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Rennwagen mit Straßenzulassung

Themenstarteram 29. Mai 2005 um 7:15

Hallo,

gibt es für Rennwagen, welche man auf der Straße bewegen will, gesonderte TÜV-Vorgaben?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Rauchst du was? Nen 5 Jahre alten Thread wegen so'ner Scheisse rauszuholen... alter Schwede...

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nein ...tüv ist tüv ....und ( theoretisch ) für alle gleich

 

theoretisch deshalb ...

die wrrc kisten z.b haben ( theoretisch ) tüv .....wegen der verbindungsetappen .....aber als normalsterblicher wird es einem unmöglich sein die kiste tatsächlich übern tüv zu bringen ....

sachen wie mindestbodenfreiheit und radabdeckung , profiltiefe , lichtfunktionen, gurte etc. sind das mindeste .

dazu kommt geräusch und abgas ( theoretisch ;) ) und ne allgemeine zulassung ( z.b ne fahrgestellnummer bei tourenwagen )

am 29. Mai 2005 um 10:43

Mensch Edgar die rally Kisten sind alle in England angemeldet warum wohl :D

die toyotas hatten kölner kennzeichen ....so far zumindest .....

dem kremer sein subrau wrc hatte essener kennzeichen ....

am 29. Mai 2005 um 11:01

Das stimmt und die in der DRM fahren sie auch mit Deutschen kennzeichen.

Themenstarteram 29. Mai 2005 um 11:13

Hallo,

ja braucht man denn nicht einen festen Wohnsitz in England, um ein Auto dort anmelden zu können?

Ist es denen egal, ob man aus Deutschland kommt?

Wie ist es dort mit der Steuer und Versicherung?

Gruß

jemand in england zu suchen der die kiste anmeldet dürfte für firmen denke ich das kleinste problem sein .

im zweifelsfall irgendeine niederlassung

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 17:19

Hallo,

leider bin ich keine Firma. Und an irgendeine Niederlassung kann ich mich nicht wenden...

Oder doch? Sind die so freundlich?

Gruß

Mexx

Mal abgesehen von der Tatsache, dass Rennwagen soziemlich alles umfasst, was im Motorsport unterwegs ist, ist die Seite des Deutschen Motorsport Bundes die beste Anlaufstelle:

http://www.dmsb.de/

Unter Service->Automobilsport kannst Du Dir die Bestimmungen anschauen.

Gruss

Martin

PS: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe. Es gibt aber Vorschriften, wie hoch (oder tief) die Lichter am Auto sein müssen.

theoretisch gibts schon ne mindesthöhe ....

beim tüv vor dem bremsenprüfstand ist in aller regele so was wie ein brett ( oder kante ) die ist 80 mm hoch und 50 cm breit ....die sollte berührungsfrei überfahren werden können ....bei diversen leuten die ich kenne die ein gewinde so tief eingestellt haben das das nicht ging bzw das auto nicht in den bremsprüfstand ging , sagte der tüv " keine prüfung , kein tüv ....und tschüss "

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 18:01

Ja mir geht es eher um die Zulassung in England...

Habt ihr da nen Vorschlag?

Mal bei der Queen anrufen?

Gruß

Hallo,

ich hab mal eine DSF Reportage vom 24h Rennen gesehen. Da wurde ein Team mit einem Ford begleitet. Die fuhren mit dem Rennwafen normal über die Straße. Ich glaube schon, dass man auch in Deutschland einen Rennwagen zugelassen bekommt.

Gruß Hendrik

Zitat:

beim tüv vor dem bremsenprüfstand ist in aller regele so was wie ein brett ...

Und was hat das jetzt mit einer Mindesthöhe zu tun? Du sprichst lediglich von einem Bremsprüfstand, der nicht für tiefergelegte Fahrzeuge geeignet ist.

Gruss

Martin

nee ....damit mein ich , das laut tüv ein hindernis in der höhe von xxx mm und xxx cm breite berührungsfrei überfahren werden muss .....

das liegt bei den tüv´s die ich kenne ....eben vor den rollen ....wenn du da nicht drüber kommst und auch nicht in die rollen gibts kein tüv ..,...so einfach ist das

nur gibts auch tüv-stellen bei denen die kante der grube schon recht hoch ist und dann auch noch bis weit in die (etwas steile) auffahrtsrampe ragt sodass man sich beim rückwärts rausfahren sogar ne >15cm hoch hängende front beinahe abreißt :P

 

zur zulassung: ist auch in D möglich solange das fahrzeug nach rennsportreglement aufgebaut sind und dennoch die mindestanforderungen der StVO einhält. Geht dann eben nicht bei jedem feld- wald- und wiesen-TÜV, da abnahmen/eintragungen von Homologierten Teilen nur von DMSB- bzw FIA-"zugelassenen" Prüfern abgenommen werden dürfen. Bzw der normale tüvprüfer schickt einen schulterzuckend nach hause da er schlicht keine entsprechenden unterlagen und kenntnisse hat.

 

fahrzeuge die in der DRM fahren haben beinahe alle eine deutsche zulassung - allerdings werden die fahrzeuge fast immer auch bei den firmen abgenommen die den umbau gemacht haben und die haben eben "ihre" prüfer. als normalsterblicher bekommt man also manches wirklich nicht durch was die trotzdem durchbekommen (z.b. nummernschild als aufkleber auf der haube anstatt blechschild).

bei nach reglement aufgebauten fahrzeugen kann es aber auch hilfreich sein einfach bei einer firma die solche fahrzeuge aufbaut die abnahme machen zu lassen.

allerdings gibt es für den öffentlichen verkehr oft (meistens) einschränkungen - z.b. muss das ALS bei rallyefahrzeugen ausgeschalten sein - is nunmal nicht so nett wenn oppas golf dahinter beim schalten von ner stichflamme angesengt wird ;)

 

wenn mit "rennwagen" jetzt allerdings formelwagen gemeint waren - no chance! die dinger dürfte man wohl in keinem land in dem es sowas wie eine straßenverkehrsordnung und technische überwachungsstellen gibt legal auf öffentlichen straßen bewegen dürfen...

wäre sicherlich auch zu teuer sich nach jedem einkauf nen neuen frontflügel ranzubauen weil schon wieder jemand drauf geparkt hat... ;)

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