Reifen
Hallo
Ich fahre einen Vectra C 2.0 GTS Turbo.
Zur Zeit habe ich die Reifengrösse 215 / 50 R 17.
Die Reifen sind sehr teuer. Ich habe nun gehört, dass auch die Grösse 225 / 45 R 17 passen soll?
Ist das richtig? Was sind die Vor- / Nachteile?
Danke für ein Feedbck
Peter
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66 Antworten
Ich hab auch von 215/50/R17 auf 225/45/R17 gewechselt und mein Siggi steht etwas satter auf der Straße (wirkt wie ne ganz leichte Spurverbreiterung weil die Reifen etwas mehr rauskommen) und die Reifen sind viel günstiger. Nachteil ist die etwas größere Tachoabweichung und die weniger stark ausgefüllten Radkästen (letzteres ist mir nicht wichtig). Aber man kann sie einfach draufziehen und brauch nichts eintragen lassen. Habe mir die entsprechende Seite aus dem TÜV-Hessen-Serienreifenkatalog ausgedruckt und ins Auto gelegt. Das wars.
Zitat:
Original geschrieben von gs-signum
Aber man kann sie einfach draufziehen und brauch nichts eintragen lassen. Habe mir die entsprechende Seite aus dem TÜV-Hessen-Serienreifenkatalog ausgedruckt und ins Auto gelegt. Das wars.
Das stimmt leider nicht immer ganz so.
Beim Serienreifenkatalog gilt:
Alle Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 dürfen ALLE im Serienreifenkatalog enthaltenen Reifen für das Fahrzeug/Motor fahren.
Alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 und mit bereits neuen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) dürfen ERSTMAL NUR die Reifen fahren, die mit von den alten Papieren (Brief/KFZ Schein) umgeschrieben worden sind. Man kann zwar auch die Reifengrößen aus dem Serienreifenkatalog verwenden, muss diese aber dann vom TÜV noch abnehmen lassen. (Deutschland ist halt Bürokratenland ) Kostet ca 30 EUR
Hier noch eine Link zu Serienreifenkatalog den es aber auch auf der Opel HP gibt. http://www.put-schelper.de/reifen.html
Ich hätte noch einen Satz 215/50 R17 sehr günstig abzugeben (nehmen mir Platz weg), allerdings nur Abholung in der nördlichen Oberpfalz.
MfG Felix
Stimmt @Schelper.
Mußte ich grad mit schrecken feststellen das da wirklich drin steht das man die Reifen trotzdem eintragen lassen muß und eigentlich nur das schreiben dazu braucht.
Stand im Serienreifenkatalog von Septemper 2005.
Hab 205er Winterreifen und 215 steht im Schein, also eintragen lassen, stimmts??
Zitat:
Original geschrieben von Robby81
Hab 205er Winterreifen und 215 steht im Schein, also eintragen lassen, stimmts??
korrekt
Zitat:
Original geschrieben von Schelper
Alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 und mit bereits neuen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) dürfen ERSTMAL NUR die Reifen fahren, die mit von den alten Papieren (Brief/KFZ Schein) umgeschrieben worden sind. Man kann zwar auch die Reifengrößen aus dem Serienreifenkatalog verwenden, muss diese aber dann vom TÜV noch abnehmen lassen. (Deutschland ist halt Bürokratenland ) Kostet ca 30 EUR
Also dürfte ich doch nur 195er benutzen, obwohl diese überhaupt nicht für das Fahrzeug vorhanden sind oder vorhanden waren.
Meine 215er Sommerreifen und die 205er Winterreifen dürfte ich nach dieser Theorie ja überhaupt nicht fahren. Habe nur eine ABE dabei und die alten Fahrzeugpapiere zuhause, weil der OH ein FOH war und mir die alten (ungültig gestempelten) Papiere noch ausgehändigt hat.
Ich verstehe das bald nicht mehr, wieviele Zettel soll ich mir eigentlich noch ins Auto legen?
Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Wenn wir grad beim Thema eingetragene Reifen sind:
Werde mir demnächst Spuverbreiterungen montieren und eintragen lassen. Gilt dann die Eintragung nur für die Sonderreifen/Felgen oder auch für die anderen Größen, welche ja deutlich kleiner sind?
Oder auf Deutsch: wenn ich die Spurplatten für 225/35 18 eintragen lasse, darf ich dann auch meine Schneefräsen mit 215/55 16 fahren?
Danke und Grüßle...
Die Spurplatten werden nur in Verbindung mit einer (der getesteten) Größe eingetragen. Es sei denn du lässt mehrere Größen testen.
225/35 R18 ist vom Abrollumfang her zu klein, das müssen 225/40 R18 sein.
MfG Felix
Zitat:
Original geschrieben von FelixSYTD
225/35 R18 ist vom Abrollumfang her zu klein, das müssen 225/40 R18 sein.
MfG Felix
Ohne Hirn ist man wie ein Depp...
Hast natürlich recht, sind 40er...
Danke für die Antwort, dacht ich mir schon...
Zitat:
Original geschrieben von FelixSYTD
Die Spurplatten werden nur in Verbindung mit einer (der getesteten) Größe eingetragen. Es sei denn du lässt mehrere Größen testen.
bzw. man lässt wie ich eintragen: "bis Reifengröße max 235/35R19 auf max Felge 19" ET 43"
dann kannst Du auch die Größen darunter mit fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Titan A.E.
Also dürfte ich doch nur 195er benutzen, obwohl diese überhaupt nicht für das Fahrzeug vorhanden sind oder vorhanden waren.
Meine 215er Sommerreifen und die 205er Winterreifen dürfte ich nach dieser Theorie ja überhaupt nicht fahren. Habe nur eine ABE dabei und die alten Fahrzeugpapiere zuhause, weil der OH ein FOH war und mir die alten (ungültig gestempelten) Papiere noch ausgehändigt hat.
Ich verstehe das bald nicht mehr, wieviele Zettel soll ich mir eigentlich noch ins Auto legen?
Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Also zur Rechtschutzversicherung: Die hilft dir beim verstoß gegen die StVZo auch nicht weiter
Zu den anderen Bemerkungen:
verstehe das Problem nicht. Welche Reifen stehen denn jetzt in deiner Zulassungsbescheinigung drin ? Die Zulassungstelle hätte eingentlich aus den alten ungültigen Papieren alle Reifengrößen mit in die neuen übernehmen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Schelper
Also zur Rechtschutzversicherung: Die hilft dir beim verstoß gegen die StVZo auch nicht weiter
Zu den anderen Bemerkungen:
verstehe das Problem nicht. Welche Reifen stehen denn jetzt in deiner Zulassungsbescheinigung drin ? Die Zulassungstelle hätte eingentlich aus den alten ungültigen Papieren alle Reifengrößen mit in die neuen übernehmen müssen.
Also meines Wissens nach steht heute zu tage in der Zulassungsbecheinung 2 nur die "kleinst" mögliche Reifengröße drin.
Alle anderen Rad-Reifenkombinationen sowie etliche anderen Daten die früher im Fahrzeugbrief standen stehen heute in den sogenannten COC-Papieren,die eigentlich jeder Händler verpflichtet ist beim Kauf auszuhändigen egal ob neu oder gebraucht Wagen.
Diese COC-Papiere muß man auch nicht mit sich führen.
Sollte man in eine Kontrolle kommen sind die Sheriffs in der Beweißpflicht mir zu beweisen das die Radreifenkombination eventuell nicht rechtens ist
A.Hardy - korrekte Aussage
ABER
Gilt nur für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 !!
Zitat:
Original geschrieben von Schelper
Die Zulassungstelle hätte eingentlich aus den alten ungültigen Papieren alle Reifengrößen mit in die neuen übernehmen müssen.
Offenbar machen viele Zulassungsstellen das nicht. V.a. in der ersten Zeit, als es die neuen Papiere gab, herrschten da vielerorts Chaos und falsche Vorstellungen --- der Leidtragende ist (wie immer), der Kunde...