkstatt feststellen kann und wo sich dann herausstellt das hier offensichtlich gepfuscht wurde, dann bin ich auch der erste der dagegen angeht.

Wenn ich mir jetzt aber diese Geschichte so anschaue, was soll man davon halten ? Wie der gute Mann sich das Auto gekauft hat stand es ja wohl auf den Felgen oder sie lagen im Kofferraum, also hat er sich das alles angucken können und wenn schon in der Anzeige steht M- Design sagt das doch schon alles. Da Fragt man doch nach und wenn man nicht sicher ist dann nimmt man jemand mit der sich auskennt. Wenn ich jetzt aber mit einer rosaroten Brille vor dem Auto stehe und das so kaufe wie es da steht, dann kann ich mich nicht nach einer Woche, wenn die rosarote Brille ab ist, darüber beschweren und sich noch aufregen. In solchen Fällen würde ich sagen, der gute hat mit Rosinen gehandelt, weil hier kann man nicht helfen, aber wenn er jetzt ein paar Bilder von den Felgen hochgeladen hätte, könnte man mal schauen was das für Felgen sind und ob man da vielleicht helfen kann.

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16 Antworten
am 3. Juni 2013 um 19:45

Dann mal schnell und kurz zusammengefasst - NEIN... ;)

Da hast keine Chance, der Verkäufer hat sich nach allen Seiten hin abgesichert. Beginnend beim Anzeigentext bis hin zum Vertragsschluss. Ob er tatsächlich nix davon wusste...? Na ja, man wird es wohl nie wirklich wissen.

Was willst du denn einklagen? Wie du selbst schreibst, wurden dir ja nur M-Design-Felgen mit verkauft und keine original M-Felgen. Und von der Vollständigkeit der Unterlagen hättest du dich bei fahrzeugübergabe überzeugen können und müssen.

Naja Naja. So schnell würde ich das nicht abtun. Was stand genau in der Anzeige?

Die Frage ist auch, wovon aufgrund der Anzeige auszugehen ist. Steht bspw. da "orignal BMW Winterräder" und "M-Design Sommerräder 18"" würde ich auch sagen, dass davon auszugehen ist, dass es sich nicht im BMW Räder handelt. Steht allerdings dort "Winterräder von Ronal" und "18" M-Felgen mit Sommerreifen" sieht das schon wieder anders aus. Auch musst du sicher nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer einen Nachbau eines sicherlich geschütztes Design/Muster von BMW verkauft.

Ich würde Nacherfüllung fordern.

am 3. Juni 2013 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von Bak3r

Ich würde Nacherfüllung fordern.

Völlig umsonst... :D

Für mich schaut es allerdings schon so aus, als ob das Ganze nicht ganz unabsichtlich so gelaufen ist. Und da der, der fordert auch beweisen muss, was hier eigentlich gänzlich unmöglich ist, hat sich das Thema wohl für den Verkäufer. Freiwillig kommt da nix.

Der TE schreibt ja, dass in der Anzeige lediglich M-Design- Felgen stand. Der Verkäufer hat das schon recht geschickt gemacht, da weder die Anzeige noch der Kaufvertrag etwas versprechen, was nicht gehalten wurde.

Von M-Design-Felgen ist die Rede und so wie ich das verstehe, trifft das auch voll und ganz zu. Auf Grundlage welcher Tatsache sollte nun Nacherfüllung verlangt werden? Diese Tatsache gibt es hier nämlich nicht und dass der TE sich nicht vor dem Kauf über die Originalität der Felgen versichert hat, ist schlicht und einfach sein problem. Ebenso wie das Nichtverlangen von ABE's oder dergleichen.

Hoffen wir für den TE einfach mal, dass es kein billiger China-Schrott ist, der einem bald um die Ohren fliegt...

Zitat:

Original geschrieben von Bak3r

 

Ich würde Nacherfüllung fordern.

Hallo, worin siehst Du einen Sachmangel begründet? Aliud?!

Selbst wenn die Voraussetzungen für einen Nacherfüllungsanspruch gegeben sein mögen.

Hindernis ist doch in jedem Fall der Ausschluss der Sachmängelhaftung durch die Abrede. Diese dürfte auch wirksam sein. Oder gibt es Anzeichen dafür, dass der Verkäufer als Unternehmer gehandelt hat?

Die Frage, wovon der Käufer ausgehen durfte (normativer Empfängerhorizont), was also Inhalt des Vertrages geworden ist, ist eine andere.

Diese Gedanken muss ich mir bei der Entstehung des Erfüllungsanspruchs machen, nicht beim modifizierten Erfüllungsanspruch = Nacherfüllungsanspruch.

Schadensersatzanspruch cic hinsichtlich einer Aufklärungspflichtverletzung bzw. Wahrheitspflichtverletzung scheitert dann am Verschulden des Verkäufers.

 

 

Der Sachmangel ist doch eindeutig vorhanden.

@TE War der Verkäufer möglicherweise Freiberufler / Gewerbetreibender?

Verschulden: Reicht hier nicht möglicherweise die Abnahme / Eintragung der Räder beim TÜV? Somit musste der Verkäufer doch Kenntnis haben, nicht?

am 3. Juni 2013 um 21:07

Hallo!

Ich sehe das auch wie Neo. Du hast pech gehabt.

Aber - die Bezeichnung "M-Design" deutet doch schon auf Replicas hin! Schaue dir die ganzen eBay-Angebote an - da verkauft auch einer 128er Felgen für 1000€ neu und es steht "Design" .. da sollte es dann im Kopf "Bling" machen! :) Aber für die Zukunft weißt du es.

Wären die wirklich Original, würde dort stehen - Original BMW M Felge. Glaube mir! ;)

Grüße,

BMW_Verrückter

am 4. Juni 2013 um 4:50

So ist es, Bmw_verrückter... :)

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde man schlichtweg darauf abstellen, dass M-Design Felgen nun mal eben keine M-Felgen sind und der Verkäufer bereits in der Verkaufsanzeige deutlich darauf verwiesen hat. Da im Kaufvertrag nichts dergleichen mehr umschrieben und die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, erübrigt sich der Rest eigentlich von ganz allein...

Zitat:

Original geschrieben von Bak3r

Der Sachmangel ist doch eindeutig vorhanden.

@TE War der Verkäufer möglicherweise Freiberufler / Gewerbetreibender?

Verschulden: Reicht hier nicht möglicherweise die Abnahme / Eintragung der Räder beim TÜV? Somit musste der Verkäufer doch Kenntnis haben, nicht?

Es liegt aber eben kein Sachmangel vor... :confused:

Vereinfacht gesagt würde eine Sachmangel dann vorliegen, wenn der Verkaufsgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Felgen im M-Design hat das Fahrzeug aber und nicht mal das war scheinbar vertraglich vereinbart.

Die Anspielung dahingehend, ob der Verkäufer eventuell Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, spielt auch nur dann eine Rolle, wenn es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Im Grunde kann jeder gewerbetreibende / Freiberufler sein privates Auto nämlich auch Privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen - so wie ich das auch mache. Gegebenenfalls wird das Fahrzeug eben kurz vor dem Verkauf vom gewerblichen Anlagevermögen ins Privatvermögen übernommen und dann privat verkauft. Alles kein Problem... :)

Wie Ernie1 schon schrieb, ein Verschulden des Verkäufers liegt hier nicht vor, auf dessen Grundlage sich Schadenersatzansprüche begründen ließen. Eigentlich ist der Käufer selbst angehalten zu kontrollieren, ob die verbauten Teile eingetragen und zugelassen sind. Wenn er das nicht tut, na ja, dann ist es schlichtweg Pech...

Ebenso könnte man argumentieren, dass es heute jedem halbwegs bekannt sein dürfte, dass Felgen entweder eingetragen sein oder über eine ABE verfügen müssen. So oder so, der Verkäufer macht dann auf unwissend und beruft sich auf den vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Das ist am Ende die Mühen nicht wert und kostet nur unnötig Geld.

Mein Tipp: Der TE soll es am besten auf sich beruhen lassen und das Ganze als Lehrgeld abstempeln. Ärgerlich ist es sicherlich, aber machen kann man eben nix...

am 4. Juni 2013 um 8:07

So, jetzt muß ich mal meinem Senf dazu geben, auch wenn es einige nicht gefallen wird.

Also wenn ich mir ein gebrauchtes Auto kaufen will dann Informiere ich mich doch vorher und studiere die Gebrauchtwagenanzeigen. Beim Autokauf schaue ich mir das Fahrzeug genau an und stelle dem Verkäufer auch mal ein paar Fragen, wenn mir dann alles gefällt wird das Auto gekauft und in dem Moment wo ich meine Unterschrift unter den Kaufvertrag setzte bin ich dann ja mit dem Fahrzeug einverstanden, sonst würde ich es ja nicht kaufen. Wenn dann nach einer Woche irgendwelche versteckten Mängel auftauchen die man nur in einer Werkstatt feststellen kann und wo sich dann herausstellt das hier offensichtlich gepfuscht wurde, dann bin ich auch der erste der dagegen angeht.

Wenn ich mir jetzt aber diese Geschichte so anschaue, was soll man davon halten ? Wie der gute Mann sich das Auto gekauft hat stand es ja wohl auf den Felgen oder sie lagen im Kofferraum, also hat er sich das alles angucken können und wenn schon in der Anzeige steht M- Design sagt das doch schon alles. Da Fragt man doch nach und wenn man nicht sicher ist dann nimmt man jemand mit der sich auskennt. Wenn ich jetzt aber mit einer rosaroten Brille vor dem Auto stehe und das so kaufe wie es da steht, dann kann ich mich nicht nach einer Woche, wenn die rosarote Brille ab ist, darüber beschweren und sich noch aufregen. In solchen Fällen würde ich sagen, der gute hat mit Rosinen gehandelt, weil hier kann man nicht helfen, aber wenn er jetzt ein paar Bilder von den Felgen hochgeladen hätte, könnte man mal schauen was das für Felgen sind und ob man da vielleicht helfen kann.

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 17:52

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das ganze war jetzt eine Lektion für mich. Ab jetzt werde ich jedes kleine Detail in dem Kaufvertrag mit auf nehmen.

Ich bin ja eigentlich kein Freund von Verbraucherrechten, weil eben oft viel zu weit gegriffen wird. Wenn wir uns aber mal in einem Bereich bewegen, in dem du dich vielleicht nicht auskennst und ich dir Mist verkaufe glaube ich nicht dass du auch nur im Ansatz ähnlich denkst.

am 4. Juni 2013 um 18:28

Gut gekontert... :D

Zusammenfassend würde ich sagen - ich bin für Fairness. Günstig kaufen und gut verkaufen bedingt jedoch dahingehend eine gewisse Beschränkung, die durchaus okay ist, so lange sich das in rechtlich einwandfreiem Rahmen bewegt... :)

Das ganze als Lehrgeld abhaken und gut ist.

Naja - alles Wissen kommt aus der Erfahrung. Der "Schaden" hält sich ja in Grenzen und es wäre meines Erachtens unangemessen, gegen den Verkäufer juristisch vorzugehen, nur weil Du beim Kauf unaufmerksam warst. Eine arglistige Täuschung bzw. Betrug kann ich bei der Sache beim besten Willen nicht erkennen. Gesetze sind dazu da, um ALLE Menschen zu schützen, in dem Fall nicht nur Käufer sondern auch Verkäufer. Wie Du selbst ausgeführt hast, hat der Verkäufer mit offenen Karten gespielt - mehr kann er doch nicht tun. Das danach negativ auszulegen, so nach dem Motto: "Jaja, er hat sich in jeder Hinsicht abgesichert" finde ich nicht fair.

Ein anderes Thema ist die Tatsache, dass die Räder offensichtlich gar nicht zugelassen sind. Du entweder zum TÜV musst oder andere Felgen besorgen musst. Das wäre ein interessanter Punkt, ob der Verkäufer darauf hinweisen MUSS, dass das Auto im schlimmsten fall ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist, oder ob er, falls Du danach fragst, lediglich wahrheitsgemäß antworten muss. DAS ist das Hauptproblem, das ich im Moment sehe. Die Felgen scheinen Dir ja gefallen zu haben - also kein Problem. Die Frage ist nun eher, ob diese ein Sicherheitsrisiko darstellen und/oder woher Du eine ABE bekommst.

 

Zitat:

Original geschrieben von tigger2007

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das ganze war jetzt eine Lektion für mich. Ab jetzt werde ich jedes kleine Detail in dem Kaufvertrag mit auf nehmen.

am 4. Juni 2013 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von Bak3r

Ich bin ja eigentlich kein Freund von Verbraucherrechten, weil eben oft viel zu weit gegriffen wird. Wenn wir uns aber mal in einem Bereich bewegen, in dem du dich vielleicht nicht auskennst und ich dir Mist verkaufe glaube ich nicht dass du auch nur im Ansatz ähnlich denkst.

Ich glaube du hast mein Schreiben nicht richtig durchgelesen, man hat durch das Internet so viele Möglichkeiten sich zu informieren und wenn man immer noch unsicher ist kann man einen Freund fragen.

Wie oft findet man hier im Forum anfragen zu einem Autokauf. So, und wenn ich die Möglichkeiten nicht nutze dann habe ich selber Schuld und muss nicht den anderen die Schuld geben. Anders wäre es natürlich wenn der Verkäufer ihn das Auto mit verstecken Mängeln verkauft und nicht darauf hingewiesen hätte und ihm wäre das Auto noch einer Woche verreckt. So, und nun hoffe in das Tigger wenigstens mit dem Auto glück hat und es seine Erwartungen erfüllt. Ach ja, wie schon mal erwähnt, lad doch mal ein Bild von den Felgen hoch und wenn möglich mit der KBA Nr der Felge.

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