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Regressbegrenzung 5000€???

Themenstarteram 10. November 2005 um 9:45

hallo,

um das rollerforum nicht zu sprengen hier meine Frage:

viele Rollerfahrer behaupten das erlöschen der BE durch Tuning führt nicht zu einem Verlußt der HP, unter Berufung auf §28 VVG. Ich bin hingegen der Ansicht Es handelt sich um eine arglistige Täuschung bei Vertragsschluss und nicht um eine einfache Gefahrenerhöhung. Zudem steht meines Erachtens ein selbstverschuldeter Unfall IMMER in Zusammenhang mit fehlender Fahrerlaubnis und nicht verkehrssicherem Fahrzeug.

Zudem wird behauptet es bestünde ein Versicherungsschutz, allerdings könne sich die Versicherung bis 5000€ schadlos halten. Dass diese Interpretation natürlich falsch ist ist klar. der Versicherer muss laut PVG zunächst eintreten, was aber nur dem Opferschutz dient und nicht bedeutet dass ein gültiger Versicherungsvertrag besteht.

Zudem konnte ich die Regerssbegrenzung weder finden noch erscheint sie mir logisch.

Nach meiner auffassung ist das Versichern eines getunten Rollers eine arglistige Täuschung (im Schadensfall sogar Betrug) des VN. Der Vertrag ist damit unwirksam (zumindest schwebend)

Ergo: Verstoß gegen das PVG seitens des VN

kein versicherungsschutz!

Bitte keine Behauptungen aufstellen die nicht belegbar sind, davon gibts im Rollerforum genügend.

Ist ja auch für Autos relevant, obwohl hier wohl eher ein ermessensspielraum gegeben sein dürfte (ob LEDs in den scheinwerfern tatsächlich die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen sei dahingestellt, bei leistungsgesteigerten Rollern ist dies hingegen sicher)

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12 Antworten

Diese thema wurde schon mehrfach behandelt ohne das sich die Tuningspezialisten abschrecken lassen :mad:

Beispiel eines Unfallverursachers der sein Leben lang zahlt.

Der ganze Thread ist lesenswert.

Lesenswerter Beitrag im Zusammenhang mit einem Kaskoschaden.

Fahren ohne FS - auch immer wieder ein Thema bei frisierten Rollern. Wird häufig beim Tunen übersehen.

Ist halt hart wenn die Kiste vom Moped zum Motorrad wird.

Ausdiskutieren sollte man die Sache trotzdem nicht bis in das Letzte.

Sonst bastelt man den Jungs auch noch Bedienungsanleitungen. ;)

No Risk, no Fun.

Risik siehe Beispiel im ersten Link. :D

Themenstarteram 10. November 2005 um 14:18

Bleiben noch 2 Fragen:

1. Woher kommen alle auf die 5000€ Regreßbegernzung

2. Gibt es Fälle (Urteile) in denen Versicherungen für nachweilsich verkersunsichere Fahrzeuge GEZAHLT haben.

Ich denke zudem dass das VVG bei HP Fällen nur eingeschränkt zur Anwendung kommt da das PVG zuerst befriedigt werden muss.

Hinzu kommen die Rechte aus dem BGB.

die kasko zahlt in einem solchen fall ja unbestritten nie, auch für die gilt das VVG! Demnach lässt sich hieraus keine Verpflichtung für die HP ableiten.

Eine Anleitung liefern wir nicht. eher wird mit dem Halbwisssen aufgeräumt es bestünde ja noch Versicherungsschutz und wenn dann nur 5000€ Risiko.

Hinzu kommt das mit erlschenem Versicherungsvertrag bereits eine Straftat begangen wurde (verstoß gegen PVG)

Dort herscht die Meinung mir kann ja nix passieren unmn das is ja alles nicht schlimm, maximal 5000€ unn gut,...

Themenstarteram 10. November 2005 um 14:44

Hab da gerade was gefunden:

§3ABS6 PVG

...soweit jedoch die Leistungsfreiheit des Versicherers in dem Fall der Nummer 4 darauf beruht, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, ...

festzuhalten:

1.erloschner BE oder

2. fehlende fahrerlaubnis

führen REGELMÄßIG zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung gegenuber dem VN (nicht gegenüber Dritten)

Ein vollständiger Regress gegen den VN ist möglich!

Ich denke damit erübrigt sich eine weitere Diskussion.

VVG eingeschänkt gültig.

BGB selbstvertändlich unbenommen (wäre ja noch schöner,...)

Mal §§ 5,6 und 8 des KfzPflVV lesen.

Der Gesetzgeber selbst zwingt Versicherungen aus Gründen des Opferschutzes teilweise dazu unrechtmäßiges Handeln mit zumindest teilweiser Leistung zu belohnen.

Achtung Tuner:

Wer die §§ nicht im Kontext sieht, der kann sich u.U. vergeblich darauf verlassen.

Ich verweise auf den ersten Link von meinem ersten Beitrag.

Themenstarteram 10. November 2005 um 17:36

Zitat:

Der Gesetzgeber selbst zwingt Versicherungen aus Gründen des Opferschutzes teilweise dazu unrechtmäßiges Handeln mit zumindest teilweiser Leistung zu belohnen.

RICHTIG!

Allerdings explizit das Opfer! Nicht den VN! Daher tritt der Versicherer in Vorleistung und kann den Betrag vom Verursacher zurückfordern. Gibts da nichts zu hohlen hat der Versicherer Pech nicht das Opfer, was ich durchaus für legitim halte.

Anmerkung: §6 PFLVV begernzt den Regress auf 5000€, dies wird in §7 wieder relativiert:

Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist die Leistungsfreiheit hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen Vermögensvorteils unbeschränkt.

Dies ist IMHO bei Motortunern der Fall (Versicherungskennzeichen statt regulärer Motoradversicherung, damit Täuschung)

Bei geringfügigen Änderungen (LEDs, o.ä., kein wesentlicher Einfluss auf den Beitrag) nicht.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

ist die Leistungsfreiheit hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen Vermögensvorteils unbeschränkt.

Genau lesen.

Ansonsten:

Es geht hier nicht darum Bastelanleitungen zu veröffentlichen.

Das Versicherungen Regress nehmen können zeigt der erste Link.

wenn ich das mal aus dem ersten link zitieren darf:

Zitat:

Mit der Vornahme entsprechender Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis.

Gleichzeitig findet eine Risikoänderung statt.

Diese ist der Versicherung zu melden, ansonsten wird die in der Kaskoversicherung leistungsfrei.

In der Haftpflicht kann sie sich bei Unterlassen der Meldung bis zu 5.000 EUR zurückholen, für den Rest muss sie per Gesetz haften.

....

 

folglich besteht versicherungsschutz, wenn kein kausaler zusammenhang zwischen schaden und dem grund des erlöschens der betriebserlaubnis (gefahrerhöhung) besteht.

 

....

 

ich lese es so:

er hat wenn der schaden ursächlich auf seine veränderungen zurückzuführen ist keinen schutz.

wenn nicht ursächlich dann doch schutz

folglich kein pauschales erlöschen des versicherungsschutzes mit erlöschen der betriebserlaubnis

Der erste Link hat folgende Textpassage

Zitat:

Original geschrieben von schleicher30

Hallo, das Thema Betriebserlaubnis wird meiner Meinung nach oft auf die leichte Schulter genommen.

Im Bekanntenkreis so passiert.

Ein Bekannter hatte einen Unfall mit schwerem Personenschaden verursacht in einem Auto, dass keinen Versucherungsschutz hatte (Tuningteile).

Der Geschädigte sitzt im Rollstuhl und der Unfallverursacher muss dessen Unfallkosten etc. aus privater Kasse zahlen.

Er kann durch den Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen. so muss der Unfallverursacher ihm einen monatlichen "Verdienstausfall" auch aus eigener Tasche zahlen.

All das, weil er mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz unterwegs war.

Darüber sollte man sich mehr Gedanken machen als über ein paar Pünktchen, falls man erwischt wird.

Für alle die nicht bis eins zählen können und deswegen bei zwei anfangen.

Themenstarteram 11. November 2005 um 19:24

@talla

Zitat:

soweit jedoch die Leistungsfreiheit des Versicherers in dem Fall der Nummer 4 darauf beruht, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, ...

Über eine regelmäßige Leistungsfreiheit muss also niemand mehr streiten. Nix kausaler Zusammenhang!

Jedoch wird der Regress auf 5000€ begerenzt. Unter welchen Umständen diese Begrenzung nicht wirksam ist (Täuschung/Betrug?),..., konnte ich noch nicht rausfinden.

Zudem: Wie sit der entstandene Vermögensschaden zu bewerten. Meldet der Verursacher seiner Versicherung den Schaden eines nicht versicherten Risikos (erloschene BE)

Ist der versicherung ja ein Vermögensschaden in der Höhe entstanden.

Die Inetrpretation und Gewichtung von BGB STGB, PFlG, PFlVV kann nur ein Fachmann vornehmen, daher hätte ich gerne URTEILE gesehen, nicht Therads.

Dann solltest Du Dir diese suchen.

Tuner werden so oder so tunen und sich nicht abhalten lassen.

Für meinen Teil will ich nicht durch dezifierte Abgrenzungen, womöglich unter Quellenangabe, dazu beitragen, dass die Jungs Ihr Tuning so optimieren können, dass für sie das Risiko bei 5.000 EUR endet und die ehrlichen Versicherten die restliche Zeche zahlen.

Wikipedia

Vielleicht mal ein entscheidender Tipp:

Wer ein Fahrzeug so umbaut, dass sich die Bauart verändert, der hat ein ganz anderes Problem als jemand der tunt und dennoch unverändert einen PKW oder ein Motorrad fährt. ;)

Bei den kleinen Rollern geht es ja immer darum die bauartbedingt zulässige vmax zu überschreiten. Statt einem Mofa fährt man dann im Extremfall plötzlich ein Motorad.

Der Hinweis mit dem Fahren ohne FS war wohl einigen nicht deutlich genug.

Aber vielleicht kauft sich ja demnächst jemand eine Hayabusa,

hängt ein Versicherungskennzeichen hintendran,

und wundert sich dann das die Versicherung nicht zahlt :D

Themenstarteram 12. November 2005 um 10:26

@ madcruser:

Vorsicht, wikipedia ist nicht notwendigerweise eine verlässliche quelle.

Ansonsten sehe ich das genauso, ob die Verkehrssicherheit durch blaues Standlich tatsächlich gefährdet ist ist farglich (Vorsicht Tuner: Anwalt=teuer), bei Rollern mit Leistungssteigerung (meist auch andere Fahrzeugklasse)dagegen unstrittig.

Das mit der Hayabusa ist ein gute Idee, wenn schon ohne Führerschein und versicherung dann auch richtig. Komsich auf die Idee kam noch keiner. Is dann auch der King vor der Schule.

Zitat:

Für meinen Teil will ich nicht durch dezifierte Abgrenzungen, womöglich unter Quellenangabe, dazu beitragen, dass die Jungs Ihr Tuning so optimieren können, dass für sie das Risiko bei 5.000 EUR endet und die ehrlichen Versicherten die restliche Zeche zahlen.

Mir geht es auch eher darum diejenigen abzuschrecken die sich bisher in Falscher Sicherheit wiegen dies sei ein Kavaliersdelikt. Ich denke dass bei realer beurteilung der rechtslage wesentlich weniger "legale" Möglichkeiten bleiben als viele denken. Zudem gibt es ja noch die Einzelfallentscheidung, da kann man dann auch noch schön baden gehen wenn man glaubt sich an eine Gernze rantunen zu können,...

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