- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Rechtslage: wer ist Eigentümer, wenn Kunde Fahrzeug nicht aus Werkstatt abholt?
Rechtslage: wer ist Eigentümer, wenn Kunde Fahrzeug nicht aus Werkstatt abholt?
Guten Tag, ich habe eine knifflige Frage zu dem Thema, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dabei spielt es ja keine Rolle um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Auf jedenfall liegt folgende Situation vor. Ein Kunde hat vor sehr langer Zeit sein Auto in die Werkstatt meines Vaters gebracht, zur Reperatur. Nachdem die Firma die nötigen Teile bestellt hatte und auch angefangen hatte mit der Reperatur hat der Kunde sich nicht mehr gemeldet. Als die Reperatur dann fertig war und der Kunde sein Fahrzeug abholen sollte und die Rechnung bezahlen sollte, kam immernoch keine Rückmeldung. Die Schulen des Kunden belaufen sich auf etwa 3000€. Grob gesagt. Jetzt steht der Wagen schon gut 15 Jahre auf dem Grundstück der Firma und der Kunde hat die Schulden immernoch nicht bezahlt. Einen Kontakt gab es meine ich in der Zeit schon, aber anscheinend besteht von dem Kunden kein Interesse mehr an dem Fahrzeug, sonst hätte er schon längst die Schulden bezahlt, denn der Wert des Autos übersteigt den der damaligen Reperatur um das 5-fache. Wenn die Firma allerdings eine Standgebühr für das Fahrzeug verlangen würde wäre diese über die 15 Jahre ja auch ordentlich hoch. Vielleicht hatte der Kunde ganz am Anfang zu wenig Geld für die Reperatur und nach 5 Jahren oder so dachte er sich dass die Rechnung viel höher sei wegen der Standgebühr. Keiner weis es. Sehr kurios auf jedenfall und die Frage die ich mir Stelle ist halt wem das Fahrzeug nun gehört. Ob Papiere noch existieren bzw ob die Firma noch Unterlagen dazu hat bezweifele ich. Ich hoffe jemand hatte schonmal eine ähnlich Situation oder weis über die Rechtslage Bescheid.
Freundliche Grüße
Beste Antwort im Thema
interessant - wieso lasse ich 15 Jahre lang ein repariertes Kunden-Auto rumstehen, ohne Standgebühren zu berechnen und ggf. inkl. Rechnungssumme einzuklagen?
Da ist die Lethargie auf beiden Seiten enorm ...
Ähnliche Themen
69 Antworten
interessant - wieso lasse ich 15 Jahre lang ein repariertes Kunden-Auto rumstehen, ohne Standgebühren zu berechnen und ggf. inkl. Rechnungssumme einzuklagen?
Da ist die Lethargie auf beiden Seiten enorm ...
Eigentümer bleibt der Eigentümer des Fahrzeuges, es sei denn, er verkauft es. Über den Rest decke ich den Mantel des Schweigens.
So ist es. Wenn es keinen Eigentumsübergang gibt (aus welchem Grund auch immer) ist nach wie vor der Kunde Eigentümer. Und, nein: Der Werkstattbesitzer kann das Fahrzeug auch nicht ersessen haben. Weil er niemals wirklich der Meinung war, es sei sein Fahrzeug.
Man kann Eigentum auch durch Ersitzung erwerben, dazu reichen 10 Jahre aus (§ 937 BGB). Die Voraussetzungen dafür liegen aber vermutlich nicht vor. Ganz ausgeschlossen ist es aber nicht. Da das Auto offenbar immer noch einen gewissen Wert hat, würde ich aber noch ein bisschen in anwaltliche Hilfe investieren. Reparaturkosten plus Standkosten könnten dann bewirken, dass für den (damaligen) Eigentümer nichts mehr übrig bleibt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Mai 2018 um 14:28:25 Uhr:
Weil er niemals wirklich der Meinung war, es sei sein Fahrzeug.
Wer weiß, was in den 15 Jahren passiert ist. Vielleicht gab es mal einen Deal? Prüfen sollte man es.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2018 um 14:30:27 Uhr:
Man kann Eigentum auch durch Ersitzung erwerben, dazu reichen 10 Jahre aus (§ 937 BGB). Die Voraussetzungen dafür liegen aber vermutlich nicht vor. ...
Die Voraussetzungen liegen nach dem geschilderten Sachverhalt sogar ganz sicher nicht vor. Klar kann man das prüfen. Aber die Ersitzung ist ein originärer Eigentumserwerb, an den halt schon sehr strenge Anforderungen zu stellen sind. Er muss die Karre im Eigenbesitz gehabe haben, also (evtl. auch irrig) der Meinung gewesen sein, er sei bereits Eigentümer. Das ist immer ein Nachweisproblem. Jedenfalls dann, wenn er nach 15 Jahren fragt...
Man könnte nach 15 Jahren auch mal ganz allmählich einen Mahnbescheid beantragen. Falls erforderlich, kann man im weiteren Verlauf dem Gerichtsvollzieher einen kleinen Tipp geben, wo sich pfändbare Habe befindet, z.B. in Form eines Kraftfahrzeugs ...
Nach der Zeit, unbewegt, dürfte die Karre Schrott sein. Wenn es nicht gerade ein Flügeltürer ist, wird da wohl nicht mehr viel mit Restwert sein....
Der TO schreibt aber, dass der heutige Wert des Wagen ungefähr das fünffache der damaligen Reparaturkosten beträgt. Das Auto müsste also auch heute noch ca. 15.000 Euro Wert sein.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 7. Mai 2018 um 14:44:14 Uhr:
Nach der Zeit, unbewegt, dürfte die Karre Schrott sein. Wenn es nicht gerade ein Flügeltürer ist, wird da wohl nicht mehr viel mit Restwert sein....
das denke ich auch ... nach 15 Jahren würde ich versuchen, zumindest einen Teil der Kosten zu bekommen und den Eigentümer zur Entfernung des Fahrzeugs aufrufen, ggf. auch auf seine Kosten verschrotten... zu retten wird da nichts mehr sein.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 7. Mai 2018 um 14:44:14 Uhr:
Nach der Zeit, unbewegt, dürfte die Karre Schrott sein. Wenn es nicht gerade ein Flügeltürer ist, wird da wohl nicht mehr viel mit Restwert sein....
Es handelt sich um einen BMW 850i. Der hat nach 15 Jahren sehrwohl noch einen hohen Restwert, da der Motor in dem Zeitraum mehrmals angemacht wurde zum testen und der Wagen generell noch in einem sehr guten Zustand ist und wenige Km gelaufen hat. Außerdem ist es bis jetzt der einzige 8er BMW den es gibt, deshalb denke ich schon dass das Auto einen relativ hohen Restwert hat und es sich deshalb auch lohnt etwas zu unternehmen. Lg
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2018 um 14:40:27 Uhr:
Man könnte nach 15 Jahren auch mal ganz allmählich einen Mahnbescheid beantragen. Falls erforderlich, kann man im weiteren Verlauf dem Gerichtsvollzieher einen kleinen Tipp geben, wo sich pfändbare Habe befindet, z.B. in Form eines Kraftfahrzeugs ...
Klar. Die Forderung ist halt schon länger verjährt... aber für die letzten drei Jahre könnte man ja Standgebühren geltend machen. Die sind noch nicht verjährt.
Zitat:
@BMWaudiMercedes [url=https://www.motor-talk.de/.../...us-werkstatt-abholt-t6340625.html?...]schrieb am 7. Mai 2018 um 14:48:28
Es handelt sich um einen BMW 850i. Der hat nach 15 Jahren sehrwohl noch einen hohen Restwert, da der Motor in dem Zeitraum mehrmals angemacht wurde zum testen und der Wagen generell noch in einem sehr guten Zustand ist und wenige Km gelaufen hat. Außerdem ist es bis jetzt der einzige 8er BMW den es gibt, deshalb denke ich schon dass das Auto einen relativ hohen Restwert hat und es sich deshalb auch lohnt etwas zu unternehmen. Lg
Da ist dem Halter wohl die Kohlre ausgegangen......An-und ausmachen ist leider auch nicht so das Wahre, wer weiß, was sich da sonst noch "kaputtgestanden" hat.Aber: Ihr habt jetzt 15 Jahre Zeit gehabt, wie lange wollte ihr noch warten?
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. Mai 2018 um 14:49:34 Uhr:
Die Forderung ist halt schon länger verjährt...
Wenn sich der Autobesitzer genau so "engagiert" darum kümmert, dann wird er das Erfordernis der Einrede der Verjährung nicht kennen oder sich nicht darum kümmern.