ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Reifen bei eBay/ Eintragung

Reifen bei eBay/ Eintragung

Themenstarteram 10. April 2009 um 6:42

Hallo zusammen,

wenn ich für meinen BMW neue Kompletträder ersteigere

wie schaut es dann mit der Eintragung aus?

Momentan sind im Fahrzeugschein 205R16 eingetragen.

Erstiegern möchte ich aber originale BMW Kompletträder 225R17 (Mischbereifung).

Ein BMW-Händler sagte mir, da es originale Reifen sind muss ich gar nichts machen.

Stimmt das? Muss ich vom TÜV gar nichts in den Fahrzeugschein eintragen lassen?

Oder brauche ich noch ein Zusatzpapier für die Reifen, dass dann zusammen mit

dem (unveränderten) Fahrzeugschein gültig ist??

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 10. April 2009 um 10:50

Ich verweise mal auf den o.a. Eintrag von ARVIN S. ! Wie er schon sagt, ... schaue in die COC-Papiere deines Autos, da stehen alle Größen drin, die zugelassen sind. Davon eine Kopie fertigen und ins Auto legen, damit es keine Probleme mit der Rennleitung gibt, denn ... im Schein/Brief steht - vor allem bei den neuen Kfz-Papieren - i.d.R. nur eine Größe drin!

11 weitere Antworten
Ähnliche Themen
11 Antworten
am 10. April 2009 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog

wenn ich für meinen BMW neue Kompletträder ersteigere

wie schaut es dann mit der Eintragung aus?

Kommt drauf an. Wenn es Felgen sind, die werksseitig für Dein Fahrzeug vorgesehen sind und die Felgen-/Reifengröße bereits in den Papieren (alte Papiere: Fahrzeugschein/-brief, neue Papiere: COC-Bescheinigung) eingetragen ist, gilt: drauf und gut.

Falls eine Originalfelge des Fahrzeugherstellers für einen anderen Fahrzeugtyp freigegeben ist, wird es häufig kompliziert, da Werke mit Freigaben "etwas zögerlicher" sind als Hersteller von Zubehörfelgen, die ihre Produkte naturgemäß für möglichst viele verschiedene Fahrzeuge freigeben wollen.

Arvin S.

Themenstarteram 10. April 2009 um 8:51

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort - nur leider bin ich nun auch nicht schlauer als vorher.

Wie eben beschrieben ist nur R16 im Fahrzeugschein eingetragen.

Die Reifen sind aber im BMW-Prospekt explizit für meinen BMW aufgelistet. Sollte also kein Problem darstellen - aber ist nun eine Eintragung der R17 im Fahrzeugbrief notwendig oder nicht??

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog

Hallo,

 

Danke für die schnelle Antwort - nur leider bin ich nun auch nicht schlauer als vorher.

Wie eben beschrieben ist nur R16 im Fahrzeugschein eingetragen.

 

Die Reifen sind aber im BMW-Prospekt explizit für meinen BMW aufgelistet. Sollte also kein Problem darstellen - aber ist nun eine Eintragung der R17 im Fahrzeugbrief notwendig oder nicht??

 

Grüße

.... allles was werkseitig für den Wagen lieferbar (z.B:lt Prospekt) ist darfst du natürlich fahren. Aber das ganze beim Tüv eintragen wirst du wohl müssen !

LG rodatina

Themenstarteram 10. April 2009 um 10:17

Dachte ich mir schon - nur auf welche Papiere muss ich da noch achten, damit die Eintragung möglichst unkompliziert und schnell respektive kostengünstig beim TÜV von statten geht.

Gibt's hierzu zu den original-BMW Reifen noch eine Art ABE?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog

Dachte ich mir schon - nur auf welche Papiere muss ich da noch achten, damit die Eintragung möglichst unkompliziert und schnell respektive kostengünstig beim TÜV von statten geht.

Gibt's hierzu zu den original-BMW Reifen noch eine Art ABE?

Grüße

Du wirst zu Originalfelgen keine ABE bekommen, da diese in der Fahrzeug ABE enthalten sind.

Es ist doch ganz einfach:

Geh zu einer BMW Niederlassung und lass dir den Serienreifenkatalog (Umrüstkatalog) geben. Da stehen alle ab Werk zugelassenen Rad-/Reifenkombis drin...

 

Gruß

am 10. April 2009 um 10:50

Ich verweise mal auf den o.a. Eintrag von ARVIN S. ! Wie er schon sagt, ... schaue in die COC-Papiere deines Autos, da stehen alle Größen drin, die zugelassen sind. Davon eine Kopie fertigen und ins Auto legen, damit es keine Probleme mit der Rennleitung gibt, denn ... im Schein/Brief steht - vor allem bei den neuen Kfz-Papieren - i.d.R. nur eine Größe drin!

Themenstarteram 17. April 2009 um 17:02

Hallo,

hatte beim TÜV nochmals nachgefragt. Die Aussage ist,

im neuen Fahrzeugschein/brief steht wohl nur noch die kleinste

Größe der Räder. Eine Eintragung von Original-Felgen/Reifen

ist absolut NICHT notwendig. Also einfach kaufen und raufschrauben.

Idealerweise sollte man aber wohl noch ein Papier mitführen

in dem ersichtlich wird, dass es sich um Orignal-Felgen handelt.

Grüße

Hallo wuffidog!

Zitat:

hatte beim TÜV nochmals nachgefragt. Die Aussage ist,

im neuen Fahrzeugschein/brief steht wohl nur noch die kleinste

Größe der Räder.

Das ist nicht so! Bei meinem Fahrzeugtyp stehen Reifen 18" in den Zulassungungsbescheinigungen Teil I + II, auch wenn nur 17" ab Werk geliefert werden. Das COC-Papier oder die Liste der werkseitig zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen geben mehr Auskunft.

Zitat:

Idealerweise sollte man aber wohl noch ein Papier mitführen

in dem ersichtlich wird, dass es sich um Orignal-Felgen handelt.

Eine sehr gute Idee, das mache ich auch. Bei meiner letzten Änderungsabnahme wurde die Teilenummer der Werksfelge im Änderungsgutachten niedergeschrieben.

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 18. April 2009 um 5:48

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Das ist nicht so! Bei meinem Fahrzeugtyp stehen Reifen 18" in den Zulassungungsbescheinigungen Teil I + II, auch wenn nur 17" ab Werk geliefert werden.

Mein Golf steht werksseitig serienmäßig auf 185/60 R 14, in der Zulassungsbescheinigung stehen (nur) 175/70 R 13. Fahren darf man auch 155 R 13....

Zitat:

Das COC-Papier oder die Liste der werkseitig zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen geben mehr Auskunft.

Ich meine, das es auf diese eine Seite Papier nicht ankommen sollte, wenn es um die Zuladung geht ;) Mit dem Ding ist man bei einer Kontrolle fein raus - vorausgesetzt natürlich, die gefahrene Rad-/Reifen-Kombination stimmt mit den Papieren überein.

Arvin S.

Hallo Arvin S.,

ich bin sehr einverstanden mit Deinem Beitrag.

Noch ein kleiner Nachtrag von mir, was die werkseitig erlaubten Rad-/Reifenkombinationen angeht. (Eigene Erfahrung.)

Sowohl Prüfstellen wie auch die Polizei haben die Möglichkeit, sie in kurzer Zeit herauszufinden. Bei einer meiner Anfragen beim TÜV wollte der Prüfer gar nicht viel von mir wissen und verlangte nur die Zulassungsbescheinigung. Selbst meine ausgedruckte Liste vom Werk war ihm egal. Er hat dann ein paar Daten in seinen PC eingegeben und nach ~15 Sekunden spuckte der Drucker die richtige Liste aus.

Man muss also nicht unbedingt Papier im Handschuhfach mitführen.

Etwas "off topic": Schön zu sehen, dass es noch andere gibt, die ein SLN am Heck haben. (3M?)

 

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

...Zulassungungsbescheinigungen Teil I + II, ...

Verflucht, ein Schreibfehler! Asche auf mein Haupt!

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 19. April 2009 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Sowohl Prüfstellen wie auch die Polizei haben die Möglichkeit, sie in kurzer Zeit herauszufinden. Bei einer meiner Anfragen beim TÜV wollte der Prüfer gar nicht viel von mir wissen und verlangte nur die Zulassungsbescheinigung. Selbst meine ausgedruckte Liste vom Werk war ihm egal. Er hat dann ein paar Daten in seinen PC eingegeben und nach ~15 Sekunden spuckte der Drucker die richtige Liste aus.

Man muss also nicht unbedingt Papier im Handschuhfach mitführen.

Ich habe da so meine Zweifel, was die Möglichkeiten bei einer Polizeikontrolle nachts um halb drei angehen.... ;)

Zitat:

Etwas "off topic": Schön zu sehen, dass es noch andere gibt, die ein SLN am Heck haben. (3M?)

Logisch 3M - bei der Restaurierung der Heckklappe kleines Loch direkt hinter dem SLN gebohrt, Kabeldurchführung und dann passt's auch optisch!

Arvin S.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Reifen bei eBay/ Eintragung