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RFID Zündschloss

Themenstarteram 20. März 2011 um 19:41

Hallo,

ich mochte gerne in mein Fahrzeug ein RFID-Zündvorrichtung "Schloss" einbauen.

Ich habe vor mir eine RFID-Karte in meinen Geldbeutel zu stecken, die dann drahtlos die Türen öffnet und die Zündung freischaltet.

Es ist meiner Meinung nach, Tiefstes Mittelalter eine "geschliffenes Metallstück" irgendwo rein zustecken um etwas zu öffnen/aktivieren.

Wenn ich zu meinem Auto gehe und ich mich im Umkreis von 2m befinde, müssen die Türen entriegeln und die Zündung aktiviert sein,

starten dann per "Start-Button".

Bzw. im ersten schritt will ich nur mal die Zündfreigabe machen, da ich ja eine Fernbedienung habe zum entriegeln.

Hat jemand so was schon mal gebaut??

Das Zündschloss mit Lenkradschloss müssten natürlich ausgebaut werden!

Auch die Elektronische Wegfahrsperre im Schlüssel!

Was sagt der TÜV dann dazu??

 

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13 Antworten

Der TÜV sagt: NEIN!

Du benötigst Teile, die ein Abnahme für den Zweck haben!

Auch deine Versicherung interessiert sich dafür! Du musst dies denen melden! Damit, dürfte deine Kasko deutlich teurer werden bzw. gekündigt werden. (Keine WFS und kein Lenkradschloss!)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

ich mochte gerne in mein Fahrzeug ein RFID-Zündvorrichtung "Schloss" einbauen.

Also anscheinend willst du nicht das System einbauen, welches der Hersteller in dem Modell auch ab Werk anbietet (sofern das bei dem Modell überhaupt jemals angeboten wurde)?

notting

Themenstarteram 20. März 2011 um 21:40

Also für mein Auto, gibt es so was ab Werk noch nicht!

Habe an was Selbst gebautes gedacht:

1.Wegfahrsperre Überlisten:

Einfach Transponder im Schlüssel ausbauen und an Leseantenne Kleben.

2. Zündschloss ausbauen und Bolzen vom Lenkradschloss entfernen (das Lenkradschloss Nervt sowieso!), oder wenn das Lenkradschloss schon deaktiviert ist, nur mit entfernen des Zylinders einfach den Zylinders draußen lassen und Stecker von Zündschloss um stecken, auf selber gebautes Startmodul.

3. Startbutton und Reader einbauen

http://www.conrad.de/.../2401010&ref=list

Fertig!!!

Wenn ich zum Tüv fahre, stecke ich den Stecker einfach wider auch das Zündschloss, bzw einsetzen (5min Arbeit)!

Zulassung interessiert mich nicht, deshalb legen die grünen nicht die Karre Still, selbst wenn sie es sehen sollten!

Und die Karre klauen tut sowieso keiner, weil OPEL (Wert ~4000€) und wenn doch ist der Beweisgegenstand ja sowieso weg!

Außerdem hat kein Dieb das wissen und die zeit, meine abgeänderte Fahrzeug Elektrik zu analysieren und kurz zuschließen!

 

 

Aber eine ganz andere Frage, kommt man durch den Tüv wenn das Lenkradschloss nicht geht?

Vorausgesetzt er sollte es bemerken, was eher unwahrscheinlich sein dürfte.

Ist das nur ein geringer Mangel ?

Weil ich nicht weis, ob ich die Verriegelung nur durch Zerstörung entfernen kann oder ob ich nur den Zylinder weglassen muss!

am 21. März 2011 um 6:40

Höre ich da ganz leise "Betrug" heraus? :)

Moin,

von den rechtlichen Aspekten einmal abgesehen, solltest Du dich mit der Materie noch etwas weiter auseinandersetzen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

1.Wegfahrsperre Überlisten:

Einfach Transponder im Schlüssel ausbauen und an Leseantenne Kleben.

Die bisherige Wegfahrsperre ist ein RFID-System, Transponder auf 125 kHz, ein paar cm Reichweite. Du möchtest sie ersetzen durch - ein RFID-System, 125 kHz (wenn ich Dein Conrad-Beispiel mal heranziehe), Reichweite ein paar cm. Was genau hättest Du dadurch gewonnen?

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Wenn ich zu meinem Auto gehe und ich mich im Umkreis von 2m befinde, müssen die Türen entriegeln und die Zündung aktiviert sein,

starten dann per "Start-Button".

Ist mit dem gewählten Eingangskontrollgerät nicht machbar, denn - wie gesagt, die Reichweite ist bescheiden. Dafür bedarf es eines aktiven Transponders in einem höheren Frequenzbereich, und das dazugehörige System ist im zweistelligen Euro-Bereich nicht erhältlich. Die günstigen Varianten für die Reichweite sind das System Garagentüröffner, bzw. Funk-Fernentriegelung - nennt sich dann nicht mehr zwingend RFID, und benötigt den Druck auf die Taste. Das ließe sich dann zwar zu der von Dir gewünschten Variante ausbauen, erfordert aber immer noch die Umgehung der Wegfahrsperre - und wie Andere bereits geschrieben haben, dafür interessieren sich dann TÜV und Versicherung.

Gruß

Derk

Themenstarteram 22. März 2011 um 20:11

Gut dann nehme ich halt einen Aktives RFID System, häte dann aber ein System mit Batterie.

Schaltungen gibt es haufenweise (z.b. Elektor....).

Für Nachzügler: Im November kommt diesbezüglich was von http://iamrobot.de auf NFC Basis mit einem gesonderten Hauptmodul das auch die Wegfahrsperre etc. mit einbezieht.

 

Mit einem Aktivtransponder ist sowas sehr unpraktisch. Sehe dann auch kein Vorteil gegenüber von ganz gewöhnliche Autoschlüssel.

Zitat:

Aber eine ganz andere Frage, kommt man durch den Tüv wenn das Lenkradschloss nicht geht?

Lenkradschloss muss gehen, ist auch prüfungsrelevant. Ohne Lenkradschloss ist es ein erheblicher Mangel.

Zitat:

Vorausgesetzt er sollte es bemerken, was eher unwahrscheinlich sein dürfte.

Son Prüfer ist nicht dumm, spätestens wenn er den Startknopf sieht wird er draufkommen.

Stimmt nicht ganz. Auch eine Lenkradkralle reicht als Diebstahlsicherung, wenn kein Lenkradschloss vorhanden ist. Früher gab es auch noch Panzerzündspulen als Alternative.

 

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. Oktober 2015 um 15:31:36 Uhr:

Stimmt nicht ganz. Auch eine Lenkradkralle reicht als Diebstahlsicherung, wenn kein Lenkradschloss vorhanden ist. Früher gab es auch noch Panzerzündspulen als Alternative.

mfg

Da liegt der Hase im Pfeffer..

Erkläre mal dem Prüfer dass so ein Fahrzeug werkseitig nicht über eine Lenkradsperre verfügt?

Das wird er vielleicht bei einem 1940er willis Jeep glauben aber nicht bei einem modernen Fahrzeug.

Werkseitig/gesetzlich (§38 stvo) muss also so eine Vorrichtung vorhanden sein, ist sie es nicht ist sie:

A- manipuliert worden

B- Defekt

Der Grundsatz eines Prüfers:

Wenn etwas am Fahrzeug verbaut ist muss es auch funktionieren.

Da interessiert es den Prüfer nicht wenn du da eine extra lenkradkralle im Kofferraum liegen hast, du könntest sie ja auch mal vergessen anzulegen.

 

am 7. Oktober 2015 um 14:31

Ist ein alter Hut. Hat LG schon auf der IAA 2013 in Verbindung mit einem Hunday vorgestellt.

Natürlich nicht mit RFID als Karte sondern mit Smartphone, Ladeschale, www-Anbindung usw.

Leider wurde die Sache auf Eis gelegt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. Oktober 2015 um 15:31:36 Uhr:

Stimmt nicht ganz. Auch eine Lenkradkralle reicht als Diebstahlsicherung, wenn kein Lenkradschloss vorhanden ist. Früher gab es auch noch Panzerzündspulen als Alternative.

mfg

Früher ist eben früher. Eine Lenkradkralle reicht genau dann aus, wenn der TÜV bzw. eine andere anerkannte Prüfstelle dir das a) genehmigt und b) in die Fahrzeugpapiere einträgt. Bei meinem aus UK importierten Oldie von 1970 ist das der Fall. "Lenkradkralle als loses Zubehör ist mitzuführen" oder sowas in der Art steht deswegen bei mir im Schein. Steht es nicht im Schein, ist eine als loses Zubehört mitgeführte Sicherung gegen unbefugte Benutzung eben nicht zulässig, weil der deutsche Gesetzgeber meines Wissens seit 1956 eine solche Sicherung ab Werk vorschreibt.

Ist ja gut, ich gebe mich geschlagen :)

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