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Reparierter Unfallschaden - Wie lange Garantie?
Hallo zusammen,
hat hier zufällig jemand Erfahrungen?
Wenn bspw nach knapp fünf Jahren Probleme an der reparierten Stelle auftreten (Lack blättert ab, Rost, etc.), da nach Rücksprache mit einem anderen Händler extrem schlecht gearbeitet wurde.
Ist der Händler dazu verpflichtet, dass das Ganze ausgebessert wird?
Danke für eure Hilfe.
VG
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19 Antworten
5 Jahre sind da zu lang. Von 12 Monaten bei einer Reparatur würde ich ausgehen, wie generell bei gebrauchten Sachen.
Garantie gibt es ohnehin nicht, sondern Gewährleistung von 2 Jahre. Die kann (und wird) aber in fast allen Fällen auf 12 Monate begrenzt von den Werkstätten. Und behaupten Werkstätten nicht immer das die arbeiten einer anderen Werkstatt nicht fachgerecht ausgeführt wurden?
Bestes Beispiel war die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs: Bemängelt wurde die fehlerhafte und nicht Fachgerecthe Lackierung. 3x darfst du raten wer die gemacht bzw. in Auftrag gegeben hat. Genau, die beanstandende Werkstatt selbst.
Hier mal ein Suchergebnis bei einer Rechtsschutzversicherung:
Gibt es bei einer Autoreparatur eine Garantie oder eine Gewährleistung?
Eine Garantie auf eine Autoreparatur gibt es nicht, jedoch besteht für Kfz-Reparaturen eine Gewährleistung von 2 Jahren. Das bedeutet: Stellt der Halter innerhalb dieser Zeit fest, dass die Reparatur nicht ordnungsgemäß oder erfolgreich durchgeführt wurde, greifen die gesetzlichen Mängelrechte.
Aufgepasst: Viele Kfz-Werkstätten verkürzen die Gewährleistung per Vertrag auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dies ist zulässig.
Auch bei der Gewährleistung von Kfz-Reparaturen gilt die sog. Beweislastumkehr (§ 477 BGB). Bei Mängeln, die innerhalb eines Jahres nach Abholung des Fahrzeugs auftreten, muss die Kfz-Werkstatt im Streitfall beweisen, dass diese Mängel nicht schon bei Fahrzeugübergabe vorlagen. Nach einem Jahr trifft diese Beweislast jedoch die Halter. Sie müssen nun nachweisen, dass die Mängel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren – und nicht erst danach entstanden sind.
Also ich habe gerade einen Karosserieschaden reparieren lassen, mit Metallarbeiten, Scheibenausbau, Lackierung etc.. Wie selbstverständlich bietet der Karosseriebauer standardmäßig 5 Jahre Garantie auf alle seine Arbeiten. Nach Abschluss bekam ich noch eine Kopie der Rechnung von der Versicherung (HUK) und eine Zusage von denen, über 6 Jahre Garantie auf alle durchgeführten Arbeiten. Letztere würde dann in meinem Fall nur im 6.Jahr greifen, davor springt ja erstmal die Werkstatt ein. Also lieber nochmal abklären. Würde nie Schweiß-und Lackierarbeiten dort machen lassen, wo man nach 12 Monaten mit den Schultern zuckt und sagt, Pech gehabt.
Kommt halt auch drauf an ob der TE in Timbuktu reparieren lies oder in D ,weil bekanntlich andere Länder andere Sitten - SO ist das mal wieder nur eine halbgare Fragestellung.
Was noch zu beachten ist: Die Rostgarantie von BMW selbst gilt natürlich nicht mehr für die Teile, sobald ein "Blechteil" mal angefasst .wurde im Sinne von Austausch oder Lackierung.
Zitat:
@robertx666 schrieb am 9. April 2024 um 23:03:25 Uhr:
Kommt halt auch drauf an ob der TE in Timbuktu reparieren lies oder in D ,weil bekanntlich andere Länder andere Sitten - SO ist das mal wieder nur eine halbgare Fragestellung.
Die Reparatur wurde bei einem BMW Händler gemacht, Deutschland.
Wende dich an einen Anwalt oder die KFZ Schiedsstelle.
Die Reparatur ist fast 5 Jahre her und er weiß nicht welche Garantiebedingungen dafür galten, warum nun Geld für einen Anwalt ausgeben?
Weil die Erstberatung gemessen am Schaden wenig kostet ? Weil es ihn nichts kostet wenn er im Recht ist und auch dann erstrecht einen Anwalt braucht um sein Recht durchzusetzen ? Weil er evtl eine Rechtsschutzversicherung hat oder im ADAC ist ? Weil ich auch eine 2. Möglichkeit vorgeschlagen habe die kostenfrei ist?
Vielleicht erst mal ganz nett bei dem Händler nachfragen, der die Reparatur durchgeführt hat?
Sollte es tatsächlich eine Garantie auf die Werkstattleistung gegeben haben und der TE seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen, dann wird er die Garantieansprüche nachweisen müssen (sofern es da keine gesetzlichen Regelungen gibt).
Also mal die entsprechende Rechnung, Geschäftsbedingungen oder was da eine Rolle spielen kann, lesen.
Ich sehe da keine Chance. Gewährleistung der Werkstatt ist abgelaufen, Werksgarantie ist mit Eingriff der Werkstatt an der Stelle erloschen. Hatte den Fall mit VW einmal durch, war nichts zu machen. Unser Glück (oder Pech) war nur, dass sie uns das Fahrzeug unfallfrei verkauft hatten und der instandgesetzte Schaden am Schweller verheimlicht wurde. Das VW Autohaus hat am Ende die Ausbesserung am Schweller bezahlt, um den Wagen nicht zurück nehmen zu müssen.
Danke für eure Antworten. Ich werde berichten.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 11. April 2024 um 20:26:48 Uhr:
Ich sehe da keine Chance. Gewährleistung der Werkstatt ist abgelaufen, Werksgarantie ist mit Eingriff der Werkstatt an der Stelle erloschen. Hatte den Fall mit VW einmal durch, war nichts zu machen. Unser Glück (oder Pech) war nur, dass sie uns das Fahrzeug unfallfrei verkauft hatten und der instandgesetzte Schaden am Schweller verheimlicht wurde. Das VW Autohaus hat am Ende die Ausbesserung am Schweller bezahlt, um den Wagen nicht zurück nehmen zu müssen.
FALLS nicht fachgerecht gearbeitet wurde und anders als von BMW /Gutachter durchgeführt dann wäre das Betrug -im Prinzip genu wie in deinem Fall. Und wenn Lack abblättert und es rostet durch ist das auch naheliegend. Deshalb uU Anwalt /Schiedsgericht, aber SO ohne dreht man sich im Kreis.