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Reifengrösse zulässig?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo Zusammen,
ich glaub ich bin zu blöd für die Suchfunktion oder nutze die falschen Schlagwörter
hat ein bekannter mir einen Satz Felgen angeboten (mit ABE für den 1er)
jetzt ist die Frage: da ich momentan 195/55 R16 auf einer 6,5x16 Felge fahre
ob ich die neue Radgrösse 205/55 R16 auf einer 7x16 Felge überhaupt fahren darf?
Muss ich die evtl. sogar eintragen lassen trotz ABE?
hoffe das ihr mir da weiterhelfen könnt.
MfG Seebi

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17 Antworten

natürlich darfst du die 205er auf einer 7j felge fahren.
hast du schon mal in deinen zulassungschein geschaut? bei mir steht die größe im schein.

im Fahrzeugschein steht nur 195/55 R16 auf 6,5x16
ich glaube jedoch im alten Fahrzeugbrief die Größe 7x16 gesehen zu haben
aber mit der Reifengrösse bin ich mir nicht ganz sicher.
wie schaut das eigentlich aus, muss ich dann im schein die andere grösse eintragen lassen oder reicht es den alten brief mitzuführen?

welchen alten brief meinst du?
vllt. war diese größe im vorfacelift noch nicht eingetragen, dann musst du es vom tüv nachtragen lassen.
schau mal im türrahmen nach, dort sind die ganzen zugelassenen rad/reifen kombinationen vermerkt.

Ich meinen den "Fahrzeugbrief" die neue Version nett sich doch "Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2"
hmm, dann gugg ich doch mal am türrahmen nach.
Gemäß dem fall ich müsste es nachtragen lassen hast du ne Ahnung was mich das kostet?

Es kommt ganz auf die Felgen an. Felgenbreite ist nicht alles. Wenn es keine BMW Felgen sind, haben die mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe und müssen eingetragen werden.
BMW Felgen (für den 1er) müssen nicht eingetragen werden. In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch eine einzige Größe drin, ist aber völlig egal.
Falls du Zubehörfelgen gekauft hast: So eine Abnahme kostet vielleicht 50€.

Sind Felgen von Ronal Modell R46 7x15 ET45
http://gutachten.bmf-application.com/.../41287533-120-5-72-45-.pdf
kann sich das mal jemand anschauen und mir sagen was das alles heißt?

ich hoffe das das die sind, falls es die ET35 sind
}>http://gutachten.bmf-application.com/.../41287532-120-5-72-35-.pdf{<
komischerweise steht mein Fahrzeug in beiden gutachten drin wie kann das denn sein?
achso, ist modell E87 120i (Denke das ist wichtig)
schonmal danke für eure Tipps

Fahre einfach zum nächsten TÜV Prüfer und frage für eine abschließende Aussage. Meine Winterfelgen haben ein Gutachten, das zwar den E91 drin hat, aber nur als VFL, nicht als FL. Das Gutachten ist zu alt, aber selbst dann habe ich nur knapp 50 Euro für die Eintragung bezahlt, das ist kein großer Akt. Eventuell wird dir aber der TÜV Prüfer sagen, dass nicht mal das nötig ist.

na dann weiß ich doch wo ich demnächst mal hinfahren werde.
Danke für eure Hilfe.
MfG Seebi

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Es kommt ganz auf die Felgen an. Felgenbreite ist nicht alles. Wenn es keine BMW Felgen sind, haben die mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe und müssen eingetragen werden.
BMW Felgen (für den 1er) müssen nicht eingetragen werden. In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch eine einzige Größe drin, ist aber völlig egal.
Falls du Zubehörfelgen gekauft hast: So eine Abnahme kostet vielleicht 50€.

Das stimmt so mal nicht. Auch Felgen mit einer anderen Einpresstiefe können mit einer ABE geliefert werden und müssen dann nicht eingetragen werden. Normalerweise sollte im Gutachten aber auch die zugelassenen Reifendimensionen zu finden sein. Originalfelgen von BMW für den 1er sind i.d.R. zulassungsfrei, aber auch nur, wenn man eine der serienmäßigen Bereifungen wählt. Wählt man hingegen einen breiteren oder schmaleren Reifen, dann muss diese Kombination ebenfalls abgenommen werden. Alle zulässigen Rad/Reifenkombinationen findet man in der EG Übereinstimmungserklärung. Der Türholm ist keine zuverlässige Quelle.

Abnahme beim TÜV kostet um 50€ und ist, wenn man nicht zu extrem wird, in 10-15min erledigt. Wenn man besonders breit wird, dann stellt der Prüfer den Wagen noch auf Klötze um das Fahrwerk maximal zu verschränken, damit er feststellen kann, ob etwas schleift oder nicht, eine Probefahrt kommt auch noch dazu. Wenn es eine relativ harmlose Rad/Reifenkombination ist, reicht dem Prüfer meist auch schon eine kurze Runde über den Platz und eine Sichtkontrolle.

Zitat:

Original geschrieben von Seebi123


Ich meinen den "Fahrzeugbrief" die neue Version nett sich doch "Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2"
hmm, dann gugg ich doch mal am türrahmen nach.
Gemäß dem fall ich müsste es nachtragen lassen hast du ne Ahnung was mich das kostet?
Und dann gibt es noch die "EG-Übereinstimmungserklärung". Die gehört zu jeden Fahrzeug!
Diese Blatt ist "weiß", im Gegenstz zu den Zulass-Bescheinigungen, die ja "hellgrün" sind!
Dort stehen unter Ziff. 32 sowie zusätzlich (!!!) unter der Ziff. 50 die erlaubten Größen !
In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht übrigens nichts über Reifengrößen u.ä.
Mal lesen !!!

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Es kommt ganz auf die Felgen an. Felgenbreite ist nicht alles. Wenn es keine BMW Felgen sind, haben die mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe und müssen eingetragen werden.
BMW Felgen (für den 1er) müssen nicht eingetragen werden. In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch eine einzige Größe drin, ist aber völlig egal.
Falls du Zubehörfelgen gekauft hast: So eine Abnahme kostet vielleicht 50€.
Ist natürlich völlig falsche Aussage und zudem noch verwirrend.Auch Felgen aus dem Zubehörhandel

müssen und können auch die

richtigen

sein.

Zur Felgenbezeichnung gehört eben mehr als nur Durchmesser und Breite.

Und in der EG-Übereinstimmungserklärung (Ziff 31 und

zusätzlich

unter Ziff 50 ) steht eben auch die erlaubte Einpresstiefe ("ET"

;)

bei

jeder

dort

aufgeführten

Felgengröße.

Solange ich also mich an diese Vorgaben halte, brauche ich auch nichts (für 50,- Euronen) eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Es kommt ganz auf die Felgen an. Felgenbreite ist nicht alles. Wenn es keine BMW Felgen sind, haben die mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe und müssen eingetragen werden.
BMW Felgen (für den 1er) müssen nicht eingetragen werden. In der Zulassungsbescheinigung steht nur noch eine einzige Größe drin, ist aber völlig egal.
Falls du Zubehörfelgen gekauft hast: So eine Abnahme kostet vielleicht 50€.

Ist natürlich völlig falsche Aussage und zudem noch verwirrend.
Auch Felgen aus dem Zubehörhandel müssen und können auch die richtigen sein.
Zur Felgenbezeichnung gehört eben mehr als nur Durchmesser und Breite.
Und in der EG-Übereinstimmungserklärung (Ziff 31 und zusätzlich unter Ziff 50 ) steht eben auch die erlaubte Einpresstiefe ("ET";) bei jeder dort aufgeführten Felgengröße.
Solange ich also mich an diese Vorgaben halte, brauche ich auch nichts (für 50,- Euronen) eintragen lassen.

Das ist so aber auch falsch. Die Felge muss immer ein Gutachten haben - ohne Gutachten ist sie nicht zulässig. Nur weil die reinen Dimensionen passen muss das noch nicht bedeuten, dass das Material eine ausreichende Tragfähigkeit garantiert.

Zitat:

Original geschrieben von sonofnyx



Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Ist natürlich völlig falsche Aussage und zudem noch verwirrend.
Auch Felgen aus dem Zubehörhandel müssen und können auch die richtigen sein.
Zur Felgenbezeichnung gehört eben mehr als nur Durchmesser und Breite.
Und in der EG-Übereinstimmungserklärung (Ziff 31 und zusätzlich unter Ziff 50 ) steht eben auch die erlaubte Einpresstiefe ("ET";) bei jeder dort aufgeführten Felgengröße.
Solange ich also mich an diese Vorgaben halte, brauche ich auch nichts (für 50,- Euronen) eintragen lassen.

Das ist so aber auch falsch. Die Felge muss immer ein Gutachten haben - ohne Gutachten ist sie nicht zulässig. Nur weil die reinen Dimensionen passen muss das noch nicht bedeuten, dass das Material eine ausreichende Tragfähigkeit garantiert.

Sorry, das war doch überhaupt nicht das Thema meiner Antwort. Das Thema "Gutachten" betrifft doch jedes Zubehör, das sich manch einer an sein Auto bastelt.

Ich sprach von Felgen und antwortete auf die

falsche

Behauptung, dass Felgen

Zitat:

Wenn es keine BMW Felgen sind, haben die mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe und müssen eingetragen werden.

aus dem Zubehörhandel die falsche Einpresstiefe haben.

Und diese Aussage war eben definitiv falsch.

Wenn man im Zubehörhandel die "passende" Felge kaufen will, dann gehört eben dazu, dass man auch auf die in der EG-Übereinstimmungserklärung freigegebene Dimension achtet. Und diese umfasst eben alle Werte und so auch die ET !!! Dann braucht man auch keine Gutachten. Insofern war die von mir bemängelte Aussage eben doch Nonsens!

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