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Richtig verhalten beim Autoverkauf?

Themenstarteram 15. April 2008 um 13:01

Folgendes, wenn man selber (privat) ein Auto an (privat) verkauft und dieser aus einem anderen Bundesland ( NRW -> Schleswig Holstein ) kommt, wie ist der Ablauf bei der Übergabe des Autos?

Klar, nachdem der Käufer das Geld bezahlt hat möchte/muß er mit dem Auto nach Hause fahren. Aber welche Möglichkeiten hat man da jetzt?

Ich möchte nicht, daß dieser mit einem Wagen, welcher auf mich angemeldet und versichert ist noch unterwegs ist.

Welche Möglichkeiten hat man da bei solcher "Überführung"?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich denke mein Vorredner hat die wichtigsten Punkte schon genannt.

- Ist das Auto beim Verkauf schon abgemeldet, dann wird es schwierig mit Probefahrt (der potentielle Käufer wird sich nicht auf Verdacht Kurzzeitkennzeichen holen mit dem Risiko, daß er das Auto dann doch nicht nimmt).

- Ist das Auto noch angemeldet klappts zwar mit der Probefahrt aber was dann?

a) Im Kaufvertrag Uhrzeit und Kilometerstand der Übergabe festhalten und daß das Risiko des Betriebes ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht´und der Käufer sich verpflichtet den Wagen innerhalb von 3 Werktagen ab- oder umzumelden.

b) Nach dem Kauf den Wagen abmelden und der Käufer besorgt sich Kurzeitkennzeichen ist die "sicherste" Methode, aber eben umständlich und an die Geschäftszeiten der Zulassungsstelle gebunden.

Obwohl ich ein "gebranntes" Kind bin, mache ich es meistens nach Methode a) wenn ich ein Auto verkaufe.

Ein einziges Mal hätte ich es nach Methode b) machen sollen: Ich habe ein Auto verkauft (habe mir natürlich die persönlichen Daten des Käufers notiert und nachweisen lassen (Personalausweis). Anstatt das Auto innerhalb von 3 Tagen ab- oder umzumelden hat aber der Käufer das Auto nach 2 Tagen weiterverkauft (mündlicher Kaufvertrag und konnte sich auch nicht mehr an den Namen desKäufers erinnern ;) )

Ich konnte daher den 1. Käufer nicht wegen Vertragsbruch belangen und den 2. Käufer nicht, weil unbekannt. Dieser 2. Käufer hat nämlich nicht umgemeldet und fuhr auf meinen Kennzeichen undmeiner Versicherung weiter. Anhand des Kaufvert´rages mit dem 1. Käufer konnte ich jedesmal nachweisen, daß ich mit dem Fahrzeug nichts mehr zu tun habe, trotzdem ist es nervig wenn jede Woche die Knöllchen wegen Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen und Ampeldelikten im Briefkasten liegen.

Die Polizei hat das Fahrzeug irgendwann zur Fahndung ausgeschrieben - was genau daraus geworden ist weiß ich nicht.

Diese kleine Geschichte nur zur Mahnung...

Gruß

ghm

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Warum willst du das nicht ? Dann musst du ihn vorher abmelden. An Wochenenden wird sowas nicht möglich sein. Müsstest dich also zu Geschäftszeiten der Zulassungsstelle mit jemandem treffen, der Interesse an deinem Auto hat.

Hab ich übrigens auch mal gemacht. Hatte Interesse an einem abgemeldetem Auto, dass weiter weg steht und hab mir zur besichtigung einen Tag rausgesucht an dem die Zulassungsstelle, die da in der Nähe ist, länger offen hat.

So hatte ich, falls mir das Auto gefallen hätte, die Möglichkeit mir 5 Tages Kennzeichen zu holen um das Auto zu überführen.

Aber ein angemeldetes Auto ist besser für die Probefahrt und es ist deutlich günstiger als 5 Tages Kennzeichen.

am 15. April 2008 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von Hackology

Folgendes, wenn man selber (privat) ein Auto an (privat) verkauft und dieser aus einem anderen Bundesland ( NRW -> Schleswig Holstein ) kommt, wie ist der Ablauf bei der Übergabe des Autos?

Klar, nachdem der Käufer das Geld bezahlt hat möchte/muß er mit dem Auto nach Hause fahren. Aber welche Möglichkeiten hat man da jetzt?

Ich möchte nicht, daß dieser mit einem Wagen, welcher auf mich angemeldet und versichert ist noch unterwegs ist.

Welche Möglichkeiten hat man da bei solcher "Überführung"?

Also ich habe alle meine Autos mit den Kennzeichen übergeben! Das heute kein Problem mehr, jedoch UNBEDINGT im Kaufvertrag die UHRZEIT (damit konnte ich ein Knöllchen wegen zu schnellen fahrens weiterleiten!) und die Klausel mit reinschreiben, dass sich der Käufer verpflichtet das Fahrzeug am nächsten Tag umzumelden und dir eine Ummeldebescheinigung zuzuschicken!!!

Das sollte man allerdings nicht machen, wenn der Käufer aus dem Orient kommt oder einen Kaufvertrag per Handschlag wünscht! :eek:

Zu empfehlen ist das hier!

 

Gruss

Ralle

Hallo,

ich denke mein Vorredner hat die wichtigsten Punkte schon genannt.

- Ist das Auto beim Verkauf schon abgemeldet, dann wird es schwierig mit Probefahrt (der potentielle Käufer wird sich nicht auf Verdacht Kurzzeitkennzeichen holen mit dem Risiko, daß er das Auto dann doch nicht nimmt).

- Ist das Auto noch angemeldet klappts zwar mit der Probefahrt aber was dann?

a) Im Kaufvertrag Uhrzeit und Kilometerstand der Übergabe festhalten und daß das Risiko des Betriebes ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht´und der Käufer sich verpflichtet den Wagen innerhalb von 3 Werktagen ab- oder umzumelden.

b) Nach dem Kauf den Wagen abmelden und der Käufer besorgt sich Kurzeitkennzeichen ist die "sicherste" Methode, aber eben umständlich und an die Geschäftszeiten der Zulassungsstelle gebunden.

Obwohl ich ein "gebranntes" Kind bin, mache ich es meistens nach Methode a) wenn ich ein Auto verkaufe.

Ein einziges Mal hätte ich es nach Methode b) machen sollen: Ich habe ein Auto verkauft (habe mir natürlich die persönlichen Daten des Käufers notiert und nachweisen lassen (Personalausweis). Anstatt das Auto innerhalb von 3 Tagen ab- oder umzumelden hat aber der Käufer das Auto nach 2 Tagen weiterverkauft (mündlicher Kaufvertrag und konnte sich auch nicht mehr an den Namen desKäufers erinnern ;) )

Ich konnte daher den 1. Käufer nicht wegen Vertragsbruch belangen und den 2. Käufer nicht, weil unbekannt. Dieser 2. Käufer hat nämlich nicht umgemeldet und fuhr auf meinen Kennzeichen undmeiner Versicherung weiter. Anhand des Kaufvert´rages mit dem 1. Käufer konnte ich jedesmal nachweisen, daß ich mit dem Fahrzeug nichts mehr zu tun habe, trotzdem ist es nervig wenn jede Woche die Knöllchen wegen Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen und Ampeldelikten im Briefkasten liegen.

Die Polizei hat das Fahrzeug irgendwann zur Fahndung ausgeschrieben - was genau daraus geworden ist weiß ich nicht.

Diese kleine Geschichte nur zur Mahnung...

Gruß

ghm

am 5. Mai 2008 um 18:52

Ich würde persönlich kein Wagen verkaufen, der angemeldet ist. Auch wenn es im Vertrag festgesetzt worden ist, das er sich verpflichtet, den Wagen umzumelden, heisst nicht, das er es macht. Hatte mal so ein Fall und die Polizei war machtlos. Wenn du pech hast, fliegen bei dir permanent knöllchen rein.

Am besten, du lässt den Wagen angemeldet wegen Probefahrt. Wenn derjenige dann kaufen wil, trifft man sich, zu einer mittagszeit, meldet das Fahrzeug bei der Behörde ab, aber die Kenzeichen mitnehmen, WICHTIG und geht dann zu deiner Bank. Geld auf dein Konto einzahlen lassen, zwecks Falschgeld oder ähnlichem. Nicht das du mit dem Bargeld ein Tag später zur BAnk gehst und ärger bekommst, auch der besitz von Falschgeld ist strafbar, d.h. erklärungsnot und beweisen. Sress. Wenn alles ok ist, übergibst du hm den Brief und die Kennzeichen, denn er darf am Tag der abmeldung bis 24Uhr mit den Kennzeichen am Auto das Fahrzeug überführen. Am nächsten Tag ist er automatisch abgemeldet.

Absolut Stressfrei und keine Probleme im nachhinein.

Zitat:

Original geschrieben von Daboz

Ich würde persönlich kein Wagen verkaufen, der angemeldet ist. Auch wenn es im Vertrag festgesetzt worden ist, das er sich verpflichtet, den Wagen umzumelden, heisst nicht, das er es macht. Hatte mal so ein Fall und die Polizei war machtlos. Wenn du pech hast, fliegen bei dir permanent knöllchen rein.

Am besten, du lässt den Wagen angemeldet wegen Probefahrt. Wenn derjenige dann kaufen wil, trifft man sich, zu einer mittagszeit, meldet das Fahrzeug bei der Behörde ab, aber die Kenzeichen mitnehmen, WICHTIG und geht dann zu deiner Bank. Geld auf dein Konto einzahlen lassen, zwecks Falschgeld oder ähnlichem. Nicht das du mit dem Bargeld ein Tag später zur BAnk gehst und ärger bekommst, auch der besitz von Falschgeld ist strafbar, d.h. erklärungsnot und beweisen. Sress. Wenn alles ok ist, übergibst du hm den Brief und die Kennzeichen, denn er darf am Tag der abmeldung bis 24Uhr mit den Kennzeichen am Auto das Fahrzeug überführen. Am nächsten Tag ist er automatisch abgemeldet.

Absolut Stressfrei und keine Probleme im nachhinein.

Das klingt gut.

Außerdem wurde hier nur von Knöllchen gesprochen. Das ist das geringste Problem. Fährt der Käufer mit deinen Kennzeichen weiter und baut einen Unfall, steigt deine Prämie und nicht seine - trotz Kaufvertrag.

am 5. Mai 2008 um 22:15

Ach ja, wegen Falschgeld nochmal!

Zwar passiert das sehr selten, aber es passiert schon. Das Geld wird von der Polizei beschlagnahmt und das Geld ist futsch und der Wagen auch. Denn auch der andere wird behaupten er hat damit nichts zu tun und aussage gegen aussage, gibt langen streit vor gericht und hohe Anwaltskosten. Daher ab zur Bank!

am 6. Mai 2008 um 0:04

Welcher § ist das in dem geschrieben steht, dass das Auto an gleichen Tag der Abmeldung bis 24Uhr bewegt werden darf?

Ich glaube dir das, aber würde das gerne ausdrucken und dabei haben, falls ich mal so ein Auto überführen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Meta

Welcher § ist das in dem geschrieben steht, dass das Auto an gleichen Tag der Abmeldung bis 24Uhr bewegt werden darf?

Ich glaube dir das, aber würde das gerne ausdrucken und dabei haben, falls ich mal so ein Auto überführen muss.

§ 10 Abs. 4 FZV

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

---------------------------------

Damit ist aber nur die Fahrt nach dem Abmelden nach Hause gemeint. Also nicht quer durch Deutschland überführen oder nochmal schnell einkaufen fahren. Und ganz wichtig: Die entstempelten Kennzeichen müssen angebracht sein!

am 6. Mai 2008 um 14:14

Zitat:

 

Damit ist aber nur die Fahrt nach dem Abmelden nach hause gemeint. Also nicht quer durch Deutschland überführen oder nochmal schnell einkaufen fahren. Und ganz wichtig: Die entstempelten Kennzeichen müssen angebracht sein!

Aha, so genau wusste ich es nicht. Das wäre aber das Problem des Käufers und nicht meins. Wenn er damit quer durch Deutschland fährt oder nicht interessiert mich nicht. Ich als Verkäufer bin sauber raus und keiner kann mir was.

Als Käufer hingegen, müsste ich abwiegen ob ich es riskiere oder doch ein überführungskennzeichen hole, während der verkäufer das fahrzeug abmeldet.

Wie hoch ist denn die Strafe, wenn die Polizei so einen anhält, der ausserhalb des Bezirkes damit fährt, er aber auf direktem weg nach Hause ist? Kann ja nicht so hoch sein, oder? Die Haftplicht ist ja noch für den Tag bezahlt.

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