ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Reihenfolge bei Unfallschadensregulierung (Auffahrunfall vom anderen)

Reihenfolge bei Unfallschadensregulierung (Auffahrunfall vom anderen)

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 12:10

Hallo,

 

meine Frau hatte vor Weihnachten einen Unfall gehabt, und zwar sie wurde in der Stadt vom Hinten aufgefahren. Sie hat einen BMW 3er E46.

 

Die Frau in dem anderen Auto hat sofort gesagt, dass sie schuld war und sie und meine Frau haben den Unfallvorgang aufs Papier geschildert, die Telefonnummer, Adresse, Namen und so getauscht. Wir haben dann am nächsten Tag die gegnerische Versicherung angerufen, und den Gutachten bei BMW Niederlassung gemacht und auf dem Kostenvoranschlag stand 1600 EUR irgendwas.

 

Die Versicherung hat jetzt zugesagt dass wir reparieren können.

Meine Frage wäre, sollen wir zuerst reparieren lassen und die Rechnung zuschicken oder können wir zuerst die Zahlung von der Versicherung verlangen? Ich habe gesucht, und habe keine bestimmte Reihenfolge gefunden. Könntet ihr mir vielleicht kurz erklären?

 

Vielen Dank!

Ähnliche Themen
12 Antworten

du kannst den schaden ohne mehrwertsteuer auch auszahlen lassen.

solltest du dann reparieren und es faellt dabei auch MWST an, kannst du die belege nachreichen und den betrag nachfordern.

gutachten und kostenvoranschlag sind uebrigens 2 verschiedene dinge ;)

wenn du sowieso in der niederlassung reparieren lassen willst, kannst du bestimmt mit der reparaturfreigabe zu BMW und eine abtretungserklärung unterzeichnen.

dann rechnet die niederlassung direkt mit der versicherung ab.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

du kannst den schaden ohne mehrwertsteuer auch auszahlen lassen.

solltest du dann reparieren und es faellt dabei auch MWST an, kannst du die belege nachreichen und den betrag nachfordern.

gutachten und kostenvoranschlag sind uebrigens 2 verschiedene dinge ;)

 

wenn du sowieso in der niederlassung reparieren lassen willst, kannst du bestimmt mit der reparaturfreigabe zu BMW und eine abtretungserklärung unterzeichnen.

dann rechnet die niederlassung direkt mit der versicherung ab.

Danke erstmal!

 

Ich kann nur die Kosten ohne MwSt vorher verlangen?

Ich hatte nicht gewusst dass Gutachten eine andere Geschichte ist. :o

Wenn ich ein Gutachten machen lassen hätte, könnte ich jetzt anfordern voll auszahlen zu lassen, oder? Kann ich noch begutachten lassen? Wer zahlt noch die entstehenden Kosten vom Gutachten?

 

Theoretisch sollte ich noch die freie Wahl haben, wo ich reparieren lasse, richtig?

Bei geklärter Schuldfrage muss die Versicherung das Honorar des Sachverständigen übernehmen.

 

Du kanst ebei diesem eine Abtretung unterschreiben, der SV rechnet dann mit der Versicherung ab.

 

Aber: du bist Auftraggeber und haftest sowohl für das Honorar des SV als auch evtl. für die Reparaturkosten.

 

 

Auch musst du damit Rechnen, das die Versicherung bei einer "fiktiven" Abrechnung Kürzungen vornimmt.

 

Wenn du nicht reparieren laasen möchtest, würde ich dir schon empfehlen ein Gutachten eines qulaifizierten Sachverständigen einzuholen. 

 

Ob die Kürzungen evtl betrechtigt sind, wird dir der SV dann im weiteren Erklären, da spielen mehrere Umstände ein Rolle. 

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

du bekommst die MWST natuerlich auch nur, wenn sie angefallen ist.

ohne reparatur = keine MWST.

egal ob gutachten oder kostenvoranschlag.

das gutachten zahlt die versicherung des schaedigers. falls kosten fuer den KVA anfallen, die nur im instandsetzungsfall verrechnet werden, wirst du die evtl selber tragen muessen. sofern du zusätzlich nun noch ein gutachten erstellen lassen willst.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 15:18

Gibt es irgendwelche gesetzliche Reglung dafür, ob die Versicherung vorher oder nachher zahlen soll?

vor oder nach was?

da du ja nicht verpflichtet bist zu reparieren, muss es auch kein "nach" geben.

lass es dir auszahlen (wann du willst) und repariere selber/garagenwerkstatt/gar nicht.

oder eben am einfachsten ueber eine abtretungserklärung, wenn du es sowieso fachgerecht instandsetzen lassen willst.

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

vor oder nach was?

da du ja nicht verpflichtet bist zu reparieren, muss es auch kein "nach" geben.

 

lass es dir auszahlen (wann du willst) und repariere selber/garagenwerkstatt/gar nicht.

oder eben am einfachsten ueber eine abtretungserklärung, wenn du es sowieso fachgerecht instandsetzen lassen willst.

Vielen Dank!

Könntest du mir vielleicht die gesetzliche Grundlage zu der Pflicht mal erklären? Also wo wird es geregelt dass wir nicht unbedingt jetzt reparieren lassen müssen, aber sie auf jeden Fall erstatten sollen? Die Frau von der Versicherung scheint nicht kompetent zu sein, und sie will uns einfach machen lassen was sie sagt...

du sagst denen einfach, dass du auf basis des gutachtens (wenn die jetzt schon zicken, evtl doch noch machen lassen) bzw KVA fiktiv abrechnen moechtest.

oder noch einfacher.. lass es einfach bei bmw machen....

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 22:17

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

du sagst denen einfach, dass du auf basis des gutachtens (wenn die jetzt schon zicken, evtl doch noch machen lassen) bzw KVA fiktiv abrechnen moechtest.

 

oder noch einfacher.. lass es einfach bei bmw machen....

Danke nochmal, aber es wäre nett wenn mich noch jemand nennen kann, aus welchem Gesetz es geregelt wird? Die Frau von der Versicherung ist wirklich nicht einfach...

wenn die nicht "einfach" ist, dann sag ihr halt, dass es dir nun wohl nicht mehr moeglich zu sein scheint ohne anwalt die sache zu regulieren. lass dir dabei auch name und funktion der dame mitteilen.

den anwalt (sofern zur regulierung notwendig) zahlt die versicherung des schaedigers auch.

ein gesetz, kann ich dir leider nicht nennen, bin weder VS angestellter noch gutachter noch anwalt.

oder ist an dem schaden von "ihrer" seite etwas strittig?

sinngemaess, ist der geschaedigte so zu stellen, als wäre der schaden nicht passiert.

weder besser, noch schlechter.

vmtl ist das gesetz im buegerlichen gesetzbuch zu finden..

PS

http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html scheint mir passend

am 19. Januar 2011 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von crisper

Danke nochmal, aber es wäre nett wenn mich noch jemand nennen kann, aus welchem Gesetz es geregelt wird? Die Frau von der Versicherung ist wirklich nicht einfach...

Ich denke mal, dass § 249 Abs. 2 BGB zur Anwendung kommt:

Zitat:

Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Themenstarteram 20. Januar 2011 um 11:10

BGB 249 sieht gut aus, vielen Dank an alle!

Meine Frau wird sich bald noch mit der Versicherung in Verbindung setzen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Reihenfolge bei Unfallschadensregulierung (Auffahrunfall vom anderen)