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Reifen durch Abziehen beschädigt. Haftung?
Hallo zusammen,
Folgendes hat sich zugetragen und ich wüsste nun gerne was man in so einem Fall machen kann und mit was ich rechnen muss?
Ich habe meine Kompletträder zum lackieren abgegeben. Nun bekomme ich 3 Räder komplett und eins mit losem Reifen zurück. Die Aussage der Firma lautet. Der Reifen War schon vorher kaputt.
Gemeint waren Schönheitsfehler im Felgenschutz der 30 Querschnittsreifen. Fahre damit ohne Probleme seit 2 Jahren. Auch den TÜV hat es nicht gestört. Aber zurück bekommen habe ich den mit einem großen Schaden auf der Innenseite. Aussen ist an der Stelle auch der Felgenschutz nicht beschädigt. Also hat jemand den Reifen beim Ab oder Draufziehen zerstört. Waren ja intakt mit Luft drin am Abgabetag.
Nun benötige 2 neue Reifen, da Reifen ja Achsweise getauscht werden sollen. Muss ich in solch einem Fall den zweiten Reifen wirklich selber zahlen? Ist ja nicht mein verschulden.
Hoffe ich hab es verständlich geschrieben.
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 25. April 2016 um 19:10:43 Uhr:
Ein gebrauchter Reifen tuts doch genauso es muss nicht einmal die selbe Marke sein.
Vielleicht auf einem Trailer, aber doch nicht bei einem UHP-Gummi mit 30er Querschnitt. ^^
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30 Antworten
Moin, Moin!
Wenn man etwas für eine Bearbeitung hingibt sollte man auch den Zustand anzeigen, protokollieren.
Dann kann man den Zustand vor einer Arbeit auch nachweisen.
Andererseits hätte der Annehmer einer Arbeit auch vorher feststellen/ bemängeln können, wenn der Zustand vor seiner Arbeit so ist.
Der erste Weg wäre für der bessere, du könntest leichter nachweisen, dass der Schaden vorher nicht vorhanden war.
(...) wenn du es nicht nachweisen kannst, und di Firma nicht einsichtig ist, sollte es eine Lehre für das nächste Mal sein.
G
HJü
Weise Worte, die im vorliegenden Fall leider nicht zutreffen, weil die Innenseite des Reifens sich vor der Demontage leider nicht präsentiert.
Ein gebrauchter Reifen tuts doch genauso es muss nicht einmal die selbe Marke sein.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 25. April 2016 um 19:10:43 Uhr:
Ein gebrauchter Reifen tuts doch genauso es muss nicht einmal die selbe Marke sein.
Vielleicht auf einem Trailer, aber doch nicht bei einem UHP-Gummi mit 30er Querschnitt. ^^
So wie der Reifen jetzt beschädigt ist, hält er auch keine Luft mehr. Innen Fehlt ein Sück.
Ist es nicht Beweis genug, dass der Reifen innen beschädigt ist? Das bekommt man ja schlecht durch Bordsteinkontakt oder so etwas hin.
Ich bin die Räder bis zum Tag der Abgabe noch ohne Probleme gefahren und mir wurde die Abgabe der 4 Kompletträder quittiert. Von Schäden ist in der Quittung nicht die Rede.
Bin überfragt. Kann ja nicht sein das man als Kunde soetwas hinnehmen muss und auf den Kosten sitzen bleibt.
Rechtsschutzversicherung? Wenn ja Anwalt einschalten
Diese werde ich wohl leider damit behelligen müssen. Aber ein Armutszeugnis für die Firma. Das Beste daran ist, dass die Räder wegen einer Reklamation wieder abgegeben wurden. Vor knapp einem Jahr hatten die genau die Räder schonmal versaut. Aber damals War der Reifen ohne Defekt. Jetzt mit. Die einzigen die seit 2 Jahren an den Reifen dran waren war die besagte Firma.
Zitat:
@renerenard schrieb am 25. April 2016 um 21:35:27 Uhr:
Rechtsschutzversicherung? Wenn ja Anwalt einschalten
Mit was sich so anwälte alles rumschlagen sollen......
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 25. April 2016 um 19:16:55 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 25. April 2016 um 19:10:43 Uhr:
Ein gebrauchter Reifen tuts doch genauso es muss nicht einmal die selbe Marke sein.
Vielleicht auf einem Trailer, aber doch nicht bei einem UHP-Gummi mit 30er Querschnitt. ^^
Wieso nicht?
Zitat:
@Audia842 schrieb am 25. April 2016 um 22:00:18 Uhr:
Diese werde ich wohl leider damit behelligen müssen. Aber ein Armutszeugnis für die Firma. Das Beste daran ist, dass die Räder wegen einer Reklamation wieder abgegeben wurden. Vor knapp einem Jahr hatten die genau die Räder schonmal versaut. Aber damals War der Reifen ohne Defekt. Jetzt mit. Die einzigen die seit 2 Jahren an den Reifen dran waren war die besagte Firma.
Gratuliere die versauen dir bereits 1mal deine Felgen und du lieferst sie ein 2.tes mal ab
Es wurde auch eine Felge wieder verkratzt.
Ich finde es auch ziemlich unnötig sich wegen 200 Euro mit einem Anwalt auseinander zu setzen. Aber soll ich mich deshalb verarschen lassen? Hab keinen Spaß daran mich seit 1 Jahr mit der Firma zu streiten.
Wenn der Reifen eventuell schon beim Aufziehen beschädigt wurde und dem Reifen beim jetzigen Abziehen unvermeidlicherweise der Rest gegeben wurde, kannst du froh sein, daß der Schaden ohne Unfall ans Tageslicht kam.
UHP kann nicht jeder, obwohl fast jeder meint, es zu können.....
Da bin ich auch froh. Der Wagen fährt 260 kmh. Und 200 fahre ich gelegentlich auch mal wenn die Autobahn es hergibt. Naja, habe Hoffnung das ich wenigstens den einen Reifen erstattet bekomme. Den anderen werde ich wohl oder übel selber zahlen.
260 ist etwas übertrieben
Aber 240 reichen auch.