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Rerarierter Totalschaden 7 Wochen nach Kauf entdeckt

Mercedes
Themenstarteram 20. April 2006 um 18:26

Hallo Leute !

Ich habe meinen vor 7 Wochen gekauften gebrauchten C200CDI Bj.6/99 75000km wegen einer Korrosionsbehebung auf Kulanz am Schiebedach im Bereich des Daches zu DC gegeben. 1 Tag später kam ein Anruf .DC hat festgestellt,daß das Auto einen schweren Unfallschaden hatte.Neue hintere Kotflügel,alle Türen waren mal ausgebaut,neu lackierte B-Säulen,Abstand zwischen A-Säule und Frontscheibe ist unterschiedlich,Abstand der Fahrer und Beifahrertür zum Amaturenbrett ist um ca. 1 cm unterschiedlich,beide Rücklichter passen nicht 100%ig,teilweise neu lackierte Heckklappe,nicht originale Schweißpunkte im Türrahmen der rechten vorderen und hinteren Tür ,Heckscheibe liegt links oben nicht ganz plan auf.DC sagt es dürfte ein Totalschaden gewesen sein.Reperatur ist so gut gemacht ,daß auch DC den Schaden erst beim Ausbau des Schiebedaches und dabei gesehenen nicht originalen Mercedesschrauben bemerkt hat.Danach haben sie genauer hingesehen und all die anderen Mängel entdeckt.Ich habe das Fahrzeug privat gekauft.Im Kaufvertrag ist ein leichter Frontschaden vermerkt,der von mir durch eingedrückte Kühlerlamellen bei der Besichtigung des Fahrzeuges bemerkt wurde.Im Kaufvertrag (ADAC Kaufvertrag) gab es die Ankreuzmöglichkeit:Der Verkäufer erklärt ,daß das Fahrzeug soweit ihm bekannt: a)keinen Unfallschaden ; b) keine sonstigen Beschädigungen hat.Leider habe ich beim Kauf davon nichts angekreuzt,weil für mich das Fahrzeug auch im Unterbodenbereich wirkich gut aussah(Blindfisch).Kann mir jemand sagen ,wie ich weiter vorgehen sollte und ob ich überhaupt eine Chance habe auf Rückgabe des KFZ oder wenigstens einer Teilerstattung des Kaufpreises ?

Danke.Gruß.

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11 Antworten

Gutachten über die Schäden machen lassen und wenn möglich versuchen rausbekommen welche Organisation den damaligen Unfallschaden begutachtet hat und/oder welche Versicherung gelöhnt hatte.Falls das Auto vom Erstbesitzer gekauft wurde dürfte es ein klarer Fall von vorsätzlicher Täuschung sein.Wenn aber dein Verkäufer das Auto schon gebraucht kaufte wird es schwer ihm zu beweisen das er was wusste.

Wenn er vom Totalschaden wusste hätte er das von sich aus sagen müssen.

Ein bekannter bekam mal kurt nach dem Kauf einen Brief vom KBA das er das Auto beim Tüv vorführen solle,erst da hat er erfahren das es mal ein Totalschaden war.Vielleicht kann das KBA dir helfen rauszufinden wann der Unfall war.

Viel Glück beim Streit.

Hallo,

deine Versicherung hat das Programm UNIWAGNIS, in dieser Software sind fast alle Totalschäden gemeldet.

Wenn Du einen netten Schädling (Kfz-Schadensachbearbeiter) bei deiner Versicherung kennst, kann dieser mit der FIN herausfinden was da war.

Die Gesellschaften sind untereinander "vernetzt" um bertügereien auf die Schliche zu kommen.

Natürlich dürfen "die" nichts bekannt geben, dem Datenschutz sei Dank. Aber........

am 20. April 2006 um 19:46

Hallo Husky!

Also das was du schilderst ist ja keine Kleinigkeit und deshalb rate ich dir erstens: rede mit deinem Verkäufer, schildere ihm die Sachlage, vielleicht lenkt er ein. zweite: wende dich unbedingt an einen Rechtsanwalt, aber nicht an irgend einen sondern ein spezieller für Vertragsrecht. Ohne einen Anwalt hast du keine Chance. Ein privater Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

Gruß Florian

am 20. April 2006 um 19:55

Auch wenn im Kaufvertrag nichts angekreuzt oder sonstwie vermerkt war, ein solch kapitaler Schaden muss angegeben werden, wenn er denn dem Verkäufer bekannt war. Diesen Nachweis zu führen wird unendlich schwer, es sei denn, der Verkäufer hat den Schaden erlebt. Ein Gericht hat mal geurteilt, dass man einen kleinen Unfallschaden, der schon längere Zeit zurückliegt, "vergessen" darf, aber einen Totalschaden, wenn er denn selbst erlebt wurde, den vergißt niemand.

Dein Vertragspartner ist der Verkäufer und nicht irgendein Vorvorbesitzer. Wenn Du Dich an wen halten willst, dann sprech den Verkäufer an und warte die Reaktion ab.

Gruß

Rainer

EDIT: Upps, da war Flori220 schneller :D

Aber wegen der Haftung eines privaten Verkäufers bin ich anderer Meinung: hier geht es nicht um einen technischen Defekt (hierfür kann er die Haftung ausschließen) sondern um einen den Wagenwert erheblich mindernden Totalschaden. Den zu verschweigen ist arglistige Täuschung, zumindest der Versuch derselben. Und das ist u.U. ein Straftatbestand.

am 20. April 2006 um 20:32

Anfechtbarkeit

 

Anfechtbarkeit von Rechstgeschäften-im Nachhinein ungültig

Arglistige Täuschung nach BGB § 123:

Verträge, die aufgrund der Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande kommen, z.B. ein Unfallwagen wird trotz besseren Wissens des Verkäufers dem ahnungslosen Käufer als unfallfrei verkauft.

(Aber: der Käufer muss nachweisen können, dass der Verkäufer von dem Unfallschaden gewusst hat oder wiederum vom Vorbesitzer davon in Kenntnis gesetzt wurde.)

Die Fristen hierzu betragen: Innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung!

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen....

Grüßle Flori

PS: Und meistens gilt bei Privatgeschäften, insbesondere bei Kaufverträgen von Fahrzeugen "Gekauft wie gesehen".

Zusammenfassung:

AB ZUM (darauf spezialisierten*) ANWALT!

*ggf. erfragen beim ADAC, der eigenen Rechtschutzversicherung, Rechtsanwaltskammer o.ä.

Themenstarteram 24. April 2006 um 9:15

Hallo Leute !

Vielen Dank für die Tips.Ich habe schon versucht herrauszufinden,ob der Verkäufer von dem Schaden wußte.Der Verkäufer hat ein Werkstatt für Landmaschienen mit 4 oder 5 Hubbühnen.Nebenbei verkauft er privat immer wieder mal gebrauchte KFZ.Er sagte mir bei der Besichtigung des Mercedes, das Auto wäre von einem Mercedes Händler in Schleswig gekauft.Da es nur einen Mercedeshändler in Schleswig gibt,war es kein Problem dort anzurufen.Die Fahrgestellnr. meines Mercedes ist dort nie aufgetaucht.Also vieleicht hat der Verkäufer gelogen.Die technische Einrichtung(gut eingerichtete Werkstatt) hätte er zumindestens, um einen Totalschaden wieder gerade zu biegen .

Da ich leider kein Rechtschutz habe oder im ADAC bin ,werde ich bei der Verbraucherzentrale Hamburg um Rechtsberatung bitten ,bevor ich einen Fachanwalt hinzuziehe.

Danke nochmal für eure Tips.

Gruß.

www.anwalt-suchservice.de

Hier kannst Du nach dem Spezialgebiet "Verkehrsrecht" suchen. Entweder Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt (!!!). Ggf. mehrere Postleitzahlen versuchen mit 50 km Umkreis.

Die 0900-Nummer kann man sich sparen.

Und falls die Dame/der Herr dann ratlos ist, schnell weitersuchen.

Ich denke, das ist ein klarer Betrugsfall.

Danach lecken sich manche Rechtsanwälte die Finger,

und für dich kostenfrei, weil den der Gegner bezahlen muss.

solch ein Unfall müßte doch protokoliert sein

also Kennzeichen incl. FIN an die Vers. geben und nachhaken ob mit diesem Fhz schon ein Unfall vermerkt ist

falls ja - DATUM !!!!!!

aufgrund des Datums kannst sogar du selbst herausfinden (schau auf deinen KFZ-Brief) - falls du noch den alten hast

dann siehst du ja wer den wann hatte

falls du nur die neuen Papiere hast - muß ein Anwalt ran

der findet schon heraus wer zum Zeitpunkt des Unfalls Besitzer war

war es ein Vorvorbesitzer - ist es wichtig herauszufinden ob er es dem letzten Besitzer mitgeteilt hat

falls ja - BETRUG

falls nein - macht er sich auch noch strafbar :D

aber ich vermute wie die meisten hier - der letzte hat ihn arglistig verschwiegen

 

zum Thema - Gebrauchtwagen

auch Privatleute haben eine Gewährleistung (Sachmangelhaftung) von 2 Jahren auf gebrauchte Artikel zu geben

gekauft wie gesehen - gibts schon lange nicht mehr

da muß ein Fhz schon als Bastlerauto verkauft werden - nur dann entfällt diese Sachmangelhaftung

MfG Nico

Nur können Privatleute die Gewährleistung komplett streichen,was mit den üblichen verträgen auch gemacht wird.Als Privatmann der veilleicht absolut keine Ahnung von Technik hat wäre ansonsten jeder verkauf ein unkalkulierbares Risiko.bekannte Mängel dürfen aber nicht verschwiegen werden,sonst kommt wieder die Arglistige Täuschung und die kann man nicht vertraglich ausschliessen.

;) Deswegen wird auch oft ein kleiner Unfallschaden angegeben,dann muß man nicht mehr Unfallfrei in den Vertrag schreiben.Diese Masche ziehen aber private wie gewerbliche Händler durch.

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