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Richtig verhalten beim Autoverkauf?

Themenstarteram 15. April 2008 um 13:01

Folgendes, wenn man selber (privat) ein Auto an (privat) verkauft und dieser aus einem anderen Bundesland ( NRW -> Schleswig Holstein ) kommt, wie ist der Ablauf bei der Übergabe des Autos?

 

Klar, nachdem der Käufer das Geld bezahlt hat möchte/muß er mit dem Auto nach Hause fahren. Aber welche Möglichkeiten hat man da jetzt?

 

Ich möchte nicht, daß dieser mit einem Wagen, welcher auf mich angemeldet und versichert ist noch unterwegs ist.

 

Welche Möglichkeiten hat man da bei solcher "Überführung"?

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12 Antworten
am 15. April 2008 um 13:08

Entweder der Käufer holt sich bei seiner Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen was 5 Tage gültig ist oder er kennt einen Autohändler und borgt sich dort rote Kennzeichen aus.

Zitat:

Original geschrieben von Hackology

Folgendes, wenn man selber (privat) ein Auto an (privat) verkauft und dieser aus einem anderen Bundesland ( NRW -> Schleswig Holstein ) kommt, wie ist der Ablauf bei der Übergabe des Autos?

 

Klar, nachdem der Käufer das Geld bezahlt hat möchte/muß er mit dem Auto nach Hause fahren. Aber welche Möglichkeiten hat man da jetzt?

 

Ich möchte nicht, daß dieser mit einem Wagen, welcher auf mich angemeldet und versichert ist noch unterwegs ist.

 

Welche Möglichkeiten hat man da bei solcher "Überführung"?

du legst das Fahrzeug vorübergehend still (Landratsamt) und er bringt ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung mit (bekommt man auch ohne Fahrzeupapiere auf dem Landratsamt). Dazu braucht er eine Versicherungsbestätigung seiner Versicherung und du musst ihm den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung übergeben. so hat dann keiner Kopfschmerzen ;-)

lg

Peter

melde dein Auto einfach ab, der Käufer kann sich dann eine Kurzzulassung besorgen o.ä. ...alles andere wäre mir zu riskant...

Themenstarteram 15. April 2008 um 13:33

Danke schon mal :)

nur so am Rande:

gibt es auch die Möglichkeit, daß man am gleichen Tag zum Straßenverkehrsamt bei uns in Gelsenkirchen fährt und das Auto sofort auf Ihn ummeldet?

wäre für mich doch auch sicher, da ab dem Zeitpunkt das Auto auf den Käufer läuft, sprich Unfallfolgen, Blitzen usw...

Geht das überhaupt so oder übersehe ich etwas (wegen anderem Bundesland usw...)

Ich hab im Kaufvertrag genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten und Käufer mit meinem Nummernschild fahren lassen und sofort meine Versicherung über verkauf informiert - wirklich passieren kannn dir dabei eigentlich nichts mehr.

Dennoch würd ich dies nur bei wirklich vertrauenswürdigen Käufern machen.

Themenstarteram 15. April 2008 um 13:43

Ich weiß, aber vertrauenswürdig ist da wirklich keiner ;) deshalb bekommt keiner außer meiner Familie ein Auto mit meinen Schildern.

Weshalb bleibt die Frage, geht die Ummeldung in Gelsenkirchen?

Zitat:

Original geschrieben von Wochenpost

Ich hab im Kaufvertrag genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten und Käufer mit meinem Nummernschild fahren lassen und sofort meine Versicherung über verkauf informiert - wirklich passieren kannn dir dabei eigentlich nichts mehr.

Dennoch würd ich dies nur bei wirklich vertrauenswürdigen Käufern machen.

ja und was ist wenn der Käufer den Wagen zu Schrott fährt und kein Geld auf der Kante hat, dann bringt Dir dein Vertrag 0...denn es wird zunächst deine Versicherung einspringen und der Käufer müsste das Mehr an Prämie übernehmen, alles etwas kompliziert, wie ich finde...zumal ein Prozess, bis es dazu überhaupt kommt, idR. fast 2 Jahre dauert, so dass du bis dahin dann deine erhöhte Prämie zahlen musst...

ruf doch einfach mal beim LRA Gelsenk. an, die kennen sich da perfekt aus :-)

Themenstarteram 15. April 2008 um 13:59

Das geht momentan nicht, die streiken bestimmt für mehr Geld :D Nein quatsch, hier gehts schneller ;)

am 15. April 2008 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von Hackology

Danke schon mal :)

nur so am Rande:

gibt es auch die Möglichkeit, daß man am gleichen Tag zum Straßenverkehrsamt bei uns in Gelsenkirchen fährt und das Auto sofort auf Ihn ummeldet?

wäre für mich doch auch sicher, da ab dem Zeitpunkt das Auto auf den Käufer läuft, sprich Unfallfolgen, Blitzen usw...

Geht das überhaupt so oder übersehe ich etwas (wegen anderem Bundesland usw...)

Hallo!

Das ist nicht möglich. Das Fahrzeug kann er nur bei seiner zuständigen Zulassungsbehörde auf ihn anmelden.

Bei Deiner Zulassungsbehörde werden ja schließlich nur Fahrzeuge mit Gelsenkirchner Zulassung zugelassen.

Im Übrigen git folgendes:

Besorg Dir nen ADAC Kaufvertrag. An diesem sind hinten 2 Postkarten beigefügt. Die eine für Deine Zulassungsstelle, die andere für das Finanzamt. Dort den Käufer unterschreiben lassen und umgehend abschicken. Natürlich Datum und Uhrzeit vermerken.

Ab diesem Zeitpunkt bist Du aus dem Schneider.

Die ganzen Ammenmärchen mit weiterhin Steuern und Versicherung zahlen gehören ins Reich der Fabeln. Das git es schon lange nicht mehr.

Kannst gerne bei Deiner Versicherung nachfragen.

Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

GRuss

Themenstarteram 15. April 2008 um 19:12

@marco31

das mit den 2 Karte ist aber natürlich nicht nötig, wenn ich den Wagen 1 tag vorher abmelde und der Käufer mit Kurzkennzeichen abholt, richtig?

Eigentlich logisch, hab aber 0 Ahnung, da ich selber nur beim Händler bis dato kaufte und zu dem meine Autos immer an Händler verkauft habe.

am 15. April 2008 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Hackology

@marco31

das mit den 2 Karte ist aber natürlich nicht nötig, wenn ich den Wagen 1 tag vorher abmelde und der Käufer mit Kurzkennzeichen abholt, richtig?

Eigentlich logisch, hab aber 0 Ahnung, da ich selber nur beim Händler bis dato kaufte und zu dem meine Autos immer an Händler verkauft habe.

Nein, dann ist es nicht nötig, denn wenn Du das Auto vorher selbst abmeldest, bekommen Deine Versicherung und Dein zuständiges Finanzamt automatisch von der Zulassungsstelle Bescheid, dass Dein Fahrzeug abgemeldet wurde.

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