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Reise in die Schweiz - Was ist zu beachten?
Irgendwie finde ich nie was wenn ich was für mich suche, aber immer alles wenn ich was für andere suche... komisch... deswegen wende ich mich mal an euch.
Ich fahre nächste Woche wahrscheinlich in die Schweiz.
Was ich schon rausgefunden hab ist dass man eine Vignette auf Autobahnen und autobahnählichen(?) Straßen.
Die kostet etwas über 26 Euro und ist nur als Jahresvignette zu erhalten.
Sogut so teuer.
Benzin ist dort ja recht günstig mit zur Zeit 1,07 € pro Liter Super.
Was ich nicht gefunden habe ist ob ich einen Ersatzkanister mit 20 Liter Füllmenge gefüllt mitführen und auch ausführen darf.
Das zweite wäre: Brauche ich da auch Pannenwarnwesten wie in Österreich? Und was ist noch zu bedenken?
Dass Geschwindigkeitsüberschreitungen gut was kosten weiss ich und ich halte mich auch dran....
Danke schonmal.
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34 Antworten
Hallo,
du darfst bis 25l zollfrei ein- und ausführen, lohnt sich im Moment tatsächlich. Allerdings hat sich der Kurs CHF/EUR derzeit zugunsten des Euros verändert, das schmälert den "Gewinn" etwas.
Warnwesten mußt du nicht mitführen - einzige Ausnahme: wenn du ins Tessin reist und über den Simplonpaß fährst, dann ja - dann kommst du durch Italien, und dort sind sie vorgeschrieben.
Ansonsten: Geschwindigkeitsbeschränkungen auch und vor allem in den Städten beachten! Zürich z.B. ist da eine Katastrophe - überall Kästen. Auf der Autobahn ist 130 laut Tacho noch okay.
Wo gehts denn hin? Autoverlad geplant?
Viel Spaß - es ist ein geiles Land!
~
Danke schonmal.
Erstmal fahren wir nur nach St. Gallen... danach evtl. noch weiter ins Land uns mal umschaun... wieweit das führt kann ich noch nicht sagen.
Da die Schweiz ja ein LPG-Hochpreisland ist wirds mit dem Benziner Audi A4 dahin gehen... da reist man gleich etwas komfortabler.
Die Geschwindigkeitsschilder sehen ja gut aus
50 - Generell
Der 20 Liter Kanister darf also mitkommen
Als Schweiz Fan wünsch ich dir auch viel Spaß im Heidiland!
Gott schuf die Welt & die Schweiz.
Zitat:
Original geschrieben von the_quilla
Die Geschwindigkeitsschilder sehen ja gut aus
50 - Generell
"50 generell" bedeutet, daß dieses Limit im ganzen Ort gilt --- auf allen Straßen. Da das Ortsschild in der Schweiz, anders als in Deutschland, kein Tempolimit anordnet, muß dieses Schild jedes Mal zusätzlich stehen.
Das hat immerhin zwei angenehme Nebeneffekte:
- Das Schild steht wirklich erst dort, wo die Bebauung beginnt (während das Ortsschild schon viel früher stehen kann) --- und erst da beginnt dann auch das Limit.
- In den mehrsprachigen Kantonen (z.B. Graubünden) kann man daran gut erkennen, welche Sprache im Ort mehrheitlich gesprochen wird (z.B. deutsch "generell", italienisch "limite generale").
Zitat:
Der 20 Liter Kanister darf also mitkommen
Nein. AFAIK sind 5 l erlaubt. (Auf keinen Fall 20.)
Noch etwas: Parken ist innerorts nur auf markierten Flächen oder bei entsprechender Beschilderung (schweizerisch "Signalisation") erlaubt --- also nicht wie in Deutschland einfach am Straßenrand. (Speziell in Zürich und Bern ist die Parksituation dadurch katastrophal --- auch in manchen kleineren Orten kann die Parkplatzsuche mühsam sein.)
Auf weiß signalisierten Straßen (Nebenstraßen) gilt rechts vor links (wenn nicht anders beschildert). Auf blau signalisierten Straßen (Hauptstraßen) hat man Vorfahrt.
"Vorfahrt achten" (schweizerisch "kein Vortritt") kann auch lediglich durch eine aufgemalte Linie angezeigt werden, die aus lauter Dreiecken besteht --- das rot-weiße Verkehrsschild ist ja auch dreieckig.
Wenn du ins Gebirge fährst: Gelbes Posthorn auf blauem Schild bedeutet "Bergpoststraße" --- der Fahrer des Postbusses ist allen anderen ggü. weisungsbefugt (und hat im Zweifelsfall Vorrang).
Radarwarngeräte sind verboten und werden durch die Polizei eingezogen. Dies gilt auch für bestimmte Navigationsgeräte. (Dazu gab es vor einiger Zeit mal einen eigenen Thread.)
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Nein. AFAIK sind 5 l erlaubt. (Auf keinen Fall 20.)
Nein, da bist du falsch informiert.
http://www.camp-tours.de/Wichtiges/wichtiges.html
Wie gesagt, 25l sind okay.
~
EDIT: Beitrag ist zwar schon etwas älter, gilt aber immer noch.
@ubc: Danke
ok das mit dem spritkanister muss ich noch rausfinden. wäre blöd wenns nur 5 liter wären. schriftlich hab ich das noch nicht gesehn, nicht mal beim ADAC
ohje... das mit dem parken muss ich mir ausdrucken...
auf meinem medionnavy sind keine blitzerpois. das ist schon mal gut. den thread kenn ich
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
http://www.camp-tours.de/Wichtiges/wichtiges.html
Wie gesagt, 25l sind okay.
Zollrechtlich mögen 25 l erlaubt sein --- verkehrsrechtlich jedoch (beim Pkw) nicht. (Wurde mir jedenfalls an der Grenze so gesagt --- muß also nicht stimmen.)
Zitat:
Original geschrieben von the_quilla
ohje... das mit dem parken muss ich mir ausdrucken...
Naja, vereinfacht gesagt: Nur dort parken, wo es ausdrücklich erlaubt ist
Siehe auch hier.
Gut, bis zu 20L sind zollrechtlich jedenfalls sicher erlaubt! Ich hatte mal 2 Jahre 20km von der Schweizer Grenze weg gewohnt (bei Schaffhausen, Randengebirge) und war häufiger ein Tanktourist. Beim ersten Tankausflug gleich gefragt an der Grenze, was ich später nach D einführen darf: "Den vollen Autotank und 20L im Kanister" so die Antwort des Zöllners.
Ich bin später wegen des kürzeren Weges über wenig befahrene Kreisstrassen in die Schweiz gefahren, auf denen aufgrund ihrer niedrigen Autofrequenz auf Grenzposten verzichtet wurde. Entsprechend stark patroullierte dafür aber auch der graue VW-Bus vom BGS in den grenznahen Gemeinden, der auch prompt mich mal aufgriff und mein Auto durchsuchte. Für den vollen 20L-Panzerkanister im Kofferraum interessierten sie sich dabei nicht die Bohne....
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Reservekanister in Deutschland und im Ausland
Danke Patti
Keine Ursache. Ich frage mich nur, ob ein LPGler nötig hat Benzin zu importieren.
Wir fahren mit dem Benziner (Wagen der Freundin)...
Da könnten wir dann ja den Ersatzkanister füllen für eine Nachtankung in Deutschland
War ja nur nen Scherz, auch nen LPGler fährt mal auf Benzin.