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Reserve Rad

BMW 3er E36
Themenstarteram 24. Februar 2007 um 19:45

hi,

Muss ich das RR beim Tüv oder einer Verkehrskontrolle vorweisen können?

Oder gehts auch komplett ohne?

Bitte keine Diskussion ob sinnvoll, oder nicht ;)

MFG Benni

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17 Antworten

Ein Reserverad ist nicht vorgeschrieben. Es gibt nur 2 Dinge, die man in einem PKW mitführen muß, Warndreieck und Verbandskasten.

ich meine es nicht Pflicht, wenn du es aber dabei hast,

muss es ok sein ^^

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Ein Reserverad ist nicht vorgeschrieben. Es gibt nur 2 Dinge, die man in einem PKW mitführen muß, Warndreieck und Verbandskasten.

Ich frag mcih grad,wie Wir das dann machen müßten:D

@ bmw-teile:

Mir wäre nicht bekannt, daß es dafür eine rechtliche Grundlage geben sollte. Außerdem kann mir wohl niemand verbieten, anstelle des Reserverades ein kaputtes Rad in meinem Kofferraum mitzuführen.

Also man MUSS weder ein RR noch son Pannenzeugs mitführen?

@ Tuner4:

Nein.

Themenstarteram 24. Februar 2007 um 20:01

Super danke leute das ging ja fix *thumbsup*

MFG Benni

am 24. Februar 2007 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

@ bmw-teile:

Mir wäre nicht bekannt, daß es dafür eine rechtliche Grundlage geben sollte. Außerdem kann mir wohl niemand verbieten, anstelle des Reserverades ein kaputtes Rad in meinem Kofferraum mitzuführen.

wenn du einen feuerlöscher im auto mitführst, muss der auch funktionsfähig sein!

selbst wenn du in der garage einen feuerlöscher hast und es brennt, aber der feuerlöscher nicht gewartet war und versagte kann das probleme geben mit der versicherung.

also denke ich schon das vorhandene ersatzrad, welches zwar keine pflicht ist, so wie der feuerlöscher, auch funktionsfähig sein muss.

wissen tue ich das nicht, aber denken schon.

mfg

am 3. März 2007 um 2:22

Zitat:

Original geschrieben von gonaked

wenn du einen feuerlöscher im auto mitführst, muss der auch funktionsfähig sein!

da ein feuerlsöcher für pkw nicht vorgeschrieben ist, kann der, wenn er den prüfungsintervall überschritten hat, weder als tüv-mangel noch von der polizei angekreidet werden....

Zitat:

Original geschrieben von gonaked

also denke ich schon das vorhandene ersatzrad, welches zwar keine pflicht ist....auch funktionsfähig sein muss.

nö...

da es nicht vorgeschrieben ist, gillt es als "ladung" und die kann sein, wie sie will....

das einzigste, was im auto pflicht ist, ist das warndreieck und der vollständig gefüllte verbandskasten (der das hhd erfüllt)....

am 3. März 2007 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

da ein feuerlsöcher für pkw nicht vorgeschrieben ist, kann der, wenn er den prüfungsintervall überschritten hat, weder als tüv-mangel noch von der polizei angekreidet werden....

nö...

da es nicht vorgeschrieben ist, gillt es als "ladung" und die kann sein, wie sie will....

das einzigste, was im auto pflicht ist, ist das warndreieck und der vollständig gefüllte verbandskasten (der das hhd erfüllt)....

ja und der verbandkasten darf nicht abgelaufen sein!

ja löscher ist keine pflicht und reserverad auch nicht,

aber wenn zb dein motor abfackelt und du den löscher im auto hast und dann weil der löscher nicht läuft deine kiste abfackelt, könnte die kasco versicherung probleme machen, weil eben dein löscher hätte geprüft sein müssen.

 

also wenn du zb zusätzliche nebelscheinwerfer ans auto baust müssen diese ja auch na was wohl "funktionieren".

so meine ich das eben.

oder noch besser, du hast einen oldtimer ohne sicherheitsgurte, rüstest aber gurte nach, müssen diese dann funktionieren? ja natürlich.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von gonaked

aber wenn zb dein motor abfackelt

....ist die erste amtshandlung von mir, dass ich meinen feuerlöscher in den nächsten straßengraben entsorge, sodass ihn keiner mehr findet...

und die kasko macht da auch keine probleme, da ein feuerlöscher nicht vorgeschrieben ist....

Zitat:

Original geschrieben von gonaked

also wenn du zb zusätzliche nebelscheinwerfer ans auto baust müssen diese ja auch na was wohl "funktionieren".

das ist wiederrum etwas anderes, da lichttechnische einrichtungen zum prüfumpfang des tüv's zählen...

Zitat:

Original geschrieben von gonaked

ja und der verbandkasten darf nicht abgelaufen sein!

hab ich doch geschrieben... hhd = höchst-haltbarkeits-datum

am 3. März 2007 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

....ist die erste amtshandlung von mir, dass ich meinen feuerlöscher in den nächsten straßengraben entsorge

richtig blos weg damit;)

Wenn man mit einem Feuerlöscher rumfährt, der den Wartungsintervall überschritten hat, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch fürs private Heim ...

Abgelaufen sind die nicht mehr zulässig. Info kam von einem Prüfer der ISO-AUDI.

 

*EDIT*

Ist die Warnweste in der BRD eigentlich schon Pflicht?

Zwar führe immer eine Jacke nach EN 343 mit, sollte dies nicht mal zur Pflicht werden der gilt das immer noch "nur" für Firmenfahrzeuge?

Soweit ich weiß sind aktuell Warnwesten nur in Firmenwagen vorgeschrieben (in Deutschland). Ich habe aber auch immer eine drin, ist ja nicht wirklich viel bzw. schwer.

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