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Reparatur Hagelschaden nach Gutachten

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 20:25

Hallo,

Ich hatte im August einen Hagelschaden bei meinem relativ neuen Leasingwagen.

Bis ich schließlich einen Termin bei der von der Versicherung huk24 beauftragten Dekra bekommen habe, hat es schließlich bis Mitte Oktober gedauert.

In deren Gutachten, welches ich auch gleich von der Dekra per Mail bekommen habe, wurde ein fünfstelliger Schaden festgestellt, inkl. einiger zu tauschender Teile die man meiner Meinung nach auch sanft reparieren kann.

Auch um mir eine zweite Meinung zu holen bin ich mit diesem Gutachten gleich zur Vertragswerkstatt und die haben es eingeschätzt wie ich, viel Arbeit, aber größtenteils problemlos "sanft" machbar.

Man könne mit den Gutachten auch gleich loslegen, und alles mit dem Gutachter bzw der Versicherung klären zwecks anderer Vorgehensweise.

Nun soll ich in den nächsten Tagen mein Auto bringen, habe aber immer noch nichts von der Versicherung gehört. Dort steht es nach wie vor auf "Schadenfeststellung/Abwicklung" in Bearbeitung.

Müssen die das Gutachten noch irgendwie "anerkennen" oder bestätigen bevor ich reparieren lassen kann?

Ich meine, es war deren Gutachter, den werden sie wohl schlecht in Zweifel ziehen? Und meine Werkstatt spart ihnen evtl eh ein bisschen...

Ich fahre schon viel zu lange mit einem verbeulten Auto herum, das muss jetzt klappen... :-(

Ps: ich habe natürlich keine Werkstattbindung und die Vertragswerkstatt ist auch gleichzeitig das leasinggebende/-abwickelnde Autohaus.

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35 Antworten

Die Leasingbank entscheidet ob und wie repariert wird. Die muss informiert und deren Antwort abgewartet werden.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 20:44

Das ist die Fordbank mit der ich aber gar nichts zutun hatte, es lief beim Leasing-Abschluss alles über das Autohaus wo ich auch reparieren lassen werde.

Ich gehe mal stark davon aus, dass die das entsprechend mit denen regeln?

Zumal ja alles von dem Auto dort im System ist, auch der Leasingvertrag natürlich.

Also brauche ich kein extra Go von der Versicherung?

Du brauchst zuerst die Weisung der Leasinbank. Nimm Kontakt mit denen auf. Das kann sonst Ärger geben wenn die lieber verkaufen möchten oder Teiletauschen bevorzugt wird. Als Leasingnehmer ist man Mieter und hat im Kern nichts zu bestimmen.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 20:56

Wie gesagt, ich hatte mit der Fordbank nie direkt was zu tun, es lief alles über das Autohaus.

Denen habe ich natürlich auch gleich den Schaden gemeldet als ich ihn der Versicherung gemeldet habe. Man sah aber keinen Handlungsbedarf und ich sollte ich wieder melden sobald ich ein Gutachten habe...?

Werde den Kundenberater aber zur Sicherheit nochmal auf das Leasing hinweisen.

Es ist am Ende dein Problem bei der Leasingrückgabe, wenn du jetzt keinen direkten Kontakt mit der Leasingbank als deinem "Vermieter" aufnimmst und deren WEISUNG einholst. Dein Markenhändler hatda wirtschaftlich ein etwas anderes Interesse als die Leasingbank und die TK-Versicherung. Aber jeder wie er mag ....

Tatsächlich ist die Leasingfirma solange Eigentümer, bist du das Auto übernimmst oder zurückgibst - das vergisst man leicht.

Als Leasingnehmer muss du daher zusätzlich einige Besonderheiten beachten, die im Wesentlichen der Leasingvertrag vorgibt: Mit deiner Unterschrift verpflichtest du dich meist, Schäden schnellstmöglich dem Leasinggeber zu melden und auch die Versicherung von der Beteiligung eines Leasingwagens zu unterrichten.

Zitat:

@Traxx83 schrieb am 24. Oktober 2023 um 22:56:48 Uhr:

Wie gesagt, ich hatte mit der Fordbank nie direkt was zu tun, es lief alles über das Autohaus.

Völlig egal. Die Fordbank ist von DIR zu informieren. Das Autohaus hat da nichts mit zu tun. Und nur die Fordbank entscheidet ob du irgendwas reparieren lassen kannst.

 

Zitat:

@Traxx83 schrieb am 24. Oktober 2023 um 22:25:37 Uhr:

Ich fahre schon viel zu lange mit einem verbeulten Auto herum, das muss jetzt klappen... :-(

Mit etwas Pech fährst du noch lange Zeit mit einem verbeulten Auto rum. Aber das wird dir die Foordbank dann mitteilen.

Noch einmal kurz und knapp: Der Leasinggeber ist offensichtlich die Fordbank und DIE ist der Eigentümer und DEN musst Du fragen was geschehen soll! Bitte lese Deinen Leasingvertrag darauf nochmals durch!

Was würdest Du sagen, wenn anderes mit Deinem Eigentum machen was sie wollen??

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 8:03

Ich habe euren Punkt verstanden.

Was ich aber nicht verstehe, warum so auf mir herumgehackt wird. Ich habe nicht vor, irgendwas abweichend davon zu machen, was die Fordbank möchte oder sonstwie herumzupfuschen - ungeachtet dessen, dass ich das Auto nach Ablauf wohl sowieso übernehmen werde und damit diese Diskussion gänzlich hinfällig wäre.

Weswegen ich übrigens auch die Reparaturmethode möchte die am besten für das Auto und dessen Werterhalt ist, nichts anderes unterstelle ich der Fordbank.

Ein neues Dach z.B., wie vom Gutachter aufgeschrieben, macht das Auto definitiv zu einem "Unfallwagen" mit großer Wertminderung und kann zu Folgeschäden, Problemen oder optischen Makeln führen.

Und einem großen Vertragshändler unterstelle ich, dass die entsprechend passende Reparaturmethode gewählt wird.

Nochmal, ich gehe nicht mit dem Gutachten auf eigene Faust zu einem Dellendrücker meiner Wahl wie hier anscheinend manche meinen....

Im Leasingvertrag steht, dass sie zu informieren sind, und dann mehrmals, dass unbedingt eine Ford-Vertragsverkstatt zu beauftragen ist (=was ich mache), nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache eine andere.

Gemeldet habe ich es übrigens direkt, wie schon gesagt, gleich meinem Kundenberater mit der Bitte, dies ggf. an die Bank weiterzugeben.

Viele Autohäuser werben übrigens mit genau dieser Kommunikation. Dafür bin ich ja zu einem großen Vertragshändler hier in der Region.

Wenn ich mich weiterhin direkt mit der Bank hätte rumärgern wollen, dann wäre ich bei meinem vorherigen Online-Leasinggeber geblieben...

Und wenn ich mich lt. Autohaus doch noch selbst bei der Bank melden soll, werde ich das selbstverständlich sofort tun.

Die eigentliche Frage war aber eine andere: Muss die Versicherung vorher noch irgendwie aktiv werden, das Gutachten bearbeiten etc., oder haben die eh keine andere Chance als das zu bezahlen was der LG möchte?

Streng genommenen muss die Versicherung dir als NICHT-Eigentümer gar nichts zusagen. Noch strenger genommen DARF die das vermutlich nicht einmal, weil du halt nur Nutzer bist.

Es erstaunt mich etwas, dass du offensichtlich gar nicht deine Leasingfirma unterrichten *willst*! Seltsam...

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 9:53

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 25. Oktober 2023 um 11:35:41 Uhr:

Streng genommenen muss die Versicherung dir als NICHT-Eigentümer gar nichts zusagen. Noch strenger genommen DARF die das vermutlich nicht einmal, weil du halt nur Nutzer bist.

Es erstaunt mich etwas, dass du offensichtlich gar nicht deine Leasingfirma unterrichten *willst*! Seltsam...

Anscheinend spreche ich spanisch...

Ich hatte es gleich nach dem Schadenseintritt dem Autohaus gemeldet, und die haben inzwischen - das wurde mir gerade nochmals bestätigt - alles mit der Fordbank abgeklärt und die Reparatur ist bereits freigegeben. Wie ich es bereits vermutet hatte.

Und mir ging es nie darum, dass ich das nicht will, sondern dass ich (korrekterweise wie sich herausgestelt hat) davon ausgegangen bin, dass bereits alles erledigt ist, und ich nicht durch Aktionismus evtl. einen weiteren Fall beim LG aufmache und für totale Verwirrung sorge.

Und genau so stelle ich es mir als Kunde auch vor. Schließlich bezahle ich den besseren (fast Full-)Service des Autohauses auch mit einer etwas höheren Leasingrate gegenüber irgendeinem Online-LG.

Wenn ich z.B. bei der Bank eine Altersvorsorge abschließe, dann läuft das auch über eine andere Gesellschaft im Hintergrund, trotzdem ist der Bankberater meine Kontaktperson und das ganze kostet minimal mehr wie bei einem Online-Direktversicherer. Eben für den Service und den direkten Kontakt.

der Vergleich mit der Bank war gut :) und passend.

und du glaubst wirklich, dass die Bank deine Interessen/Vorteile verfolgt, wenn sie dich "berät".

Du scheinst es nicht zu verstehen.

Das Autohaus ist nicht die Bank. Demzufolge reicht es eben nicht aus, nur das Autohaus zu informieren. DU musst selber aktiv die Bank unterrichten.

Ob du nach der Laufzeit das Auto übernehmen möchtest oder nicht, interessiert aktuell niemanden, da du zur Zeit nicht Eigentümer des Fahrzeuges bist, sondern die Bank.

Lies dir den Leasingvertrag durch, welche Pflichten du wem gegenüber im Schadensfall hast und handle danach.

Nein, du sprichst nicht spanisch und wir haben auch genau verstanden, dass du dich eigentlich geweigert hast, mit dieser Bank zu reden, weil du es gar nicht für nötig hieltest.

Und dass jemand anderes an deiner Stelle die Bank informierte, las ich vorher nirgends von dir, deshalb haben ja auch hier so viele darüber geschrieben.

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