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Regressforderung
Hallo bin neu hier und habe ziemlich Mist gebaut, ich wollte wenden und habe ein anderes Auto gerammt (bin noch in der Probezeit) aus Schock wusste ich nicht was ich machen soll und bin weggefahren
muss am 24.Oktober ins Gericht aber meine Versicherung hat noch kein Regress gefordert (Unfall war im Mai) Habe selber kein einkommen wie soll ich bezahlen wenn die Versicherung Regress fordert?
Hoffe auf schnelle Antwort
Beste Antwort im Thema
Du willst nicht wissen, was ich denke... Alleine die Frage nach den 5 Eur spricht Bände.
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111 Antworten
Ich würde mir eher Sorgen um das Strafmass aufgrund der Fahrerflucht machen. Der Führerschein dürfte ja eh schon weg sein.
Hat Deine Versicherung schon geschrieben dass sie Dich in Regress nehmen will?
Ansonsten wenn man etwas nicht bezahlen kann:
- Mahnungen (Schuldsumme vergrößert sich)
- Versuch der Kontopfändung und vollstreckbarer Titel und dann kommt der Gerichtsvollzieher in die Wohnung und pfändet. Wenn er nichts findet wird er regelmässig wiederkommen solange wie die Versicherung Spass dran hat. Und jedesmal vergrößert sich der zu zahlende Betrag.
Verkauf das Auto.
Führerschein hast du eh bald keinen mehr.
Zitat:
Original geschrieben von tariki80
....aber meine Versicherung hat noch kein Regress gefordert.
das kommt erst ein paar wochen nachdem du rechtskräftig verurteilt worden bist!
Erstmal herzlich willkommen hier.
Es ist schade, das hier Fremde sofort angemacht werden.
Keiner kennt die genauen Hintergründe, aber sofort kommen Kommentare wie such dir Arbeit.
Das ist unterste Schublade, mach dir nichts draus.
Davon abgesehen ist jeder schon mal in Panik geraten.
Am besten holt man dann mal tief Luft, denkt nach und dann macht man das Richtige.
Jetzt kannst du wohl nicht mehr als abwarten was kommt.
Dein Auto wird ja auch von irgend jemand bezahlt. Es wird sich sicherlich eine Lösung finden.
Deine private Situation wird sich ja auch mal ändern.
Hi Tarik,
erstmal durchatmen, dann warten bis die Versicherung wirklich eine Regressforderung stellt und dann dort anrufen, Ihnen die gleiche Geschichte erzählen und guten Willen signalisieren, indem du Ihnen Ratenzahlung mit einer niedrigen Rate anbietest, um dann den Rest zu bezahlen, wenn du mehr Geld hast.
Klappt in den meisten Fällen, wenn du dich an den Zahlungsplan hältst.
Gruß vom Sause
Die Regressforderung kommt meines Wissens erst nach der rechtskräftigen Verurteilung wegen Fahrerflucht.
Wenn Du den Regress nicht zahlen kannst, wird sich das VU einen Titel für 30 Jahre holen. Hoffe es war nicht noch Alkohol im Spiel. Habe für Fahrerflucht als 2fach Geschädigter auch kein Verständnis, aber kann mir schon vorstellen das es manche mit der Angst zu tun bekommen. Hatte eine Flucht auch als Zeuge nach 24 Stunden der Polizei gemeldet, weil ich dachte die Schädigerin hatte vielleicht eine Schock, nein nein, sie behauptete ihr wäre über Nacht einer ins Auto gefahren.
LEjockel