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Reifenfrreigabe 205/55 16 auf 7x16 BMW Felge

Themenstarteram 17. November 2005 um 19:43

Hallo,

ich habe BMW Alufelgen in 7x16 wo eigentlich 225/50 16 Reifen draufkommen. Für den Winter wollte ich mir aber 205/55 16 Reifen kaufen, da die viel billiger sind und ich denke im Winter fährts sich besser mit schmaleren Reifen.

Da gibts ja die Freigabe von BMW für oder?

Und wie geht man weiter vor? Muß man das dann eintragen lassen oder nur die Freigabe mitführen? Im neuen Fahrzeugschein stehen ja eh keine (bzw. nur eine 205 60 15 Zoll) Reifen drin.

Wenn man es beim Tüv Eintragen lassen muß sind ca. 35€ fällig?

Danke und Gruß

Frank

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20 Antworten

ich weiss, das beantwortet deine frage nicht, aber ich sags trotzdem - ich hab mir bei ebay nagelneue kumho winterreifen für 70 eur pro stück incl versand gekauft. vom händler mit rechnung in der größe 225/50/16. der preis ist selbst in der größe 205/55 kaum zu unterbieten. kannst ja mal schauen obs die noch gibt. sehen übrigens sehr "brauchbar" aus, die teile. und die verschiedenen tests sind für diesen reifen kaum schlechter ausgefallen als für die doppelt so teuren conti, goodyear & co

Themenstarteram 17. November 2005 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

ich weiss, das beantwortet deine frage nicht, aber ich sags trotzdem - ich hab mir bei ebay nagelneue kumho winterreifen für 70 eur pro stück incl versand gekauft. vom händler mit rechnung in der größe 225/50/16. der preis ist selbst in der größe 205/55 kaum zu unterbieten. kannst ja mal schauen obs die noch gibt. sehen übrigens sehr "brauchbar" aus, die teile. und die verschiedenen tests sind für diesen reifen kaum schlechter ausgefallen als für die doppelt so teuren conti, goodyear & co

Hmm, ich weiß nicht ob es sich lohnt. Also die mögen ja nicht schlecht sein, aber ich tendiere bisher eher zu den Bridgestone Blizzak LM25 oder Conti TS 810. Die kosten als 205/55 16 bei Reifendirekt (glaub da ists am billigsten) 105,70€ bzw. 127,60. In 225/50 16 kosten die Conti sogar 164,20€/Stck. Wucher! ;)

Hmm, würde also mit den Kuhmo ca. 140€ sparen. Ist schon ne Menge, aber wie gesagt ich tendiere noch zu den Bridgestone.

Trotzdem danke für den Tipp!

Die Reifen müssen eingetragen werden.Kostet ca.35€.

Gib mir deine Email-Adresse per PN und ich schicke dir alles was du dafür brauchst.Sag mir auch um welche Felge es sich genau handelt

In die neuen Papiere, die es seit 01.10.2005 gibt müssen die Reifen nicht mehr eingetragen werden, da es sich um eine vom Fahrzeughersteller freigegebene Rad-Reifenkombination handelt. (Es muß nichteinmal mehr eine Freigabe o.ä. mitgeführt werden) Leider weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn Du noch die alten Papiere hast, ich vermute aber mal, da müssen sie auch nicht mehr eingetragen werden. Wäre ja irgendwie blödsinnig, mit dem Wisch vom TÜV zur Zulassungsstelle zu gehen und wenn man dann im Zuge der Eintragung die neuen Papiere bekommt wird ebend diese Eintragung nicht mehr durchgeführt. Im Zweifelsfalle würde ich mich da vorher nochmal genau bei der Zulassungsstelle informieren.

Themenstarteram 17. November 2005 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

In die neuen Papiere, die es seit 01.10.2005 gibt müssen die Reifen nicht mehr eingetragen werden, da es sich um eine vom Fahrzeughersteller freigegebene Rad-Reifenkombination handelt. (Es muß nichteinmal mehr eine Freigabe o.ä. mitgeführt werden) Leider weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn Du noch die alten Papiere hast, ich vermute aber mal, da müssen sie auch nicht mehr eingetragen werden. Wäre ja irgendwie blödsinnig, mit dem Wisch vom TÜV zur Zulassungsstelle zu gehen und wenn man dann im Zuge der Eintragung die neuen Papiere bekommt wird ebend diese Eintragung nicht mehr durchgeführt. Im Zweifelsfalle würde ich mich da vorher nochmal genau bei der Zulassungsstelle informieren.

Ich hab schon die neuen Papiere...also doch nicht eintragen??

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

In die neuen Papiere, die es seit 01.10.2005 gibt müssen die Reifen nicht mehr eingetragen werden, da es sich um eine vom Fahrzeughersteller freigegebene Rad-Reifenkombination handelt. (Es muß nichteinmal mehr eine Freigabe o.ä. mitgeführt werden) Leider weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn Du noch die alten Papiere hast, ich vermute aber mal, da müssen sie auch nicht mehr eingetragen werden. Wäre ja irgendwie blödsinnig, mit dem Wisch vom TÜV zur Zulassungsstelle zu gehen und wenn man dann im Zuge der Eintragung die neuen Papiere bekommt wird ebend diese Eintragung nicht mehr durchgeführt. Im Zweifelsfalle würde ich mich da vorher nochmal genau bei der Zulassungsstelle informieren.

man muß die Sachen ja nicht in den Brief eintragen lassen,sondern erhält vom TÜV/Dekra einen Wisch,wo drauf steht,daß die Sachen abgenommen wurden.

@ E36 323i Coupe:

Sämtliche Rad-Reifenkombinationen, die im Rahmen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bzw. der EG-Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug genehmigt sind, dürfen ohne weitere Abnahme bzw. Eintragung montiert und gefahren werden. Das steht sogar auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drauf! Bei Neuwagen muß die eingetragene Reifengröße nichtmal mit der tatsächlich montierten übereinstimmen.

(Nachzulesen auch unter www.adac.de in der Rubrik "Recht & Rat")

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Bei Neuwagen muß die eingetragene Reifengröße nichtmal mit der tatsächlich montierten übereinstimmen.

wie dieser sch**** mit den neuen papieren in der praxis funktionieren soll, ist mir immer noch nicht klar... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

@ E36 323i Coupe:

Sämtliche Rad-Reifenkombinationen, die im Rahmen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bzw. der EG-Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug genehmigt sind, dürfen ohne weitere Abnahme bzw. Eintragung montiert und gefahren werden. Das steht sogar auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drauf! Bei Neuwagen muß die eingetragene Reifengröße nichtmal mit der tatsächlich montierten übereinstimmen.

(Nachzulesen auch unter www.adac.de in der Rubrik "Recht & Rat")

Du hast Recht!

Das lese ich jetzt auch zum ersten Mal.

 

"

Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde jedoch verzichtet. So wird z.B. nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in Teil I – Angabe in Teil II nicht enthalten – geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann u.a. den Internetseiten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), der Datenbestätigung oder der Be­triebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. Um Probleme bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle zu vermeiden, ist das Mitführen des entsprechenden Nachweises daher dringend zu empfehlen!"

Aber man sollte schon vorher abklären,ob diese Regelung auch für die alten Briefe gilt.

Ich frage mich nur,wie die "Kontrolleure" wissen wollen,welche Räder freigegeben sind und welche nicht.

Wie das in der Praxis bei einer Kontrolle aussieht, weiß ich auch nicht, ist aber jetzt so laut Gesetz. Anzumerken ist noch, daß die Beamten jetzt nachweisen müssen, daß eine verbaute Rad-Reifenkombination nicht zulässig ist.

Interessant wäre es jetzt mal zu erfahren, welche Kombinationen denn nun wirklich alle für den E36 zugelassen sind.

Themenstarteram 18. November 2005 um 7:24

@ E36 323i Coupe,

danke für die Unterlagen!

Sollte ich die jetzt nur immer dabei haben oder auch eintragen lassen. Ich versteh das jetzt so, dass ich halt nur die Unterlagen dabei haben sollte. Eintragen bruach ich ja nicht, da es ne Freigabe von BMW gibt...

Aber wer weiß, vielleicht wissen es unsere grünen Freunde sowieso nicht ob es eingetragen werden muß oder nicht....

Was ist denn da jetzt nicht zu verstehen? Du brauchst es weder eintragen lassen, noch mußt Du die Unterlagen mitführen. Das Mitführen der Unterlagen wird lediglich für den Fall einer Polizeikontrolle empfohlen.

wenn du schon die neuen Papiere hast,brauchst du wohl nichts mehr eintragen lassen.

Ich würde die Unterlagen aber trotzdem ins Handschuhfach legen.Nicht daß du nachher bei einer Kontrolle belegen mußt,daß die Räder auch freigegben sind.Man weiß ja nie.

Re: Reifenfrreigabe 205/55 16 auf 7x16 BMW Felge

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Hallo,

ich habe BMW Alufelgen in 7x16 wo eigentlich 225/50 16 Reifen draufkommen. Für den Winter wollte ich mir aber 205/55 16 Reifen kaufen, da die viel billiger sind und ich denke im Winter fährts sich besser mit schmaleren Reifen....

hi,

ich hab die selben drauf, womöglich auch noch die selben alus :D (5 x 2er speiche) als winterreifen hab ich mir 205/60 R15 draufgemacht

 

EDIT: wo finde ich eigentlich die reifen zulassungen? von der betriebsanleitung mal abgesehen....auf bmw hab ich nix gefunden!

und wenn in der anleitung steht, z.b. 225/50ZR16 zugelassen, dann könnte ich ja genauso gut 10Jx16 für felgen nehmen statt 7J? würde ja ohne weiteres nicht passen - wäre aber legitim oder was?

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