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Rettungswagen umgeparkt.

Mir fehlen die Worte. Die Welt wird immer Rücklichtloser. Aber lest bitte selbst.

https://www.heidelberg24.de/.../...echt-sich-sanitaetern-13022700.html

Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.

Gruß MIFIA4

Beste Antwort im Thema

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

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Führerschein weg auf Lebenszeit.

MfG aus Bremen

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

Die Strafen für solche und ähnliche Vorfälle sind einfach noch zu niedrig.

MfG kheinz

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 22. September 2019 um 13:47:22 Uhr:

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

Nicht umsonst hat sich ein Markt für Sichttrennwände bzw. Unfallsichtschutz entwickelt...Statt zu helfen und man hilft schon, in dem man NICHT die Rettungskärfte blockiert und sich zu den Schaulustigen dazustellt, wird gegafft und gefilmt...einfach nur krank.

Zum Glück ist das noch nicht die Regel. Es gibt noch Menschen mit Grips.

Zum obigen Fall würde ich wie oben vorgeschlagen verfahren, denn da hilft nur eines: drakonische Strafen.

Aber mich würde es nicht wundern, wenn dem Täter vor Gericht anstelle einer "schwierigen Kindheit im Plattenbau", ein "schwieriger Arbeitgeber" (unter dessen Zeitdruck er stand) attestiert wird. Mittlerweile gibt es ja da die kreativesten Einfälle, um strafmildernde Umstände zu erwirken. Wäre der Patient durch diese Aktion verstorben, würde ich gleich fahrlässige Tötung mit ranhängen...

Das ist wie America first! Einfach America durch ICH ersetzen! Liegt voll im Trend!

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 22. September 2019 um 14:13:08 Uhr:

Das ist wie America first! Einfach America durch ICH ersetzen! Liegt voll im Trend!

Traurig aber wahr.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 22. September 2019 um 14:07:43 Uhr:

Mittlerweile gibt es ja da die kreativesten Einfälle, um strafmildernde Umstände zu erwirken.

Die du selbst bei einem Straftatvorwurf garantiert prüfen würdest. Und jeder andere von uns auch. Das ist nämlich das gute Recht jedes Angeklagten.

Sorry for spielverderbing. :cool:

- Zur Sache: Ja, hier sollte der Strafrahmen konsequent ausgeschöpft werden.

Es ist immer wieder unglaublich was es alles gibt. Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Nur die Beschlagnahme des Führerscheins ist zu harmlos. Ich vermute solche Leute haben keinerlei Skrupel auch ohne Führerschein zu fahren. Da gehört auch das Auto weg geschlossen.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 22. September 2019 um 13:39:30 Uhr:

Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.

Ich hoffe, daß sie diesen Volldeppen erwischen und verknacken - Führerschein auch gleich weg.

Die Frau hätte sterben können! :mad:

Solange der Patientin kein zusätzliches Ungemach geschehen ist, ist das nur eine fast straflose Gebrauchsanmaßung; § 248 b StGB. Das würde dann das Karma richten müssen. Anderenfalls könnte das von der fahrlässigen Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung als Straftat geahndet werden, wenn man denjenigen denn tatsächlich finden sollte. ...

Zitat:

@aspergius schrieb am 22. Sep. 2019 um 15:39:07 Uhr:

Da gehört auch das Auto weg geschlossen.

Was kann denn das Auto dafür? Das kann doch dann eher versteigert werden (muss ja nicht immer nur ein Kleinwagen sein).

Leider fehlt es vielen daran zu erkennen, was ihr Handeln für Auswirkungen haben kann.

...würde mich nicht wundern, wenn dann plötzlich eine Retourkutsche gegen den Fahrer des Rettungsfahrzeuges käme.

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) ...

(2) 1Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. 2Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

TBNR. 114000 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern *).

§ 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Ich frage mich allgemein immer wieder warum man es als Fahrer nicht auf die Reihe bekommt automatisch beim Aussteigen den Schlüssel abzuziehen und mitzunehmen... diese Schludrigkeit scheint man nicht aus den Leuten raus zu bekommen.

So mancher Trickdiebstahl, so mancher Unfug unterbleibe und auch in diesem Fall wäre von vorneherein sichergestellt, dass das Fahrzeug bleibt, wo es ist und bleiben soll.

PS: Wie ich aus dem Artikel entnehme gibt es sogar eine Einrichtung bei diesen Fahrzeugen, dass der Motor auch mit abgezogenem Schlüssel weiterläuft um entsprechende Verbraucher mit Strom zu versorgen... ist schon ein komischer Zufall, dass da ausgerechnet in diesem Fall ein Defekt vorgelegen haben soll -wers glaubt wird seelig :rolleyes:- meine offene ehrliche Meinung, Schlampigkeit des Fahrers und als die Karre weg war hat man schnell einen Rechtfertigungsgrund für den steckenden Schlüssel gesucht.

Ein defektes Fahrzeug gehört in die Werkstatt und nicht auf die Straße.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. September 2019 um 16:33:44 Uhr:

Solange der Patientin kein zusätzliches Ungemach geschehen ist, ist das nur eine fast straflose Gebrauchsanmaßung; § 248 b StGB.

Schade aber auch.

Gebrauchsanmaßung, noch nie gehört. ;)

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