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Reparatur dort, wo Kostenvoranschlag erstellt wurde?

Themenstarteram 19. August 2013 um 15:58

Guten Tag zusammen,

ich weiß nicht genau, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Daher entschuldigt, wenn ich es nicht bin.

Vor wenigen Tagen hat mir jemand beim Aussteigen eine Delle in mein Auto geschlagen. Wir haben alles geklärt und die Privathaftpflicht des Schädigers (nicht der Fahrzeughalter) will nach Erhalt des Kostenvoranschlages die Erstattung durchführen.

Der Kostenvorschlag meines Händlers beläuft sich auf 780 Euro und ein "Beulendoktor" in meiner Nähe würde alles für knapp über die Hälfte machen.

Nun frage ich mich folgendes:

Kann ich den Kostenvoranschlag vom Händler einreichen, die Reparatur vom "Beulendoktor" machen lassen und mich an der Differenz erfreuen?

Oder wird die Versicherung die Rechnung zusätzlich verlangen?

Wenn ja, hat sie da ein Anrecht drauf?

Oder wäre das gar Versicherungsbetrug?

Wenn ja, dann lasse ich es sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

 

Auch ein super Schlauberger!

Da Du den Thread offenbar nicht ganz verstanden hast, darf ich nochmal erklären, worum es geht.

 

Der TE fragt nicht, ob er fiktiv abrechnen darf. Das darf er natürlich. Daran besteht doch gar kein Zweifel. Und er darf auch den Schaden nur halb oder gar nicht instandsetzen lassen und das Geld versaufen.

 

Darum geht es hier nicht.

 

Es geht darum, ob man einen deutlich höheren Kostenvoranschlag abrechnen darf, wenn der Schaden durch das Ausbeulen sach- und fachgerecht repariert werden kann.

 

Das ist etwas völlig anders.

 

Wenn die Beule gedrückt werden kann und damit fachgerecht und rückstandslos beseitigt ist, ist der KVA, der das Spachteln und Lackieren vorsieht, überhöht und nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet.

 

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Moin,

 

kein Kommentar.

 

Dann lass es mal sein und fahr zu dem Beulendoktor. Mir hat einer rund 220 Hageleinschläge entfernt. So gut hat der Wagen in meinem Besitz noch nie ausgesehen.

Der Vorteil ist einfach, daß nichts lackiert werden muß. Frage noch: sagt der Beulendoktor, daß er den Schaden 100%ig hinbekommt. Wenn das nicht so wäre, dann könnte Deine Idee gar nicht so abwegig sein.

Solltest Du den Schaden gar nicht reparieren wollen, hättest Du natürlich Anspruch auf das Geld aus dem KVA - je mehr ich hier schreibe, desto unsicherer werde ich, was denn nun richtig wäre

Mach doch, was Du willst... :D

Themenstarteram 19. August 2013 um 16:38

Fakt ist doch, dass ich grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz habe.

Bin ich denn gezwungen, meine Ansprüche auch zu 100 % umzusetzen?

Nee - deswegen bin ich ja eben auch ins Schleudern gekommen...

Edit: bei meinem Hagelschaden war das so, das auch Lackbeschädigungen vorhanden waren, die Beulendrückerei hat ein Freund von mir erledigt, ich habe das Auto zerlegt und wieder zusammengeschraubt. ich habe das auch im Vorfeld mit dem SV abgesprochen, dar sagte: ich mache jetzt ein Gutachten, die Summe abzgl. (Lack-)Vorschäden, SB und Mwst. lasse ich anweisen und dann: Mach doch, was Du willst...

Tja, recht haben und sich bei anderen unbeliebt machen geht hier ab und an in einem Beitrag.....

Du kannst natürlich fiktiv abrechnen und dann mit dem Geld deinen Schaden wo anders beheben lassen.

Dass du dir damit auf Kosten der Versicherten-Gemeinschaft das Konto füllst macht dich aber sicher hier nicht zum Sympathieträger des Monats.

Ich finde es auch Schade dass dir die Idee mit dem Beulendoktor nicht eher eingefallen ist.

Grüße

Steini

am 19. August 2013 um 19:15

1. Du hast Anspruch auf das, was dir von Rechts wegen zusteht. Das sind z. B. die Kosten eines KVA oder eines Gutachtens abzüglich MwSt. Dazu ggf. noch ein paar Pauschalen (Nutzungsausfall etc).

2. Nur wenig Gutmenschen verzichten im realen Leben auf Geld, welches ihnen zusteht.

3. Was du mit dem erhaltenen Geld machst, ist allein deine Sache.

Wenn es persönliche Gründe gibt, auf zustehende Ansprüche zu verzichten, macht das jeder mit sich selbst aus.

am 19. August 2013 um 19:19

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

Natürlich hat er das Recht auf Basis eines regluären Kostenvoranschlages abzurechnen und dann denn Schaden so zu reaprieren, wie er möchte.

Und wenn er die Dell nur mit dem Hammer selber raus haut, kann euch das auch egal sein!

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Dass du dir damit auf Kosten der Versicherten-Gemeinschaft das Konto füllst macht dich aber sicher hier nicht zum Sympathieträger des Monats.

Auch ein super Schlauberger!

Schon mal darüber nachgedacht, dass die Versicherung und damit die Versichertengemeinschaft sogar froh ist, wenn er auf Kostenvoranschlag abrechnet?

Denn damit spart man sich die Mehrwertssteuer.

@ TE

Natürlich darfst du es so machen.

Teile der Privaten Haftpflicht einfach mit, dass du auf Kostenvoranschlag abrechnen möchtest. Die erstatten dir den Betrag ohne MWSt.

Dann fahre einfach zum Beulendoktor und lass es machen.

Der Rest ist für deine Tasche.

So hat sogar jeder was davon.

Auch die Versichertengemeinschaft. Die hat mal wieder 19% gespart.

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

 

 

Auch ein super Schlauberger!

Toller Erstbeitrag,

 

weiter so. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von GoofyXY

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

 

Auch ein super Schlauberger!

Da Du den Thread offenbar nicht ganz verstanden hast, darf ich nochmal erklären, worum es geht.

 

Der TE fragt nicht, ob er fiktiv abrechnen darf. Das darf er natürlich. Daran besteht doch gar kein Zweifel. Und er darf auch den Schaden nur halb oder gar nicht instandsetzen lassen und das Geld versaufen.

 

Darum geht es hier nicht.

 

Es geht darum, ob man einen deutlich höheren Kostenvoranschlag abrechnen darf, wenn der Schaden durch das Ausbeulen sach- und fachgerecht repariert werden kann.

 

Das ist etwas völlig anders.

 

Wenn die Beule gedrückt werden kann und damit fachgerecht und rückstandslos beseitigt ist, ist der KVA, der das Spachteln und Lackieren vorsieht, überhöht und nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet.

 

Zitat:

Original geschrieben von (D)GoofyXY

Unglaublich, was sich hier manche anmuten!

 

 

Schon mal darüber nachgedacht, dass die Versicherung und damit die Versichertengemeinschaft sogar froh ist, wenn er auf Kostenvoranschlag abrechnet?

 

Denn damit spart man sich die Mehrwertssteuer.

Du bist echt der beste...........

 

Unter den Blinden ist der Einäugige ja bekanntlich der König.

 

Ausgenommen sind aber die Experten mit den Hühneraugen.

 

Eine Versicherung ist was ? 

 

Ein Unternehmen.

 

Was machen Unternehmen mit der Mehrwertsteuer, wie wird diese behandelt?

 

Na du Experte, kommst du von selber darauf ?

 

Mehrwertsteuer "gespart" geht klar.........

 

Wer hier wohl mal das denken üben sollte, steht nicht wirklich zur Debatte.....

 

 

am 19. August 2013 um 22:01

@ Haifi

Dann ist also die Werkstatt unfähig den Schaden richtig zu beurteilen

@ (P)Delle

Dein Gedanke ist völlig falsch.

Unternehmen können die MWSt ausweisen.

Das scheinst du irgendwo mal aufgeschnappt zu haben.

Aber das hat aber nichts, aber auch rein gar nichts mit der MWSt. bei ausbezahlten Schäden zu tun.

Du kannst ja mal erklären, wo die Versicherung Ihre doch ausbezahlte MWSt. als Vorsteuer wieder reinbekommen würde.

Themenstarteram 20. August 2013 um 5:35

Erst einmal Danke für eure Beiträge.

Nur sollte jeder Moralabpostel, der mich hier nun als Versicherungsschmarotzer abstempeln will, einmal in sich kehren und fragen, ob er in seinem Leben alles richtig macht.

Ich bin doch immer wieder über diese Aggressivität im Schutz des www erstaunt.

Es geht doch lediglich darum, dass ich ein Recht auf Schadensersatz habe.

Was genau ich damit mache, sollte doch wohl mir selber überlassen bleiben.

Ein Kollege von mir sagte mal treffend: "In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist!"

Themenstarteram 20. August 2013 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wenn die Beule gedrückt werden kann und damit fachgerecht und rückstandslos beseitigt ist, ist der KVA, der das Spachteln und Lackieren vorsieht, überhöht und nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet.

Deine Aussage bedeutet zugleich, dass man quasi ALLE Werkstätten in der unmitelbaren Nähe abklappern müsste, um ja das günstigste Angebot herauszufischen.

Denn selbst das scheinbar günstigste Angebot wäre für den gleichen Aufwand sicherlich noch zu unterbieten und somit zu hoch und als Abrechnungsgrundlage ungeeignet.

Oha, ein neuer Einstein betritt unser Forum :eek:

Aber so manch Genie muss natürlich beweisen ob seine Rechnung denn auch stimmt.

780€ - 19% Steuer = 655,46€ Auszahlungsbetrag bei fiktiver Abrechnung über den KVA

780€ / 2 = 390€ für die Rechnung des Beulendoktors

Also wo hätte die Versichertengemeinschaft denn mehr gespart?

Ich bin jetzt sicher kein Steuerberater einer Versicherung, nur fällt es mir auf Anhieb schwer zu glauben das nicht zumindest ein Teil der gezahlten MwSt bei einem Versicherer auch wieder steuermindernd verrechnet werden kann.

Grüße

Steini

EDIT: @TE: Das geplänkel gerade bitte nicht zu sehr auf dich beziehen, da geht es eher um den vermeintlichen neuen User. Du hast natürlich das Recht das so zu tun wie du es vorhast.

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