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Renault 19 auf Euro2 umrüsten

Renault R 19 B/C 53
Themenstarteram 24. Mai 2006 um 20:51

Hallo, ich möchte meinen alten R19 1 Ph1 auf Euro 2 umrüsten. Es handelt sich um das 58 PS-Modell. Leider hab ich bei TwinTec nix gefunden. Kann einer von Euch helfen???

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13 Antworten

Hallo Michael,

ich habe meinen R19 (Ph1 73PS) im Dezember `05 auf Euro 2 umrüsten lassen.

Der Bausatz ist von HJS und heißt EURO TR2.

Schau mal auf www.hjsleistritz.com , ob es für Dein Modell einen Nachrüstsatz gibt.

Die Geschichte hat mich ca. 135,-€ für den Bausatz und 50,-€ Einbau gekostet.

ciao

remarque4711

Wieviel KFZ-Steuern pro 100ccm habt ihr denn vor und nach dem umrüsten bezahlt?

am 25. Mai 2006 um 8:27

Euro 2 gibts wohl nur für die 1,7er Motoren.

richitg, Für den C3J gibs nichts.

Hallo,

Wieviel KFZ-Steuern pro 100ccm habt ihr denn vor und nach dem umrüsten bezahlt?

vorher 10,84 €

nacher 7,36 €

ciao

remarque4711

Themenstarteram 26. Mai 2006 um 4:24

nagut, dann zahl ich das halt weiterhin......ist ja so schon das billigste Auto, was ich je hatte.....trotzdem Danke für Eure Antworten.

am 29. Mai 2006 um 5:30

Einstand im Forum (*Servus! :)*)...

habs mir auch mal angeschaut und würde mir (R19 ph2, BJ94, 73PS, 1.8ccm) ca 140 €/jahr sparen

ist es zu empfehlen die umrüstung von e1 zu e2 unbedingt von der werkstatt durchführen zu lassen?

anleitung sieht recht human aus ... hab allerdings tüv im august :>

mein modell wird nur nicht vom sucher über schlüsselnummer gefunden ... muss mal guggn ob ich F3N als motor hab :)

...

sieht mir irgendwie zu einfach aus, wo is der haken abgesehen vom einbau?

Zitat:

Original geschrieben von hussla87

Einstand im Forum (*Servus! :)*)...

habs mir auch mal angeschaut und würde mir (R19 ph2, BJ94, 73PS, 1.8ccm) ca 140 €/jahr sparen

ist es zu empfehlen die umrüstung von e1 zu e2 unbedingt von der werkstatt durchführen zu lassen?

anleitung sieht recht human aus ... hab allerdings tüv im august :>

Hi und willkommen im Forum!

e2 = Euro1! Du meinst aber sicher Euro2, oder? ;)

Ich habe mit den Umrüstsätzen noch nichts zu tun gehabt. Habe aber gehört, dass dir die Werkstatt nach dem Einbau ein Schreiben ausstellt, wonach der Umbausatz korrekt verbaut wurde. Und dieses Schreiben soll dann beim TÜV zur Eintragung mit vorgelegt werden. Und wenn der sein grünes Licht gibt, nimmst du den ganzen Wisch mit zum Verkehrsamt und lässt da alles in den Papieren ändern. Erst dann kriegst du die niedrigeren Rechnungen vom Finanzamt.

Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege. ;)

am 29. Mai 2006 um 17:50

ja meinte Euro2 ;)

mmh Werkstatt ... muss ich mich mal mit Bastelkollegen besprechen.

aber bis jetzt finanziert sich diese aufrüstung fast von selbst, da man die steuer zurückbekommt :)

ich schreib wies gelaufen is

Selber einbauen ist nicht! Muss unbedingt von einer TÜV-Werkstatt gemacht werden, da nur diese das Recht hat, ein beglaubtigtes Abnahmnegutachten auszustellen, dass der Einbau ordnungsgemäß von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde! Und nur mit diesem Schreiben ist die Umschreibung aufm Amt möglich!

gruss martin

am 30. Mai 2006 um 12:42

hab mich unabhängig von deiner antwort auch nochmal schlauer gemacht :)

z.B. bei Ebay unter folgendem Link:

http://cgi.ebay.de/...mZ8069627616QQcategoryZ61372QQrdZ1QQcmdZViewItem

schreibt der Verkäufer:

Zitat:

Wie gestaltet sich der Ablauf der Nachrüstung mit dem KLR-System ? Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich ? Wie erfährt das Finanzamt von der Nachrüstung?

Der komplette Ablauf ist folgendermaßen:

1. Vor Einbau des Systems wird eine AU durchgeführt.

2. Vor Einbau wird zusätzlich ein Katalysatortest durchgeführt.

3. Wenn AU + KAT-Test positiv sind, wird das System anhand der beiliegenden ausführlichen Einbauanleitung eingebaut.

4. Nach dem Einbau füllt die Werkstatt die beiliegende Einbaubescheinigung aus.

5. Mit folgenden Unterlagen geht der Kunde dann zur Zulassungsstelle bzw. zum Straßenverkehrsamt: - ABE des KLR-Systems (liegt jedem Einbausatz bei), - AU-Bescheinigung (von der Werkstatt erstellt), - Einbaubescheinigng (von der Werkstatt ausgefüllt). Die Zulassungsstelle überprüft die Angaben, trägt die neue Schadstoffschlüssselnummer in die Fahrzeugpapiere ein und erhebt dafür eine Gebühr (regional unterschiedlich) von ca. 5,20 bis 15,50 EUR.

6. Die Zulassungstelle informiert automatisch das Finanzamt.

7. Der Kunde erhält einen geänderten Kfz-Steuerbescheid vom Finanzamt und ggf. sofort eine Rückzahlung. Eine Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV ist weder vor noch nach dem Einbau erforderlich, wenn der Einbau durch eine AU-berechtigte Werkstatt durchgeführt wurde.

----------------------------

SYSTEMBESCHREIBUNG:

In einem Fahrzyklus entstehen mehr als 80% der Schadstoffe wie CO und HC in den ersten 3 Minuten nach dem Kaltstart des Motors. In dieser Phase in der weder Motor, Lambdasonde noch der Katalysator die jeweilige Betriebstemperatur erreicht haben und die Motorelektronik das Kraftstoff-Luft-Gemisch zudem noch auf "fett einstellt" ist der Katalysator nahezu wirkungslos, d.h. die entstandenen Schadstoffe gelangen ungereinigt in die Atmosphäre.

Genau in der Phase nach dem Kaltstart, setzt das Twin-Tec KLR-System ein. Abhängig von der Temperatur des Kühlwassers, der Last und der Drehzahl des Motors wird dem Ansaugsystem über eine Düse eine bestimmte Menge additiver Verbrennungsluft zugeführt. Die Abmagerung des Kraftstoff-Luft-Gemisches führt aufgrund der höheren Verfügbarkeit von Luftsauerstoff zu einer erheblichen Verminderung der Entstehung der Luftschadstoffe HC und CO. Diese exothermen Oxidationsvorgänge führen weiterhin zu einer schnelleren Erwärmung und dadurch zu einem schnelleren Wirksamwerden des Katalysators, wodurch sich schließlich die Gesamtemission des Fahrzeugs in der Kaltlaufphase drastisch verringert.

Nach Erreichen einer definierten Temperatur des Motorkühlmittels schaltet sich das KLR-System automatisch ab. Zu diesem Zeitpunkt haben sowohl der Katalysator als auch die Lambdasonde ihre jeweiligen Betriebstemperaturen nahezu erreicht und können dadurch die Abgasreinigung fortführen.

Abhängig von der Konstruktion des Motors und des Abgasreinigungssystems insbesondere der Lage des Katalysators im Abgasstrang, ist es mit dem KLR-System möglich die D3- bzw. Euro 2-Grenzwerte einzuhalten.

Vor dem Einbau des KLR-Systems wird durch eine modifizierte AU-Prozedur überprüft ob die abgasrelevanten Bauteile noch voll funktionsfähig sind. Eventuell defekte Bauteile - wie beispielsweise der vorhandene Katalysator- wären vor der Umrüstung dann auszutauschen.

 

Bitte beachten Sie folgendes:

- Der Einbau des KLR Systems muss von einer AU- berechtigten Werkstatt ausgeführt und bestätigt werden!

- UNMITTELBAR VOR dem Einbau muss eine AU durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der vorhandene Katalysator in Ordnung ist.

- EINE TÜV-UNTERSUCHUNG IST NICHT ERFORDERLICH!!

hoffe ich kann damit einigen weiterhelfen, die genauso wie ich auf der suche sind bzw. waren ;)

Ich habe den KLR selbst eingebaut. Dauert ca. 20 min.

Wenn " man" eine Werkstatt des Vertrauens hat, packt man einen 10er in die Tasche des " Bekannten" und dann wird der Schein für die Sache schon ausgefüllt.

Hat mich effektiv 105 Euro gekostet. Motor F3N.

Ausser bei der Zulassungstelle .... die wollte nochmal 15,90Euro für eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Da ich vorher noch den BRD- Fahrzeugbrief hatte........

Zitat:

Original geschrieben von rb23

Ich habe den KLR selbst eingebaut. Dauert ca. 20 min.

Wenn " man" eine Werkstatt des Vertrauens hat, packt man einen 10er in die Tasche des " Bekannten" und dann wird der Schein für die Sache schon ausgefüllt.

Hat mich effektiv 105 Euro gekostet. Motor F3N.

Ausser bei der Zulassungstelle .... die wollte nochmal 15,90Euro für eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Da ich vorher noch den BRD- Fahrzeugbrief hatte........

Ab wann hat denn der R19 serienmäßig eine EURO-2 Abgasnorm ? Ich interessiere mich nämlich grade für einen R 19 , Bj. 04/95 Motor: 1,8 und 73PS (F3N-L740)

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