1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra H & Astra TwinTop
  7. Reifengröße Winter für Astra H OPC

Reifengröße Winter für Astra H OPC

Opel Astra H
Themenstarteram 15. März 2007 um 16:00

Hallo,

konnte über die Suche leider keine Infos finden, die sich auf die Reifengröße vom Astra H OPC bezieht. Mich interessiert die Reifengrößen, die im Fahrzeugschein eingetragen sind (speziell Winterbereifung).

Sollte ja für OPC Fahrer kein Problem darstellen oder :-)

Danke

Freedrift

Ähnliche Themen
13 Antworten
am 15. März 2007 um 16:15

du kannst die Größen fahren, die auch im Schein eingetragen sind.

Ist also beim OPC 18 und 19 Zoll.

ich habe auf meine 18 Zöller auch einfach Winterreifen gezogen

am 15. März 2007 um 16:21

Als Winterbereifung 205/50 17 Zoll et 39

am 15. März 2007 um 16:41

Hallo freedrift,

1. Seit 1. Oktober 2005 sind gemäß EU-Richtlinie keine weitern Größen (nur die größe die bei der Auslieferung des Fahrzeug drauf waren) mehr im Fahrzeugschein Eingetragen.

2. Hast Du bei deiner Zulassungsbescheinigung II, die EC Certificate of Conformity dabei gehabt. Wenn ja, stehen auf der letzten Seite alle Reifengrößen die die auf deinem Fahrzeug fahren darfst.

3. Auf der Opelseite steht im Serienreifen - Katalog für dich die Größe 205/50 R 17 93 Q M + S (du hast den Motor Z20LEH OPC). Alle anderen Größen für den OPC sind nicht als Winterreifen Zugelassen. Auf der oben angegebenen Reifengröße sind auch Schneeketten zugelassen.

4. was corsa-c16v sagt würde ich nicht als richtig erachten!

Rücksprache mit Fahrzeugunterlagen bei TÜV oder Dekra ist auch möglich. Die können Dir genaue Auskunft geben. Habe dies selbst auch schon gemacht.

Gruß Labito

am 15. März 2007 um 17:21

du darfst bis 17 Zoll mit Schneeketten fahren, ab 18 Zoll nicht mehr!

Zitat:

Original geschrieben von Labito

3. Auf der Opelseite steht im Serienreifen - Katalog für dich die Größe 205/50 R 17 93 Q M + S (du hast den Motor Z20LEH OPC). Alle anderen Größen für den OPC sind nicht als Winterreifen Zugelassen. Auf der oben angegebenen Reifengröße sind auch Schneeketten zugelassen.

4. was corsa-c16v sagt würde ich nicht als richtig erachten!

Rücksprache mit Fahrzeugunterlagen bei TÜV oder Dekra ist auch möglich. Die können Dir genaue Auskunft geben. Habe dies selbst auch schon gemacht.

Das ist falsch! Corsa-c16v hat recht, der Eintrag "nur als Sommerbereifung zulässig" ist nur eine Empfehlung. Es gibt da eine europäische Richtlinie zu und auch eine Richtigstellung des Reifenverbandes. Man darf alle in Schein und Brief eingetragenen Reifengrößen auch als Winterreifen fahren, nur halt nicht auf allen Schneeketten aufziehen, sondern nur auf die gekennzeichneten.

am 15. März 2007 um 18:24

Hallo Migo203,

Hallo corsa-c16v,

Ihr hab ja beide Recht, aber ich weis ja nicht ob freedrift nicht doch mal Schneeketten braucht. Daher diese Angaben.

Im Winter mit Großen Reifen durch die Gegend zu fahren das würde ich keinem Empfehlen. Aber das muß jeder mit sich selbst ausmachen.

Gruß an alle euer Labito

am 15. März 2007 um 18:35

Hallo Migo203,

Hallo corsa-c16v,

 

muß aber noch was loswerden.

Laut Auskunft der Dekra (habe da meinen Neffen sitzen) sind die Reifengrößen die in der EC CERTIFICATE OF CONFORMITY mit dem zusatz "nur als Sommerreifen" nicht als Winterreifen Zugelassen.

Hab meinen Neffen gerade noch mal Angerufen.

Aber nur die von mir Angegebene Größe darf mit Schneeketten gefahren werden.

Gruß Labito

viel interessanter als die Reifengröße ist die Suche nach einer zugelassenen Felge....

Da gibt es ausser der Opel-Felge nämlich nur noch eine von RH, die ich dann auch genommen hab.

Stahlfelge könnt ihr mal getrost vergessen.

In diesem Sinne....

Und auch die Kollegen vom TÜV, die sich nach meiner Anfrage erstmal mit der Thematik befassen mussten, haben mir dann gesgat, das nur ausschließlich die 205/50 17 ET 39 zugelassen sind als Winterbereifung ! hätte nämlich auch gerne 18 Zoll Winterreifen gefahren !

Gruß

Oliver

am 17. März 2007 um 7:51

aber wer will mir denn verbieten, und wer will das auch noch kontrollieren, was für einen Reifen ich auf meiner eingetragenen Felge fahre?

Auch einen TÜV würde es nicht interessieren, wenn ich mit dem richtigen Radsatz bei ihm erscheine und da nen Winterreifen in der eingetragenen Größe aufgezogen ist. Ich könnte mit den Reifen ja auch im Sommer fahren.

Mein Reifenhändler hat mir gesagt, dass der Hinweis "nur Sommerreifen" so zu sehen ist, dass keine Schneeketten gefahren dürfen.

Und das hat er mir nicht gesagt, um mir nen 18 Zoll Winterreifen zu verkaufen. Er hätte nämlich mehr verdient, wenn er mir die 17er aufgeschwatzt hätte, da ich dann noch Felgen hätte kaufen müssen.

am 17. März 2007 um 11:44

corsa-c16v wenn du mit den Winterreifen im Sommer fahren willst, kannst du dein Auto ja garnicht mehr Ausfahren.

Tukerst ja nur noch. ;)

 

Gruß Labito

Das Problem ist die geänderte Gesetzeslage:

Du kannst einen WR im Sommer fahren. ABER: Kommt es zu einem Unfall wird der Reifen unter Garantie begutachtet. Ist es dann ein Reifen, der nicht an die klimatischen Bedingungen angepaßt ist, dürfte es schwierig werden. Und das ein WR im Sommer keine Chance gegen einen SR hat, dürfte gemeinhin bekannt sein. Von daher: WR im Winter, SR im Sommer.

Auch wenn es so nicht im Wortlaut steht, so wird es mit Sicherheit findige Anwälte geben, die diese Lücken zu Gunsten der Versicherungen zu nutzen wissen.

In diesem Sinne.

P.S.: Das mit dem Tuckern mit WR ist allein eine Frage der Kennzeichnung auf dem WR (meiner geht auch bis 240km/h; is zwar nicht ganz genug, aber man kommt durch ;-) )

am 17. März 2007 um 15:18

Neufassung der Strassenverkehrsordnug (StVO)

Zitat:

Schon gewusst? Seit 1. Mai 2006 ist es rechtsgültig. Die Neufassung des §2 Absatz 3a der StVO.

 

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Die Folge: Ohne richtige Bereifung im Winter wird es teuer. Und dass es der Gesetzgeber ernst meint, zeigt der Blick in den Bußgeldkatalog:

20 Euro Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung Anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst bereift ist.

40 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Zentralverkehrsregister in Flensburg, falls eine Behinderung Anderer vorliegt.

Labito

PS: Es gibt immer wieder Leute, die meinen sie brauchen sich an nichts zu halten.

Zudem hat der Winterreifen eine andere Gummimischung wie ein Sommerrerifen, daher auch eine andere Haftung bzw. einen anderen Bremsweg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen