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Regressforderungen bei "zu jungem" Fahrer bei KASKO Schaden
Hallo zusammen,
bei den Tarifmerkmalen gibt es ja das Merkmal "jüngster Fahrer Alter xx Jahre", was erheblichen Einfluß auf die Beitragshöhe hat.
Falls sich bei einem HP Fall herausstellt, daß der Fahrer zu jung war, wird natürlich trotzdem gezahlt, aber Regress genommen. In der Regel wird aber nur der zu wenig gezahlte Betrag für die letzten Jahre nachgefordert.
Aber wie ist es bei einem Kaskoschaden, kann es sein, daß da gar nicht gezahlt wird?
(Ja, ich werde irgenwo/irgendwann die Vertragsbedingungen raussuchen, aber vielleicht wird das in der Regel einheitlich geregelt oder es gibt Urteile dazu?)
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27 Antworten
Falsche Reihenfolge. Es steht alles in den Bedingungswerken und bei der gefragten Kasko darf das jeder Versicherer so regeln wie ihm das schön ist.
Die Bedingungen sind im Anhang, ab Seite 26 habe ich gesucht, aber ich kann trotzdem keine Antwort auf meine Frage finden.
Schau mal auf Seite 35. Es wird nicht nur der zu wenig berechnete Beitrag nachberechnet, es fällt zudem auch eine Vertragsstrafe an.
K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags für die laufende Versicherungsperiode unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merkmale zur Beitragsberechnung zu zahlen. Haben Sie Falschangaben zu mehreren Merkmalen zur Beitragsberechnung gemacht verdoppelt sich die Vertragsstrafe.
Was im Schadenfall gilt kannst du auf Seite 26 unter D.1 sowie auf Seite 27 unter D.2 nachlesen.
Ich kenne es eher, dass nur für die letzte Beitragsperiode die korrekten Beiträge nachgefordert werden.
Vertragsstrafen kommen auch nicht bei allen VS vor. Die WGV scheint an diesem Anachronismus festzuhalten....
Nach A.2.3. gilt der Kaskoschutz für den VN und den Eigentümer. Bei der WGV ist kein Bezug auf das Alter des Fahrers vorgesehen. Nach A.2.8. fordert die WGV nur in den genannten speziellen Fällen vom Fahrer Regress. Ob das bei dir vorliegt, kannst du sicherlich selbst beurteilen.
Sorry, ich blick`s nicht. Denn da ist immer wieder von "berechtigtem Fahrer" die Rede. Wer das ist, wird auch erläutert, trifft aber m.M.n. nicht auf einen zu jungen Fahrer zu.
Auch die Begrifflichkeiten bezgl. fahrlässig/grob fahrlässig/vorsätzlich... sind mir nicht klar in Bezug auf die Frage, wenn ich als VN jemanden ans Steuer lasse, der zu jung ist (z.B. das Alter meiner Kinder ist mir natürlich bekannt, also Vorsatz?)
Unter A2.5 ist der berechtigte Fahrer erläutert.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 25. März 2023 um 13:49:08 Uhr:
Unter A2.5 ist der berechtigte Fahrer erläutert.
Ja, das hab ich gelesen und schrieb es auch:
Zitat:
@nogel schrieb am 25. März 2023 um 13:40:06 Uhr:
...ist immer wieder von "berechtigtem Fahrer" die Rede. Wer das ist, wird auch erläutert, trifft aber m.M.n. nicht auf einen zu jungen Fahrer zu.
Man muss hier IMHO unterscheiden, ob der Fahrer situativ unterwegs war, also z. B. weil dem VN plötzlich schlecht geworden ist, oder dieser auf Dauer das versicherte Fahrzeug nutzen konnte.
Im ersten Fall kann man schlecht vorsätzlich eine Änderung nicht angezeigt haben. Fährt man z. B. mit einem jüngeren Fahrer in den Urlaub und möchte sich abwechseln, kann man das der Versicherung mitteilen. Die haben oft Karenzfristen unterhalb derer keine zusätzlichen Beiträge fällig werden.
Möwe, das ist teils in den AKB geregelt, teils kommt es auf Kulanz im Zweifel an.... Pauschaul nicht zu beantworten.
Temporäre Änderungen von Fahrern sind möglich... aber auch eben nicht pauschal.
@Nogel dann mal umgekehrt: ein unberchtigter Fahrer ist jemand, welcher sich das Fahrzeug z.B. durch Diebstahl aneignet. Das dürfte ja bei (D)einem Sohn eher nicht zutreffen.
Oder jemand "leiht" sich den Schlüssel und macht mit dem Fahrzeug eine Spritztour, dann ist er kein berechtigter Fahrer.
Genau. Also nach all dem Hin- und Her:
Was ist, wenn mein "zu junger" Sohn mein Auto schrottet, zahlt die VK, ja oder nein? Regress ja oder nein?
(laut @berlin-paul : alles kein Problem)
Wer soll Dir denn hier die Frage seriös beantworten? Wenn ich sage: "ja die Versicherung zahlt". Dann rennst Du zur WGV und erzählst denen, dass auf MT einer geschrieben hat, sie zahlen den Schaden. Die lachen sich ins Fäustchen und sagen "nein". Was machst Du dann? Mir erzählen, dass ich keine Ahnung habe oder Mist schreibe? Oder noch schlimmer: mich auf Deine Ignorliste setzen .
Wenn du ihn mal fahren lässt ist er berechtigter Fahrer, auch wenn er jünger als 25 ist. Es geht um den Kreis der regelmäßigen Fahrer, also nicht die gelegentliche Nutzung, wenn er z.B. Papa um 23:30 Uhr aus der Dorfklause auf die Rückbank tragen, nach hause fahren und über die Teppichstange legen muss, damit Mutti den Restalkohol aus dem hemd klopfen kann.