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Rechtsüberholen mit einer leeren Fahrspur dazwischen erlaubt?
Gerade eben erlebt. Dreispurige Autobahn, komplett leer.
Auf der ganz linken Spur fuhr ein Kleinwagen und ich näherte mich auf der ganz rechten Spur.
Sprich, zwischen uns war eine komplette Fahrspur frei.
Meine Frage nun: Ist es erlaubt auf der rechten Spur vorbeizufahren? Immerhin ist eine komplett leere Fahrspur dazwischen, sodass ein plötzlicher Spurwechsel keine Gefahr darstellen würde.
Liebe Grüße
Juline
Beste Antwort im Thema
Ich fahr da einfach rechts vorbei,
auch wenn es nicht erlaubt ist.
Nur Linksfahren ist auch nicht erlaubt!
Viktor
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63 Antworten
nein, auch dies gilt logischerweise als rechtsüberholen.
Hallole Juline
Ich löse dieses Problem Folgendermassen :
Ich fahre hinter den Kollegen der linkskriecher ist Melde den Wunsch des Überholens
durch einmalige Lichthupe an indem ich mich bemerkbar mache und ein bis zweimal li Blinke.
Nein das ist kein Drängeln.
Es ist durchaus zulässig durch Lichthupe auf sich aufmerkam zu machen
und durch ein bis zweimaliges li blinken die Überholabsicht kund zu tun.
Macht er dann platz überhole ich links und wechsle sofort ohne den Überholten zu
behindern oder zu schneiden audf die ganz rechte Fahrspur.
Bissher hat das jeder verstanden der auch wollte. andere die das nicht wollten -
Kennzeichen notieren und der Uniformierten Truppe melden.
Dauerndes betätigen der lichthupe ist drängeln,
in verbindung mit dichtem Auffahren und Blinker ist es sogar Nötigung.
Rechtlich überholst du nicht wenn du dich bereits auf einer Abbiegespur befindest
um die gerade befahrene Strasse / BAB zu verlassen oder auf eine andere zu wechseln.
Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Rechtlich überholst du nicht wenn du dich bereits auf einer Abbiegespur befindest
um die gerade befahrene Strasse / BAB zu verlassen oder auf eine andere zu wechseln.
Jol.
Danke für deine Antwort. Ich glaube mal gehört zu haben, dass es eine Ausnahme bei Abfahrten gibt. Also Auf Abbiegespur zur anderen Autobahn ist rechts vorbeifahren erlaubt, bei Abbiegespur zur Ausfahrt nicht.
Was mich halt irritiert hat ist, dass ich ja im Prinzip keinen rechts überhole, denn auf der Spur direkt links von mir ist ja keiner.
Naja, weiss jetzt bescheid! Auch mit Fahrspur dazwischen wäre es dennoch widriges Rechtsüberholen.
Juline
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Rechtlich überholst du nicht wenn du dich bereits auf einer Abbiegespur befindest
um die gerade befahrene Strasse / BAB zu verlassen oder auf eine andere zu wechseln.
Jol.
Danke für deine Antwort. Ich glaube mal gehört zu haben, dass es eine Ausnahme bei Abfahrten gibt. Also Auf Abbiegespur zur anderen Autobahn ist rechts vorbeifahren erlaubt, bei Abbiegespur zur Ausfahrt nicht.
Was mich halt irritiert hat ist, dass ich ja im Prinzip keinen rechts überhole, denn auf der Spur direkt links von mir ist ja keiner.
Naja, weiss jetzt bescheid! Auch mit Fahrspur dazwischen wäre es dennoch widriges Rechtsüberholen.
Juline
NEIN !
Auch auf den Ausfädelungsstreifen darf nicht rechts überholt werden.
Nur wenn sich die Straße teiltzusammengeführt wird und eine Breitstrichmakierung vorhanden ist, dann darf rechts auch schneller als links gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Danke für deine Antwort. Ich glaube mal gehört zu haben, dass es eine Ausnahme bei Abfahrten gibt. Also Auf Abbiegespur zur anderen Autobahn ist rechts vorbeifahren erlaubt, bei Abbiegespur zur Ausfahrt nicht.
Was mich halt irritiert hat ist, dass ich ja im Prinzip keinen rechts überhole, denn auf der Spur direkt links von mir ist ja keiner.
Naja, weiss jetzt bescheid! Auch mit Fahrspur dazwischen wäre es dennoch widriges Rechtsüberholen.
Juline
NEIN !
Auch auf den Ausfädelungsstreifen darf nicht rechts überholt werden.
Nur wenn sich die Straße teiltzusammengeführt wird und eine Breitstrichmakierung vorhanden ist, dann darf rechts auch schneller als links gefahren werden.
Sorry genau das meinte ich damit. Deutliche Fahrbahnmarkierung kann allerdings auch bei einer
Trennung in Zwei Fahrbahnen / Autobahnen ) sein. Dann befindet man sich auf der Ausfädelspur rechtlich schon auf einer anderen Strasse , scheiße wie kompliziert. Jol.
Ich fahr da einfach rechts vorbei,
auch wenn es nicht erlaubt ist.
Nur Linksfahren ist auch nicht erlaubt!
Viktor
Dann mußt du aber auch bereit sein, für die Folgekosten aufzukommen.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn sonst nichts los war...ich wär auch rechts geblieben, warum sollt ich mir den Stress machen und den Döspaddel auch noch versuchen zu belehren? Vielleicht merkt ers ja wenn man rechts vorbei fährt.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn sonst nichts los war...ich wär auch rechts geblieben, warum sollt ich mir den Stress machen und den Döspaddel auch noch versuchen zu belehren? Vielleicht merkt ers ja wenn man rechts vorbei fährt.
Ein Eigentor kann es aber dann werden, wenn der "Dospaddel" anfängt dich mit einer Digitalkamera zu verfolgen, dich Fotografiert, und mit einer Anzeige versucht ein Exempel zu statuieren.
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn sonst nichts los war...ich wär auch rechts geblieben, warum sollt ich mir den Stress machen und den Döspaddel auch noch versuchen zu belehren? Vielleicht merkt ers ja wenn man rechts vorbei fährt.
Ein Eigentor kann es aber dann werden, wenn der "Dospaddel" anfängt dich mit einer Digitalkamera zu verfolgen, dich Fotografiert, und mit einer Anzeige versucht ein Exempel zu statuieren.
Dann würde er sich aber selber ins Bein schiessen weil er damit gleichzeitig beweisen würde dass er das Rechtsfahrgebot nicht beachtet hat.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Auch auf den Ausfädelungsstreifen darf nicht rechts überholt werden.
Nur wenn sich die Straße teiltzusammengeführt wird und eine Breitstrichmakierung vorhanden ist, dann darf rechts auch schneller als links gefahren werden.
Irrtum. Auf Verzögerungsstreifen (=Autobahnausfahrten) darf nicht rechts überholt werden. Bei Autobahnkreuzen gilt dagegen der Fahrstreifen ab der breiten unterbrochenen Linie quasi als neue Fahrbahn, hier darf unter entsprechender Vorsicht sehr wohl rechts schneller gefahren werden.
Ein Blick in die StVO hilft hier wie in vielen anderen Fällen auch.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7a.html
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Dann würde er sich aber selber ins Bein schiessen weil er damit gleichzeitig beweisen würde dass er das Rechtsfahrgebot nicht beachtet hat.
es gibt genug idioten die das billigend in kauf nehmen!
deswegen, je schneller man solche leute hinter sich lässt, umso besser ^^
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn sonst nichts los war...ich wär auch rechts geblieben, warum sollt ich mir den Stress machen und den Döspaddel auch noch versuchen zu belehren? Vielleicht merkt ers ja wenn man rechts vorbei fährt.
Ein Eigentor kann es aber dann werden, wenn der "Dospaddel" anfängt dich mit einer Digitalkamera zu verfolgen, dich Fotografiert, und mit einer Anzeige versucht ein Exempel zu statuieren.
So lange wie der braucht bis er das geschafft hat bin ich längst weg.
Hatte ich auch erst wieder. Aber nur zweispurige Autobahn aber rechts frei auf 2000m! Da habe ich auch einfach rechts überholt umfahren. Natürlich langsam und vorsichtig.
Der Fahrer hat mich ganz entsetzt angeschaut. Ich zucke nur die Schulter und zeige nach vorne.
Nachdem er munter war, ist er darauf dann rechts rüber.
Bei leerer Mitte überlege ich da gar nicht lange. Außerdem hat jeder auch rechts einen Außenspiegel.
Bezüglich des anzeigens muss da schon jemand arg einen an der Klatsche haben sich selber anzuzeigen, nur damit er auch einen anderen anzeigen kann.