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RESTWERT FIESTA MK3 1,1L EZ 96 ??? Fahrerflucht

Ford Fiesta Mk3
Themenstarteram 23. Oktober 2011 um 20:25

Moin

Mir ist Heute ein Nachbar ins Auto gefahren und abgehauen ( MOTORHAUBE = Dicke Beule 4cm tief rund ums Folrd schild )und Stoßstange 3 Fach gebrochen . Als ich den Schaden festgestellt hab, habe ich natürlich die Polizei gerufen die auch sofort da war und den schaden aufgenommen hat . Glücklicherweise konnte ich mich erinnern wer vor mir geparkt hatte und das habe ich auch mehr oder weniger angegeben . Als ich Abends wieder nach hause kam stand der mutmaßliche Übeltäter auf der anderen Straßenseite . Natürlich hatte er auch einen kleinen Schaden . also hab ich wieder die Polizei gerufen diese hat mir bestätigt das der Schaden frisch ist und auch höhentechnisch passt . und die Farhzeugbeschreibeibung die ich beim ersten Besuch angegeben hatte passt auch . Ist nur leider auf ein Gewerbe zugelassen deshalb konnte Niemand kontaktiert werden

Also Übeltäter erwischt . mehr oder wenniger !!!

NUN zu meinen Fragen :

1.Weiss jemand wie sich sowas mit Fahrerflucht verhällt ?

Da ich jetzt leider gar nicht weiß wie es weiter geht, nur das der Halter das wohl kaum absteiten kann . Und die Polizei hat mir nur Gesagt das ich Post bekomme .

2. Wahrscheinlich erhalte ich ja nur den restwert des Fahrzeugs !!

Hat jemand nen Erfahrungswert bzw ne Ahnung was ein Fiesta MK3 EZ 96 1,1l mit 120TK gelaufen in nem relativ guten zustand noch Wert ist ?

naja bin froh das ich ihn erwischt hab weil einfach abhauen ist einfach nicht okay .

DANKE IM VORAUS

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11 Antworten

eine Rechtsberatung wäre nicht verkehrt , bei den gelben Engeln sogar kostenlos !

Paar Hundert Euro .. wenn überhaupt. Je Nach Zustand des Fahrzeugs

Konfrontier ihn damit und versucht euch über die Versicherungen zu einigen; den Gutachter stellt die gegnerische Versicherung. Es ist egal ob du einen hohlst oder die einen schicken .. der ist so oder so unabhängig

Normal klärt sich dann alles weitere

Wenn du Pech hast hat er nichtmal Bock mit dir zu sprechen bzw streitet alles ab -> dann lass die Polizei den Rest regeln; ist auf jeden Fall mehr Ärger für ihn ;)

Zitat:

Original geschrieben von Black Rider

Es ist egal ob du einen hohlst oder die einen schicken .. der ist so oder so unabhängig

*loooool*

und du glaubst ernsthaft, das ein "unabhängiger" gutachter der von der versicherung beauftragt wird, zu ungunsten seines auftraggebers abrechnet?!

gerade bei älteren fahrzeugen macht der gang zum eigenen gutachter durchaus sinn...dieser sollte dann im idealfall auch nicht von der dekra sein...

Zitat:

dann lass die Polizei den Rest regeln;

die polizei "regelt" da garnichts!

die polizei nimmt lediglich die anzeige auf - da hier ein öffentliches interesse an der strafverfolgung wegen fahrerflucht besteht - und leitet diese entsprechend an die staatsanwaltschaft weiter...

wie der te an sein geld kommt ist zivilrecht und damit nicht das aufgabengebiet der polizei...

Zitat:

ist auf jeden Fall mehr Ärger für ihn

nö...

der ärger bleibt aus o.g. gründen der selbe...

@te: geh einfach zum anwalt...damit umgehst du eine menge schreibarbeit, die jetzt auf dich zukommt...der wird dir dann alles weitere schildern...

Zuerst mal der Übeltäter auch als Schuldiger feststehen, erst dann kannst Du mit Forderungen kommen. Kann man ihm die Schuld nicht beweisen bekommst Du nichts , also besser zum Anwalt gehen, der wird die Forderung gegenüber der Versicherung einreichen, die kümmern sich um die Schuld ihres versicherungsnehmers. Mit der fahrerflucht als solches hast Du nichts zu tun, das macht die STA bzw. das Amtsgericht per Strafbefehl, da wirst Du dann als Zeuge gehört , auch eine Anzeige ist nicht erforderlich , da die Fahrerflucht von Amts wegen verfolgt wird . Seltsam ist es schon, wenn jemand ein Auto derart beschädigt und dann später fast daneben parkt :confused:

restwert gab es nich viel.., heckschaden. wiederbeschaffungswert einiges höher, entweder reparieren was geht. kost ja nicht die welt bei den krücken sollte es mehr als genug geben.

grueße

Themenstarteram 24. Oktober 2011 um 18:55

Ganz genau

solang ich die versicherungsnummer nicht habe bin ich der gelackmeierte .

Aber wie gesagt die Polizei gibt mir recht und die Aussage das der schaden . auf der gegenseite Frisch ist und höhentechnisch genau passt gibt mir ein einigermaßen gutes gefühl .

Aber ist halt sehr Ärgerlich das ein Gut verdinender ARZT mir als kleinem mann mit nem Kleinen auto in die karre plästert und sich aus dem staub macht .

Vieleicht auch Trunkenheit mit im Spiel den gebumst haben muss es schon :

Es ist nur echt schade da der wagen echt Top in schuss war keine Beulen kaum rost also 2 kleine mini stellen und ich erst letzte woche nen neuen Kat bestellt habe und auf euro 2 umrüsten wollte .

warscheinlich auch werde ....

Aber n paar euro müssen da schon rausspringen hoff ich .

euro 2 erreichst du nur durch minikat oder einen kaltlaufregler...

da mu0t du wohl deinen nachbar ansprechen oder den autohersteller kontaktieren wenn dies ein leasingfahrzeug ist. auf den kennzeichenhalter wird auch das dazugehörige autohaus bzw standort vermerkt sein, grüße

Zitat:

Original geschrieben von Markey99

solang ich die versicherungsnummer nicht habe bin ich der gelackmeierte

die bekommst du ganz einfach mit einem anruf beim zentralruf der autoversicherer raus...

Zitat:

Original geschrieben von Markey99

Ganz genau

solang ich die versicherungsnummer nicht habe bin ich der gelackmeierte .

Aber wie gesagt die Polizei gibt mir recht und die Aussage das der schaden . auf der gegenseite Frisch ist und höhentechnisch genau passt gibt mir ein einigermaßen gutes gefühl .

Die Poizei sagt viel wenn der tag lang ist, hast Du oder die Polizei Zeugen , sind eindeutige Lackspuren vorhanden, falls nein , wird es schwer , denn wer etwas haben will von dem Schuldigen , muß dessen Schuld im Zweifel vor Gericht beweisen können, ansonsten Pech gehabt . Wie äußert sich denn der vermeintlich Schuldige , gibt er das zu :confused:

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 21:40

Ich hab keine ahnung ..... Der wagen ist auf eine arztpraxis zugelassen und mehr weiss ich bis heute leider nicht .....

Hi...

Du solltest mit dem Anwalt nicht warten!!! Der Schadenersatz ist Zivilrecht und das kannste meistens nur gerichtlich durchdrücken. Um die Fahrerflucht kümmert sich die STA.

Fotos von den Schäden machen (an beiden Autos) Anwalt beauftragen und los gehts...

Gruß

Jürgen

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