Reifengröße
ich hätte da mal eine frage bezüglich der Reifengröße
habe einen passat 35i variant Bj:1993
im Aktuellen Fz.Schein steht drin 185 55 14 darf ich fahren .... keine anderen reifen sind dort mehr eingetragen
jetzt habe ich drei Briefe in der hand wobei nur einer Gültig ist und die anderen beiden Entwertet sind und im aller ersten Brief stehen andere Reifen Grössen drin und zwar : 185 65 14 85T
195 60 14 85 T
195 55 15 84T
205 50 15 85T
darf ich die jetzt fahren oder nicht ? weil die stehen im ersten Brief mit drin aber der ist entwertet weil der schon voll war und wie gesagt im aktuellen KFZ schein stehen nur 185 55 14 drin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wester
das stimmt so nicht Aix...
bei der Einzelabnahme muss je nach dem was man eintragen lassen möchte eine Prüfung unterzogen werden. Also Anschlagtest und und und. Hat Jemand so was schon eingetragen, spart man sich den Zeitaufwand und kann dann sehr viel günstiger bei wegkommen. Voraussetzung ist das sich der Sachverständiger die Einzelabnahme besorgt und es zu Grunde legt.
So habe ich schon gerade bei meinen Exip Felgen über 150 Euro gespart, da der Zeitaufwand für die Prüfung der Freigängigkeit weit aus geringer war als ohne Vergleichsgutachten.
Fachlich korrekt und richtig bin mir dessen bewusst sind nicht die ersten Abnahmen die ich gemacht habe die auch ein bissel grenzwertiger waren da gebe ich dir gerne recht
das sehe ich im prinzip auch so nur ist das kein garant dafür das mann es es denn eingetragen bekommt ebenso wenig das der tüver auf eigene vorgeschriebene Überprüfungen
verzichtet gerad weil es genug Gefälligkeit Fakeabnahmen gibt .
habe geschrieben das es den Tüver es leichter machen kann = schmackhaft machen und das sie in der datenbank nachschauen was es zu den Betrefonene Baugruppen schon gibt ist ja jetzt nix neues
Freigängigkeit und anschalgs tes muss aber perse gemact werden selbst wenn mann die selbe Bereifung des selben Herstellers nimmt . selbst bei identischen dimensionen haben die nicht unbedingt identische geometrische abmasse in laufflächen breite flanken winkel
bei identischen setup nebst federn dämpfern etc und identischer karosserie Bearbeitung
nur die aussage : andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen . würde bedeuten ja wenn mann jemandden kennt dann auch ohne einzelabnahme .darum gings
ist aber auch uninteressant ich habe mich jetzt versichert , ich bei matze nicht mehr lese was er screibt durch ignore dann gibt es da auch keine Reibereien und ich muss mir das auch nicht durchlesen . Wissenzuwachs oder Verlust erwarte ich da eh nicht
zu dem Halbwissen kann ich bei der Person nur lachen
aber für den TE kommt nach eigener Aussage eh keine Einzelabnahme in Betracht und die reifendimensionen hat er aus der VW freigabe ist doch alles super
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15 Antworten
Das war bei mir auch der fall, dann hab ich mit nem sachverständigen der Gtü gesprochen. Da ja die Fahrgestellnummer im entwerteten Fzg.schein steht, den immer dabei haben. Das würde reichen.
So hatte ich auch nie ärger mit der Rennleitung in GRÜN !!
Wenn bei Dir 185/55R14 drin stehen, ist das mit Sicherheit nur nen Tippfehler.
Da sind sicher 185/65R14 gemeint, und ansonsten Suchfunktion benutzen, wie oft sollen wir das hier denn noch durchkauen, und in den FAQ´s stehts ja auch noch drin.
Zitat:
Original geschrieben von the-padman
Wenn bei Dir 185/55R14 drin stehen, ist das mit Sicherheit nur nen Tippfehler.
Da sind sicher 185/65R14 gemeint, und ansonsten Suchfunktion benutzen, wie oft sollen wir das hier denn noch durchkauen, und in den FAQ´s stehts ja auch noch drin.
Ne nicht tippfehler .... weil die reifen habe ich nämlich zur zeit drauf
Dann würde ich die mal ganz schnell runterschmeißen, die haben nichtmal ansatzweise die nötige Traglast, und zulässig sind sie auch nicht!
Bitte nich Hauen , habe aber auch noch mal ne Frage zu den Reifen, die Liste in der FAQ hab ich mir schon angesehen.
Müssen es ausdrücklich die dort genannten sein, oder darf z.b. der Lastindex oder Geschwindigkeitsindex größer sein als der angegebene? Sollte ja eigentlich nicht schaden?
Und in der PDF steht oben - dass womöglich schon andere Reifen-Felgen-Kombinationen zugelassen sein könnten - ist das vielleicht der Fall?
Fahre momentan mit 205ern Borbet und ner ABE, scheint mir die bescheidenste Größe was gute und günstige Reifen zu finden angeht...
Ja, höher darfs in der Hinsicht immer sein.
Normal sind nur die Größen, die in den FAQ´s angegeben sind, freigegeben. Alle anderen Größen müssen extra begutachtet und eingetragen werden.
Der Last- bzw. Geschwindigkeitsindex ist die Mindestanforderung, höher geht immer.
Je nach dem was du am Fahrwerk oder der Karosse änderst, bekommst du auch andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen hat.
Mach läßt sich viel.
Gruß
Matze
Alles klar - Einzelabnahme kommt für mich eher nicht in Frage... Wollte es nur genau wissen, da es in der Bucht ja viele gute Angebote gibt, leider aber sehr wenige die 100% passen
Zitat:
Original geschrieben von VR6-Matze
andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen hat.
Mach läßt sich viel.
Gruß
Matze
wat interessiert ob das einer schon eingetragen hat und vor allen Dingen nur eingetragen wenn ein anderer das schon hat
einzelabname ist einzelabnahme ende
maximal könnte es vieleicht hilfreich sein, das dem Prüfer schmackhaft zu machen.
maximal könnte es vieleicht hilfreich, dem Prüfer schmackhaft zu machen
Im endeffekt handelt er nach gewissen Vorscriften gewürzt mit technischen Sachverstand wenn mann Glück hat ist es nicht pure Willkür
da kannst du noch so viele kennen , die das schon eingetragen haben und auch wenn es keiner eingetragen hat ist das kein KO argument . Einer muss immer der erste sein
mal nett ausgedrückt das ist einfach nicht wirklich richtig . Matze wo hast du denn das Märchen her ??
das stimmt so nicht Aix...
bei der Einzelabnahme muss je nach dem was man eintragen lassen möchte eine Prüfung unterzogen werden. Also Anschlagtest und und und. Hat Jemand so was schon eingetragen, spart man sich den Zeitaufwand und kann dann sehr viel günstiger bei wegkommen. Voraussetzung ist das sich der Sachverständiger die Einzelabnahme besorgt und es zu Grunde legt.
So habe ich schon gerade bei meinen Exip Felgen über 150 Euro gespart, da der Zeitaufwand für die Prüfung der Freigängigkeit weit aus geringer war als ohne Vergleichsgutachten.
Aixcessive,
ich weis ja nicht wo du dein Halbwissen, deine Meinungen oder möchte-gern Erkenntnisse her hast, aber Wester hat dir ja beschrieben warum sowas von Vorteil ist.
Außerdem könntest du langsam auch mal damit aufhören zu versuchen jeden meiner Beiträge negativ zu kommentieren, zu versuchen ihn zu zerpflücken oder dumme Sprüche dazu zu schreiben. Wenn du Langeweile hast, dann such dir ein anderes Hobby, denn es ist nur noch lächerlich und nervig.
Matze
Endlich hat es mal einer gesagt.............................DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Wester
das stimmt so nicht Aix...
bei der Einzelabnahme muss je nach dem was man eintragen lassen möchte eine Prüfung unterzogen werden. Also Anschlagtest und und und. Hat Jemand so was schon eingetragen, spart man sich den Zeitaufwand und kann dann sehr viel günstiger bei wegkommen. Voraussetzung ist das sich der Sachverständiger die Einzelabnahme besorgt und es zu Grunde legt.
So habe ich schon gerade bei meinen Exip Felgen über 150 Euro gespart, da der Zeitaufwand für die Prüfung der Freigängigkeit weit aus geringer war als ohne Vergleichsgutachten.
Fachlich korrekt und richtig bin mir dessen bewusst sind nicht die ersten Abnahmen die ich gemacht habe die auch ein bissel grenzwertiger waren da gebe ich dir gerne recht
das sehe ich im prinzip auch so nur ist das kein garant dafür das mann es es denn eingetragen bekommt ebenso wenig das der tüver auf eigene vorgeschriebene Überprüfungen
verzichtet gerad weil es genug Gefälligkeit Fakeabnahmen gibt .
habe geschrieben das es den Tüver es leichter machen kann = schmackhaft machen und das sie in der datenbank nachschauen was es zu den Betrefonene Baugruppen schon gibt ist ja jetzt nix neues
Freigängigkeit und anschalgs tes muss aber perse gemact werden selbst wenn mann die selbe Bereifung des selben Herstellers nimmt . selbst bei identischen dimensionen haben die nicht unbedingt identische geometrische abmasse in laufflächen breite flanken winkel
bei identischen setup nebst federn dämpfern etc und identischer karosserie Bearbeitung
nur die aussage : andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen . würde bedeuten ja wenn mann jemandden kennt dann auch ohne einzelabnahme .darum gings
ist aber auch uninteressant ich habe mich jetzt versichert , ich bei matze nicht mehr lese was er screibt durch ignore dann gibt es da auch keine Reibereien und ich muss mir das auch nicht durchlesen . Wissenzuwachs oder Verlust erwarte ich da eh nicht
zu dem Halbwissen kann ich bei der Person nur lachen
aber für den TE kommt nach eigener Aussage eh keine Einzelabnahme in Betracht und die reifendimensionen hat er aus der VW freigabe ist doch alles super
So muss doch noch mal nachfragen
Hab ein Angebot für nen Satz Kompletträder mit Alutec "Tornado" Felgen.
Allerdings sind das 205 / 50 / R15 89V und 6,5J x 15 HZ ET 37.
Auf der Alutec Seite hab ich dieses Gutachten gefunden.
Ist dieses Gutachten ausreichend oder muss ich speziell mit meinem Auto noch mal vorfahren?
Die Eintragung vom 35i sollte auf meinen zutreffen oder?
Vielen Dank für die Hilfe