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Regenleiste unter Dachreling lose

Mercedes GLB X247

Hallo an alle, habe letzte Woche festgestellt, dass die Regenleiste unter dem Dachreling (Fahrerseite) auf der Höhe ende Fahrertür lose ist. Es sind zwei klammern dran, die ich aber nicht mehr eingedrückt bekommen habe. Hatte einen Termin in der Werkstatt und wurde auch sofort begutachtet. Die Leiste muss neu bestellt werden. Es können nicht nur die Klammern bestellt werden. Das eigentliche Problem ist jedoch, dass für die Erneuerung der Regenleiste die Dachverkleidung und das Dachreling runter muss. Zu erwartende Reparatur kosten ca. 900€. Hat jemand Erfahrung mit dem Thema? Habe noch bis 09/25 die Garantieverlängerung. Kann laut Aussage der Werkstatt jedoch nicht über die Garantie abgewickelt werden, weil die Garantieverlängerung nicht für Karosseriebauteile greifen soll. Die Regenleiste allein würde 80€ kosten...

13 Antworten

Eine Regenleiste ist kein von der Garantie ausgeschlossenes "Karosserieteil", sondern ein angebautes Funktionsteil. Karosserieteile sind nur diejenigen Fahrzeugteile, die - so fachlich definiert - dem stabilen Grundaufbau eines Fahrzeugs dienen. Das weiß die Mercedes-Benz Versicherung AG (MBV) sehr wohl. Ich hatte bei einem ähnlichen Fall sogar die BaFin als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Es bleibt allerdings das Problem, dass die Versicherung nur eintreten muss, wenn das gegenständliche Teil einen "Funktionsmangel" aufweist. Solange der Regen noch irgendwie abgeleitet werden kann, wird die MBV bestreiten, dass ein versicherter Funktionsmangel vorliegt. In meinem Fall hat die MBV sogar mit einem beim TÜV Rheinland in Auftrag gegebenen, völlig unplausiblen Gutachten feststellen lassen, dass der eindeutig vorhanden gewesene Funktionsmangel keiner gewesen sein soll. Es ging es um einen verzogenen, mit offener Dichtung aufklaffenden Heckspoiler (s. Fotos im Anhang). Es konnte ungehindert Wasser in das Bremslicht etc. eindringen

Aber, du kannst ja über deine Werkstatt zumindest mal versuchen, mit der Argumentation weiter zu kommen. Vielleicht hast du mehr Glück.

P1020336
P1020339-kopie
Themenstarteram 17. Dezember 2024 um 7:36

Vielen Dank für die Info. Werde nach meinem Urlaub die Werkstatt mal wieder besuchen.

Zitat:

@Etoo45 schrieb am 17. Dezember 2024 um 08:36:34 Uhr:

Vielen Dank für die Info. Werde nach meinem Urlaub die Werkstatt mal wieder besuchen.

Dann wünsche ich dir viel Erfolg!

Wesentlich ist nach den Garantiebedingungen MB100 der Text in §1, 2 wo es heißt:

"...Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines

Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf

eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils."

Und eben die Ausschlussklausel §2, m) " Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile,..."

Wie gesagt, die Regenrinne ist weder ein Karosserie- noch Zierteil, sondern ein angebautes Funktionsteil.

Dafür gibt es keinen Ausschluss. Es muss nur einen "Funktionsmangel" aufweisen - und das ist der Knackpunkt.

Ah ja, welche Funktion hat dise Leiste genau, wenn es kein Zierteil sein soll?

Zitat:

@OM403 schrieb am 17. Dezember 2024 um 18:51:02 Uhr:

Ah ja, welche Funktion hat dise Leiste genau, wenn es kein Zierteil sein soll?

Wie die Bezeichnung schon sagt, leitet eine Regenleiste das Regenwasser ab. Wenn die - wie beim TE - locker ist und nicht dicht anliegt, kann Wasser darunter her laufen und man wird beim Ein - oder Aussteigen nass. Das Teil hat also eine Funktion. Entscheidend ist für die Garantieversicherung tatsächlich, dass eben eine Beeinträchtigung durch den Mangel besteht. Wenn die Regenrinne nur locker ist, ohne das Wasser darunter herlaufen kann, wird sich die Mercedes-Benz Versicherung AG querstellen.

 

Ein Zierteil dient allein der optischen Verschönerung, ohne jede Funktion - wie z. B. die Zierleiste unten an den Türen.

Dumm halt nur das die Bezeichnung erstens nicht Regenleiste ist und zweitens nur die Anbindimg des Daches an die Seitenwand kaschiert. Also nix mit Funktionsteil

Zitat:

@OM403 schrieb am 18. Dezember 2024 um 10:53:46 Uhr:

Dumm halt nur das die Bezeichnung erstens nicht Regenleiste ist und zweitens nur die Anbindimg des Daches an die Seitenwand kaschiert. Also nix mit Funktionsteil

Du bist nicht zufällig im Schadenmanagement der Mercedes-Benz Versicherung AG tätig?

Zitat:

@OM403 schrieb am 18. Dezember 2024 um 10:53:46 Uhr:

Dumm halt nur das die Bezeichnung erstens nicht Regenleiste ist und zweitens nur die Anbindimg des Daches an die Seitenwand kaschiert. Also nix mit Funktionsteil

Also bei uns heißen die Teile werkssprachlich "Schachtabdeckung" ...

Zitat:

@JensKA68 schrieb am 18. Dezember 2024 um 11:55:10 Uhr:

Zitat:

@OM403 schrieb am 18. Dezember 2024 um 10:53:46 Uhr:

Dumm halt nur das die Bezeichnung erstens nicht Regenleiste ist und zweitens nur die Anbindimg des Daches an die Seitenwand kaschiert. Also nix mit Funktionsteil

Also bei uns heißen die Teile werkssprachlich "Schachtabdeckung" ...

Das ist doch auch nicht schlecht. Also hat das Teil eine Funktion...

In meinem oben beschriebenen Fall hatte die MBV übrigens zunächst eine Regulierung wegen Ausschluss "Karosserieteil" abgelehnt. Nachdem ich mit Fachliteratur belegen konnte, dass ein auf der Heckklappe befestigter Spoiler aus Kunststoff eben kein Karosserieteil ist, kam das Argument: Zierteil. Auf meinen Einwand, dass es sich um ein aerodynamisches Funktionsteil handelt, das zudem Bremslichtträger ist und die fest integrierte Dichtung für denn Nässeschutz dahinter liegender Teile wesentlich ist, gab es keine Reaktion seitens der MBV mehr. Auch von der Beschwerdestelle und dem Vorstand nicht.

Erst, nachdem ich über dieses Verhalten Amtsbeschwerde bei der BaFin eingelegt hatte, kam ein rückdatiertes "Angebot" der MBV, wonach man nun von einem Gutachter prüfen lassen wollte, ob ein Funktionsmangel am Spoiler vorliegt.

Der beauftragte Sachverständige vom TÜV Rheinland kommt, sieht sofort, dass Aerodynamik und Nässeschutz eindeutig beeinträchtigt sind und verspricht, wegen drohender Folgeschäden der MBV gegenüber zeitnah zu berichten. Der Spoiler wird daraufhin in meiner MB-Werkstatt zügig ausgetauscht. Kosten: Ca. 1.200,- Euro. Hersteller Mercedes übernimmt die Hälfte auf Kulanz, die restlichen 600,- Euro sollte nun die MBV übernehmen. Die legt meiner Werkstatt 3 Wochen später völlig überraschend eine "Gutachterliche Stellungnahme" des TÜV-Sachverständigen vor, wonach zum Zeitpunkt der Besichtigung angeblich kein Funktionsmangel am Spoiler feststellbar gewesen sei. Eine plausible Begründung dafür gibt es bis heute nicht. Die MBV habe den TÜV-Rheinland angewiesen, keine Stellungnahme abzugeben. Auf den konkreten Vorwurf , dass der Sachverständige ein "Gefälligkeitsgutachten" zugunsten der MBV verfasst haben dürfte, reagiert beim TÜV Rheinland niemand. Weder die Geschäftsleitung noch der Compliance-Beauftragte. Die MBV ruht sich natürlich auf das Gutachten aus. Dieser Ablauf ist unglaublich aber wahr. Mein MB-Händler hat als "Garantiegeber" aufgrund des Verhaltens der MBV einen wesentlichen Teil des Restbetrages übernommen. Deshalb macht es auch keinen Sinn, einen Rechtsstreit zu führen.

Zitat:

@Etoo45 schrieb am 15. Dezember 2024 um 21:31:21 Uhr:

Hallo an alle, habe letzte Woche festgestellt, dass die Regenleiste unter dem Dachreling (Fahrerseite) auf der Höhe ende Fahrertür lose ist. Es sind zwei klammern dran, die ich aber nicht mehr eingedrückt bekommen habe.

Jetzt wo die Kosten ja geklärt sind, würde mich wunder nehmen, wie das Teil überhaupt so lose werden kann? Hat die Werkstatt (oder irgendwer) eine Erklärung dafür? Wäschst du dein Aoto von Hand, oder via Waschanlage... kann es daher rühren?

Zitat:

@tigu schrieb am 18. Dezember 2024 um 13:07:32 Uhr:

Zitat:

@Etoo45 schrieb am 15. Dezember 2024 um 21:31:21 Uhr:

Hallo an alle, habe letzte Woche festgestellt, dass die Regenleiste unter dem Dachreling (Fahrerseite) auf der Höhe ende Fahrertür lose ist. Es sind zwei klammern dran, die ich aber nicht mehr eingedrückt bekommen habe.

Jetzt wo die Kosten ja geklärt sind, würde mich wunder nehmen, wie das Teil überhaupt so lose werden kann? Hat die Werkstatt (oder irgendwer) eine Erklärung dafür? Wäschst du dein Aoto von Hand, oder via Waschanlage... kann es daher rühren?

Leider ist die Kostenfrage für den TE wohl noch offen. Damit die Garantieversicherung eintritt, muss es noch gelingen klarzustellen, dass die - wir wir jetzt wissen - Schachtabdeckung ein Anbauteil mit Funktion ist. Also dass eine ordnungsgemäße Abdeckung mit eventuellen Folgen (Wassereintritt etc.) durch den Mangelzustand beeinträchtigt ist. Das liest sich natürlich etwas "gespreizt", aber der MBV gegenüber muss man zwangsläufig kreativ argumentieren.

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 18. Dezember 2024 um 12:45:40 Uhr:

Zitat:

@JensKA68 schrieb am 18. Dezember 2024 um 11:55:10 Uhr:

 

Also bei uns heißen die Teile werkssprachlich "Schachtabdeckung" ...

Das ist doch auch nicht schlecht. Also hat das Teil eine Funktion...

In meinem oben beschriebenen Fall hatte die MBV übrigens zunächst eine Regulierung wegen Ausschluss "Karosserieteil" abgelehnt. Nachdem ich mit Fachliteratur belegen konnte, dass ein auf der Heckklappe befestigter Spoiler aus Kunststoff eben kein Karosserieteil ist, kam das Argument: Zierteil. Auf meinen Einwand, dass es sich um ein aerodynamisches Funktionsteil handelt, das zudem Bremslichtträger ist und die fest integrierte Dichtung für denn Nässeschutz dahinter liegender Teile wesentlich ist, gab es keine Reaktion seitens der MBV mehr. Auch von der Beschwerdestelle und dem Vorstand nicht.

Erst, nachdem ich über dieses Verhalten Amtsbeschwerde bei der BaFin eingelegt hatte, kam ein rückdatiertes "Angebot" der MBV, wonach man nun von einem Gutachter prüfen lassen wollte, ob ein Funktionsmangel am Spoiler vorliegt.

Der beauftragte Sachverständige vom TÜV Rheinland kommt, sieht sofort, dass Aerodynamik und Nässeschutz eindeutig beeinträchtigt sind und verspricht, wegen drohender Folgeschäden der MBV gegenüber zeitnah zu berichten. Der Spoiler wird daraufhin in meiner MB-Werkstatt zügig ausgetauscht. Kosten: Ca. 1.200,- Euro. Hersteller Mercedes übernimmt die Hälfte auf Kulanz, die restlichen 600,- Euro sollte nun die MBV übernehmen. Die legt meiner Werkstatt 3 Wochen später völlig überraschend eine "Gutachterliche Stellungnahme" des TÜV-Sachverständigen vor, wonach zum Zeitpunkt der Besichtigung angeblich kein Funktionsmangel am Spoiler feststellbar gewesen sei. Eine plausible Begründung dafür gibt es bis heute nicht. Die MBV habe den TÜV-Rheinland angewiesen, keine Stellungnahme abzugeben. Auf den konkreten Vorwurf , dass der Sachverständige ein "Gefälligkeitsgutachten" zugunsten der MBV verfasst haben dürfte, reagiert beim TÜV Rheinland niemand. Weder die Geschäftsleitung noch der Compliance-Beauftragte. Die MBV ruht sich natürlich auf das Gutachten aus. Dieser Ablauf ist unglaublich aber wahr. Mein MB-Händler hat als "Garantiegeber" aufgrund des Verhaltens der MBV einen wesentlichen Teil des Restbetrages übernommen. Deshalb macht es auch keinen Sinn, einen Rechtsstreit zu führen.

Unglaublich! Mir fehlen Worte.

Und TÜV Rheinland ist nicht die Prüforganisation, die schon vor Jahren in Skandal mit mangelhaften Brustimplantaten verwickelt wurde?!

Zitat:

@tigu schrieb am 18. Dezember 2024 um 13:07:32 Uhr:

Zitat:

@Etoo45 schrieb am 15. Dezember 2024 um 21:31:21 Uhr:

Hallo an alle, habe letzte Woche festgestellt, dass die Regenleiste unter dem Dachreling (Fahrerseite) auf der Höhe ende Fahrertür lose ist. Es sind zwei klammern dran, die ich aber nicht mehr eingedrückt bekommen habe.

Jetzt wo die Kosten ja geklärt sind, würde mich wunder nehmen, wie das Teil überhaupt so lose werden kann? Hat die Werkstatt (oder irgendwer) eine Erklärung dafür? Wäschst du dein Aoto von Hand, oder via Waschanlage... kann es daher rühren?

Ich bin tatsächlich 1 Woche bevor ich es bemerkt habe in der Waschstraße gewesen. Leider habe ich die ganze Woche nichts bemerken können. Erst als ich als Beifahrer eingestiegen bin, weil meine Ehefrau gefahren ist habe ich bemerkt, dass die Leiste an der besagten Stelle aus der Halterung ist.

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