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Reparatur oder "neuen" Sharan ?
Hallo in die Runde,
ich bin mit meinem Fall in einer schwierigen Entscheidungsalage und erhoffe mir durch externen Input ein breiteren Blickwinkel auf die Situation zu bekommen.
Ich habe durch einen selbstverschuldeten Unfall an meinem Sharan 15.500 € Schaden verursacht (die Zahlen entstammen einem DEKRA-Gutachten).
Der geschätzte Wiederbeschaffungswert für den Sharan beträgt 23.800.-
Ein Angebot eines eines "Autoverwerters" für den verunfallten Sharan in Höhe von 13.680,- (Restwertangebot)
Versicherung: Huk24, Vollkasko, 300,- SB, AKB 2012
Reparatur - Ja:
- die Versicherung müsste 15.500,- € Reparatur zahlen
- + evtl. Mehrkosten
- + 5 Jahre Garantie
Wir haben das instand gesetzte Fahrzeug mit Unfallschaden (Wertminderung bei mgl. Verkauf) mit 5 Jahren Garantie auf Reparatur.
Reparatur - Nein:
- vergleichbarer Sharan kostet ca. 26.000,- (mobile.de)
- der aktuelle Sharan müsste der Bank "abgekauft" werden
- es stehen noch 7 Kreditraten a 450 € aus und Ballonrate ist 15.000,-€
- ergo hat das Auto bei der Bank für uns einen Wert von 18.150,-€ ( 5650,-€ mehr als der Restwert des Gutachten)
Die Versicherung ist gegen eine Reparatur, aus plausiblen wirtschaftlichen Gründen [15.500,-€ Reparatur > 23.800,-€(Restwert) - 13.680,-€(Restwertangebot) = 10120,-€ (Versicherungsleistung bei nicht Reparatur) ]
Jetzt habe ich ein erneutes Angebot von der Versicherung, das Sie mir nicht nur die 10.120,-€ "geben" wollen sondern 12.120,- somit wäre ein Neukauf eines gebrauchten Sharans (ca. 26.000,-€) ein "Null-Summen-Spiel":
Versicherungsleistung 12.120,-€ + Restwertangebot 13.680,- € = 25.800,-
Wie wäre der Ablauf ?
- bezahlt die Bank mir das Geld aus (Konto)
- ich veräußere den Sharan ( gehört aber noch der Bank ?) an den Restwertanbieter
- dann kaufe ich den gebrauchten Sharan für 26.000.-€
- zahle die Differenz (durch den Mehrwert des Gutachtens 5.650,-€+2.000,-€ zusätzl. Versicherungsleistung) an
- 26.000.-€ -7.650.-€ = 18.350,- somit bin ich (bis auf 200€) exakt bei dem Wert was mein Sharan mich jetzt kosten würde
Bitte gebt mir Input zu den genannten Gedanken, Vermutungen, Ahnungen, auch wenn es sich nur um Teilaspekte handelt.
Ich bin sehr dankbar für jede Mitteilung (wenn sie nett ist )
Liebe Grüße André
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25 Antworten
Du meinst bestimmt nicht Restwert, sondern Wiederbeschaffungswert = 23.800,- €.
Einfache Überlegung: Würdest du in zwei-drei Jahren deinen Sharan selbst kaufen wollen, so für runde 20.000,- €, wenn dir der Verkäufer sagt "da war ein Unfallschaden für 15.000,- "? Eigentlich ist damit die Reparatur gestorben.
Den Rest klärst du ganz kurzfristig mit deiner Bank ab. Denen musst (vermutlich) du den Unfall ohnehin mitteilen. Der Ablauf ist dann von der Bank abhängig.
sind die 12.120 Euro vs. die 10.120 Euro aber nicht einmal mit und einmal ohne MwSt?
Ich würde bei der hohen Schadensumme auch einen Neukauf der Reparatur vorziehen.
Zitat:
@querys schrieb am 18. Mai 2016 um 14:02:57 Uhr:
sind die 12.120 Euro vs. die 10.120 Euro aber nicht einmal mit und einmal ohne MwSt?
Nein, das ist einfach von der Versicherung ein "erhöhtes" Angebot ihrer Leistung, denn wenn ich auf die Reparatur bestehe, worauf ich lt. Versicherungsbedingungen auch bestehen darf, würden sie ja mindestens 15.500,-€ zahlen müssen. Bei 12.120,- € die sie mir zugestehen sparen sie somit immer noch 3.380,-€.
@PeterBH ja Wiederbeschaffungswert - du hast recht [gleich Edit im Post]
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. Mai 2016 um 13:55:39 Uhr:
Einfache Überlegung: Würdest du in zwei-drei Jahren deinen Sharan selbst kaufen wollen, so für runde 20.000,- €, wenn dir der Verkäufer sagt "da war ein Unfallschaden für 15.000,- "? Eigentlich ist damit die Reparatur gestorben.
Das würde ich nicht machen - da ich zum einen nicht weiß was defekt war, wie es repariert wurde etc.
Also eher aus Gründen der Ungewissheit (So ein Unfallschaden bringt viel Ungewissheit mit sich)
Bei der jetzt anstehenden, eigenen Reparatur, weiß ich, es macht ein VW-Fachhändler mit angeschlossenem Karosserie-Fachzentrum. Es haben mir zwei unabhängige Experten zum Thema Reparatur gesagt, das es heutzutage machbar ist das Auto wieder herzustellen.
Und, wie kann man die Emotionale Bindung zu einem Auto bewerten?
Außerdem ist eine Ersatz-Beschaffung auch sehr aufwändig, denn einen geeigneten Sharan zu finden, zu beschaffen, ist auch ein, nicht zu vernachlässigender Faktor. Eine Reparatur ist da unter Umständen vom Ablauf her einfacher (für den Kunden).
Zitat:
@Sharan_7N schrieb am 18. Mai 2016 um 14:28:14 Uhr:
Bei der jetzt anstehenden, eigenen Reparatur, weiß ich, es macht ein VW-Fachhändler mit angeschlossenem Karosserie-Fachzentrum.
Wenn du den nie wieder verkaufen willst, kannst du den ja reparieren lassen.
Gruß Metalhead
Die Bank hat ja wohl einen Sicherungsschein beim Versicherer beantragt.
Also alles was der Versicherer aus der VK zahlen will, geht erst mal zur Bank, damit die Forderung der Bank gedeckt ist.
Danach tritt die Bank an den Kreditnehmer heran und verlangt ggf den Restbetrag, der den Kredit abdecken würde.
Und die Bank stimmt sicherlich nicht zu, dass das KFZ repariert wird, denn mit einen solchen hohen Unfallschaden ist das KFZ unverkäuflich.
Hmm, was ich bei der Rechnung nicht verstehe.
Du schuldest der Bank ca. 18.000 Euro, die Versicherung zahlt der Bank 12.000 Euro, du verkaufst den Wagen und die Bank bekommt von der 13.000 Euro Erlös nochmal 6.000. Somit bleibt dir ein frei verfügbarer Rest von 7.000 Euro.
Wie willst du mit 7.000 Euro einen neuen Wagen im Wert von 26.000 Euro kaufen?
Wieder Finanzieren?
Gruß Frank,
der Alte müßte ja auch noch abgezahlt werden.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 18. Mai 2016 um 16:57:28 Uhr:
Die Bank hat ja wohl einen Sicherungsschein beim Versicherer beantragt.
Also alles was der Versicherer aus der VK zahlen will, geht erst mal zur Bank, damit die Forderung der Bank gedeckt ist.
Danach tritt die Bank an den Kreditnehmer heran und verlangt ggf den Restbetrag, der den Kredit abdecken würde.
Und die Bank stimmt sicherlich nicht zu, dass das KFZ repariert wird, denn mit einen solchen hohen Unfallschaden ist das KFZ unverkäuflich.
Hallo Corsadiesel,
ob die Bank einen Sicherungsschein beim Versicherer beantragt weiß ich nicht.
Situation ist wie folgt:
- Bank ist Eigentümer des Fahrzeugs - der KFZ Brief ist bei ihr
- Meine Freundin ist Besitzer des Fahrzeugs
- Ich bin Versicherungsnehmer
In den heutigen zeiten wäre es naiv davon auszugehen das es keine Schnittstlle (elektronisch) zwischen Bank und Versicherung gibt.
Jedoch müsste ja jemand bei der Versicherung über die Fahrgestellnummer schauen dürfen wie und wo es finanziert ist um dann der Bank bescheid zu sagen - halte ich für grenzwertig.
Wie bekommt denn eine Bank von dem Versicherungsschaden mit ?
Mein Blick auf die Dinge ist so: wenn ich das Auto jetzt Auslösen wöllte - zu den vertraglich vereinbarten Kosten (plus Vertragstrafe, weil 7 Monate zu früh fertig) wären die Kosten von ca. 18.150,-€ fällig. Der Bank ist es doch egal wo Geld her kommt (außer vielleicht dieses Schwarz-Geld)
Somit könnte ich die Forderungen der Bank befriedigen und mir mit den noch "übrigen" 7.000,-€ ein "neues" holen/anzahlen. WENN die Zahlung über mich geht sollte das doch möglich sein.
Ist diese herangehensweise falsch, illegal oder moralisch verwerflich ?
(gibt es moralisch verwerflich ggü. einer Versicherung überhaupt )
Zitat:
@zille1976 schrieb am 18. Mai 2016 um 17:11:03 Uhr:
Hmm, was ich bei der Rechnung nicht verstehe.
Du schuldest der Bank ca. 18.000 Euro, die Versicherung zahlt der Bank 12.000 Euro, du verkaufst den Wagen und die Bank bekommt von der 13.000 Euro Erlös nochmal 6.000. Somit bleibt dir ein frei verfügbarer Rest von 7.000 Euro.
Wie willst du mit 7.000 Euro einen neuen Wagen im Wert von 26.000 Euro kaufen?
18 T€ hat die Bank Forderungen an mich.
Wiederbeschaffungswert ist 23,8 T€
dieser setzt sich zusammen aus Restwert-Erlös 13 T€ und Versicherungsleistung 10 T€ bzw aufgestockte 12 T€
somit habe ich an die Versicherung eine Forderung von maximal 25,8 T€
diese Differenz von 25,8T€ zu 18T€ = 7T€ würde ich gerne für die Anzahlung eines neuen Sharans für 26T€ nutzen und hätte "keinen" Verlust
nur ein Haufen Rennerei und ich bin mir nicht sicher ob meine Milchmädchen-Rechnung der Realität entspricht.
Deswegen das Posting hier
Ich würde erst einmal in die Finanzierungsunterlagen schauen. Da sollte drin stehen wie du dich im Falles eines Unfalls zu verhalten hast. Verstößt du dagen gibt es sicher Stress.
Das Auto verkaufen kannst du eh nicht. Die Papiere sind ja bei der Bank.
Natürlich möchte die Bank nur ihre Kohle.
Also was spricht dagegen mit der Bank zu sprechen? Kommst du eh nicht drum rum. Und falls du den Neuen eh da finanzieren willst wird man sich sicher auch einig.
Gruß Frank,
Geld von der Versicherung + Restwertgeld - Geld an die Bank = Restgeld für neues Auto.
Zitat:
@Sharan_7N schrieb am 18. Mai 2016 um 18:41:16 Uhr:
18 T€ hat die Bank Forderungen an mich.
Wiederbeschaffungswert ist 23,8 T€
dieser setzt sich zusammen aus Restwert-Erlös 13 T€ und Versicherungsleistung 10 T€ bzw aufgestockte 12 T€
somit habe ich an die Versicherung eine Forderung von maximal 25,8 T€
diese Differenz von 25,8T€ zu 18T€ = 7T€ würde ich gerne für die Anzahlung eines neuen Sharans für 26T€ nutzen und hätte "keinen" Verlust
nur ein Haufen Rennerei und ich bin mir nicht sicher ob meine Milchmädchen-Rechnung der Realität entspricht.
Deswegen das Posting hier
Falsch: Den Restwerterlös bekommst du nicht von der Versicherung sondern von dem der das Auto zu diesem Preis aufkauft.
Gruß Frank,
vorsicht bei Milchmädchenrechnungen, der Milchpreis fällt.
Zitat:
@Frank128 schrieb am 18. Mai 2016 um 17:43:15 Uhr:
Wieder Finanzieren?
Ja, ja...willst du Elite brauchst du Kredite
Der Bank könntest du auch einen Pfandtausch vorschlagen. Die bekommen dann nicht jetzt ihr Geld, sondern du zahlst dort ganz normal weiter, wie vertraglich vorgesehen. Mit dem Geld der Versicherung und des Aufkäufers holst du dir oder deiner Freundin einen anderen Sharan und der wird der Bank dann zur Sicherheit übereignet.
Wenn du im Netz einen Sharan gefunden hast, ist so ein Kauf doch in zwei Tagen abgewickelt, mit Zulassung und Abholung. Wie lange dauert die Reparatur?
Und wenn du den reparierten Unfallwagen ohne genaue Kenntnis der Beschädigungen nicht kaufen würdest, warum sollte das ein Anderer machen? Und die Wertminderung trägt nicht die Kasko, sondern du.