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Reifenfreigabe/Reifenfabrikatsbindung - anderes Problem

Themenstarteram 20. Dezember 2021 um 9:16

Dass ich im Thread https://www.motor-talk.de/.../...l-verkehrsblatt-15-2019-t7206672.html so genau Bescheid wusste, ist kein Zufall. Ich habe mich damit beschäftigt, weil ich vor dem Problem stehe, für mein Moped im Frühjahr zeitgleich neue Reifen und eine neue HU zu brauchen. Meine bisherigen Erkundigungen führten leider zu nichts, die übereinstimmende Auskunft der befragten Prüfer lautete sinngemäß, dass jeder Reifen eingetragen werden müsse und ein Austragen der Reifenfabrikatsbindung nicht möglich sei. Zumindest nicht ohne irgendwelche Belege.

Hier geht es deshalb um die Frage, ob und wenn ja wie und wo es der eine oder andere geschafft hat, die Fabrikatsbindung einfach streichen zu lassen. Technisch besteht zwischen einem nach deutschem Recht typgeprüften und einem nach EU Recht typgeprüften Motorrad ohnehin kein Unterschied was den Wechsel des Reifenfabrikats angeht. Ein Moped wie meines z. B. wird mit neuen Reifen sicher nicht schlechter fahren als mit 28 Jahre alten Schlappen! ;-) Eigentlich wäre es bei den alten Schätzchen besonders gerechtfertigt, die Reifenbindungen zu streichen.

Also: Reifenfabrikatsbindung streichen lassen - habt Ihr das geschafft?

 

Gruß Michael

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16 Antworten

Hallo

Ich verstehe den Sinn nicht ganz wieso du den Schlappen austragen lassen möchtest, obwohl ich bezweifele das dies überhaupt möglich ist.

Du kannst dir fast jeden Schlappen drauf machen wie du möchtest. Damit du es besser verstehst hier ein Beispiel. In meinen Papieren für meine Z750 steht der Reifenhersteller Bridgestone drin. Ich fahre jetzt aber zurzeit mit Pirelli Angel GT II, damit habe ich keine Probleme beim TÜV und bei der Rennleitung. Du musst nur die Vorgaben beachten. So steht jetzt also bei mir für den Hinterreifen 180/55 ZR 17 also kann ich keine anderen nehmen.

Nehme dir einfach einen Reifenhersteller deiner Wahl, sagen wir jetzt als Beispiel wie bei mir Pirelli. Dann gehst du auf die Homepage von Pirelli und gibst dort die Daten deiner Maschine ein. Danach wird dir das Ergebnis angezeigt, als Beispiel 5 verschiedene Reifentypen. Dann suchst du dir einen Satz aus und gut ist es, gleichzeitig kannst du dir dann die Reifenfreigabe dort runter laden für deinen Flitzer und druckst Sie dir aus, es ist praktisch gesehen eine ABE und trägst die immer bei dir, wenn du fährst.

Die aber ab DOT 19 keine Gültigkeit mehr hat.

am 20. Dezember 2021 um 9:53

Ich weiß auch nicht, was am Thema Reifenbindung so schwer zu verstehen ist……

Themenstarteram 20. Dezember 2021 um 10:07

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 20. Dezember 2021 um 10:40:59 Uhr:

Ich verstehe den Sinn nicht ganz wieso du den Schlappen austragen lassen möchtest, obwohl ich bezweifele das dies überhaupt möglich ist.

Das ist ganz einfach, die Rechtslage hat sich geändert, was Du beschreibst gilt nicht mehr. Das kannst Du hier nachlesen: https://www.motor-talk.de/.../...l-verkehrsblatt-15-2019-t7206672.html

Kurz gesagt darfst Du bei Motorrädern mit EU Typprüfung auch ohne Reifenfreigabe jeden beliebigen Reifen in der geforderten Größe montieren, bei Motorrädern mit deutscher Typprüfung müssen exakt die Reifenmodelle gefahren werden, die im alten Kfz-Brief standen, andernfalls müssen die gewünschten Reifen eingetragen werden. Die Übergangsfrist erlaubt Reifen bis maximal DOT von 2019. Reifen von 2019 sind aber mehr oder weniger ausverkauft, außerdem stellt sich die Frage, ob man überhaupt mehrere Jahre alte Reifen möchte.

Ich möchte mir bei meinem alten Schätzchen mit deutscher Typprüfung nicht den Reifen "Rundgummi XYZ 160/60-17", sondern einfach nur "160/60-17" eintragen lassen, damit ich beim nächsten Wechsel auch einen "Schwarzrund ABC 160/60-17" montieren darf, ohne auch den eintragen lassen zu müssen. Darum geht es in diesem Thread.

 

Gruß Michael

Meine 88er BMW dürfte wohl auch ne deutsche Typengenehmigung haben oder?

Leider hab ich den alten Brief nicht mehr und weiß daher gar nicht was drin stand. In der ZUB 1 steht nur die Größe.

Themenstarteram 20. Dezember 2021 um 11:09

Das leidige Problem. Deine 1988er BMW hat definitiv keine EU Typgenehmigung, denn die gab es damals noch gar nicht. So um den Jahrtausendwechsel herum wurde die EU Typgenehmigung eingeführt. Du kannst aber Deinen bevorzugten Prüfer fragen. Die haben direkten Zugriff auf die Daten des Kraftfahrzeugbundesamtes und können das in Sekunden abfragen. Solange Deine Reifen maximal aus 2019 stammen, darfst Du sie noch mit einer normalen Reifenfreigabe fahren. Erst beim anstehenden Reifenwechsel wirst Du dann wie ich durchdrehen... Mein Neuerwerb hat einen Hinterreifen mit locker 80 % Profil, nur der Vorderreifen ist fällig. Den es aber nicht mehr gibt... Aarrrggghhhh! Das bedeutet für mich wahrscheinlich, dass ich zwei Reifen tauschen und die eintragen lassen muss.

Ich habe gerade festgestellt, dass ich keinen Pirelli Gran Turismo, sondern einen Angel GT habe, obwohl auf dem Reifen Gran Turismo steht. Aber Angel GT steht auch drauf, wenn man das Rad ein Stück dreht... ;-)

 

Gruß Michael

Auweia, also kann mich das Schicksal auch noch ereilen.

Gibt es dafür keine Datenbank für deutsche Typgenehmigungen?

Themenstarteram 20. Dezember 2021 um 14:18

Das KBA. Das ist für alle Betriebserlaubnisse zuständig. Keine Ahnung, ob man da als Privatmann Auskünfte bekommt und wie das abläuft.

 

Gruß Michael

Themenstarteram 20. Dezember 2021 um 14:32

@KapitaenLueck Ich habe keine Unterlagen mehr, meine mich aber zu erinnern, dass bei meiner R 65 nur Reifengrößen und keine Fabrikate eingetragen waren. Ein wenig Googeln lässt mich vermuten, dass das auch für R 80 und R 100 galt. Frag doch mal im 2-Ventiler Forum. Das ist meines Wissens das größte Forum für die alten Boxer.

 

Gruß Michael

Danke, werde ich machen wenn es soweit ist. Hab ja grad er neue Reifen.

Warum macht ihr es euch so Schwer ?!?! einfach die DOT Nummer vom Reifen entfernen somit Problem gelöst wenn der Kontrolleur nicht Fest stellen kann wann der Reifen Produziert wurde .......

am 22. Dezember 2021 um 6:42

Zitat:

@jmlif schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:45:19 Uhr:

Warum macht ihr es euch so Schwer ?!?! einfach die DOT Nummer vom Reifen entfernen somit Problem gelöst wenn der Kontrolleur nicht Fest stellen kann wann der Reifen Produziert wurde .......

Warum muss ich bei deinen Beiträgen eigentlich immer an Laurel und Hardy denken?

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 20. Dezember 2021 um 11:07:09 Uhr:

Ich möchte mir bei meinem alten Schätzchen mit deutscher Typprüfung nicht den Reifen "Rundgummi XYZ 160/60-17", sondern einfach nur "160/60-17" eintragen lassen, damit ich beim nächsten Wechsel auch einen "Schwarzrund ABC 160/60-17" montieren darf, ohne auch den eintragen lassen zu müssen. Darum geht es in diesem Thread.

Berichtet wird darüber, dass man die Reifenfabrikatsbindung hat austragen lassen und man nur noch die Reifengröße eingetragen hat. Aber ob das wirklich einer juristischen Prüfung standhält, mag ich bezweifeln. Ansonsten hätte man dies sicherlich auch als Möglichkeit im Verkehrsblatt 15/2019 aufgeführt. Beispiel: Bei Krädern ohne EU-Typgenehmigung kann man die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen. Es darf im Anschluss jeder Reifen in der eingetragenen Reifengröße gefahren werden. Da dem aber so nicht ist, bleibt nur das Eintragen vom aktuellen Reifen, wenn es denn korrekt sein soll.

Themenstarteram 22. Dezember 2021 um 9:33

Zitat:

@Demogantis schrieb am 22. Dezember 2021 um 07:42:57 Uhr:

Berichtet wird darüber, dass man die Reifenfabrikatsbindung hat austragen lassen und man nur noch die Reifengröße eingetragen hat.

Hast Du eine Quelle? Ich suche ja Leute, die die Reifenfabrikatsbindung losgeworden sind. Genau dafür habe ich diesen Thread gestartet.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 22. Dezember 2021 um 07:42:57 Uhr:

Aber ob das wirklich einer juristischen Prüfung standhält, mag ich bezweifeln.

Das sehe ich anders. Ich denke eher, dass die Reifenfabrikatsbindung für Fahrzeuge ohne EU Typprüfung rechtlich angreifbar ist. Nur kostet das viel Zeit und Geld, daher wird das niemand machen.

Weder bei Autos, noch bei der Mehrzahl der Motorräder werden weder das in die Reifen geschnitzte Muster, noch die Gummimischung überprüft und erlaubt oder eben nicht erlaubt. Warum also bei Motorrädern mit deutscher Typgenehmigung? Das ist technisch durch absolut nichts zu rechtfertigen.

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger könnte durchaus den Freiraum um die Reifen prüfen und feststellen, dass alle Reifen in der Größe xy montiert werden können. Der Witz ist, es gibt Toleranzen für Reifen, der Hersteller darf seinen Reifen nicht irgendwie nennen. Ich kenne jetzt nicht die genauen Toleranzen, aber ein 150er Reifen darf z. B. sagen wir mal zwischen 145 und 155 mm breit sein. Die Zahlen sind jetzt geraten, aber es geht mir um das Prinzip. Stellen wir uns vor, dass die Schwinge innen 200 mm breit ist. Da passt auch der breite 150er problemlos rein. Bei dem Durchmesser der Reifen und die sich ergebene Tachoabweichung dürfte es nicht anders sein.

Die Frage bleibt also: Hat jemand seine Fabrikatsbindung erfolgreich austragen lassen? Dann berichtet bitte, damit das mehr Leute schaffen. Danke.

 

Gruß Michael

Zitat:

@Demogantis schrieb am 22. Dezember 2021 um 07:42:57 Uhr:

Zitat:

@jmlif schrieb am 20. Dezember 2021 um 17:45:19 Uhr:

Warum macht ihr es euch so Schwer ?!?! einfach die DOT Nummer vom Reifen entfernen somit Problem gelöst wenn der Kontrolleur nicht Fest stellen kann wann der Reifen Produziert wurde .......

Warum muss ich bei deinen Beiträgen eigentlich immer an Laurel und Hardy denken?

Wer im Glashaus sitzt... ;)

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