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Reifen Marke Unterschiedlich?

BMW 3er E36
Themenstarteram 21. März 2005 um 14:52

Ist es erlaubt bei einem BMW E36 Bj95 vorne 215 45 R17 und hinten 235 40 R17 mit Unterschiedlichen Reifenmarken pro Achse zu montieren?

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14 Antworten
am 21. März 2005 um 15:04

Re: Reifen Marke Unterschiedlich?

 

Zitat:

Original geschrieben von Markus-74XXX

Ist es erlaubt bei einem BMW E36 Bj95 vorne 215 45 R17 und hinten 235 40 R17 mit Unterschiedlichen Reifenmarken pro Achse zu montieren?

Hi,

Stehe genau vor der gleichen sache wie du :D

Ja es ist defintiv erlaubt.

gurss

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie häufig in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW (http://www.bmvbw.de ) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“.

Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

 

gruß Klotz

Themenstarteram 21. März 2005 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie häufig in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW (http://www.bmvbw.de ) vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“.

Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

 

gruß Klotz

Danke Klotz aber Thema war bei unterschiedlichen Reifengröße vorne215 45/hinten235 40 !!!

du willst wissen ob man vorne eine andere größe fahren darf als hinten?? im gutachten steht drinn was du für eine reifenkombination fahren darfst!! in der frage stand was von unterschiedlichen reifenmarken!

Zitat:

Original geschrieben von Markus-74XXX

Danke Klotz aber Thema war bei unterschiedlichen Reifengröße vorne215 45/hinten235 40 !!!

lol oh man.

lies dir mal deinen ersten beitrag durch. da redest du von reifenmarken! schlechter kann man es wohl echt nicht formulieren, dass du ganz was anderes wissen willst...

 

aber eben, guck in dein gutachten. ansonsten einzelabnahme.

gruß, Jan

Themenstarteram 21. März 2005 um 15:56

Ok nochmals ein Freund fährt einen BMW wie oben geschrieben.

Bestand:

Vorne hat Er 215 45 R17 drauf Marke XY

Hinten hat Er 235 40 R17 drauf Marke XY

frage er möchte nun hinten etwas günstigere Reifen montieren lassen !!!

Grundsätzlich ist wie Klotz bereits geschrieben hat die wahl der Marken erlaubt pro Achse.

Wie sieht es aber aus (Reifen Marke) wenn bereits unterschiedliche Reifengrößen am Fahrzeug verbaut sind???

Zitat:

Original geschrieben von Markus-74XXX

Ok nochmals ein Freund fährt einen BMW wie oben geschrieben.

Bestand:

Vorne hat Er 215 45 R17 drauf Marke XY

Hinten hat Er 235 40 R17 drauf Marke XY

frage er möchte nun hinten etwas günstigere Reifen montieren lassen !!!

Grundsätzlich ist wie Klotz bereits geschrieben hat die wahl der Marken erlaubt pro Achse.

Wie sieht es aber aus (Reifen Marke) wenn bereits unterschiedliche Reifengrößen am Fahrzeug verbaut sind???

jetzt gehts also dpch um die marke? ich blick nix mehr.

ich hab es nun glaub ich richtig verstanden, also:

wenn er vorher diese GRÖSSE fährt, kann er auch vorne und hinten unterschiedliche reifenMARKEN fahren. ob nun vorne der reifen schmaler ist als hinten, spielt keine rolle!

nochmal in einem satz: er kann MARKENmäßig machen was er will, wenn er die eingetragene GRÖSSE einhält.

so, hoffe es richtig verstanden zu haben, Jan

Themenstarteram 21. März 2005 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins

jetzt gehts also dpch um die marke....

Es ist im Zusammenhang erkennbar das es ausschließlich um die Markenwahl ging und nie nicht (doppelte Verneinung) um die oben explizit aufgeführten größe.

 

Um dies problem zu eruieren hat es nun 2std bedarft.

Vielen Dank @all

Zitat:

Original geschrieben von Markus-74XXX

Um dies problem zu eruieren hat es nun 2std bedarft.

werd ma nich frech ;)

2 stunden ist ja immer noch im rahmen, vor allem war es imho nicht wirklic klar formuliert.

naja wie auch immer, hast ja nun die antwort.

viele grüße, Jan

zumal ich dir die frage mit meinem ersten satz schon beantortet hatte!!

"Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen"

aber nix für ungut!!

.

am 21. März 2005 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz

.

spammer :D

es ist dem fahrverhalten aber abträglich, wenn

verschiedene marken je achse aufgezogen sind.

kleines beispiel:

reifen X ist auf trockener fahrbahn spitze, bei regen

aber nur mittelmässig. reifen Y auf der anderen achse ist

top bei nässe, haftet dafür im trockenen nicht so richtig.

könnte ein lustiges geeier werden. :rolleyes:

sicher gleicht er das mit fahrerischem können aus...

 

mfg

ps: bei den reifen und bremsen spart man NICHT - bzw

wenn, dann als letztes. und man kann über's netz

auch günstig an erstklassiges kommen...

also ich habe diverse gutachten gesehen, in denen bei mischbereifung (bezogen auf die GRÖSSE) nur reifen eines fabrikates UND (!) einer profilform zulässig sind. schau halt mal im felgen-gutachten nach was da drin steht

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