ForumW208
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
  6. W208
  7. Reifen auf Alufelgen eintragen ?

Reifen auf Alufelgen eintragen ?

Themenstarteram 17. März 2010 um 22:15

Hallo liebe CLK Gemeide,

meine heutige Frage wäre folgende. Eiin guter Bekannte hat mir nachfolgende Alufelgen für € 100,00 :D angeboten. Ich habe noch nagelneu :rolleyes: 235 Reifen bei mir im Keller stehen.

Habe mir bei ALUTEC die ABE für Mercedes runtergeladen und leider schreiben die nur bei CLK W208 bis 225/45R17 - zumal ich aber die neuen Reifen im Keller habe würde ich gerne diese Reifen aufs Auto aufziehen.

Zumal ich leider keinerlei Ahnung bzgl. Tüvabnahme und Eintragung habe, hätte ich folgende Fragen:

- Kann ich die Reifen auf die Alufelgen aufziehen lassen und trägt mir der Tüv diese in die Papier ein ?

- brauche ich für den Tüv außer dem ABE noch irgendwelche anderen Unterlagen ?

- und mit wieviel € muß ich für das Eintragen in die Papier rechnen ?

Wäre doch eigendlich schade :( - zumal ich keine neuen Reifen möchte und mir die Felgen ganz gut gefallen.

Für einen kurze Rückinfo wäre ich euch sehr dankbar

lg buddies ;)

Ähnliche Themen
17 Antworten
Themenstarteram 17. März 2010 um 22:18

Hupps :rolleyes: sorry habe im Keller 225/45R17 stehen.

Themenstarteram 17. März 2010 um 22:19

Na´ krieg ich es heute noch gebacken - natürlich 235/45R17 im Keller stehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Glaube nicht das du 235 Reifen auf eine 7x17 Felge eingetragen bekommst.

am 17. März 2010 um 22:26

Hallo

Glaub eher nicht ,aber du hättest auf jeden fall einen guten schutz für das Felgenbett.

Am besten zum Tüv fahren und einfach fragen ,kostet doch nichts

Am sichersten ist es, du beantragst eine Reifenfreigabe vom Hersteller für die von dir genannten Felgenmaße. Meist im Internet nur ein Formular ausfüllen.

Habe zwar was gefunden (235 von 6,5 - 9,5), ist aber vom Reifenquerschnitt abhängig.

Je niedriger der Querschnitt, um so breiter die Felge.

Zu deinen Fragen:

1.

Wenn die Reifen den Tragfähigkeitsindex und den Geschwindigkeitsindex deines Autos erfüllen, und die Reifen für deine Felgenmaße freigegeben sind, ja. Glaube aber auch nur per Einzelabnahme, da die in der ABE angegebenen Reifenmaße nicht montiert und somit die ABE dem TÜV-Prüfer nur als Festigkeits-/Materialgutachten dient.

2.

Fahrzeugschein, ABE und zur sicherheit die Reifenfreigabe vom Hersteller.

3.

Habe für die Einzelabnahme von Felgen/Reifen und Spurverbreiterung 117€ gezahlt.

Gruß

Martin

Themenstarteram 17. März 2010 um 23:33

Schönen guten Abend Martin,

vielen dank für deine Info - war echt super hilfreich.

gruß buddies

Themenstarteram 17. März 2010 um 23:36

Sorry Martin, ganz kurz noch mal.

Meinst du die Freigabe für die Reifengröße vom Hersteller - ALUTEC oder Mercedes ??

Sorry bin technisch nicht so begabt - Bürohengst :D

lg chris

Vom Hersteller der Reifen die du im Keller hoffentlich liegen (nicht stehen) hast.

Ist meist auf der Internetseite des Herstellers zu finden und meist auch kostenlos.

Gruß

Martin

Eintragung nach § 19 (3) StVO (also keine Einzelabnahme, sondern mit Gutachten) hat mich für einen Satz Kompletträder gestern 50,50 € beim TÜV Rheinland gekostet.

Themenstarteram 18. März 2010 um 7:09

Morgen, welche Unterlagen brauche ich den für das Gutachen ?

Reifenfreigabe vom Hersteller und was noch ?

lg buddies

@KMP:

§ 19 (3) StVO werden bei einem Teilegutachten angewendet.

Ich glaube nicht das eine ABE, bei der die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Gutachtens entspricht, einfach zu einem Teilegutachten umgewandelt werden kann.

Wenn ein Teilegutachten der Felgen für das Fahrzeug mit der Rad-/Reifenkombination (235/45R17) existiert, ist es eine andere Sache. Dies kann aus der Datenbank rausgesucht- und verwendet werden.

Selbst bei einem Teilegutachten bei der die angegebene Rad-/Reifenkombination nicht denen des Gutachtens entspricht, ist die Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.

Frage mal morgen auf der Arbeit einen Dekra Sachverständigen.

Gruß

Martin

Dein Problem für eine Zulassung wird der Abrollumfang und dadurch eine Abweichung der Tachoanzeige sein.

Dazu gibt es einen schönen Rechner unter Abrollumfangsrechner

Grundsätzlich gilt:

Zitat:

Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig.

Wenn Du also einmal 225/45/17 und 235/45/17 in den Rechner eingibst, zeigt Dein Tacho 1km/h zuwenig an, dann dürfte eine Eintragung also nicht möglich sein...

Die 45 ist quasi die "Höhe des Reifens in Prozent der Breite", bestimmt also den Umfang des Rades/Reifens.

Vermutlich würden also 235/40/17 wieder gehen...

hallo,

ich denke das grösste problem wird sein, dass es eine vierloch felge ist:D

gruss

tom

Zitat:

Original geschrieben von baghira

hallo,

ich denke das grösste problem wird sein, dass es eine vierloch felge ist:D

gruss

tom

*huch* Hab nur ins Gutachten geschaut...was passt dann nicht, Bild/Felgen zum Gutachten oder andersrum?

Aber: gibts da nicht Adapter? *lach* (NEIN, keine ernst gemeinte Frage...)

Deine Antwort
Ähnliche Themen