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Reifen beschädigt durch unbeteiligten Unfall
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Kreuzung überquert, wo sich kurz vorher ein Unfall ereignet hatte. Die Polizei war schon da und die beteiligten Fahrzeuge hatten die Kreuzung schon freigemacht und parkten am Straßenrand. Mitten auf der Kreuzung hörte ich ein Knacksen, ich hatte irgendein Teil überfahren. Daraufhin fragte ich den unmittelbar danebenstehenden Polizistin was das gerade war.
Er meinte: "Ein Teil vom Unfall. Nichts passiert. Fahren Sie einfach weiter". Ich dachte okay, wollte weiterfahren aber bemerkte schon ab dem ersten Meter, das etwas nicht stimmte.
Ich bin sofort rechts herangefahren und bemerkte eine dicke Schraube mit Unterlegscheibe in meinem Reifen.
Ich habe den Polizisten darüber informiert und wir haben uns gemeinsam die Schraube im Reifen und das beschädigte Fahrzeug angeschaut und dabei bemerkt, dass die gleiche Schraube auch am Fahrzeug verbaut war, eine oder zwei Schrauben jedoch am Fahrzeug fehlten. Es war also 100% die Schraube vom Unfallfahrzeug. Ich habe beide Schrauben auch fotografiert.
Der Polizist ist Zeuge des Geschehens und hat mir auch auf meinen Wunsch seinen Namen mitgeteilt. Er hat mir auch die Personalien des Unfallverursachers bzw. der Halterin des beschädigten Fahrzeugs mitgeteilt. Er meinte aber, dass ich nichts erstattet bekommen würde.
Meine Frage: Kann ich Ansprüche geltend machen? Die Schraube stammt definitiv vom Unfallfahrzeug, die Straße war für den Verkehr freigegeben, kein Warndreieck, nichts.
Anscheinend war die Straße jedoch noch nicht freigeräumt und ich habe durch die herumliegenden Unfallteile meinen Reifen beschädigt. Ist das jetzt einfach mein Pech oder muss die gegnerische Versicherung dafür aufkommen? Wie gesagt, der Polizist ist Zeuge und kann das auch genau so bestätigen und ich kann nachweisen, dass die Schraube vom Unfallfahrzeug stammt.
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
silverminer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
Nur die beiden Beteiligten Fzg. auf dem Strandstreifen.
War da nichts mit Handtüchern reserviert/abgesperrt?
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10 Antworten
sollte die HP des unfallverursachers übernehmen.
Ob Du wirklich richtig stehst, siehst Du wenn das Licht angeht.
Will sagen. Schaden beim Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers melden. Geht über den GDV ganz problemlos. Kostet erstmal nichts als einen Anruf, geht schneller als einen Thread mei motor-talk zu eröffnen und Du bekommst eine Antwort vom beteiligten Versicherer. Ich würde für mich schon erwarten, das hier Haftung in Frage kommt.
Das riecht eher nach Amtshaftung, denn die Freigabe einer Straße für den Verkehr ist nicht Sache des Unfallverursachers, sondern der Polizei.
Rein aus Interesse: Wie hört man denn, wenn eine Schraube im Reifen steckt? Oder war die so riesengroß dass sie gleich den Reifen geschrottet hat? Wenn sie so riesngroß war, dann stellt sich wieder die Frage nach Mitverschulden, denn an einer Unfallstelle musst Du auch in Eigenverantwortung nach Hindernissen Ausschau halten.
Zitat:
Original geschrieben von kleineRakete
Das riecht eher nach Amtshaftung, denn die Freigabe einer Straße für den Verkehr ist nicht Sache des Unfallverursachers, sondern der Polizei.
Rein aus Interesse: Wie hört man denn, wenn eine Schraube im Reifen steckt? Oder war die so riesengroß dass sie gleich den Reifen geschrottet hat? Wenn sie so riesngroß war, dann stellt sich wieder die Frage nach Mitverschulden, denn an einer Unfallstelle musst Du auch in Eigenverantwortung nach Hindernissen Ausschau halten.
Wieso muss man mit halbgarem Wissen immer aus einer Mücke einen Elefanten machen?
Ursache ist hier der Unfall, die Schraube wurde eindeutig "identifiziert". Also Regulierung über die Haftpflicht des Unfallverursachers. Hatte ich mit meinem Volvo 855 auch mal auf der BAB. Frischer Unfall, nichts abgesichert oder kenntlich gemacht. Nur die beiden Beteiligten Fzg. auf dem Strandstreifen. Direkt nach dem Unfallort platzte mein linkes Vorderrad und ich hatte Mühe, den Wagen von der Leitplanke fern zu halten. Wurde damals alles zur vollsten Zufriedenheit reguliert.
MfG Paule
Erst mal danke für die Antworten!
Aktuelle News: Ich habe bereits eine telefonische Zusage bekommen, dass der beschädigte Reifen ersetzt wird. Beide ersetzen die wiederum nicht. Na ja, wenigstens das.
Die Schraube war zwar tatsächlich ziemlich groß aber der Reifen war nicht sofort platt. Warum sollte man die nicht hören? Immer wenn sich der Reifen dreht und die Schraube den Boden erreicht hört man doch ein deutliches Geräusch. Ich bin zwar generell sehr empfindlich gegenüber ungewohnten Geräuschen während der Fahrt (Knacken, defekte Lager, etc.) aber auch ein 0815 Autofahrer sollte sowas schon bemerken.
Genau heute fuhr eine Frau an mir vorbei, die das Fenster unten hatte und man deutlich gehört hat, dass da was im Reifen war (Stein oder Schraube). Wenn ICH das nebenan hören kann dann muss sie das auch hören. Vielleicht wusste sie es.
Kurz und knapp: Eine Schraube oder einen anderen Fremdkörper hört man fast immer!
Und ausweichen konnte ich nicht. Ich bin nicht freiwillig dadrüber gefahren. Es war dunkel und nass (noch schlechtere Sicht). Da sieht man nicht immer eine Schraube, die irgendwo auf der Straße herumliegt.
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
Nur die beiden Beteiligten Fzg. auf dem Strandstreifen.
War da nichts mit Handtüchern reserviert/abgesperrt?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
Nur die beiden Beteiligten Fzg. auf dem Strandstreifen.
War da nichts mit Handtüchern reserviert/abgesperrt?
Ein Freud'scher Versprecher eines eingeborenen Insulaners Sachen gibt's...
MfG Paule
Zitat:
Original geschrieben von silverminer
Er meinte aber, dass ich nichts erstattet bekommen würde.
...ja klar ..der hat ja auch keine Lust, seine Diensthaftpflicht darüber zu informieren.
Wenn die B. bereits vor Ort sind, dann müssen sie:
- entweder selber mit räumen. Sie haben dafür auch Handfeger und Schäufelchen dabei
- oder räumen lassen
- oder absperren, solange nicht vollständig geräumt ist
Nur so lange, wie die B. noch nicht vor Ort sind und/oder noch keine ausreichende Zeit hatte, den Unfallort zu sichten und ggf. zu sperren, sind die Versicherungen des/der Unfallverursacher verantwortlich ...danach die B. und/oder der Abschlepper und/oder die Straßenmeisterei.
In eine Schraube aus einem Unfall zu fahren ist im Grunde genommen das selbe "im Kleinen", wie in eine ungesicherte Unfallstelle zu fahren ...wenn die B. das hätten absperren können und nicht getan haben (oder wieder freigegeben haben) ...sind sie verantwortlich!
Gruß!
Auf der BAB ereignete sich ein Unfall, die Unfallstelle war nicht abgesichert, war wohl noch frisch der Unfall. Bin über ein rumliegendes Teil gefahren, auf den ersten Blick hab ich mir einen Kratzer in die Stoßstange geholt.
Bin direkt rechts ran um den Verletzten zu helfen, glücklicher weise sind alle heil raus, hab dann noch auf die Polizei gewartet, und denen mitgeteilt, dass mein Auto evtl beschädigt ist von einem rumliegenden Teil. Er hat meine Daten aufgenommen und seine Karte mir gegeben.
Was soll ich jetzt tun? Werde morgen bei Tageslicht schauen, ob evtl. mehr kaputt ist, aufm ersten Blick wars nur ein Kratzer, der aber trotzdem nervt..
Siehe oben.