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Reifen Härsteller in Fahrzeugschein.
Hallo Freunde.
In meinem Fahrzeugschein steht das ich auf meinen Brabus Monoblock IV Felgen nur Conti ECO Contact EP oder Pirelli P 5000 Drago fahren darf ! Darf ich andere reifen Härsteller fahren oder nur die die in Fahrzeugschein stehen ?
mfg veiti
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24 Antworten
Du darfst alle Hersteller fahren solang die Dimension und Gewichts- sowie Speedindex passen.
P.S.: Wo hast du deutsch gelernt?
PS. Ich nix deutsch kennen !
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Du darfst alle Hersteller fahren solang die Dimension und Gewichts- sowie Speedindex passen.
Vorsicht vorsicht.... die Maßnahme aus Brüssel betrifft eigentlich nur Angaben des Fahrzeugherstellers im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung). Die sind ohne Bindungswirkung. Bei Sonderfelgengutachten ist das imho nach wie vor umstritten.
Arvin S.
Nachtrag: Ach ja ich vergaß: Brüssel hat damit die Verantwortung für die Bereifung vollständig auf den Halter und Fahrer verlagert. Ist also im Falle eines Falles nicht unbedingt ein Segen.
Beim Smart dürfte das eher kein Problem sein, der ist nicht besonders schwer und fährt auch nicht sehr schnell. Wie du geschrieben hast ist das nur noch bei sehr speziellen Felgen auf extrem schweren und schneller Fahrzeugen ein Problem, so lege ich zumindest das aus.
Aber genaueres dürfte dir der TÜV/DEKRA sagen können...
Sich bedanken gehört auch nicht zu deinen Stärken @ TE
Wenn du eine spezielle Rad/Reifenkombienation mit Markenbindung eingetragen hast, brauchst du entweder eine Freigabe von Smart bzw vom Reifenhersteller oder du mußt die neue Marke beim Tüv eintragen bzw die Markenbindung austragen lassen. So ist es mir eigentlich bekannt. Gruß Ingo
Zitat:
Original geschrieben von Ingo.M
Wenn du eine spezielle Rad/Reifenkombienation mit Markenbindung eingetragen hast, brauchst du entweder eine Freigabe von Smart bzw vom Reifenhersteller oder du mußt die neue Marke beim Tüv eintragen bzw die Markenbindung austragen lassen. So ist es mir eigentlich bekannt. Gruß Ingo
Das ist soweit mir bekannt die alte Regelung, bei meinem BMW standen für meine 17" ischbereifung auch nur 2 marken im Schein. Laut TÜV udn Zulassungstelle müssen aber nur noch Traglastindex, Größe und Speedindex übereinstimmen. Ich hatte auch nie Probleme deswegen beim TÜV oder der Polizei
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
bei meinem BMW standen für meine 17" ischbereifung auch nur 2 marken im Schein.
War die Mischbereifung ab Werk drauf oder nachträglich eingetragen worden? Das ist der feine Unterschied....
Arvin S.
Und was ist wenn der Reifen trotz gleicher Größe, Tragindex usw eine andere Außenkontur aufweisst und dann eventuell irgendwo schleift? Dann haste beim nächsten Tüv ein Problem! Bei Standardbereifung (Breite) gibt es diese Probleme so gut wie nicht, bei Sondergrößen wo es schon mal ans Limmit geht schon!
Gruß Ingo
Als ich das Auto gekauft hab war es bereits eingetragen, ich denke das es eine mögliche Größe ab Werk war.
Aber selbst bei meinem Focus jetzt sind Sonderfelgen eingetragen OHNE Reifenbindung. Was amchst du denn wenns die Reifen nicht mehr geben sollte?
Zitat:
Original geschrieben von Ingo.M
Und was ist wenn der Reifen trotz gleicher Größe, Tragindex usw eine andere Außenkontur aufweisst und dann eventuell irgendwo schleift?
Dann liegt das nach der neuen Rechtslage in der Verantwortung des Halters und Fahrers.
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Was amchst du denn wenns die Reifen nicht mehr geben sollte?
Dann wird's biestig! Hatte ich schon mal bei einem Bekannten mit einem Unikat-3-Achs-Wohnmobil. Einzige Reifengröße F60-15 (wohl US-Größe). Woher nehmen und nicht stehlen? Kfz-Hersteller (japanisch) weigerte sich, andere Größe zu genehmigen. Supertoll.....
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Dann wird's biestig! Hatte ich schon mal bei einem Bekannten mit einem Unikat-3-Achs-Wohnmobil. Einzige Reifengröße F60-15 (wohl US-Größe). Woher nehmen und nicht stehlen? Kfz-Hersteller (japanisch) weigerte sich, andere Größe zu genehmigen. Supertoll.....
Arvin S.
Was sagt denn der TÜV? Da müsste es doch Tabellen mit den entsprechenden EU-Größen geben?
Beim Tüv bekommt man eigentlich auch andere Größen und Marken eingetragen (Einzelabnahme), wichtig ist nur daß nichts schleift und nichts übersteht und natürlich daß der Trag und Geschwindigkeitsindex stimmt. (dürfte auch bei einem Wohnmobiel kein Problem sein). Weiss dieses noch aus meiner wilden Golf Zeit. Solange man sauber gearbeitet hat und nichts schliff, überstand gabs auch die ersehnte Eintragung. Gruß Ingo
Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Was sagt denn der TÜV? Da müsste es doch Tabellen mit den entsprechenden EU-Größen geben?
Der sagte da nix. Der forderte halt eine ausreichende Profiltiefe. Umtragen war nicht, da es ein Einzelstück war und der Fahrzeughersteller keine andere Freigabe erteilte. TÜV winkte auch ab, da die anderen Fahrzeuge dieses Typs nur zwei Achsen hatten; damit lagen keine Anhaltspunkte vor.
Arvin S.