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Reifen abgefahren polizei anzeige

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 13:22

Hallo zusammen,

Gestern hat mich Motorradpolizist angehalten und wegen abgefahrene vordere reifen anzeige gemacht, in Deutschland ist gesetzlich minimum 1.6mm grip erlaubt, meine haben sicherlich mehr, der Polizist hat nicht die reife gemessen nür foto gemacht und wollte nicht diskutieren, das wegen ging ich zu Dekra Tüv die haben auf 1 Reife 2.5mm gemessen auf zweite 3.0mm und gesagt mit diesen reifen würde er tüv bekommen, aber wollte er nicht ein Messung Bescheinigung für die Reifen geben, weil gegen polizei die wollen nicht gehen,so war bei TÜV Rheinland auch. Habe ich schon einmal vor paar jahren unschuldig für handy Strafe bezahlt, mein frau ( Beifahrer ) hat telefoniert und kommt wieder Motorradpolizist mit Sonnenbrillen und gibt mir die Strafe, kann sein das war gleiche Polizist auf gleich platz.

Was sind eureTipps, außer Rechtsanwälten, Gerichten, für das habe ich kein zeit und lust.Danke

Beste Antwort im Thema

Soweit ich es verstanden habe wird es, denke ich, dass einfachste sein du fährst mit DEM Wagen und DEN Reifen zu, idealerweise DER, zuständigen Polizei-Dienstelle und suchst FREUNDLICH das Gespräch um den Sachverhalt aus dem Weg zu räumen (vorausgesetzt der TÜV hat richtig gemessen). Das Ganze zeitnah, denn in 4 Wochen dürftest da nicht mehr viel erreichen können

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Soweit ich es verstanden habe wird es, denke ich, dass einfachste sein du fährst mit DEM Wagen und DEN Reifen zu, idealerweise DER, zuständigen Polizei-Dienstelle und suchst FREUNDLICH das Gespräch um den Sachverhalt aus dem Weg zu räumen (vorausgesetzt der TÜV hat richtig gemessen). Das Ganze zeitnah, denn in 4 Wochen dürftest da nicht mehr viel erreichen können

Du müsstest ja eigentlich einen Mängelschein bekommen haben!? Mit diesem gehst zum TÜV oder einem KFZ-Gutachter.Der Mängelschein wird dort abgestempelt und anschliessend zur Dienststelle gesendet.

Hast du keinen Mängelschein, wird das nur heisse Luft gewesen sein.

genau, weil auch keiner auf die Idee kommen würde, vor dem Besuch beim Tüv mal eben andere "noch gute" Reifen aufzuziehen, wenn Beweisbilder gemacht wurden, würde ich dei gerne sehen wollen.

Übrigens müssen die 1,6 mm auf der gesamten Lauffläche vorhanden sein, ist irgendwo, an einer Stelle das Profil weiter runter, gilt die Mindestprofiltiefe unterschritten

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Juni 2020 um 17:15:09 Uhr:

Du müsstest ja eigentlich einen Mängelschein bekommen haben!? Mit diesem gehst zum TÜV oder einem KFZ-Gutachter.Der Mängelschein wird dort abgestempelt und anschliessend zur Dienststelle gesendet.

Hast du keinen Mängelschein, wird das nur heisse Luft gewesen sein.

Dieser "Mängelschein" ist aber völlig unabhängig von der Anzeigenfertigung. Er ist nur eine Kontrolle, dass der Mangel auch behoben wird. Und es wird dann bescheinigt, dass die zur Zeit montierten Reifen ohne Mängel sind.

Am Besten ist wirklich, das Gespräch zu suchen.

Er hätte zur Beweissicherung die Reifen sicherstellen müssen. So kann nichts passieren, wenn dort wirklich was kommen sollte... Einspruch einlegen und die Reifen vorführen.

Warum sollte der Tüv dir die Profiltiefe nicht bescheinigen?

Seltsame Geschichte...

Klingt komisch, ein Polizist der die Profiltiefe schätzt und später per Foto einen beweis für seine Schätzung macht?

Zitat:

@Teksaz schrieb am 24. Juni 2020 um 18:10:11 Uhr:

Er hätte zur Beweissicherung die Reifen sicherstellen müssen. So kann nichts passieren, wenn dort wirklich was kommen sollte... Einspruch einlegen und die Reifen vorführen.

Warum sollte der Tüv dir die Profiltiefe nicht bescheinigen?

Seltsame Geschichte...

Na klar. Sicherstellung der Reifen. Und wenn dann noch der Verbandkasten fehlt wird das Auto sichergestellt, damit man hinterher sieht dass der Kasten nicht im Auto war. Das mit dem Verbandkasten war natürlich Ironie, wie dein Vorschlag vermutlich auch.

Fotos reichen allemal, wenn die die Feststellungen belegen.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 24. Juni 2020 um 18:26:36 Uhr:

Klingt komisch, ein Polizist der die Profiltiefe schätzt und später per Foto einen beweis für seine Schätzung macht?

Wenn eine Seite der Reifen glatt ist, braucht man nicht zu messen. Aber der TÜV sagt ja angeblich was anderes.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Juni 2020 um 18:44:46 Uhr:

Zitat:

@Tarnik schrieb am 24. Juni 2020 um 18:26:36 Uhr:

Klingt komisch, ein Polizist der die Profiltiefe schätzt und später per Foto einen beweis für seine Schätzung macht?

Wenn eine Seite der Reifen glatt ist, braucht man nicht zu messen. Aber der TÜV sagt ja angeblich was anderes.

Ich lese aber nicht davon das eine Seite glatt ist.

Richtig, hatte auch mal das Vergnügen in jungen Jahren mit einem frisch gekauften Wagen nahe Altmetallpreis ...

Der Beamte hatte wegen des frischen Kaufs Einsicht und ließ mich nach der Kontrolle und Bestandsaufnahme inkl. Fotos & Mängelkarte weiterfahren...

Natürlich waren die Mängel von mir beseitigt und bei der Vorführung beim TüV nicht mehr vorhanden, ich wollte die Sache für mich ja positiv abschließen ...und die unterzeichnetet Mängelbeseitigung an die Polizei senden:D

Eine "Anzeige" Bussgeld+Punkt gab es natürlich trotzdem noch im Anschluss ... das sind zwei paar Schuhe ..

Kurz, es macht garkeinen Sinn ohne Mängelbeseitigung zur Prüforganisation zu fahren .... aber evtl. hat sich der Te auch nur komisch ausgedrückt...?

Hat man tatsächlich berechtigte Zweifel das was falsches bemängelt wurde, aber das greift sicher nicht bei Teilen, die man mal schnell noch vorher wechseln kann, sofern Fotos gemacht wurden und das wird eigentlich immer passieren, kann man ja nicht mit einem Serien Auspuff um die Ecke kommen und behaupten, der war bei der Kontrolle auch schon da ...:D:D

Zitat:

@Tarnik schrieb am 24. Juni 2020 um 18:48:46 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Juni 2020 um 18:44:46 Uhr:

 

Wenn eine Seite der Reifen glatt ist, braucht man nicht zu messen. Aber der TÜV sagt ja angeblich was anderes.

Ich lese aber nicht davon das eine Seite glatt ist.

Ich auch nicht. Deswegen auch der zweite Satz.

Frage: Wie beweist der TE, dass die vorgeführten Reifen auch die aus der Kontrolle sind?

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Juni 2020 um 18:52:16 Uhr:

Zitat:

@Tarnik schrieb am 24. Juni 2020 um 18:48:46 Uhr:

 

Ich lese aber nicht davon das eine Seite glatt ist.

Ich auch nicht. Deswegen auch der zweite Satz.

Ich bezweifle das dies das richtige vorgehen ist. Profiltiefe muss gemessen werden, nicht geschätzt.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 24. Juni 2020 um 18:54:32 Uhr:

Frage: Wie beweist der TE, dass die vorgeführten Reifen auch die aus der Kontrolle sind?

Muss er nicht, die Polizei muss nachweisen, dass die Reifen nicht ausreichend sind. Dazu kann auch eine Sicherstellung erfolgen, gerade sinnvoll, wenn ein Widerspruch so leicht ginge, wie hier durch einen Reifentausch. Lässt sich ja sicher ein identisches Modell finden.

Gerade zur Gefahrenabwehr kanns auch erfolgen. Sehe ich bei abgefahrenen Reifen als gegeben.

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