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Reparierte Unfall Schaden, erneut verunfallt.

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 11. Februar 2020 um 23:37

Moin,

Ich habe von einem Privat Person einen PKW gekauft,

Kaufabwicklung unspektakulär abgelaufen.

Zwei Monate später, nimmt mir jemand die Vorfahrt und es kommt zum

Unfall.

Schuldfrage ist geklärt, gegnerische Versicherung meint, der Vorbesitzer habe einen ähnlichen Unfall gehabt,

nun soll ich belegen dass das Fahrzeug repariert sei zum Unfall Zeitpunkt.

Im Kaufvertrag steht „reparierte schaden XY stelle“.

Hatte mir beim Kauf das Gutachten zeigen lassen, wie hoch der schade war, Fahrzeug war auch nicht fahrbereit gewesen.

Beste Antwort im Thema

Das erste Schadengutachten sagt nur was zum ersten Schaden. Zu dessen erfolgter Beseitigung sagt es nichts aus. Und ohne Nachweis, dass der Reparaturweg des ersten Schadengutachtens fachlich eingehalten wurde, liegt kein Nachweis zur (behaupteten vollständigen) Behebung des ersten Schadens vor. Das hat zur Folge, dass eine Kostenverteilung auf Alt- und Neuschaden nicht möglich ist ---> non liquet ---> A-Karte für den Geschädigten.

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Wo liegt dein Problem? Bzw, wobei brauchst du Hilfe.

Das ist nicht ganz klar, in deinem Text.

Hat es denn kein Bild von dem Auto vor dem Umfall? (Verkaufsanounce)

Frag den Vorbesitzer. Der wird ja wohl ne Rechnung haben. Wenn nicht, viel Glück und ab zum Anwalt.

Zitat:

@DJ BlackEagle schrieb am 12. Februar 2020 um 00:43:29 Uhr:

Wo liegt dein Problem? Bzw, wobei brauchst du Hilfe.

Das ist nicht ganz klar, in deinem Text.

Ob der Kaufvertrag als Beleg und rechtlich ausreicht?

Fall liegt schon beim Anwalt, die Reparatur arbeiten hat wahrscheinlich privat Vater durch geführt, lt. Facebook ist sein Vater und Onkel kfz Meister.

Hast du keine Fotos aus der Annonce oder nach dem Kauf?

Ok.

Ich verschiebe das Mal ins richtige Forum. Passt hier eh nicht rein.

Wer will das wissen, der Gutachter, die Werkstatt oder die gegnerische Versicherung. Bei letzterem Anwalt nehmen - findige Spielchen der Versicherungen.

Zitat:

@AUDI-4x4 schrieb am 12. Februar 2020 um 09:16:02 Uhr:

Zitat:

@DJ BlackEagle schrieb am 12. Februar 2020 um 00:43:29 Uhr:

Wo liegt dein Problem? Bzw, wobei brauchst du Hilfe.

Das ist nicht ganz klar, in deinem Text.

Ob der Kaufvertrag als Beleg und rechtlich ausreicht?

Fall liegt schon beim Anwalt, die Reparatur arbeiten hat wahrscheinlich privat Vater durch geführt, lt. Facebook ist sein Vater und Onkel kfz Meister.

Wer bist du?

Der TE jedenfalls nicht.

 

Stehe grad auf dem Schlauch.

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 22:05

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Februar 2020 um 20:19:43 Uhr:

Zitat:

@AUDI-4x4 schrieb am 12. Februar 2020 um 09:16:02 Uhr:

 

Ob der Kaufvertrag als Beleg und rechtlich ausreicht?

Fall liegt schon beim Anwalt, die Reparatur arbeiten hat wahrscheinlich privat Vater durch geführt, lt. Facebook ist sein Vater und Onkel kfz Meister.

Wer bist du?

Der TE jedenfalls nicht.

Stehe grad auf dem Schlauch.

Alles andere hätte mich auch überrascht,

Audi 4x4 gab mir (PM) den Tipp den Verkäufer zu kontaktieren.

Daher hat er die Infos

@audi-4x4 danke für den Tipp.

Nach erwarb des Fahrzeugs, habe ich einige Bilder mit dem

Smartphone gemacht.

Diese werde ich über meinem Anwalt an die gegnerische einreichen müssen.

Fahrzeug werde ich Freitag in die Werkstatt zwecks Reparatur abgeben.

Die Kosten dafür muss ich erstmal selber übernehmen bzw. Vorstrecken.

Wenn der Vorbesitzer einen größeren Unfallschaden fiktiv abgerechnet hat und das Auto daraufhin in die HIS-Datenbank eingetragen worden ist, dann werden keine Bilder helfen, um die sach- und fachgerechte Repatatur gemäss Gutachten nachzuweisen. Dafür sollte der TE Reparaturrechnungen vom Vorbesitzer verlangen und fragen, ob und wie repariert worden war. Falls keine sach- und fachgerechte Reparatur durchgeführt worden ist, besteht ein großes Risiko, auf dem jetzigen Unfallschaden sitzen zu bleiben.

Themenstarteram 13. Februar 2020 um 8:35

Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug ohne Reparatur veräußert, der Käufer hat das Fahrzeug repariert (Familienmitglieder kfz und lackiermeister) und an mich verkauft, im Kaufvertrag alles festgehalten. Ich denke nicht das er wirklich Rechnungen vorlegen kann, die Werkstatt kann doch hier die Arbeiten bestätigen oder nicht ?

Ohne Rechnung = schwarz. Das wird keine Werkstatt bestätigen.

Der Vorschaden wird wohl nach Gutachten abgerechnet worden sein. Da bekommt man die Kohle und kann machen was man will. Das wird, wurde halt gerne von Betrügern so gemacht. Provisorische Reparatur und den gleichen Schaden mehrmals abrechnen. Deswegen haben die Versicherer ja ihre "interne Schufa" eingerichtet um solchen Buben das Handwerk zu legen.

Da der TE die korrekte Instandsetzung nicht belegen kann geht die Versicherung halt davon aus, dass der Schaden noch nicht beseitigt wurde. Vorschäden die abgerechnet wurden kann man nicht noch mal geltend machen.

Da wird wohl ein Bauernopfer geboren, leider.

Wenn die Werkstatt das bestätigen kann, dann sollte es auch eine Rechnung geben oder lief das als Schwarzarbeit? Und auch in Eigenarbeit müsste es doch Rechnungen über den Kauf von Teilen geben... So oder so bist du jetzt in der Beweispflicht, dass das Fahrzeug korrekt repariert worden ist und nicht nur zusammengeflickt. Sonst gehst du leer aus.

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. Februar 2020 um 09:45:53 Uhr:

Wenn die Werkstatt das bestätigen kann, dann sollte es auch eine Rechnung geben oder lief das als Schwarzarbeit? Und auch in Eigenarbeit müsste es doch Rechnungen über den Kauf von Teilen geben... So oder so bist du jetzt in der Beweispflicht, dass das Fahrzeug korrekt repariert worden ist und nicht nur zusammengeflickt. Sonst gehst du leer aus.

Das ist ja das tolle bei der Schwarzarbeit. Das Material bekommt man ohne MWST.

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