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Reparatur trotz fiktiver Abrechnung? Was tun wenn teurer als geplant?

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 7:11

Hallo,

mir ist jemand hinten auf meinen Fiat Bravo gefahren (7 Jahre alt, 110.000 km, gut gepflegt immer bei Fiat gewesen) Das Gutachten der Fiat Werkstatt sagt die Reparatur kostet 3400 € ohne MWst

Da ich da Auto eh in 1-2 Jahren verkaufen wollte, hatte ich mich entschieden nicht zu reparieren und fiktiv abzurechnen.

Nun hat mir aber die Versicherung ohne was zu sagen nur 2400 € überwiesen und ordentlich rumgestrichen am Gutachten (Arbeitslohn, Teile, Dauer etc). Sie verweisen auf eine Referenzwerkstatt in meiner Nähe.

Frage:

Wenn ich mich nun doch entscheide zu reparieren, und in diese Referenzwerkstatt gehe, das ginge doch, oder? Dann würde ich die MWst und Kosten für Mietwagen (Reparaturdauer 2 Tage) erstattet bekommen, oder?

Und was wenn die Reparatur dann dort doch teurer wird? Oder länger dauert? Bekomme ich diese Kosten dann auch nacherstattet?

Viele Grüße

Mike

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14 Antworten
am 30. Juli 2014 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von Frisbee01

Hallo,

mir ist jemand hinten auf meinen Fiat Bravo gefahren (7 Jahre alt, 110.000 km, gut gepflegt immer bei Fiat gewesen) Das Gutachten der Fiat Werkstatt sagt die Reparatur kostet 3400 € ohne MWst

Da ich da Auto eh in 1-2 Jahren verkaufen wollte, hatte ich mich entschieden nicht zu reparieren und fiktiv abzurechnen.

Nun hat mir aber die Versicherung ohne was zu sagen nur 2400 € überwiesen und ordentlich rumgestrichen am Gutachten (Arbeitslohn, Teile, Dauer etc). Sie verweisen auf eine Referenzwerkstatt in meiner Nähe.

Frage:

Wenn ich mich nun doch entscheide zu reparieren, und in diese Referenzwerkstatt gehe, das ginge doch, oder? Dann würde ich die MWst und Kosten für Mietwagen (Reparaturdauer 2 Tage) erstattet bekommen, oder?

Und was wenn die Reparatur dann dort doch teurer wird? Oder länger dauert? Bekomme ich diese Kosten dann auch nacherstattet?

Viele Grüße

Mike

am 30. Juli 2014 um 8:39

Schau mal hier nach: http://www.iww.de/.../...tiver-und-konkreter-schadensabrechnung-f42091 - dort II. 1. (Abrechnungswechsel)

Wurde wirklich ein Gutachten erstellt oder nur ein für diese Abrechnung nicht geeigneter Kostenvoranschlag?

Wenn Du bisher immer bei Fiat zur Wartung gewesen bist, dann steht Dir auch jetzt bei einer fiktiven Abrechnung der Verrechnungssatz, UPE und ggf. Verbringung Deiner Fiat-Werkstatt zu. Schau dir hierzu mal die BGB Urteile an z.B: VI ZR 53-09

Solltest du eine Reparatur beabsichtigen, so kannst du diese natürlich in Deiner Fiat-Werkstatt durchführen lasse. Bei einer Reparatur im Haftpflichtschadensfall hat die Versicherung kein Weisungsrecht.

Eine 3400 € netto Reparatur in zwei Tagen gibt mir zu Denken.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 20:33

@BuMoe: Danke für den Link, das passt ja schonmal sehr genau zu meinem Fall

@KSV: Ja es war ein richtiges Gutachten, da waren auch 4 Arbeitstage ausgewiesen. Die Allianz hat das aber nun auf 2 gekürzt, weil die genannte Fachwerkstatt das wohl in 2 schafft....

am 30. Juli 2014 um 22:00

War das Auto nach dem Unfall noch fahrbereit? Falls nicht, stehen dir erheblich mehr Tage als Nutzungsausfallentschädigung zu, nämlich vom Tag des Unfalls bis zum Erhalt des Gutachtens + 2 bis 3 Tage Überlegungszeit + die eigentliche Reparaturzeit in der Werkstatt. Da kommen dann schon mal schnell 10 tage zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von BuMoe

War das Auto nach dem Unfall noch fahrbereit? Falls nicht, stehen dir erheblich mehr Tage als Nutzungsausfallentschädigung zu, nämlich...

Der Schaden wird fiktiv abgerechnet, also nicht repariert, daher besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall.

am 31. Juli 2014 um 0:13

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Wurde wirklich ein Gutachten erstellt

Na ja auch die Gutachten für 500€ verfasst durch studierten, vereidigten Gutachter... sind von der Qualität nicht so immer berauschend, also ich würde da von formaler Bewertung des Schriftstücks als anerkanntes Gutachten nicht automatisch viel erwarten, hier also dass es am Ende mit der Reparatur-Realität übereinstimmt.

Als ich vor einiger Zeit ein Gutachten hatte stand da so ca. drin: "Arbeitszeit 2-3 Tage, muss man gucken ob x wirklich defekt ist, ich sehe es nicht" und vergleichbare Späße, also mehr gewürfelt als wirklich untersucht. War so grob geschaut und dann ab zum Formular bzw. Programm wo man Textbausteine anklickt, Stundenlohn für diese hingerotzte Arbeit also ca. 1000€, aber alles natürlich formal richtig so dass es §-Reitern wieder genügt, faktisch aber Misst.

Zitat:

... da waren auch 4 Arbeitstage ausgewiesen. Die Allianz hat das aber nun auf 2 gekürzt, weil die genannte Fachwerkstatt das wohl in 2 schafft....

@TE

meinst du nicht, das es jetzt an der Zeit ist einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten?

Warum?

Es besteht bei fiktiver Abrechnung kein Anspruch auf NA.

Wird repariert, ergibt sich die Dauer aus der Rechnung. Was soll ein RA daran ändern?

Die Diskussion wird hier doch völlig unnötig dramatisiert.

Wenn man es genau nimmt, wurde Dein Thread hier in eine völlig andere Richtung getrieben, als von Dir gewünscht.

Ich beantworte mal Deine Fragen.

Zitat:

Original geschrieben von Frisbee01

...

Da ich da Auto eh in 1-2 Jahren verkaufen wollte, hatte ich mich entschieden nicht zu reparieren und fiktiv abzurechnen.

Frage:

Wenn ich mich nun doch entscheide zu reparieren, und in diese Referenzwerkstatt gehe, das ginge doch, oder?

Ja, das geht. Du kannst in die Referenzwerkstatt oder in eine andere Werkstatt gehen. Das ist Dir überlassen. Die Verweisung auf eine Referenzwerkstatt betrifft immer NUR die fiktive Abrechnung.

Zitat:

 

Dann würde ich die MWst und Kosten für Mietwagen (Reparaturdauer 2 Tage) erstattet bekommen, oder?

Du würdest die Brutto-Reparaturkosten gemäß der Rechnung erstattet bekommen. Solange die Rechnung nicht plötzlich Positionen aufweist, die nicht zum Unfall gehören, ist es dann auch egal, wenn sie etwas höher ausfällt als die Kalkulation des SV. Fällt sie deutlich höher aus, wird die Werkstatt die Versicherung und den SV informieren und der muss prüfen und ggf. eine Nachkalkulation erstellen. Alles keine ungewöhnliche Sache.

Zitat:

Und was wenn die Reparatur dann dort doch teurer wird? Oder länger dauert? Bekomme ich diese Kosten dann auch nacherstattet?

Ja, siehe oben.

am 31. Juli 2014 um 8:20

Wenn die Versicherung behauptet dieser Schaden ist für x € bei der Werkstatt y reparierbar, dann könnte ich mir gut vorstellen dass sie ein Gericht dazu verdonnert das dann für das Geld zu machen, wo ist ihr Problem bzw. sie haben die Differenz zu bezahlen.

Aber natürlich vereinbart man mit der Werkstatt auch vorher ein Festpreis, einfach so abgeben und machen lassen endet nicht selten mit Überraschungen, das dann von der Versicherung einzutreiben wird dauern also könnte man das vorher überprüfen ob es für 2400 wirklich geht. Nutzungsausfall würde ich aber vergessen, die 100€ da für zwei Tage sind nicht der Rede wert, man wollte ja das Geld bevor es repariert ist also ruft man wenn man sich um entscheidet nicht danach. Was anderes ist wenn man Gutachten einreicht und meint "bitte auszahlen" und dazu ein Beweis vorlegt dass es schon repariert ist (weil man es z.B. im Ausland schon hat machen lassen und in Vorschuss ging), dann bekommt man auch Nutzungsausfall, allerdings wenn da im Gutachten "2-3Tage" stand eher im Zweifel nur die 2.

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 20:40

Wie Hafi545 schrieb ist das ganze hier doch etwas aus dem Ruder gelaufen ;-)

Alles was ich wissen wollte ist, ob man obwohl man sich dazu entschieden hatte fiktiv abzurechnen dann doch reparieren darf und eventuelle höhe Kosten + Mietwagen + MwsT ersetzt bekommt.

Wenn ich das nun richtig verstanden habe kann ich reparieren und bekomme notfalls auch leicht höhere Kosten bezahlt und auch die Mehrwertsteuer.

Mit dem Mietwagen sieht es aber wohl schlecht aus.

Alles sehr ärgerlich. Hätte ich gewusst dass sie 30% vom Gutachten abziehen hätte ich ja repariert und nicht fiktiv abgerechnet. Und nun bin ich der Dumme und zahle so oder so drauf obwohl ich 100% keine Schuld habe. Oh man, alles was ich will ist dass ich nicht schlechter gestellt bin als vor einem Unfall für den ich nichts kann.

am 31. Juli 2014 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von Frisbee01

Wie Hafi545 schrieb ist das ganze hier doch etwas aus dem Ruder gelaufen ;-)

Alles was ich wissen wollte ist, ob man obwohl man sich dazu entschieden hatte fiktiv abzurechnen dann doch reparieren darf und eventuelle höhe Kosten + Mietwagen + MwsT ersetzt bekommt.

Ja, Du kannst reparieren lassen wo Du willst, vergiss die Referenzwerkstatt. Alle Kosten, die notwendig sind, um den Schaden vollständig zu beseitigen, müssen bezahlt werden.

Zitat:

Wenn ich das nun richtig verstanden habe kann ich reparieren und bekomme notfalls auch leicht höhere Kosten bezahlt und auch die Mehrwertsteuer.

Mit dem Mietwagen sieht es aber wohl schlecht aus.

Nicht nur notfalls. Alle Kosten einschließlich der Mehrwertsteuer, auch die der Markenwerkstatt, sind zu ersetzen. Für die Zeit der Reparaturdauer steht Dir ein Mietwagen zu, oder wenn Du darauf verzichtest, eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung. Kostenpauschale von 25,00 € nicht vergessen.

Zitat:

Alles sehr ärgerlich. Hätte ich gewusst dass sie 30% vom Gutachten abziehen hätte ich ja repariert und nicht fiktiv abgerechnet. Und nun bin ich der Dumme und zahle so oder so drauf obwohl ich 100% keine Schuld habe. Oh man, alles was ich will ist dass ich nicht schlechter gestellt bin als vor einem Unfall für den ich nichts kann.

Wenn Du doch bei der fiktiven Abrechnung bleiben willst, folge dem Rat von KSV und mache schnellstens einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, auch diesen muss die Versicherung zahlen.

Die Kürzungen der Allianz sind rechtswidrig, der Anwalt wird Dir helfen, das zu bekommen, was Dir zusteht.

Es kommt eben nicht darauf an, was die Allianz zahlen möchte, sondern was sie zahlen muss.

Gruß

Ah, den Mietwagen habe ich oben vergessen. Grundsätzlich hast Du natürlich auch bei nachträglicher Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer des Werkstattaufenthalts. Oder eben auf Nutzungsausfall für diese Zeit.

Aber Obacht! Mietwagen sind eine echte Kostenfalle. Findest Du hier im Forum unter "Unfallersatztarif" alles über die Suchfunktion.

Wenn Du nicht auf einen Mietwagen angewiesen bist, nimm den Nutzungsausfall. Wenn Du unbedingt einen Wagen für die Zeit brauchst, mach das VORHER mit der Versicherung klar. Am besten lässt Du Dir dann von der Versicherung einen Wagen vermitteln. Dann hast Du das geringste Kostenrisiko.

Alles in allem denke ich, dass die Fragen alle in Deinem Sinne beantwortet werden können. Du solltest hier - bei normalem Gang der Dinge- auch bei nachträglicher Reparatur nicht draufzahlen müssen.

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