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Reifengröße nicht im Fahrzeugschein
Im altem Brief waren Reifen eingetragen die montiert waren. Im neuen wurde aus der Liste ein anderer eingetragen , weil dort ja nur noch 1 Eintragung zugelassen ist. Somit ist im Fahrzeugschein die falsche Größe aufgeführt.
Bei derHU ist das kein Problem .
Da ich natürlich kein CoC dabei habe , ist das ein Problem z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle?
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33 Antworten
Bei der HU kann das ein Problem sein….
Beuge vor und besorge vom Hersteller die ABE mit allen möglichen Reifenkombinationen; dann ist Ruhe. Die Baumusternummer ist auf dem Typenschild….
Kopie vom alten Brief reicht auch - zur Not umtragen lassen.
Wenn es keine Exoten sind, ist es normalerweise kein Problem- auch bei der Kontrolle nicht.
Gruß Didi
PS
Angabe zur beiden Reifengrößen und dem Anhänger selbst wären auch hilfreich
Grundsätzlich ist es nicht das Problem des Fahrzeughalters/Fahrers, wie die "zuständige Person" bei HU oder Fahrzeugkontrolle die Zulässigkeit der Bereifung überprüft, sofern die ZBI vorliegt und die fragliche Reifengröße sich aus der Typgenehmigung ergibt. Es gibt keine Mitführpflicht für das CoC, und sowohl die Prüforganisationen als auch die Polizei sollten mit dieser alltäglichen Situation umgehen können.
Wichtig dafür ist halt, dass die ZBI es auch wirklich erlaubt, diese Daten aus den einschlägigen Datenbanken abzurufen. Also idealerweise vollständige (!) Schlüsselnummern enthält oder zur Typgenehmigungsnummer auch Version und Variante.
Wenn der Alte Brief noch vorhanden ist Wo die verschiedenen Reifengrößen draufsteht einfach eine Copy machen und zum Neuen Schein dazulegen in die Tasche
Zitat:
…sowohl die Prüforganisationen als auch die Polizei sollten mit dieser alltäglichen Situation umgehen können
Das würde ich nicht zu laut sagen, der Alltag lehrt uns leider etwas völlig anderes. Die Polizei ist entweder nicht in der Lage oder viel eher nicht Willens, dies zu überprüfen.
Ihr glaubt nicht wieviele Bescheinigungen/Mängelkarten wir ausstellen/ausfüllen müssen, weil in der ZB eine andere Reifengröße eingetragen als montiert ist. Ich rede hier von mehrmals wöchentlich! Und wir sind eine freie Werkstatt. Ich möchte gar nicht wissen, wie das erst bei den Autohäusern aussieht.
Das Problem sind hier nie die Zubehörfelgen, denn die sind i.d.R. eingetragen, sondern fast immer die Originalalufelgen. Deren Reifengröße steht meist nicht in der ZB.
Wir können das in Datenbanken einsehen, nach Eingabe der VIN oder der Schlüsselnummern, was alles zugelassen ist … der Prüfer von Dekra und Co. kann das auch… die Polizei aber nicht. Also, der Streifenpolizist der ein Auto angehalten hat kann das nicht. Die können das über deren Leitstelle garantiert auch aber da müssten die erst anrufen, das ist doch alles zu kompliziert und macht Arbeit. Die schicke Mängelkarte hingegen ist in 30 sek. ausgefüllt.
Ein echtes Ärgernis. Ist mir selbst auch schon passiert, da kannst du erklären und reden wie Du willst, die Rad/Reifenkombi steht nicht drin also gibts eine Mängelkarte. Da sind hier hier ganz flink.
Was soll ich sagen ich hab nen Anhänger direkt vom Händler neu gekauft und die Person in der Zulassungsstelle hat die erstbeste Reifen eingetragen trotz meines Hinweises das ich die 155 drauf hab. Seit meiner ersten Mängelkarte habe ich die COC Bescheinigung in Kopie mit hat bisher geholfen
Das ist — neben dem Umstand des teilweise unzumutbaren Termin-Managements bei deutschen "amtlichen" Zulassungsstellen — einer der kleinen aber feinen Unterschiede beim österreichischen Zulassungsverfahren.
Wenn ich dort der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter sage, dass ich die Reifen- und Felgengröße xy aus dem Typenschein (praktisch die dem Fahrzeughalter übergebene Betriebserlaubnis, in die dann ein Streifen als ZB II eingeheftet wird) in der ZB I haben möchte, dann machen die das auch ohne lange Diskussionen.
Nachteil bei diesem besseren Service: Es kostet deutlich mehr als in Deutschland.
Etwas über 200 Öcken.
Zitat:
Kosten (Stand per 2.4.2023) Pkw
Behördenanteil (gesetzliche Zulassungsgebühr) EUR 119,80
Kennzeichentafeln Standard EUR 23,-
Begutachtungsplakette EUR 2,30
Bearbeitungsleistung/Kostenersatz EUR 60,80
Abfrage Zentrales Melderegister EUR 1,10
Gesamtkosten Kfz-Anmeldung EUR 207,00
ggf. Zusatzkosten für Chipkarten-Zulassung EUR 28,10
Zitat:
@MondeoRider schrieb am 28. Dezember 2024 um 08:02:53 Uhr:
Das würde ich nicht zu laut sagen, der Alltag lehrt uns leider etwas völlig anderes. Die Polizei ist entweder nicht in der Lage oder viel eher nicht Willens, dies zu überprüfen.
Ihr glaubt nicht wieviele Bescheinigungen/Mängelkarten wir ausstellen/ausfüllen müssen, weil in der ZB eine andere Reifengröße eingetragen als montiert ist. Ich rede hier von mehrmals wöchentlich! Und wir sind eine freie Werkstatt. Ich möchte gar nicht wissen, wie das erst bei den Autohäusern aussieht.
Ok, dann scheint es da erhebliche regionale Unterschiede zu geben.
Mängelkarten wegen nicht eingetragener Serienbereifung habe ich hier noch nie gesehen, und die hiesige Polizei würde wohl auch nicht auf die Idee kommen, solche "amtlichen Sachverhalte" von einer (sorry) x-beliebigen Werkstatt bestätigen zu lassen..
Zitat:
Das Problem sind hier nie die Zubehörfelgen, denn die sind i.d.R. eingetragen, sondern fast immer die Originalalufelgen. Deren Reifengröße steht meist nicht in der ZB.
Auch das ist hier völlig anders:
Zubehörfelgen sind in den seltensten Fällen eingetragen (meist nur bei 19(2)-Kombinationen), und die meisten Betroffenen haben noch nichtmals das Bewusstsein, dass sie für ihre Felgen "Papiere" mitführen und ggf. vorzeigen müssen...
@hk_do
Was soll man sagen gerade „Serienfelgen“ sind ja das Problem. Das haben viele Dienststellen mittlerweile erkannt. Nur weil Polo - Passat usw identische Lochkreis haben passen diese Felgen nicht quer geschweige denn das sie eine Freigabe haben. Dadurch wird mittlerweile da oft genau hingeschaut.
Hatte selbst den Fall Bremse neu gemacht „Serienfelge wieder drauf Rad dreht sich nicht mehr. War bei einem Mondeo mit Sierra Felgen
Also klar, Zu behörfelgen müssen eingetragen werden bzw. eine ABE ist mitzuführen aber wenn das gegeben ist, gibts da keine Probleme, weil dann die korrekten Reifendimensionen mit bei stehen.
Bei den Serienfelgen aber ist häufig etwas anderes drauf als das, was in den Papieren steht.
Bei uns machen die es sich leicht indem sie eine Mängelkarte ausstellen.
Als Werkstatt prüfen wir Felgen mit der KBA Nummer und den montierten Reifen mit dem, was der Fahrzeughersteller freigegeben hat und unterschreiben dafür, das die montierte Rad Reifenkombi passt und dass die Felgen mit diesem Fahrzeug gefahren werden dürfen und stempeln das ab. Dann ist das für den Fahrzeughalter erledigt.
Aber es bedeutet für uns auf den Monat gerechnet schon einen hohen zeitlichen Aufwand. Bisher stellen wir das nicht in Rechnung weil die Autofahrer ja auch nichts dafür können aber man sollte mal darüber nachdenken, zumindest wenn es keine Stammkunden sind.
Zu den regionalen Unterschieden: @MondeoRider hat in seiner Signatur 2 PLZ-Bereiche (Dresden und Leipzig, wenn ich mich nicht irre), @hk_do leider "nüscht". Kann man also schlecht als Außenstehender beurteilen.
Allerdings, ohne hier auch nur andeutungsweise ein Bashing lostreten zu wollen, habe ich bei der Landespolizei Sachsen in vielen Bereichen Arbeits- und Verhaltensweisen festgestellt, die ich in anderen Bundesländern so nicht gewohnt war. Das war allerdings überwiegend vor 2011 (meiner "Auswanderung" ) und muss heute nicht mehr ganz so passen.
Zitat:
@MondeoRider schrieb am 28. Dezember 2024 um 15:09:32 Uhr:
Also klar, Zu behörfelgen müssen eingetragen werden bzw. eine ABE ist mitzuführen aber wenn das gegeben ist, gibts da keine Probleme, weil dann die korrekten Reifendimensionen mit bei stehen.
Bei den Serienfelgen aber ist häufig etwas anderes drauf als das, was in den Papieren steht.
Bei uns machen die es sich leicht indem sie eine Mängelkarte ausstellen.
Als Werkstatt prüfen wir Felgen mit der KBA Nummer und den montierten Reifen mit dem, was der Fahrzeughersteller freigegeben hat und unterschreiben dafür, das die montierte Rad Reifenkombi passt und dass die Felgen mit diesem Fahrzeug gefahren werden dürfen und stempeln das ab. Dann ist das für den Fahrzeughalter erledigt.
Aber es bedeutet für uns auf den Monat gerechnet schon einen hohen zeitlichen Aufwand. Bisher stellen wir das nicht in Rechnung weil die Autofahrer ja auch nichts dafür können aber man sollte mal darüber nachdenken, zumindest wenn es keine Stammkunden sind.
Bin voll bei dir.
Alternativ kann man auch bei der Dienststelle vorfahren.
Das wäre das beste, wenn du an den gleichen, der die Mängelkarte ausstellte, kommen könntest und er dich die Arbeit machen müsste um dann festzustellen, dass es alles korrekt ist.
Das würde diese Willkür etwas eindämmen- aber ist leider ein utopisches Denken.
Gruß Didi
@MondeoRider da das wohl auf die Faul-/Dummheit einiger Beamter zurückzuführen ist, würde ich folgendes vorschlagen. Ihr nehmt die Karten einer Woche oder so und sendet diese an das Innenministerium mit der Bitte diese an die Dienststelle weiter zu leiten und dort bei der entsprechenden Dienststelle mal Nachschulungen zu veranlassen. Das rummst dann und wenn es immer die gleichen Herren/Damen dann dürfen die beim Chef vorreiten, weil der einen Zettel mit grünem Vermerk hat und dorthin berichten muss.
P. S. Ich habe Jahrzehnte in einer Behörde gearbeitet, ich weiß, wie das läuft. Die werden dann zwar auf Rache sinnen, aber das geht schnell nach hinten los. Vor allem bei euch als Werkstatt oder evtl auch über die Innung machen, dann können die nicht einen Betrieb aufs Korn nehmen.
Zitat:
@MondeoRider schrieb am 28. Dezember 2024 um 15:09:32 Uhr:
Bei den Serienfelgen aber ist häufig etwas anderes drauf als das, was in den Papieren steht.
Bei uns machen die es sich leicht indem sie eine Mängelkarte ausstellen.
Das halte ich für rechtswidrig.
Letztlich geht es ja um die Einleitung eines Verfahrens nach §5(3) FZV, also um den Fall "Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht den Vorschriften dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht"
Eine nicht in der ZBI eingetragene Reifengröße auf augenscheinlichen OEM-Felgen ist aber in meinen Augen kein Anlass für so eine Annahme, sondern im Gegenteil ein ganz regulärer Zustand.
Problem für den Betroffenen ist halt, dass es gegen die Mängelkarte als Vorstufe des Verfahrens kein Rechtsmittel gibt, und im nächsten Schritt die Zulassungsstelle für jeden Brief erstmal Geld haben will und vor allem Rechtsmittel in diesem Verfahren auch keine aufschiebende Wirkung haben.
Zitat:
Als Werkstatt prüfen wir Felgen mit der KBA Nummer und den montierten Reifen mit dem, was der Fahrzeughersteller freigegeben hat
Oha.
Das ist jetzt allerdings der Punkt, wo deine Geschichte langsam unglaubwürdig klingt. Und zwar unabhängig von regionalen Besonderheiten