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Reifengröße im Fahrzeugschein
Moin,
war heute mein neues Auto zulassen. Die Dame hat außer den 205/55 R16 unter den Punkten 15.1 und 15.2 aber keine andere Reifengröße in den Fahrzeugschein (unter Bemerkungen/ Punkt 22) übernommen.
Ist das normal/bei euch auch so? Er hat ja schließlich ab Werk 18 Zoll Räder.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung standen ja auch andere Rad/Reifenkombinationen im Anhang.
Ach und beim Gewicht ist mir auch noch was aufgefallen: 1451kg für den 2türer? Das sind um die 200kg mehr als der 4türige 1.6er bj. 2004 von meiner Mutter... was habt ihr da so stehen?
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tillbeckmann
Zitat:
Original geschrieben von r4vY
Moin,
war heute mein neues Auto zulassen. Die Dame hat außer den 205/55 R16 unter den Punkten 15.1 und 15.2 aber keine andere Reifengröße in den Fahrzeugschein (unter Bemerkungen/ Punkt 22) übernommen.
Ist das normal/bei euch auch so? Er hat ja schließlich ab Werk 18 Zoll Räder.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung standen ja auch andere Rad/Reifenkombinationen im Anhang.
LG
hallo!
habe 18 Zoll Räder (Charleston) auch direkt ab werk...steht bei mir auch nicht im fahrzeugschein, sondern nur die standardräder...nur in der eu-übereinstimmungsbescheinigung ist die 18 zoll reifengröße ausgeführt, hab mich am anfang auch gewundert, aber wird wohl alles seine richtigkeit haben! hab ne kopie vom fahrzeugschein und von der eu-be. gemacht und beides liegt im auto, wird wohl reichen, wenn nicht bekommt halt vw die rechnung und die punkte, weil man sich darauf einfach verlassen muss, das es passt....
beste grüße
man man man...da schreibt man mal was und hilft vielleicht weiter....und dann bekommt man ne negative bewertung...absolut lächerlich wer das war, ich hoffe dir hilft nie wieder jemand!!!!!
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9 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von r4vY
Moin,
war heute mein neues Auto zulassen. Die Dame hat außer den 205/55 R16 unter den Punkten 15.1 und 15.2 aber keine andere Reifengröße in den Fahrzeugschein (unter Bemerkungen/ Punkt 22) übernommen.
Ist das normal/bei euch auch so? Er hat ja schließlich ab Werk 18 Zoll Räder.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung standen ja auch andere Rad/Reifenkombinationen im Anhang.
LG
hallo!
habe 18 Zoll Räder (Charleston) auch direkt ab werk...steht bei mir auch nicht im fahrzeugschein, sondern nur die standardräder...nur in der eu-übereinstimmungsbescheinigung ist die 18 zoll reifengröße ausgeführt, hab mich am anfang auch gewundert, aber wird wohl alles seine richtigkeit haben! hab ne kopie vom fahrzeugschein und von der eu-be. gemacht und beides liegt im auto, wird wohl reichen, wenn nicht bekommt halt vw die rechnung und die punkte, weil man sich darauf einfach verlassen muss, das es passt....
beste grüße
Wenn man die Suche bemüht, gibt es unzählige Beiträge dazu!
Seit der Einführung der neuen Zulassungspapiere sind nicht mehr alle Details des Fahrzeuges aufgeführt.
In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch die Minimalgröße, die erlaubt ist. Alle anderen - ebenfalls freigegebenen - Rad-Reifen-Kombis sind in der mitgelieferten EWG-Bescheinigung aufgeführt!
Falls Dich mal ein Polizist anhält, ist dieser nun in der Pflicht, Dir nachzuweisen, daß ob Du die Kombi fahren darfst, oder eben nicht.
Er kann allerdings von Dir die EWG-Bescheinigung verlangen, die Du mitzuführen hast.
Gruß
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von bender78
Wenn man die Suche bemüht, gibt es unzählige Beiträge dazu!
Seit der Einführung der neuen Zulassungspapiere sind nicht mehr alle Details des Fahrzeuges aufgeführt.
In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch die Minimalgröße, die erlaubt ist. Alle anderen - ebenfalls freigegebenen - Rad-Reifen-Kombis sind in der mitgelieferten EWG-Bescheinigung aufgeführt!
Falls Dich mal ein Polizist anhält, ist dieser nun in der Pflicht, Dir nachzuweisen, daß ob Du die Kombi fahren darfst, oder eben nicht.
Er kann allerdings von Dir die EWG-Bescheinigung verlangen, die Du mitzuführen hast.
Gruß
Andreas
Danke für den Hinweis!
Die Suche hatte ich bereits leider ohne nennenswerten Erfolg bemüht. Liegt wohl an der Formulierung.
LG
Zitat:
Original geschrieben von tillbeckmann
Zitat:
Original geschrieben von r4vY
Moin,
war heute mein neues Auto zulassen. Die Dame hat außer den 205/55 R16 unter den Punkten 15.1 und 15.2 aber keine andere Reifengröße in den Fahrzeugschein (unter Bemerkungen/ Punkt 22) übernommen.
Ist das normal/bei euch auch so? Er hat ja schließlich ab Werk 18 Zoll Räder.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung standen ja auch andere Rad/Reifenkombinationen im Anhang.
LG
hallo!
habe 18 Zoll Räder (Charleston) auch direkt ab werk...steht bei mir auch nicht im fahrzeugschein, sondern nur die standardräder...nur in der eu-übereinstimmungsbescheinigung ist die 18 zoll reifengröße ausgeführt, hab mich am anfang auch gewundert, aber wird wohl alles seine richtigkeit haben! hab ne kopie vom fahrzeugschein und von der eu-be. gemacht und beides liegt im auto, wird wohl reichen, wenn nicht bekommt halt vw die rechnung und die punkte, weil man sich darauf einfach verlassen muss, das es passt....
beste grüße
man man man...da schreibt man mal was und hilft vielleicht weiter....und dann bekommt man ne negative bewertung...absolut lächerlich wer das war, ich hoffe dir hilft nie wieder jemand!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von tillbeckmann
Zitat:
Original geschrieben von tillbeckmann
hallo!
habe 18 Zoll Räder (Charleston) auch direkt ab werk...steht bei mir auch nicht im fahrzeugschein, sondern nur die standardräder...nur in der eu-übereinstimmungsbescheinigung ist die 18 zoll reifengröße ausgeführt, hab mich am anfang auch gewundert, aber wird wohl alles seine richtigkeit haben! hab ne kopie vom fahrzeugschein und von der eu-be. gemacht und beides liegt im auto, wird wohl reichen, wenn nicht bekommt halt vw die rechnung und die punkte, weil man sich darauf einfach verlassen muss, das es passt....
beste grüße
man man man...da schreibt man mal was und hilft vielleicht weiter....und dann bekommt man ne negative bewertung...absolut lächerlich wer das war, ich hoffe dir hilft nie wieder jemand!!!!!
Das "Danke" galt natürlich auch dir, allerdings weiss ich nicht warum hier manche Leute so auf dieses komische, anscheinend sowieso meistens missbrauchte Bewertungssystem achten.
Mir deswegen "nie wieder hilfe" an den Hals zu wünschen, halte ich einfach nur für überzogen, zumal ich überhauptkeine Bewertungen abgebe, ich boykottiere dieses System sozusagen
LG
Zitat:
Original geschrieben von r4vY
Zitat:
Original geschrieben von tillbeckmann
man man man...da schreibt man mal was und hilft vielleicht weiter....und dann bekommt man ne negative bewertung...absolut lächerlich wer das war, ich hoffe dir hilft nie wieder jemand!!!!!
Das "Danke" galt natürlich auch dir, allerdings weiss ich nicht warum hier manche Leute so auf dieses komische, anscheinend sowieso meistens missbrauchte Bewertungssystem achten.
Mir deswegen "nie wieder hilfe" an den Hals zu wünschen, halte ich einfach nur für überzogen, zumal ich überhauptkeine Bewertungen abgebe, ich boykottiere dieses System sozusagen
LG
ich meinte ja auch nicht dich, sondern mit "dir", der der es war sorry wenn du das falsch verstanden hast!! finde es gut wenn du es fragst, und die scheiß suchfunktion findet zwar meist was, aber meistens nicht genau auf die frage, die man hat....ist klar dass man für standard-sachen die suche benutzen sollte!!!
Das System ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich hilfreich.
Boykottiere es auch.
Ich habe übrigens in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) die Größe 185/70 R 15 stehen!! Montiert sind 16"er, aber da es ein BlueMotion ist, wohl diese Minimalbereifung.
Gruß
Andreas
Um mal einem weitverbreiteten Irrtum zu begegnen:
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muß mitgeführt werden.
Die EWG-Übereinst.erkl. muß nicht mitgeführt werden !!
Sie kann man mitführen, falls man ängstlich ist und meint
man müsse einem Polizisten irgendwas erklären.
Muß man aber nicht. Die wissen doch viel besser, daß in
den Papieren nur noch die Minimallösung aufgeführt ist.
Daß die neuen Papiere völlig hirnrissig sind ist hier bestimmt
allgemeiner Konsensus. Man mußte ja mal wieder EU-weit alles
vereinheitlichen. Aus Prinzip.
Zitat:
Original geschrieben von The Bruce
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muß mitgeführt werden.
Die EWG-Übereinst.erkl. muß nicht mitgeführt werden !!
Sie kann man mitführen, falls man ängstlich ist und meint
man müsse einem Polizisten irgendwas erklären.
Muß man aber nicht.
Ich habe neben der Zulassungsbescheinigung Teil I immer eine Fotokopie der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung dabei.