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Restwertbörse / unabh. Gutachten / Auto selber weiterfahren

26 Antworten
Themenstarteram 26. Februar 2008 um 11:38

Hallo,

habe folgendes Problem:

mir ist in den Wagen meiner Freundin (Corsa) einer hinten draufgefahren. Die gegnerische Versicherung bestätigte bereits schriftlich, dass Sie den Schaden übernehmen (Unfallgegner ist also 100% Schuld am Unfall). Laut einem unabhängigen Gutachten, welches ich sofort in Auftrag gegeben habe, war der Wagen vor dem Unfall 2300 Euro wert und besitzt nun noch einen Restwert von 800 Euro (wirtschaftlicher Totalschaden). Die gegnerische Versicherung schrieb, dass sie den im Gutachten angegebenen Restwert nicht anerkennen, da jemand für das Auto in einer online-Restwertbörse (die gegnerische Vers. hat den Wagen ohne unser Einverständnis in dies Börse gestellt) 1200 Euro bieten würde.

Nun wollen wir den Wagen aber garnicht verkaufen, da ich im Sommer den Schaden selber reparieren werde (Karrosserie im Heckbereich eingedrückt, Kofferraumklappe schliesst nur noch mit erheblichem Nachdruck).

Haben bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Die Versicherung sagt, sie würde die Differenz von 2300-1200, also 1100 Euro zahlen, aber nicht die 2300-800 = 1500 Euro.

Mittlerweile sind ca. 5 Monate vergangen und bis jetzt hat Sie aber noch GARNIX!!! bezahlt, trotz zigfacher Zahlungsaufforderung und Bankdatenübermittlung.

Meine Freundin hat keine Rechtschutzversicherung, bekommt aber Bafög und muss dadurch für den Anwalt nur eine Beratungsgebühr von 10 Euro bezahlen.

Nun das dicke Problem:

Sie hat wegen Bafög das Recht auf Prozesskostenhilfe, also die Befreiung von Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Wenn die ganze Sache nun vor Gericht geht und sie nicht gewinnt, hat sie die Kosten der Gegenseite in voller Höhe zu tragen! (Anwalt und Gerichtskosten!)

Bei einem Vergleich, hat sie falls sich ihre Einkommenslage in 4 Jahren merklich verbessert hat, die Anwalts- und Gerichtskosten die Ihrerseits entstanden sind, in Raten abzuzahlen!

Wenn Sie gewinnt, muss Sie garnichts zahlen!

Jetzt die Frage an die Experten:

WAS WÜRDET IHR IN DIESER SITUATION MACHEN???

1100 EURO KASSIEREN WENN SIE DENN ENDLICH MAL BEZAHLEN WÜRDEN, ODER AUF DIE 2500 EURO BESTEHEN UND DAS RISIKO EINGEHEN?

Wie bekommt man in diesem Falle die Vers. dazu, zumindest schonmal mit den 1100 Euros rüberzukommen?

 

Gruss, Roman

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26 Antworten

Hallo Kuemmel79,

wie zu lesen ist, hast Du bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Es ist schon erstaunlich, dass die Versicherung trotz Anwalt noch gar nichts gezahlt hat.

Grundsätzlich ist nach der BGH-Rechtsprechung der Restwert Deines Gutachters massgebend. Die Restwertbörsen haben demnach keinen Bestand.

Da Deine Freundin das Fahrzeug noch hat und weiter nutzten will und Du selbst eine Reparatur durchführen willst, kommt eine Anrechnung des Restwertes überhaupt nicht zum Tragen.

Vielleicht solltet ihr mal einen Anwalt konsultieren, der sich im Verkehrsrecht auskennt.

Gruss HCING

Grundsätzlich: Vor Gerichten gibts Urteile, wenn du glück hast auch Gerechtigkeit.

Ich würde es drauf ankommen lassen. Lass die Versicherung doch die kiste für 1200 verkaufen, oder dir die Daten vom Händler geben und verkauf selbst. Da zeigt sich der eventuelle bluff ganz schnell.

Ansonsten wenn du meinst du hast recht, kannst du den prozeß ja nicht verlieren. aber siehe oben.

versuchs doch mal mit einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter in der Regulierung.

Für 400€ sind die auch nicht prozessgeil.

Trefft euch halbe halbe, ohne Prozess, denn Vergleiche sind teuer. Dann lieber Urteil, selbst wenn du verlierst.

du hast schon viel zu lange gewartet.

 

Konsultiere umgehend einen Rechtsanwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat und entziehe dem anderen Rechtsanwalt das Mandat.

 

Sprich diesen Anwalt auf das BGH Urteil vom. 6.03.2007 VI ZR 120/06 an.

 

Dieses Urteil besagt, dass der von deinem Sachverständigen ermittelte Restwert maßgeblich und dem zu Folge zu berücksichtigen ist.

 

Hier wird es auch nicht zu einem Prozess kommen.

 

@ habanos

Gehandelt wird auf dem Türkischen Basar und nicht beim Schadenersatz.

 

Wenn der TE mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufnimmt, wird dieser sich nicht mit ihm  unterhalten  und auf den eingeschalteten Rechtsanwalt verweisen. Und auch die Rechtsanwälte wünschen eine solche eigenmächtige  Vorgehensweise des Mandanten überhaupt nicht...

 

Es fällt auf, dass du hier im Versicherungsforum des öfteren  unsinnige und teilweise schlicht und ergreifend falsche Aussagen tätigst.

 

Damit hilfst du hier keinem TE, dass Gegenteil kann hier unter Umständen eintreten.

 

Also, wenn du etwas nicht 100% weist, halte dich lieber etwas zurück und überlass Usern hier die Antwort, welche von der Thematik etwas mehr verstehen. Lesen bildet ja bekanntlich und man kann hier eine Menge lernen (hab ich auch schon festgestellt:))

 

nix für ungut...... ;)

 

 

Hallo,

wie HCING schon geschrieben hat, ist der Restwert am allgemeinen, örtlichen Markt maßgebend und nicht der auf dem Sondermarkt der Online-Börsen (BGH Urteile). Ich verstehe jedoch nicht warum Ihr diese Aussage nicht bereits von Eurem Rechtsanwalt bekommen habt.

Schau Dir mal die BGH Urteile auf der Seite vom www.bundesgerichtshof an.

VI ZR 120/06

VI ZR 217/06

Da ihr das Auto halten möchtet, wäre es gut zu wissen, wie hoch die Reparaturkosten lt. Gutachten sind. Der Begriff wirtschaftlicher Totalschaden besagt nur, das die Reparatur teuer ist als die Abrechnung Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Evtl. ist auch eine Abrechnung entsp. dem BGH Urteil VI ZR 192/05 möglich.

 

Also, wenn der Unfallgegner 100% Schuld hat, muss die gegnerische Versicherung auch die entstehenden Anwaltskosten übernehmen. Ist also völlig unerheblich ob ihr als geschädigter ne Millon aufm konto habt oder Bafög oder ALG bekommt ;)

Wenn das euer Anwalt noch nicht mal weis und mit euch abrechnen will......sucht euch nen anderen!

grüße

Steini

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 16:25

Danke schoneinmal für die Antworten!

also erstens hat der Anwalt sich auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert.

zweitens hat er die gegnerische Versicherung (HDI) auch in einem Brief auf das BGH-Urteil hingewiesen. (Das BGH-Urteil ist mir schon seit längerem bekannt und das war auch der Grund, warum wir zum Anwalt gegangen sind.)

Die weigern sich trotzdem und wollen anscheinend einen Prozess.

 

Das blöde an diesem Urteil ist halt nur dieses eine Wort "GRUNDSÄTZLICH", was das Ganze sehr schwammig werden lässt.... -> Frei nach dem Motto: "GRUNDSÄTZLICH habe ich Recht, ABER...!?!?!?!?"

Und ich habe keine Lust, dass dieses "ABER" die Tatsache ist, dass wir das Auto weiterfahren wollen und auf KEINEN Fall verkaufen...denn für die Kohlen bekommen wir niemals mehr einen so gepflegten Gebrauchtwagen. (Als Erstbesitzer weiss man halt, wie der Wagen gefahren und gepflegt wurde)

Wie hoch sind denn nun die Reparaturkosten laut Gutachten?

Zitat:

Original geschrieben von kuemmel79

 

Das blöde an diesem Urteil ist halt nur dieses eine Wort "GRUNDSÄTZLICH", was das Ganze sehr schwammig werden lässt.... -> Frei nach dem Motto: "GRUNDSÄTZLICH habe ich Recht, ABER...!?!?!?!?"

 

Und ich habe keine Lust, dass dieses "ABER" die Tatsache ist, dass wir das Auto weiterfahren wollen und auf KEINEN Fall verkaufen...denn für die Kohlen bekommen wir niemals mehr einen so gepflegten Gebrauchtwagen. (Als Erstbesitzer weiss man halt, wie der Wagen gefahren und gepflegt wurde)

Bin jetzt kein Jurist, aber bedeutet "Grundsätzlich" nicht soviel wie "eigentlich immer, bis auf Spezielle Ausnahmen" ?

 

Wir hatten das Thema schon öfters hier und jedesmal hat die Versicherung am Ende gekniffen!

 

IMHO ist das Sachverständigenverfahren nach AKB für beide Seiten die einzigste möglichkeit ein Gutachten "anzufechten"

 

Dann geht halt vor Gericht, nicht nur drohen sondern Verfahren einleiten, es können euch keine weiteren kosten entstehen(wenn 100% unschuldig) und die Versicherung muss auch diese kosten tragen die Wahrscheinlich sogar teurer sind als die Differenz bei dem WBW.

 

Ich vermute das dann ganz schnell geld fließt!

 

Oder halt die möglichkeit nutzen den wagen zu der 130% regelung fachgerecht reparieren zu lassen. Dafür müsstest du aber halt mal alle Daten aus dem Gutachten Posten

 

grüße

Steini

am 26. Februar 2008 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von kuemmel79

Mittlerweile sind ca. 5 Monate vergangen und bis jetzt hat Sie aber noch GARNIX!!! bezahlt, trotz zigfacher Zahlungsaufforderung und Bankdatenübermittlung.

Allein aufgrund dieser Aussage bist du garantiert beim falschen Anwalt !

 

Wie auch schon von KSV nachgefragt, ist  die Höhe der ermittelten Reparaturkosten für eine mögliche weitere Beurteilung nicht ganz unwichtig.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von kuemmel79

 

Das blöde an diesem Urteil ist halt nur dieses eine Wort "GRUNDSÄTZLICH", was das Ganze sehr schwammig werden lässt.... -> Frei nach dem Motto: "GRUNDSÄTZLICH habe ich Recht, ABER...!?!?!?!?"

 

Und ich habe keine Lust, dass dieses "ABER" die Tatsache ist, dass wir das Auto weiterfahren wollen und auf KEINEN Fall verkaufen...denn für die Kohlen bekommen wir niemals mehr einen so gepflegten Gebrauchtwagen. (Als Erstbesitzer weiss man halt, wie der Wagen gefahren und gepflegt wurde)

Bin jetzt kein Jurist, aber bedeutet "Grundsätzlich" nicht soviel wie "eigentlich immer, bis auf Spezielle Ausnahmen" ?

 

Wir hatten das Thema schon öfters hier und jedesmal hat die Versicherung am Ende gekniffen!

 

IMHO ist das Sachverständigenverfahren nach AKB für beide Seiten die einzigste möglichkeit ein Gutachten "anzufechten"

 

Dann geht halt vor Gericht, nicht nur drohen sondern Verfahren einleiten, es können euch keine weiteren kosten entstehen(wenn 100% unschuldig) und die Versicherung muss auch diese kosten tragen die Wahrscheinlich sogar teurer sind als die Differenz bei dem WBW.

 

Ich vermute das dann ganz schnell geld fließt!

 

Oder halt die möglichkeit nutzen den wagen zu der 130% regelung fachgerecht reparieren zu lassen. Dafür müsstest du aber halt mal alle Daten aus dem Gutachten Posten

 

grüße

Steini

Hallo Steini,

 

da bringst was durch einander.

 

Das hier ist ein KH Schaden hat mit dem SV Verfahren nix zu tun. Und mit der 130% Regelung in KH ist das im Moment auch nicht ganz so einfach.....

 

Aber ohne Zahlen geht das hier nicht weiter...

 

am 26. Februar 2008 um 19:38

Oh, das Problem mit der HDI kenne ich - die zahlten mir auch nicht 2400€ - Restwert (80€), sondern zogen 330€ ab, die in einer Onlinebörse angeblich zu erzielen sind.

Bis jetzt keine weitere Reaktion von dem Laden.

Wie sieht es denn beim Kauf eines neuen Autos (und Verkauf des Autos an meine Schwester) aus. Muss wohl doch noch zum Anwalt. :(

Gruß

milliway42

scheint wohl alles an der tagesordnung zu stehen, ich kämpfe auch schon monate um mein geld. was mir auffällt ist, das alle versicherung so vorgehen.

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 20:56

Ist mir schon klar, dass die gegnerische Vers. eigentlich meinen Anwalt zahlen muss. Nur ists hier ein wenig verzwickter.

Die Gegnerische Vers. hat ja schon gesagt, dass sie die 1100 Euro Zahlen will. Hat Sie bis jetzt nicht. Wenn die Sache vor Gericht geht, weil die 1100 Euro noch nicht gezahlt wurden, so werden wir das Verfahren auch zu 100% gewinnen und um die Bezahlung der Gerichts- und Anwaltskosten trägt die gegnerische Vers.

Bestehen wir aber vor Gericht auf die unserer Meinung uns zustehenden 1500 Euro, so kann es theoretisch auf einen Vergleich hinauslaufen. z.B. wird sich vor Gericht auf 1300 Euro geeinigt, weil z.B. das Gutachten angezweifelt wird etc.. In diesem Falle hat jede Seite dann die Hälfte der Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten SELBER zu tragen. Und da ist es schon von Bedeutung, ob man Prozesskostenhilfe, bzw. Beratungshilfe von Staat bekommt. (Es sei denn, meine Freundin lebt in 4 Jahren immer noch von Bafög oder Hartz4, was ich eigentlich ausschliessen kann.) Denn wie schon geschrieben, müsste sie diese Kosten dann irgendwann zurückzahlen!

Soviel zum Thema Anwalt bezahlt die Gegenseite.

Zum Thema genaue Zahlen: hab ich doch denke ich sehr ausführlich geschildert, oder nicht?

zum Thema 5 monate: hab nochmal nachgerechnet, sind eigentlich ers 4...der 5. hat grade erst begonnen. Haben uns erst relativ spät nen Anwalt genommen, weil ich erst versucht habe, das so m it der Vers. zu regeln, aber irgendwann wurde es uns halt zu bunt...

am 26. Februar 2008 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von kuemmel79

Bestehen wir aber vor Gericht auf die unserer Meinung uns zustehenden 1500 Euro, so kann es theoretisch auf einen Vergleich hinauslaufen. z.B. wird sich vor Gericht auf 1300 Euro geeinigt, weil z.B. das Gutachten angezweifelt wird etc.. In diesem Falle hat jede Seite dann die Hälfte der Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten SELBER zu tragen.

Um derartige Irrtümer zu vermeiden, sollte man einen (tauglichen) Anwalt haben.

 

Selbst wenn man sich vor Gericht auf 1300 Euro vergleichen sollte, trägt der Versicherer rd. 87% der Anwalts- und Gerichtskosten, da auch 87% der eingeklagten Forderung zugesprochen werden und der Geschädigte trägt "nur" rd. 13%.  Das der Versicherer (oder besser der Sachbearbeiter) sich hier selbst einem hohen Kostenrisiko aussetzt und nicht bereits die (unstreitigen) 1.100 Euro ausgezahlt hat, ist ziemich unverständlich.

 

 

Zitat:

Zum Thema genaue Zahlen: hab ich doch denke ich sehr ausführlich geschildert, oder nicht?

Nein - du hast hier noch nicht mitgeteilt, wie hoch die Reparaturkosten von deinem Sachverständigen geschätzt wurden.

 

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