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  7. Reicht meine Dämmmattte um Luftfilter eintragen zu lassen?

Reicht meine Dämmmattte um Luftfilter eintragen zu lassen?

Themenstarteram 15. August 2007 um 17:39

Hallo habe folgendes Problem:

Habe mir ein K&N 57i Performance Kit gekauft und verbaut. Möchte ihn auch demnächst eintragen lassen.

 

Nur wie schauts mit meiner Dämmmatte aus? Reicht die?

 

Wenn nicht was kostet sie und von wo?

BMW E30 316i Bauer.

 

Im Anhang ist ein Bild der Dämmmatte.

 

Was dürfte es kosten, wenn mich Polizei anhält und der Luftfilter ist NICHT eingetragen.?

 

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

 

MFG

Susi

 

 

 

 

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12 Antworten
am 15. August 2007 um 18:48

Da sagt § 19 StVZO: ÄNDERUNGEN, die zur Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens führen, haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.

Der Luftfilter könnte sogar beides beeinflussen...

Und fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit

Und das es Probleme beim TÜV wegen kaputter Dämmmatte gibt hab ich noch nie gehört.. weiß da nix genaueres aber hab bis jez auch noch keinen E30 gesehn dessen Dämmmatte heile is

Themenstarteram 15. August 2007 um 18:50

Danke erstmal für deine Antwort.

 

Weiss jemand Anderes genauer bescheid wegen der Dämmmatte?

 

MFG

am 15. August 2007 um 19:04

Hallo,

das ist ja krass, ist mir absolut neu dass man da ne Schalldämmung braucht...

Hm, wär deine ok denn würd's wohl ausreichen, aber die is ja schon ziemlich...nicht mehr vorhanden:D

Schau dich mal nach einer vom 324td um, die geht geschlossen über das ganze Haubeninnere und die wird dir dein pelziger Freund auch nicht so schnell wieder zerfieseln;)

Ist allerdings ziemlich gesucht das Ding und neu IMHO nicht mehr zu kriegen...

 

Gruß

Steff

Themenstarteram 15. August 2007 um 19:26

Also im Klartext, würde ich es so wies ist eingetragen bekommen?

Da du der Meinung bist man braucht für die Eintragung des Luftfilters keine Dämmmatte.

 

MFG

am 15. August 2007 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Susane

Also im Klartext, würde ich es so wies ist eingetragen bekommen?

Da du der Meinung bist man braucht für die Eintragung des Luftfilters keine Dämmmatte.

 

MFG

Nene,

wie ich geschrieben hab...WÄRE deine Dämmung i.O. würd's wohl reichen,

aber das IST sie ja nicht...is ja kaum mehr was davon da:)

Und wie gesagt, das mit der erforderlichen Dämmung ist mir eh neu;

such dir nen TÜVer deines Vertrauens und klär das mit ihm, ich halt das für Blödsinn.

 

Gruß

Steff

Zitat:

Original geschrieben von Susane

Was dürfte es kosten, wenn mich Polizei anhält und der Luftfilter ist NICHT eingetragen.

stellt ein erlöschen der be dar...

-50€ strafe für den fahrer (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-3 punkte für den fahrer

-b-verstoß für den fahrer

-50€ strafe für den halter (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-3 punkte für den halter

-b-verstoß für den halter

-120-280€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-250-520€ gutachterkosten

-70-120€ für die neuvorführung des kfz

-fahrkarten für öffentliche verkehrsmittel für ca. 1-2wochen

bei nem unfall, hast du weder teil- noch vollkasko (deine eigenen schäden werden nciht bezahlt) und die haftpflicht kann dich wenn der unfall in verbindung mit dem lufi geschehen ist auch nochmals um 5000€ zur kasse bitten....

am 16. August 2007 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Susane

Was dürfte es kosten, wenn mich Polizei anhält und der Luftfilter ist NICHT eingetragen.

stellt ein erlöschen der be dar...

-50€ strafe für den fahrer (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-3 punkte für den fahrer

-b-verstoß für den fahrer

-50€ strafe für den halter (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)

-3 punkte für den halter

-b-verstoß für den halter

-120-280€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-250-520€ gutachterkosten

-70-120€ für die neuvorführung des kfz

-fahrkarten für öffentliche verkehrsmittel für ca. 1-2wochen

bei nem unfall, hast du weder teil- noch vollkasko (deine eigenen schäden werden nciht bezahlt) und die haftpflicht kann dich wenn der unfall in verbindung mit dem lufi geschehen ist auch nochmals um 5000€ zur kasse bitten....

Du hast was vergessen:

-Todesstrafe für den Fahrer

-Todesstrafe für den Halter

-Atomisierung des zuhöchst verkehrsgefährdenden Fahrzeugs

Sorry aber das was du schreibst ist Blödsinn;

da gibt's nen Verwarngeld von 15€, ne Mängelkarte und nen Termin beim Schnittlauch um vorzuführen dass der Serienluffi wieder dran ist.

That's it.

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff

Sorry aber das was du schreibst ist Blödsinn;

so?

die von mir genannten kosten sind durchaus rechtlich völlig legal im strafprozess möglich!

und bevor DU hier meinst, ich würde blödsinn schreiben, rate ich dir, mal in den aktuellen bußgeldkatalog reinzugucken, sowie in das kleingedruckte deines vs-vertrages zu lesen...

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff

da gibt's nen Verwarngeld von 15€, ne Mängelkarte und nen Termin beim Schnittlauch um vorzuführen dass der Serienluffi wieder dran ist.

wenn du nem polizisten blöd kommst, kommt da noch ne ganze menge mehr....

 

Themenstarteram 17. August 2007 um 14:43

Also vielen Dank Leute für Eure Hilfe.

 

Ist mir schon sehr ausreichend.

 

MFG

am 17. August 2007 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff

Sorry aber das was du schreibst ist Blödsinn;

so?

die von mir genannten kosten sind durchaus rechtlich völlig legal im strafprozess möglich!

und bevor DU hier meinst, ich würde blödsinn schreiben, rate ich dir, mal in den aktuellen bußgeldkatalog reinzugucken, sowie in das kleingedruckte deines vs-vertrages zu lesen...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff

da gibt's nen Verwarngeld von 15€, ne Mängelkarte und nen Termin beim Schnittlauch um vorzuführen dass der Serienluffi wieder dran ist.

wenn du nem polizisten blöd kommst, kommt da noch ne ganze menge mehr....

Ich weiss nicht warum DU davon ausgehst dass ich nem Polizisten blödkommen würde...hab nix in der Richtung erwähnt.

Ich weiss nicht warum du von irgendnem Strafprozess redest, es geht um ne schnöde Verkehrskontrolle und da gibt's ein Verwarngeld, nen Vorführtermin und fertig.

DIR würde ich raten mal über das Wort Unfallrelevanz nachzudenken;)

Vor ein paar Tagen erst wurd in einem ziemlich bekannten:D e30-forum von einem Fall gesprochen, da kam's zum Unfall mit Personenschaden mit einem 320i der einen NICHT EINGETRAGENEN 325i-Motor hatte.

Es wurde ein Nachgutachten erstellt in dem festgestellt wurde dass der Motorumbau sachgemäss durchgeführt wurde und er keinerlei Unfallrelevanz hatte-->Versicherung hat bezahlt.

am 17. August 2007 um 18:19

Also alles in allem:

Eintragen ist besser!

und Dämmmatte ist egal! Gibt auch alte und neue Autos die garkeine haben...

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff

Ich weiss nicht warum du von irgendnem Strafprozess redest, es geht um ne schnöde Verkehrskontrolle und da gibt's ein Verwarngeld, nen Vorführtermin und fertig.

wie gesagt...liegt am polizisten, ob der die karre abschleppen lässt oder nicht.....

mit deinem "da gibts nur..." wäre ich da sehr vorsichtig!

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff

Es wurde ein Nachgutachten erstellt in dem festgestellt wurde dass der Motorumbau sachgemäss durchgeführt wurde und er keinerlei Unfallrelevanz hatte-->Versicherung hat bezahlt.

teil- sowie auch vollkasko sind aus der zahlpflicht raus!

begründet sich darauf, das in 99% aller vs-verträge ein absatz alá "das fahrzeug muss den vorschriften der stvzo entsprechen..." enthält, der den leistungsausschluss der kasko definiert...

lediglich bei der haftpflciht muss ein zusammenhang bestehen (aber das schrieb ich ja bereits)...

 

 

 

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