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Reparierte Unfallmotorräder verkaufen

Themenstarteram 22. Juli 2024 um 11:42

Es würde es mich interessieren ob es irgendetwas gibt auf das man aufpassen muss wenn man verunfallte Motorräder mit Primär Kosmetische Schäden nachdem reparieren wieder verkauft?

Wie z.b. Wenn man alle kosmetischen Schäden repariert und die Maschine auch soweit läuft sie dann verkauft und nach 200km gibt es größere Schäden kann ich dann als Verkäufer belangt werden?

Vielleicht kennt sich da ja jemand aus

Vielen Dank im voraus

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2 Antworten

Da Du in der Mehrzahl "Motorräder" schreibst, gehe ich von einem angemeldeten gewerblichem Handel aus. Als gewerblicher Verkäufer musst Du gegenüber privaten Käufern die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten leisten und dies für das komplette Produkt. Bei Gebrauchtwaren - also auch bei gebrauchten Kfz - kann diese per schriftlichem Vertrag auf 12 Monate herabgesetzt werden.

Egal, ob 12 oder 24 Monate Gewährleistung: tritt in den ersten 12 Monaten ein Schaden auf, steht der Verkäufer in der Beweislast, dass er das Fahrzeug fehlerfrei übergeben hat und der Schaden somit durch den Käufer verursacht wurde. Erst ab dem 13 Monat tritt ggf. die sog. Beweislastumkehr ein und der Käufer muss belegen, dass er die Ware fehlerbehaftet erhalten hat.

Dein Beispiel mit den 200Km hat somit keinerlei Relevanz für Deine Haftung ;)

Auch als privater Verkäufer darf ich Unfallschäden nicht so ohne weiteres verschweigen. Zudem wenn ich davon gewusst habe. Egal ob repariert oder nicht.

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