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Restwertermittlung

Hi,

ich hatte im letzten November ein kleines Malheur, bei dem die hintere Seitenwand meines Vectras beschädigt wurde. Ich habe den Schaden meiner Kasko Versicherung gemeldet und nach Gutachten abgerechnet. Waren abzüglich MwSt und SB ca. 1800€. In diesem Frühjahr wollte ich die Seite reparieren, der Werkstatttermin für März war schon vereinbart.

So weit so gut. Am Donnerstag bin ich nun unglücklicherweise auf eisglatter Fahrbahn in den Gegenverkehr gerutscht. Schaden laut Gutachter ca. 5900€. Ist eigentlich nur ein Blechschaden, außerdem will er die komplette Lenkung und Radaufhängung tauschen lassen, weil die eine Felge einen leichte Schlag erhalten hat.

Und damit fängt mein Problem an:

Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beträgt 4.700€ (Wo auch immer ich den wiederbeschaffen soll - ich habe bislang keinen Vergleichbaren gefunden). Abzüglich des Schadens vom November bleiben 2000€ Restwert, von dem wird nochmals der erzielbare Erlös des aktuellen Zustands abgezogen. Den Rest bekomme ich ausbezahlt.

Laut Opelhändler kann das Fahrzeug für ca. 2500€ mit Neuteilen repariert werden, mit gebrauchten wirds billiger.

Ist die Regulierung so wie sie der Gutachter vorschlägt korrekt? Immerhin führt sie dazu, daß ein fahrbereites Fahrzeug wegen eines vergleichsweise geringen Schadens verschrottet werden muß.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und warum wird der Altschaden voll in Abzug gebracht? Wäre die Geschichte 2 Wochen später passiert, wäre kein Vorschaden mehr vorhanden gewesen und ich hätte den vollen Wiederbeschaffungswert erhalten. Ist doch eigentlich nicht nachvollziehbar.

Kann ich irgendetwas unternehmen, damit zumindest eine zeitwertgerechte Reparatur übernommen wird?

Um es gleich von vornherein klarzustellen: Es geht mir nicht darum, möglichst viel Geld aus der Geschichte zu ziehen, sondern mein Fahrzeug auf Kosten der Vollkasko wieder in einen verkehrssichern Zustand zu versetzen.

Wäre sehr dankbar, Eure Meinung zu diesem Fall zu hören.

Gruß

Softi

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12 Antworten

Hi,

na stop - zwei Wochen später hättest du ja auch nicht mehr die volle Auszahlung der Versicherung von vorher aufm Konto, richtig?

Warum sollten die das Auto als ganz werten, wenn es das nicht ist?

Ich versteh grad ganz ehrlich das Problem nicht.

Zudem wird dich niemand zur Verschrottung zwingen, nur musst du jetzt selber zusehen, wie du mit den finanziellen Zuwendungen zurechtkommst.

Wenn er fahrbereit ist, ist doch gut - dann lass ihn reparieren - zum Verschrotten kann dich keienr zwingen.

Und ja, der Gutachter kann natürlich den Vorschaden voll zum Abzug bringen, denn schließlich war dieser ja auch noch vollständig vorhanden. Der Wiederbeschaffungswert des kaputten Vectras ist nunmal der Maßstab zur Regulierung - und ein kaputter Vectra bringt eben nicht das gleiche wie ein ganzer Vectra - logisch ;)

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt:

Ganz einfach - wie der Name sagt, ist es der Wert, den du aufwenden musst um ein vergleichbares Fahrzeug wieder zu beschaffen. Inklusive evtl. Wertsteigerungen (wenig Kilometer, gepflegt, etc) oder -senkungen (Schäden...) - der Gutachter hat dazu die üblichen Händlerpreise vor Ort normalerweise als Basis da - darauf aufbauend ermittelt der Gutachte eben dann den speziellen Wert deines Fahrzeugs.

So - du müsstest jetzt schaun wie es ausschaut.

du hast ja bereits 1800€ bekommen.

Und aktuell besteht ein Wiederbeschaffungswert von 2.000€ (wenn ich das richtig rausgelesen habe) bei Restwert von X?

--> nunja.... Also im WBW müsste doch schon der Schaden mit drin sein, nicht?

--> wenn dem so ist, isses doch nicht schwer -. wie issn nun der aktuelle Restwert?

--> wenn du den für 2.500€ reparieren lassen kannst fehlen doch zusätzlich zum letzten Geld nur 700€

Alls in allem seh ich nicht wirklich ein Prob :)

Grüße

Schreddi

Ich habe den Eindruck, dass Du Begriffe falsch verwendest.

Auch ist nicht klar, welche Wertangaben Netto und welche Brutto (mit welchem USt-Satz) sind.

Wiederbeschaffungswert ist nach Deiner Aussage 4.700 EUR.

Diese Begrifflichkeit bedeutet aktueller Marktwert unmittelbar vor Schadenseintritt, d.h. hier unter Berücksichtigung des unreparierten Vorschadens.

In Deiner Rechnung wird davon noch der unreparierte Schaden abgezogen.

Das kann nicht sein.

Restwert des Wagens ist der Veräußerungswert des Wagens im aktuellen unreparierten Zustand.

Zieht man den Restwert vom Restwert ab, so ist das Ergebnis zwangslüfig immer Null.

Also stimmt auch hier etwas nicht.

Am besten wird sein, dass Du uns den Inhalt des zweiten Gutachtens mit den dort verwendeten Begriffen unter Ausweis der jeweils aufgeführten MwSt. wiedergibst.

Insgesamt ist Deine Schilderung sehr widersprüchlich.

Bitte gebe den Inhalt des Gutachtens möglichst genau wieder.

Sonst kann Dir nicht sinnvoll geholfen werden.

Daneben zu den Schäden.

Es macht einen Unterschied, ob eine Felge verzogen ist, oder ob Lenkung und Radaufhängung ausgetauscht werden müssen.

Diesen technischen Punkt kann man zweifelsfrei feststellen und ggf. das Gutachten entsprechend korrigieren (Stichwort: Nachbesserungsanspruch).

Dies ist eine technische Frage die wir im Forum nicht klären werden können.

Hi,

erst mal Danke für Eure Antworten. :)

Ich bin kein Versicherungsfachmann und will versuchen, meine Widersprüche etwas klarer auszudrücken. So weit möglich, denn was ich weiß weiß ich auch nur vom Gutachter, der es meiner Werkstatt erzählt hat und die hat es wiederum mir erzählt. Das Gutachten erhalte ich Anfang nächster Woche.

@madcruiser:

Der Wiederbeschaffungswert ist der des Fahrzeugs vor dem Vorschaden, darum wird der in Abzug gebracht. Mit dem Restwert habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt:

Aktueller Wiederbeschaffungswert (laut Gutachter) unter Berücksichtigung des Vorschadens sind 4700-2700(Betrag des Vorschadens) = 2000€. Davon soll der Restwert (Erzielbarer Erlös im aktuellen Zustand) abgezogen werden, den Rest bekomme ich (natürlich abzgl. 500€ SB). Das Gutachten werde ich Montag oder Dienstag erhalten und dann detailliert ins Forum stellen.

Zum Thema Lenkung: Hier habe ich widersprüchliche Aussagen. Der Gutachter will "zur Sicherheit" ersetzen, die Werkstatt meint, das wäre in diesem Fall übertrieben und nicht nötig. Gibts eine Stelle, die das technisch seriös und unabhängig beurteilen kann. Immerhin könnte es ja sein, daß das Fahrzeug bewusst "totgeschätzt" werden soll.

 

@ schreddi:

Im Prinzip hast Du die Sache richtig gesehen. Nur beziehen sich die 2500€ Reparatursumme auf den Frontschaden. Der Heckschaden ist dann noch nicht repariert. Den kann ich natürlich weniger aufwändig reparieren (spachteln und ausbeulen statt ersetzen), was ich in diesem Fall auch machen werde. Allerding bekomme ich dann auch nicht die volle MwSt ersetzt.

Abziehen will der Gutachter aber den kompletten Schaden inkl. Mwst., ausbezahlt habe ich die nicht bekommen.

Das 2. Problem: Auf diese Art kann ich natürlich jedes Fahrzeug als Totalschaden abbilden, das irgendwo bei 5000 € Schwackepreis liegt (waren immerhin vor nicht allzulanger Zeit knapp 10.000DM!!). Wenn der Gutachter jetzt einen Restwert ermittelt (unter Berücksichtigung beider Schäden), der relativ hoch ist (z.B. 1500€) ), dann bekomme ich von der Versicherung nichts mehr. Ich kann das Fahrzeug dann zwar verkaufen, aber mit 1500+1800 = 3200€ brauche ich gar nicht erst versuchen, einen gleichwertigen Vectra zu finden. Und wenn ich ihn verkaufe, habe ich nichts mehr zum reparieren ;)

Eigentlich gehts um folgende Fragen:

1. Kann ich die Geschichte mit der Lenkung unabhängig prüfen lassen? Wenn die nicht ersetzt werden muss, reduziert sich die Schadensumme erheblich.

2. Kann der Vorschaden inkl. Mwst abgezogen werden, obwohl er ohne MwSt ausbgezahlt wurde.

3. Kann der gesamte Gutachterbetrag des Vorschadens abgezogen werden? Wenn ich ein Fahrzeug für 2000€ neu lackieren lasse, ist es deshalb ja keine 2000€ mehr wert. Müsste eigentlich auch umgekehrt gelten, oder?

 

Nochmals Danke für Eure Meinungen

Gruß

Softi

Mein Vorschlag:

Warte bitte den Eingang des Gutachtens ab und poste dann die sich ergebenden Fragen im Zusammenhang.

Bitte auch Fahrzeugalter und Laufleistung angeben.

Lies Dir erneut Schreddis und meine Aussagen zum Wiederbeschaffungswert und zum Restwert durch.

Zum Gutachten selbst:

Das wird im wesentlichen EDV-gestützt durchgeführt.

Da gibt es selbstverständlich Ermessensspielräume,

die sich sachlich abarbeiten lassen.

Ein vorsorglicher Austausch muss zwingend indiziert sein, sonst hat er im Gutachten bestenfalls als Risikohinweis Platz.

Ansonsten:

Du hast in drei Monaten 2.700 EUR + 2.500 bis 5.900 EUR + xx.000 EUR für 1 bis 2 Fremdschaden versenkt.

Wird Zeit Deine Fahrweise umzustellen.

Dann leben Dein Vectra und Du vermutlich länger.;)

Hab Dein Montagsauto (so Deine Bezeichnung) gefunden

sowie Deinen Reparaturansatz.

Mit 4.700 EUR dürfte der Gutachter einen relativ guten Ansatz für einen unfallfreien Vergleichswagen getroffen haben (s.o. Montagsauto). Mit Glück bekommst Du einen vergleichbaren Vectra 2.5 V6 ohne Unfallschäden schon unter 4.000 EUR.

Der Fahrzeugwert muss aufgrund des Alters und der Laufleistung ohne MwSt ausgewiesen werden.

Einen realistischen groben Wiederbeschaffungswert sehe ich in Anbetracht des unreparierten Vorschadens tatsächlich irgendwo zwischen 1.500 und 2.500 EUR.

Der Restwert nach dem 2. Unfall dürfte irgendwo zwischen 100 und 300 EUR liegen.

In jedem Fall liegt hier ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Nach Abzug der SB wirst Du in etwa rund 1.000 bis 1.500 EUR ausgezahlt bekommen.

Mit den 1.800 EUR aus dem Vorschaden hast Du dann rund 3.000 EUR zur Verfügung.

Mit Gebrauchtteilen solltest Du den Wagen damit durch eine Fachwerkstatt ordentlich wieder aufbauen können.

Legst Du selbst Hand an, so machst Du sogar noch ein Geschäft aus Deinen Unfällen.

Jup - genau so isses.

Mal ehrlich - bei dieser Laufleistung seh ich den Wert als durchaus realistisch an.

Zweitens - ja, ich hätte genauer sagen sollen, das ich auch glaubte, die Begrifflichkeiten Wiederbeschaffungswert und Restwert wären vertauscht gewesen :)

Ansonsten viel Glück bei der Abwicklung - und ich persönlich würde bei Schäden an der Lenkung niemals (!) irgendwelche Kompromisse eingehen.

Is ne persönliche Einstellung - aber alles was Bremsen und Lenkung betrifft, lass ich machen - frag mal im weiteren Schadenfall den Werkstattmechaniker, wie das denn nun war - gaubst, der kann sich dann daran erinnern, dass ja alles net schlimm war? *gg*

Ach ja - besser ist wie madcruiser sagte - Gutachten abwarten, dann posten ;)

Grüße

Schreddi

Hi,

ich gehe natürlich keine Kompromisse ein, was die Sicherheit angeht. Darum ja die Frage nach einer unabhängigen Stelle.

@ madcruiser:

Danke für den wohlgemeinten Tipp zur Fahrweise ;).

Ein Unglück kommt halt selten allein, von daher ist es schon übel, daß 2 Schäden nach 18 unfallfreien Jahren auf einmal kommen. Wenn ich nicht bei 35% wäre, hätte ich meinen alten Vecci wohl kaum VK versichert.

Ich melde mich nochmal, wenn ich das Gutachten in Händen halte.

Gruß

Softi

Themenstarteram 1. März 2005 um 22:54

Hi,

hier die versprochenen Angaben zum Gutachten (alle Angaben inkl. MwSt):

Wiederbeschaffungswert mit Heckschaden ohne Frontschaden: 3200€

Reparaturkosten laut Gutachten mit Neuteilen: 5800€

Restwert gemäß Angebot einer Hamburger Exportfirma: 1800€

--> Wirtschaftlicher Totalschaden.

Als ich den Restwert gesehen habe, musste ich erst mal schlucken. Da wäre nicht mehr viel übriggeblieben.

Ein Gespräch mit der Versicherung hat dann ergeben, daß bei Nachweis der Reparatur durch eine Fachwerkstatt die Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts übernommen werden (abzgl SB). Damit kann ich den Frontschaden reparieren lassen (gebrauchte Karosserieteile, neue Aufhängungsteile), das Lenkgetriebe zahle ich selbst.

Eine kulante Versicherung zahlt sich eben doch aus, die werde ich so schnell nicht wechseln. Bin echt froh, daß ich meinen Vecci nicht nach Afrika schicken muß. :)

Auch wenns ein Montagsauto war ;).

Nochmals Danke für Eure Posts

Gruß

Softi

Glückwunsch!

Der Widerbeschaffungswert ist unter Berücksichtigung der bekannten Fakten gut, der Restwert dagegen richtig heftig und nicht zu erklären.

Das Angebot der Versicherung für den Reparaturfall ist wirklich kulant.

Kannst Du den Namen posten, es muss auch positive Werbung geben dürfen!

Themenstarteram 11. April 2005 um 10:20

Hi madcruiser,

der Schaden ist inzwischen abgewickelt, die Versicherung hat aufgrund der Reparaturrechnung der Werkstatt unter Berücksichtigung der SB 2700€ beglichen.

Es handelt sich übrigens um die KRAVAG, wirklich sehr empfehlenswert. :)

Gruß

Softi

Danke für Deine Antwort.

Allzeit gute Fahrt.

am 11. April 2005 um 15:28

Jep - klingt doch gut

Muss an dieser Stelle auch mal die Kravag loben - hatten eben da vor 4 Jahren (also schon Weilchen her) auch Schadenfall - schnell und einwandfrei reguliert.

Grüße

Schreddi

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