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Reparatur am Gebrauchtwagen ca. 2 Monate nach Kauf - Gewährleistung trotz "Fremdreparatur"?
Hallo zusammen, ich hätte mal ne kurze Frage... und zwar sind an meinem Focus die Kühlmittelleitungen zu/von dem Turbolader etwas undicht. Kostenvoranschlag von Ford sind um die 400€.
Eins steht fest: Ich lasse das Auto beim Vertragshändler bei mir um die Ecke reparieren.
Meine Frage dazu: Kann ich, obwohl ich dem Händler nicht die Möglichkeit zur Nachbesserung gebe (1. weil ich nicht will, dass er sich selbst daran versucht statt es vom Ford Vertragshändler machen zu lassen und 2. weil ich keine Lust habe, die vier Stunden Gesamtfahrtzeit zum Händler auf mich zu nehmen), trotzdem eine Reparaturkostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung erwarten bzw. einfordern?
Kurzes Googlen hat jetzt leider wenig geholfen... Danke Euch schon mal!
Beste Antwort im Thema
Das kannst du nur und ausschließlich mit dem Händler klären! Sieht aber eher schlecht aus!
Wenn du das aus eigener Veranlassung machst geht der Händler wahrscheinlich auf stur!
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14 Antworten
Das kannst du nur und ausschließlich mit dem Händler klären! Sieht aber eher schlecht aus!
Wenn du das aus eigener Veranlassung machst geht der Händler wahrscheinlich auf stur!
Ich würde mal sagen, dass der Händler nix bezahlt. Warum auch. Er kann den Schaden ja nicht mal prüfen.
Warum willst du ihm keine Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
Seh ich auch so. Eine Erstattung der Reparaturkosten kannst nicht einfordern. Zuerst müsstest ja dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
Aber vielleicht lässt er ja mit sich reden.
Verkäufer muss das recht der Nachbesserung (Mängelbeseitigung) gegeben werden.
Du kannst versuchen ob der Verkäufer damit einverstanden ist den Mangel vor Ort reparieren zu lassen.
Ich würde jetzt auch spontan behaupten dass Kühlleitungen nicht der Gewährleistung unterliegen.
Zitat:
@novesori schrieb am 28. Juli 2016 um 17:09:47 Uhr:
Ich würde jetzt auch spontan behaupten dass Kühlleitungen nicht der Gewährleistung unterliegen.
Sondern ein Verschleissteil darstellen ?
Gewährleistung ist ein sehr heikles Thema wo man viel diskutieren kann. Kühlschläuche sind meistens aus Gummi und man kann argumentieren dass diese durch ständiges heiß-kalt-heiß-kalt porös werden und dann platzen, reißen oder was auch immer. Es gibt keine Tabelle wo steht "Gewährleistung - diese Bauteile bekommt man ersetzt, und diese nicht" sondern es ist immer Einzelfallentscheidung je nachdem wessen Anwalt dem Richter den größten Bären aufbinden kann.
Kühlmittelleitungen 400 €? Muss da der halbe Motor raus? Mein Mechaniker würde wieder fluchen - wem sowas einfällt, wer sowas konstruiert - obwohl er´s ja bezahlt bekommt.
Zum Thema:
Frag ihn doch was er dir als Entschädigung für die 4 h Fahrtzeit bietet... wäre das keine Idee?
Und wenn er es dann repariert, dann wird das schon passen.
Ob er es überhaupt reparieren muss... da sollen sich andere drüber auslassen.
Zitat:
@einsdreivier [url=http://www.motor-talk.de/.../...-gewaehrleistung-trotz-fremdreparatur-
Frag ihn doch was er dir als Entschädigung für die 4 h Fahrtzeit bietet...
Und was kann der Händler dafür, dass der TE weiter weg wohnt ? Warum sollte er ihn ,,entschädigen ,,?
Fragen/Verhandeln, du verstehst? Vielleicht kommt er ihm entgegen, dafür, dass er eben nicht zur Vertragswerkstatt fährt oder irgendeinen Terz macht. Mir ist´s doch völlig egal und was der Händler muss, ja, das dürft tatsächlich ihr diskutieren - habe auch nie behauptet, dass es da irgendwelche Ansprüche gibt.
PS/Edit:
Zitat:
https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1
... Fahrtkosten...
Selbst nachlesen.
Oder hier zum Thema:
http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../...rleistung-erstatten-lassen
30 Cent/km wären bei 400 km immerhin 120 €... vielleicht knickt der Verkäufer also da schon ein und schickt ihn lieber zum Fordhändler.
Da findet man so vieles...
Oder sie einigen sich darauf, dass der TE 100 € selbst beisteuert (oder 150 €), dafür keine "Arbeit" (4 h Fahrt) hat, der Verkäufer gibt ihm dafür 300 € (oder 250 €).
Und nochmal:
Was der Verkäufer muss, das kann/darf/will ich nicht beurteilen. Vielleicht ist so ein "Deal" besser als gar nichts (weil ein Richter am Ende entscheidet, dass es ein Verschleißteil ist). Sind doch alles erwachsene Leute.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 28. Juli 2016 um 16:18:28 Uhr:
Ich würde mal sagen, dass der Händler nix bezahlt. Warum auch. Er kann den Schaden ja nicht mal prüfen.
Warum willst du ihm keine Möglichkeit zur Nachbesserung geben?
Hat er doch schon geschrieben, weil er für seine hochwertige Luxus Karosse nur den Ford Vertragspartner dran lassen will und weil er kein Bock hat die lange Fahrt auf sich zu nehmen. Dann heißt es selber das Portmonee zücken.
Als Verkäufer würde ich mich sehr darüber freuen wenn du mich fragen würdest. Also eine steilvorlage für den Verkäufer.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. Juli 2016 um 18:10:19 Uhr:
Zitat:
@novesori schrieb am 28. Juli 2016 um 17:09:47 Uhr:
Ich würde jetzt auch spontan behaupten dass Kühlleitungen nicht der Gewährleistung unterliegen.
Sondern ein Verschleissteil darstellen ?
Womit dann alle Teile Verschleißteile sind, selbst ein Lenkrad Verschleißt irgendwann einmal.....
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juli 2016 um 21:00:17 Uhr:
Womit dann alle Teile Verschleißteile sind, selbst ein Lenkrad Verschleißt irgendwann einmal.....
Da könnte man glatt von einer Unverschämtheit sprechen, dass der Kunde es wagt, wegen irgendwelcher Kinkerlitzchen den Händler um Kostenübernahme zu bitten.
Die Definition des Verschleissteils hat auch mit der Laufleistung zu tun.
Ist zb die Lichtmaschine defekt, macht es beim Thema Gewährleistung einen Unterschied, ob das Fahrzeug 70tkm oder 170tkm drauf hat.