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Reparaturhistorie Phaeton "halbgeheim" ?
Liebe Community,
bin seit heute neu hier und ab Ende der Woche Halter eines V6 GP2 aus 03/10. Der EPOC rät dem Gebrauchtwagenkäufer des Phaeton:
Zitat:
Lassen Sie sich die Reparaturhistorie IHRES Wunschautos zeigen und ausdrucken. Zu jedem Phaeton ist diese erhältlich. Ausnahmslos (!!).
Mein Verkäufer meint dazu folgendes:
Zitat:
leider ist es von VW ausdrücklich untersagt, eine Reparaturhistorie an Kunden auszuhändigen. Ich würde ihnen eine Einblick auf die Historie Vorort gewähren, aber bitte haben sie Verständnis, daß ich die Vorgaben respektieren muß.
Frage:
Reingucken ist ja schon in Ordnung, aber warum untersagt VW die Herausgabe der Liste an den Käufer?
gruss docwesp
Beste Antwort im Thema
Gut gebrüllt Löwe @ saturn,
eine klar definierte Händleransicht ohne ansatzweise Rücksicht auf die Belange und Wünsche von Kunden Rücksicht zu nehmen. Willkommen in der Servicewüste Deutschland, bei der der zahlende Kunde einfach nur das Maul zu halten hat und belustigt glücklich deine Rechnungen begleichen soll...
Mit genau dieser "kundenfreundlichen" Art von Grundeinstellung habt IHR VW-Händler doch das ganze Phaetonprojekt sabotiert und Stück für Stück auf Polo Niveau runtergerüstet. Ist doch kein Wunder, das die dt. Automobilkonjunktur an solch kranken Grundeinstellungen lahmt.
Wehret den Anfängen:
Als 2007/2008 die gesamt versprochenen und vertraglich zugesicherten!! VIP Service Leistungen ersatzlos mittels einseitiger Kündigung von VW gestrichen wurden, da gabs hier im Forum auch Stimmen, denen das egal war. Die sich gar nicht vorstellen konnten, zu was VW und die "freundliche" Händlerschaft sich noch alles im Stande war...
Die Reparaturhistorie gehört zum Fahrzeug. Und ist bezahlte Leistung des VW Kunden. Du scheinst vergessen zu haben, dass ja noch nicht mals Erstbesitzern die "EIGENE" Reparaturhistore ausgehändigt wird, womit dann das Thema "Datenschutz" als Witzargumentation bestätigt ist.
Früher gab es abgestempelte Inspektionshefte, an denen ich auch erkennen konnte, das mein Vorbesitzer ( bzw. dessen Auto ) sich zu einem definierten Datum bei einem VW Händler befunden haben muss. Und dieses Papierinspektionsheft war stets Teil der Fahrzeugauslieferungen, vorausgesetzt man hat es bei einem seriösem Händler gekauft. Führe doch mal bitte an, wo rechtlich der Unterschied zwischen einer „papierbehafteten“ und einer „papierlosen“ Historiendokumentation liegt. Wenn ihr Händler oder VW damit nicht klar kommt, dann solltet ihr "rück-graden" auf den guten alten Inspektionsstempel ! Aber dahin wirst du wahrscheinlich nicht zurückwollen. Aus deinem post entnehme ich, das mit der elektronischen Version das Durcheinander für die Händler doch viel angenehmer ist!
Zum Thema geltendes Recht:
Geltendes Recht bedeutet auch, das Tachotrickser und unseriöse Händler mithilfe der Historie ganz schnell enttarnt werden können. Durch deine verquere Rechtsansicht legst du ein Schutzschild um solch üble Machenschaften und forderst hier dazu andere auf , sich auf das gleiche dünne Brett zu stellen!
Auch wenn du es nicht für möglich hältst , aber unsere gesetzgebende Institution in Deutschland heißt nicht VW , sondern DEUTSCHE GERICHTSBARKEIT ( Legislativrat ) und die dort handelnden Personen heißen nicht Winterkorn sondern zur Zeit Leutheuser-Schnarrenberger. Man muss nicht jeden Quatsch nachbrabbeln, den irgendwelche Lobbyisten vorkauen. Ganz abseits sollte man dann auch über Werte und Begrifflichkeiten wie Transparenz, Ehrlichkeit und Moral diskutieren. Aber das ist ja in heutigen Zeiten allgemein "unmodern"...
Zum Mitschreiben: Datenschutz bedeutet auch, das ich über meine Daten und die meiner Güter verfügen kann. Wenn es nur darum geht, das es ausgeschlossen werden soll, das man erkennt, wann sich Herr Müller beim Vertragshändler den Scheibenwischer wechseln liess, dann wäre es doch das Einfachste, für eine "Kundenübersicht - oder nennen wir es "Historie-light" das genaue Datum nicht mit ausdrucken zu lassen. Wo ist das Problem?
Deswegen ist es völlig unerheblich, was da wo und an welcher Stelle angeklickt werden muss, um fragwürdige VW interne Dokumente downloaden zu können. Im Übrigen gibt es Urteile, wo Kunden ( anderer Hersteller ) Dokumentationen von Inspektionen und internen Rückrufen aufs genaueste ausgehändigt werden mussten ( Z.B. Smart Limited1 ) , da das Werkstück immer noch dem Kunden gehört, und nicht dem Hersteller. Das geht sogar so weit, dass man sich als Kunde gegen Rückrufe „sträuben“ kann. (Z.B. Audi TT „Entenbürzel“)
Zeige mir bitte den Passus im Kaufvertrag, wo der Kunde eingewilligt hat, das ALLE zum Fahrzeug gehörende Daten NICHT zugänglich gemacht werden brauchen.
Aber in einem gebe ich dir recht: Es ist traurig, in welche Gewissenskonflikte VW seine Händler und Gebrauchtwagenverkäufer führt. Da liegt das Problem.
Gar nicht bedacht hast du auch, das mit Autos „Schindluder“ betrieben werden kann. Warum bleibt diese Seite von deiner Argumentation unbeleuchtet ?
Der Phaeton hat eine fahrzeugspezifische Bedienungsanleitung mit allem Bimbambamborium. Da sind dann noch nichtmals Taster drin erklärt, die meine eigene spez. Fahrzeugausstattung nicht hat. Aber das die "Kiste" das dritte Getriebe spazieren fährt mit dem 2.ten Motor,... das willst du dem Kunden nur unter Zwang mitteilen.
Das passt doch vorne und hinten nicht.
Fazit:
Seriöse Händler zeigen die gesamte Dokumentation. Alle anderen haben was zu verbergen.
Das wirst auch du nicht ändern.
Und dem Kunden sollte es freigestellt bleiben, in die schriftlich übergebene Liste Einblick zu halten, oder sich einfach nur auf das Wort der ja „wie Sand am Meer“ existierenden seriösen Phaeton Fachbetriebe zu verlassen.
Der geneigte Interessierte sollte dabei immer an die Versprechen von VW denken.
Aus Spass an der Freud nenn ich mal drei der Lustigsten:
„Der Phaeton: Wir fangen da an wo andere aufhören“
„In einen V10 Phaeton passt leider kein Dieselpartikelfilter“
„Die VIP Dienste hat kein Phaetonfahrer in Anspruch genommen. Deshalb haben wir es abgeschafft“
Da könnte man meinen, es wäre der 1. April.
Schönen 3.ten Advent wünscht
Dsu
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144 Antworten
evtl. wg. Datenschutz?
Das war auch die Aussage meines Händlers damals, nur schauen nicht mitnehmen
Also Datenschutz halte ich für eine billige Story.
Wenn ich Halter eines Wagens bin dann sehe ich das als Anspruch das ich über die Reparaturhistorie ausreichend informiert werde oder mich in Kenntnis setzen kann. Außerdem könnte VW damit sogar noch Werbung und Vertrauen produzieren.
Was soll Vw denn da verheimlichen und warum. Für die Nachbesserungs-Rückholaktionen wird man ja sogar schriftlich aufgefordert. Außerdem kommt man durch die Info in den Genuß der Zufriedenheit das man keine Flunder gekauft hat.
Eher glaube ich das die VW Werkstätten das nicht wollen, denn die lassen einiges während der Garantie auf Kosten des Konzerns machen, und verdienen dabei recht gut. Blöd das dann diese Einträge einen negativen eindruck beim Kaufinterressenten hervorrufen.
Als Fazit würde ich nur einen Gebrauchten kaufen wenn eine Zeitnahe Fahrzeughistorie vorgelegt wird. wir sind doch nicht im Kindergarten, ansonsten kaufe ich die Ware nicht, der Markt ist voll und wird immer voller. 2014 , wenns nicht wieder die Staatsspritze gibt gehen die Oberklasseautos am Stock. VW ganz vorne, denn die neue S-Klasse und auch Face-7er werden dem Phaeton den Run ablaufen. Auch China wird mal satt, wenn der Export stagniert. Nach Hoch kommt Tief, genau wie beim Wetter, mal mehr und mal weniger hart.
hallo docwesp,
in der Tat hat es seitens VW eine Änderung gegeben. Früher war die Herrausgabe der Historie völlig normal, seit ungefähr 1 1/2 Jahren besteht sogar intern die "Todesstrafe" auf die Herrausgabe für die sowieso schon unwilligen und genervten Phaetonhändler.
Aus diesem Grund empfehlen wir auf der Homepage nach wie vor die "Einsichtnahme". Wer etwas zu verbergen hat , wird leider seitdem von VW unterstützt. Transparenz ist jedenfalls was anderes.
"Die Einsicht zulassen" und mit "auf den Monitor schlinzen dürfen" macht Betriebe, die sich gern transparent zeigen würden , zu "Tätern" , da scheinbar wirklich die spezifischen downloads zum Fahrzeug bzw. Printbefehle auf der Datenautobahn von VW mitgelesen werden können.
Ich persönlich finde den Vorgang für ein Qualitätsprodukt "unwürdig". Abgesehen davon hilft es nicht sehr viel, wenn man tatsächlich Wochen nach dem Kauf die Daten und Kilometerstände braucht um evtl. Fehler- oder Reparaturmöglichkeiten ausschliessen zu wollen.
Jeder hat heute ein Fotohandy und dann muss man eben andere Möglichkeiten finden, sich die Daten zu sichern.
Besteht also weiterhin auf eine lückenlose Historie.
Nachtrag und Diskussion hiermit eröffnet:
@peso: Wem gehören eigendlich die spezifischen Fahrzeugdaten meines Fahrzeuges, dessen Rechnungsträger beglichener- sowie zukünftiger Rechnungen doch der Fahrzeughalter ist, - und eben nicht die des Herstellers ?
In der Tat kann diese Haltung nicht befriedigen. Ich erwerbe ein Fahrzeug und dazu gehören alle fahrzeugspezifischen Informationen. Zudem besteht VW ja darauf, dass sämtliche Servicearbeiten belegt und in einer VW-zertifizierten Werkstätte erfolgen. Dies nicht zuletzt auch um Garantie- bzw. Kulanzanträge zu beurteilen. Wenn nun bei zwei Beteiligten einer benachteiligt wird, weil man ihm die Einsichtnahme in relevante Daten verweigert, stellt sich dadurch ein Verhandlungsungleichgewicht ein. Entscheide können nicht nachvollzogen oder überprüft werden. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, würde ich nicht zögern, diese Infos gerichtlich herauszufordern, weil sie mit dem Wagen verknüpft sind und sich dieser wiederum in meinem Eigentum oder Besitz befindet.
Gehört m.E. auch zu den Verkaufsunterlagen.
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
hallo docwesp,
in der Tat hat es seitens VW eine Änderung gegeben. Früher war die Herrausgabe der Historie völlig normal, seit ungefähr 1 1/2 Jahren besteht sogar intern die "Todesstrafe" auf die Herrausgabe für die sowieso schon unwilligen und genervten Phaetonhändler.
Aus diesem Grund empfehlen wir auf der Homepage nach wie vor die "Einsichtnahme". Wer etwas zu verbergen hat , wird leider seitdem von VW unterstützt. Transparenz ist jedenfalls was anderes.
"Die Einsicht zulassen" und mit "auf den Monitor schlinzen dürfen" macht Betriebe, die sich gern transparent zeigen würden , zu "Tätern" , da scheinbar wirklich die spezifischen downloads zum Fahrzeug bzw. Printbefehle auf der Datenautobahn von VW mitgelesen werden können.
Ich persönlich finde den Vorgang für ein Qualitätsprodukt "unwürdig". Abgesehen davon hilft es nicht sehr viel, wenn man tatsächlich Wochen nach dem Kauf die Daten und Kilometerstände braucht um evtl. Fehler- oder Reparaturmöglichkeiten ausschliessen zu wollen.
Jeder hat heute ein Fotohandy und dann muss man eben andere Möglichkeiten finden, sich die Daten zu sichern.
Besteht also weiterhin auf eine lückenlose Historie.
Nachtrag und Diskussion hiermit eröffnet:
@peso: Wem gehören eigendlich die spezifischen Fahrzeugdaten meines Fahrzeuges, dessen Rechnungsträger beglichener- sowie zukünftiger Rechnungen doch der Fahrzeughalter ist, - und eben nicht die des Herstellers ?
Zitat:
@peso: Wem gehören eigendlich die spezifischen Fahrzeugdaten meines Fahrzeuges, dessen Rechnungsträger beglichener- sowie zukünftiger Rechnungen doch der Fahrzeughalter ist, - und eben nicht die des Herstellers ?
Sehr interessante Frage. M.E. gehören die Unterlagen VW. Es sind interne Arbeitsvermerke. Das hat aber nichts mit dem Datenschutz zu tun. Wer sich darauf beruft, sollte sich das Gesetz mal durchlesen.
Aus diesem Grunde lasse ich mir bei meinen Gebrauchtwagen immer die Reparaturrechnungen geben. Grundsätzlich dürfte aber ein reiner Kaufinteressent gar keine Befugnisse haben.
peso
Ein Kaufinteressent nicht, jedoch ein Käufer schon. Und noch nichtmals zu verkauften Autos soll der VW Händler Auskunft geben...
Abgesehen davon scheint diese Frage in Zeiten von "papierlosen" Inspektionsheften völlig ungeklärt. Früher kenne ich auch noch so "Abhaklisten", die dem Kunden bei der Inspektion übergeben wurden.
Ich kann mich an meine erste gebrauchte S-Klasse erinnern, bei der das Inspektionsheft in Papierform fehlte, und ich habe drauf gepocht eines ersatzweise zu erhalten. Ich habs dann bekommen, und siehe da, die rubbelnden Bremsscheiben waren frisch und mussten dann auf Gewährleistung ausgetauscht werden.
Das ist es wohl, was VW da versucht zu vermeiden...
Unwürdig, unwürdig, unwürdig...
Liege ich falsch oder wäre es nicht auch schon eine Verletzung des Datenschutzes, wenn man bloß reinschauen darf?
ein blick in das bdsg dürfte darüber klarheit bringen.
peso
Hallo,
schaut mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...-jetzt-klage-vor-gericht-t4291935.html
Dann kann man es doch schon etwas nachvollziehen warum VW da einen" Riegel "vor macht...
Zitat:
Original geschrieben von Antoni
http://www.motor-talk.de/.../...-jetzt-klage-vor-gericht-t4291935.html
Dann kann man es doch schon etwas nachvollziehen warum VW da einen" Riegel "vor macht...
Moin Antoni,
dein geschilderter Fall passt nicht zur hier gestellten Frage. Aber:
Zitat: Die"Gegenseite", d.h. der Beklagtenanwalt verweist jetzt auf die Unrechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Reparaturhistorie, d.h. der Kunde hätte diese gar nicht haben dürfen."
Der VW Mann hat weder gegen das Gesetz gehandelt , noch ansatzweise moralische Verfehlung gezeigt. Im Gegenteil: Er hat einen "Tachotrickser" und Betrüger enttarnt. VW sollte ihm einen Orden geben.
Zitat:
Original geschrieben von sofinski
Liege ich falsch oder wäre es nicht auch schon eine Verletzung des Datenschutzes, wenn man bloß reinschauen darf?
Datenschutz von wem ? Datenschutz einer Maschine ?
Grüße
dsu
Was ist das denn ??
Der Hinweis auf die Klage bei dem Golfverkäufer wegen Tachorückstellung ist doch der schönste Beweis !
Jetzt hat man über diese Reparaturhistorie die Möglichkeit diese Drecksbanden etwas auszuhebeln die in unserem Land den Bürger jeden Tag mit betrügerischer Absicht zum Autokauf interessieren und dann soll das nicht genutzt werden ?
Die Autokonzerne sind doch wirklich nicht clever. Wenn sich allein nur alle deutschen Hersteller auf den Konsenz einigen das diese Reparaturkateien einheitlich geführt und den Secondkäufern ausgehändigt werden, steigt unweigerlich der Restwert der Fahrzeuge die bei den Vertragswerkstätten gewartet und eventuell verkauft werden.
Nun hat VW die Chance zu seinem Qualitätsprodukt zu stehen. Jeder Käufer und Halter hat doch Verständnis das etwas defekt gehen kann, wenn damit offen umgegangen wird. Wenn ich weis das der Turbo oder Getriebe schon erneuert wurde, zb. bei 60000 km dann ist der Angstfaktor für einen Kauf sogar geringer, denn auf die Reparatur ist ja auch eine Gewährleistung (glaube 1 Jahr).
Viel, Viel, noch viel wichtiger ist, das man sich in den Werkstätten ordentlich um den Dicken kümmert.
Wenn der Service und die Dienstleistung stimmt, können die Achsen, Motor, Steuergeräte und Alles Mögliche wechseln und reparieren.
Ein Fahrzeughersteller will allerdings in aller Regel neue Fahrzeuge verkaufen und vermarkten - keine Gebrauchten. Insoweit ist doch ein erhöhter Angstfaktor beim Gebrauchtwagen ein weiteres Argument für den alternativen Neuwagen.
Ich kann mich jedenfalls bei unserem Verkäufer nicht beschweren. Wir haben das Fahrzeug vor Ort angesehen und er hat dabei darauf hingewiesen, dass wir die Historie auch gerne einsehen können. Die Möglichkeit des Ausdrucks war allerdings systembedingt nicht möglich, was er uns mehrfach aufgezeigt hat.
Ebenso wurde mir die Reparaturhistorie in der ortsansässigen Niederlassung gezeigt mit dem Hinweis, dass im Werk bereits umfangreiche Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen wurden. Dabei wurde auch die rechte Heckleuchte (defekte LED im Blinker) ausgewechselt, was die Kulanz für den Austausch der linken Heckleuchte bei demselben Defekt "garantierte". Ein Ausdruck war allerdings auch hier systembedingt nicht (mehr) möglich.