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Reifen Geschwindigkeitsindex H oder V ??

Themenstarteram 25. Mai 2008 um 20:20

Hallo,

habe mir vor einigen Tagen einen gebrauchten V40 zugelegt und muss mir dafür noch neue Reifen besorgen.

Nun ist mir aufgefallen, dass zzt. "H"-Reifen (195/55R15) montiert sind, in dem Fahrzeugbrief jedoch alle

möglichen Reifendimensionen mit Geschwindigkeitsindex "V" angegeben sind. Als Höchstgeschwindigkeit sind im Brief

205km/h eingetragen und "V" benötigt man doch erst ab 210km/h. Weiß jemand Rat? Kann man umtragen lassen oder einfach so andere fahren?

 

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20 Antworten
am 25. Mai 2008 um 20:27

das auto fährt immer schneller als es im schein steht.

mfg, sergej

Mit Sommerbereifung ist eine Unterschreitung des Geschwindigkeitsindexes eigentlich nicht erlaubt.

Nur bei Winterreifen darfst du eine Kategorie tiefer fahren, d.h. wenn V Reifen eingetragen sind, darf man H Reifen als Winterreifen fahren (Aufkleber nicht vergessen :D).

Du hast aber Recht, bei 205 km/h Vmax sollten H Reifen reichen, was aber anscheinend nicht vorgesehen ist.

Du könntest Probleme beim nächsten Tüv oder einer Kontrolle bekommen...

Solong

Bandit

am 26. Mai 2008 um 9:13

Hi,

mit H-Reifen liegst du knapp im Rennen, die Frage stellt sich, was für einen Motor du hast, und ob dieser auch 220km/h schafft, da wäre mir flau im Magen und V-Reifen sind eine bessere Wahl.

MfG TSV40

Themenstarteram 26. Mai 2008 um 17:25

Habe nen 2,0 Automatik. Ob der das schafft oder nicht ist mir egal, da ich ihn so schnell nicht bewege

bei den Spritpreisen. Die Frage ist, was der TüV dazu sagt und ob man die Eintragung evt. ändern kann, da er laut Papieren ja auch "nur" 205km/h fährt.

In der Schweiz hat mal einer (Unzählige, aber bei dem habe ich es miterlebt) bei der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) mit H-Reifen Probleme bekommen, weil sein Auto laut Fahrzeugausweis 212km/h laufen soll. Seine CHF 800 teuren Reifen konnte er wieder ersetzen.

Ich selber muss auch W-Reifen auf meinen 2.0T (Automat, läuft 215km/h) montieren. Es gilt eben, wie schnell das Auto fährt, nicht wie schnell man tatsächlich unterwegs ist. Bei uns ist ja bei 120km/h Schluss, tortzdem muss ich Reifen die bis 270km/h laufen fahren. :confused:

Gruss

im vorliegenden falle ist aber ein reifen mit H-Kennzeichnung ausreichend und auch zulässig...

Zitat:

Original geschrieben von MaxV40-2.0T

im vorliegenden falle ist aber ein reifen mit H-Kennzeichnung ausreichend und auch zulässig...

Max wäre nett wenn du deine Aussage auch begründen würdest.

Obwohl in den Fahrzeugpapieren Index V gefordert ist, darf man H Sommerreifen fahren?

Solong

Bandit

hallo!

dies ergibt sich aus §36 Abs.1 S.1 StVZO (http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36).

folgender hinweis: der fahrzeugschein schreibt hier keinen V-Reifen vor, aus dem Fzg-Schein kann man nur entnehmen, dass ein V-Reifen zulässig ist!

Ich zitiere einfach mal die einschlägige Vorschrift:

Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

und dies tut hier ein H-Reifen. Seine zulässig dauerhafte Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h liegt über den eingetragenen 205 km/h.

beste, max

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 18:49

Hallo,

das ist mal eine Aussage.

Habe die Tage noch mit einem Freund drüber gesprochen, der mal das gleiche Problem mit nem Audi 80 gehabt, Ihm wurde bei der Dekra die Platte verweigert, weil angeblich die falschen Reifen montiert waren.

Unglaublich wenn man bedenkt, dass die StVZO etwas anderes sagt.

Gruß, ToterSchuh

am 30. Mai 2008 um 10:00

Ich würde davon abraten einen Geschwindigkeitsindex zu fahren welcher nicht im Brief eingetragen ist.

Über Sinn oder Unsinn lässt sich streiten , aber wenn du mit dem H Reifen angehalten wirst , und in deinem Schein V eingetragen ist , und du dann keine Freigabe deines Herstellers vorlegen kannst , dann sitzt du in der Tinte.

Denn ausser einer Strafe die du zahlen müsstest , bist du auch die ganze Zeit ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Und das ist der für mich viel wesentlichere Aspekt.

Da lohnt es nicht bei der Anschaffung der Reifen 50€ zu sparen.

Gruss

Zerosub

am 30. Mai 2008 um 10:11

Hallo,

stimme dem Vortexter "zerosub" voll zu. Bei mir steht auch H drin, der Elch läuft aber darüber. V-Reifen kommen gerade mal ca. 50,--€ drüber, man spart sich in jeder Hinsicht den Streß in allen Belangen.

am 31. Mai 2008 um 21:39

Ich meine gelesen zu haben, dass der Sommerreifen 10 km/h über der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegen muß.

Würde mir einleuchten, da man ja z.B. im Windschatten oder bergab auch schneller als eingetragen fahren kann.

Zitat:

Original geschrieben von martin-ol

Ich meine gelesen zu haben, dass der Sommerreifen 10 km/h über der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegen muß.

Würde mir einleuchten, da man ja z.B. im Windschatten oder bergab auch schneller als eingetragen fahren kann.

also gehst du davon aus, dass ein h-reifen bei 220 explodiert?

Zitat:

Original geschrieben von zerosub

Denn ausser einer Strafe die du zahlen müsstest ,

bist du auch die ganze Zeit ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Und das ist der für mich viel wesentlichere Aspekt.

das ist auch wieder so ein ammenmärchen. erstens hab ich doch oben dargelegt warum ein H-Reifen in diesem fall zulässig ist und zweitens bedeutet ein nicht eingetragener reifen nicht automatisch den verlust des versicherungsschutzes.

der versicherung könnte lediglich ein regressanspruch zustehen, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass der unfall auf grund des nicht eingetragenen reifens sich ereignete.

nun gut, grundsätzlich stimme ich zu, dass man an wichtigen teilen nicht sparen sollte. die frage hier war aber, ob ein H-reifen ausreichend ist und das ist der fall!

beste, max

am 1. Juni 2008 um 21:15

@MaxV402.0T: Ja, das tue ich! (Die Schnellauftests mit fehlerhaftem Luftdruck beim ADAC zeigen das ja immer wieder mal).

Platzt sicherlich nicht sofort, aber die Schlappen haben ja manchmal auch ihre acht Jahre Hausfrauenmartyrium auf dem Buckel.

Habe hier einen Link ausgegraben, da ist die Frage eigentlich schlüssig beantwortet:

http://www.bundesverband-reifenhandel.de/pdf/zulaessige-bereifung.pdf

Gruß,

Martin

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